11.32

Abgeordneter Alois Schroll (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Vor allem: liebe Bürgermeisterkolleginnen und -kollegen, die ihr jetzt in ganz Österreich zuschaut! So, wir werden jetzt einmal ein bisschen Licht in diesen Megawumms hineinbringen.

Vielleicht darf ich gleich mit den Ausführungen des Herrn Kollegen beginnen. Herr Kol­lege Hofinger! Sie haben selber gesagt, dass wir ungefähr 10 Prozent Verlust in den Gemeinden haben werden. (Ein Schriftstück in die Höhe haltend:) Die Gemeinde Ybbs hat einen ordentlichen Haushalt, ein Budget von 16 734 000 Euro. 10 Prozent sind 1 673 000 Euro. Wir haben einen Verlust von 1,3 Millionen Euro, errechnet durch das KDZ und durch den Gemeindebund des Herrn Riedl. Ich bin also kein Gewinner, wie das im Budgetausschuss berichtet worden ist, und auch keiner, der sein Körberlgeld macht.

Wir werden ein bisschen Licht in die ganze Angelegenheit hineinbringen. Es wurde schon sehr viel davon gesprochen, dass die Gemeinde für sehr, sehr viele Dinge zu­ständig ist – Kinderbetreuung, Rettung, Feuerwehr, Abwasserverband und sehr vieles andere mehr. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Ihnen das ganz klar und kurz anhand einer Durchschnittsgemeinde wie Ybbs an der Donau mit 5 700 Einwohnern erklären.

Herr Finanzminister, vielleicht passen Sie und auch Frau Klubobfrau Maurer jetzt wirklich gut auf – Sie haben das ja auch schon in einigen Reden vor dieser heutigen Sitzung angesprochen –, und auch Herr Klubobmann Wöginger! Ich war erst letztes Wochenen­de am Attersee, denn meine Mama ist vom Attersee, und keiner vom Attersee, im Vöck­labrucker Bezirk, oder in Ried, wo ich auch war, hat gesagt: Gustl, das ist ein Super­konzept! (Abg. Wöginger: Du bist a net der Gust!) – Ich bin ja nicht der Gustl, genau richtig! (Heiterkeit bei der SPÖ.)

Ich werde es Ihnen jetzt vorrechnen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! (Eine Tafel mit der Überschrift „Corona-Krise – Auswirkungen auf Gemeindefinanzen“ und einer Bal­kengrafik in die Höhe haltend:) Das ist die Einnahmensituation der Stadtgemeinde Ybbs an der Donau, der ich als Bürgermeister dienen darf. Sie sehen da die Prozentwerte dargestellt. Wir haben da sogar ein bisschen mehr Prozente angenommen, und zwar minus 13 Prozent bei den Ertragsanteilen, minus 12 Prozent bei den Kommunalsteuern. Das ergibt zusammen 942 000 Euro. Die prognostizierte Steigerung bei der Sozialum­lage, bei der Nökas oder beim Krankenanstaltenverbund von 5 Prozent ergibt 125 000 Eu­ro. Damit kommt man auf rund 1 067 000 Euro plus die Entgeltausfälle, die wir seit dem 14. März haben: keine Hallenbadeintritte, keine Saunaeintritte, wir haben einen eigenen Verkehrsbetrieb, der im ordentlichen Haushalt budgetiert ist. Das heißt, mit einem Ver­lust von rund 1,3 Millionen Euro ist zu rechnen.

So, geschätzter Herr Bundesminister! (Eine Tafel mit der Überschrift „türkis-grünes Fi­nanzierungskonzept für Gemeinden“ und einer grafischen Darstellung der betreffenden Beträge in die Höhe haltend:) Ich habe von Ihnen am 4. Juni einen Brief bekommen, der sehr nett formuliert war, dass ich von Ihnen, vom Bund, 594 411 Euro bekomme. Der Beschluss wird zwar heute erst gefasst, aber ich habe halt den Brief schon vor 14 Tagen bekommen, wie wahrscheinlich viele andere Bürgermeisterkolleginnen und -kollegen auch. (Zwischenruf des Abg. Leichtfried.)

Jetzt darf ich zwar 594 000 Euro vom Bund bekommen, muss aber 594 000 Euro, die­selbe Summe, kofinanzieren. Damit habe ich dann 1 188 000 Euro. (Die erste Tafel in die Höhe haltend:) 1 300 000 Euro entfallen mir schon durch diese Verluste. So, und jetzt, lieber Herr Finanzminister, müssen Sie oder irgendwer von den Bürgermeisterkol­leginnen und -kollegen mir erklären – wir sind damit bei 2 488 000 Euro! –, wie das zu handhaben ist, dass wir, obwohl wir jetzt schon 1,3 Millionen Euro Verlust haben, 1 188 000 Euro vorfinanzieren müssen.

Die Bürgermeisterkollegen hier herinnen wissen, dass es eine Gemeindeordnung gibt, die besagt, dass man eine Investition ab einer Größenordnung von 3 Prozent der Erträ­ge beim Land genehmigen lassen muss. Das heißt, ich muss eine Genehmigung für 1 188 000 Euro einholen. Ich werde die nicht bekommen, weil ich nämlich in der Gemein­de finanziell ein riesengroßes Problem habe.

Deswegen kann ich nur alle Bürgermeisterkolleginnen und -kollegen der 2 095 Gemein­den in Österreich, die rund 1 500 Bürgermeisterkollegen der ÖVP, aber auch den Bür­germeister Georg Willi von Innsbruck, ersuchen: Steht endlich mit uns auf! Gehen wir Schulter an Schulter und beschließen wir gemeinsam den Abänderungsantrag der Ab­geordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen, den ich jetzt einbringen möchte, dass wir einen Zweckzuschuss vom Bund von 250 Euro pro Einwohner und Einwohnerin bekommen und die Auszahlung bis spätestens 31. August 2020 erfolgt!

*****

Nur der Beschluss dieses Antrages kann unsere Gemeinden in Österreich retten, und ja, Herr Bundesminister, die 1 Milliarde Euro dieses Projekts kann als Nummer zwei ein gutes Projekt sein, damit die regionale Wirtschaft angekurbelt wird, damit wir Arbeits­plätze erhalten, Arbeitsplätze schaffen und die Gemeinden nicht in ein finanzielles De­saster schicken. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Keck – in Richtung des sich zu seinem Sitzplatz begebenden Abg. Schroll –: Superantrag! Es stimmen auch die Nullen!)

11.38

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Mag. Dr. Petra Oberrauner, Andreas Kollross, Petra Wimmer, Alois Schroll, Klaus Köchl, Genossinnen und Genossen

zum Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 542/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesge­setz, zur Unterstützung von kommunalen Investitionen 2020 (Kommunalinvestitionsge­setz 2020 – KIG 2020) (226 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag in der Fassung des Ausschussberichtes 226 d. B. wird wie folgt geändert:

1. In § 1 lautet der zweite Satz:

„Der Bund gewährt den Gemeinden als pauschale Abgeltung für die Covid-19 bedingten Einnahmenausfälle aus den Ertragsanteilen der gemeinschaftlichen Bundesabgaben so­wie der Kommunalsteuer im Jahr 2020, einen Zweckzuschuss von 250 Euro pro haupt­gemeldeter Einwohnerin oder hauptgemeldetem Einwohner (Wohnbevölkerung gem. § 10 Abs. 7 FAG 2017).“

2. § 2 lautet:

„§ 2. Die Summe von 2.212.854.250 Euro wird gemäß Anlage A im folgenden Verhältnis auf die Gemeinden des Bundeslandes verteilt:

2a. Dem Gesetzesentwurf wird die Anlage A angefügt.

3. Die Überschrift vor § 3 entfällt

4. § 3 lautet:

„§ 3. (1) Die Gemeinde hat den Zuschuss zur Förderung der örtlichen Wirtschaft für re­gionale und ökologisch ausgerichtete Infrastrukturvorhaben zu verwenden.

(2) Nicht verbrauchte Mittel sind einer Rücklage zuzuführen und in den Folgejahren für derartige Vorhaben zu verwenden.

(3) Dieser Zuschuss unterliegt nicht der Landesumlage (§ 6 FAG 2017), sondern ver­bleibt ungekürzt bei der jeweiligen Gemeinde, und wird vom Bund an die Gemeinden und Städte direkt ausbezahlt."

5. § 4 samt Überschrift lautet:

„Überweisung an die Gemeinden

§ 4. Die Überweisung des Covid-19 Finanzierungs-Zweckzuschusses an die Gemeinden erfolgt bis spätestens 31. August 2020. Die finanzielle Bedeckung erfolgt durch Rück­lagenentnahme der Untergliederung der Rubrik 4 unter Anwendung des Art. IX Abs. 8 Bundesfinanzgesetz 2020 (BFG 2020).“

Begründung

Der zu Grunde liegende Antrag von ÖVP und Grüne in der Fassung des Ausschuss­berichtes1 enthält folgende systematische Problemstellungen für die Gemeinden, die mit vorliegendem Antrag wie folgt verbessert werden sollen:

a)         Mit der Förderung des Bundes von bis zu 50% wird davon ausgegangen, dass alle Gemeinden den restlichen Eigenmittelanteil des Investitionsprojektes von 50% tatsächlich aufbringen können. Angesichts der mehr als angespannten Haushaltslage, da sowohl die Ertragsanteile aus den allgemeinen Steuerein­nahmen als auch die Kommunalsteuereinnahmen der Gemeinden in Folge der Corona-Krise massiv zurückgehen, ist dies eine unrealistische Annahme. Kann die Gemeinde ihren Teil der Kofinanzierung daher nicht aufbringen, erhält sie auch keinen Zuschuss, womit der Telos der Maßnahme ins Leere geht – die Ge­meinden würden gerade in eine angespannten Finanzierungssituation das drin­gend benötigte Geld nicht bekommen.

Mit den vorliegenden Änderungen erhalten die Gemeinden die auf sie entfallenden Förderungsanteile unabhängig von einem eigenen Kofinanzierungsanteil.

b)         Zugleich werden die Anwendungsmöglichkeiten auf einige spezifische Vorhaben eingeschränkt.

c)         Die Abwicklung erscheint im Lichte der dringend notwendigen Finanzmittel zu verwaltungsaufwändig.

Mit den vorliegenden Änderungen erhalten die Gemeinden die auf sie entfallenden För­derungsanteile spätestens bis zum 31.8.2020 überwiesen, da die Abwicklung automa­tisch vom BMF vorgenommen werden kann.

d)         Die Gemeinden haben laut den aktuellen Schätzungen zumindest mit Einnah­menausfällen von insgesamt über 2 Mrd. € zu rechnen. In der Fassung des ÖVP/Grüne-Antrags bekommen sie lediglich die Hälfte dieses Einnahmenaus­falles, also nur 1 Mrd. €, im Wege der Bundesförderung abgegolten, der andere Teil muss de facto zwingend über eine Kreditfinanzierung bedeckt werden, um den Zweckzuschuss überhaupt zu erhalten. Damit werden die Gemeinden aber in die Schuldenfalle geschickt.

Mit den vorliegenden Änderungen erhalten die Gemeinden 2,2 Mrd. €, ohne den Ein­nahmenausfall durch einen Kredit bedecken zu müssen.

Die vorgeschlagene Regelung ist daher aus Sicht der aktuell angespannten Finanzlage der Gemeinden insgesamt realitätsnäher in Bezug auf die tatsächlich nicht oder kaum vorhandenen Kofinanzierungsmöglichkeiten im Lichte der hohen Einnahmenausfälle der Gemeinden insgesamt, weniger verwaltungsaufwendig und schneller in der Abwicklung.

Die aktuell größte Gesundheitskrise unserer Zeit hat gravierende Auswirkungen auf das Leben der Österreicherinnen und Österreicher, weder sind derzeit die gesundheitlichen noch die wirtschaftlichen Folgen abschätzbar. Bedingt durch die Maßnahmen der ÖVP/Grüne-Bundesregierung, insbesondere Betretungsverbote für Betriebe, die die Ein­nahmen der Unternehmen wegbrechen lassen, stieg die Zahl die Arbeitslosenzahlen dra­matisch an, innerhalb von vierzehn Tagen wurden in der zweiten Märzhälfte 200.000 Men­schen arbeitslos. Diese Entwicklungen haben auch massive Auswirkungen auf die Ge­meindefinanzen und treffen die Bevölkerung daher doppelt.

Durch die Abänderung soll mit dem vorliegenden Antrag eine pauschale Abgeltung der Einnahmenausfälle der Gemeinden aus den Ertragsanteilen als auch der Kommunal­steuer vorgesehen werden. Die Zweckzuwendung ist einmal für das Jahr 2020 vorge­sehen und soll mit 31. August 2020 an die Gemeinden überwiesen werden. Grundlage der Berechnung ist die Bevölkerungsstatistik, die auch § 10 FAG zu Grunde gelegt und mit Anlage A auf die Gemeinden mit 250 Euro pro hauptgemeldeter Einwohnerin oder hauptgemeldetem Einwohner umgerechnet wird. Die Gesamtsumme von 2,212854250 Mil­liarden Euro fließt direkt an die Gemeinden und ist damit eigentlich der erste Teil eines umfassenden wirtschaftlichen Konjunkturpaketes, da die Gemeinden das Geld direkt vor Ort in Leistungen, die der Bevölkerung zu Gute kommen, investieren werden. Aus die­sem Grund sollen diese Finanzmittel den Gemeinden auch nicht durch eine Landesum­lage entzogen werden.

Der letzte Gemeindefinanzbericht des KDZ unterstreicht die Wichtigkeit der Steuerein­nahmen für die Gemeinden. Fast ein Drittel machen die Ertragsanteile aus den gemein­schaftlichen Bundesabgaben aus (30,6%), weitere 11 % die Kommunalsteuer.2 Die Er­tragsanteile sind die wichtigste Einnahmequelle für Gemeinden und hängen wesentlich von der wirtschaftlichen Gesamtlage ab. Nicht einmal das Wifo kann momentan die Schwere der heurigen Rezession vorhersagen. Im von der Bundesregierung vorgelegten Paket sind steuerliche Maßnahmen von 10 Mrd. € vorgesehen. Zusätzlich zu den er­wartbaren Minderungen des Steueraufkommens und damit der Ertragsanteile für die Ge­meinden, ist mit einem erheblich reduzierten Aufkommen der von der Lohnsumme ab­hängenden Kommunalsteuer zu rechnen. Die Finanzierung zahlreicher kommunaler Dienstleistungen ist gefährdet, diese müssen aber aufrecht erhalten werden, insbeson­dere jene, welche die Menschen zur leichteren Bewältigung der Krise benötigen. Ge­meinden können sich nicht mit jenen Möglichkeiten, die den Ländern und dem Bund zur Verfügung stehen finanzieren, Banken und Sparkassen sind die häufigsten Finanzierer kommunaler Vorhaben. Gemeinden können sich auch nicht an die Bundesfinanzierungs­agentur wenden, um wie Bund oder Länder günstigere Kredite zu erhalten. Aus diesem Grund ist, trotz zu befürchtenden hohen Einnahmenausfälle, eine rechtzeitige finanzielle Planungssicherheit für Gemeinden notwendig.

Nicht nur der gut ausgebaute Sozialstaat, sondern auch die Leistungen der Gemeinden und deren Angebote für die Bürgerinnen und Bürger haben in der Krise eine wesentliche stabilisierende Funktion. Gemeinden und Städte brauchen eine 100%ige Abgeltung des finanziellen Ausfalls der Coronakrise. Kommunen sind für Kinderbetreuung, Rettungs- und Feuerwehrwesen, Schulerhaltung, Spitalsfinanzierung, Abwasser- und Wasserver­sorgung und vieles mehr zuständig. Diese Dienstleistungen sind bei nicht entsprechen­der Abgeltung in Gefahr. Gemeinden und Städte sind aber auch wichtiger Auftraggeber für kleine und mittlere regionale Betriebe. Um die Wirtschaft wieder hochzufahren und Arbeitsplätze zu sichern, braucht es neben der 100%igen Abgeltung des Einnahmenent­falls (Kommunalsteuer, Ertragsanteile) auch ein Konjunkturpaket für Gemeinden, damit Projekte zur Ankurbelung der örtlichen Wirtschaft umgesetzt werden können.

Der von der SPÖ am 22.4.2020 eingebrachte Entschließungsantrag zur Sicherung der Gemeindefinanzen mit dem Entschließungstext

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefor­dert, dem Nationalrat ehestmöglich, spätestens jedoch zur Beschlussfassung des Bud­gets für 2020 im Mai diesen Jahres, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, mit dem der Bund den Gemeinden die sinkenden Ertragsanteile sowie die reduzierten Einnahmen aus der Kommunalsteuer abgilt, und zusätzlich ein Konjunkturpaket für Gemeinden zur Umsetzung von Projekten für die Ankurbelung der örtlichen Wirtschaft finanziert wird, damit die vollständige Aufrechterhaltung der Gemeindeleistungen für die ÖsterreicherIn­nen und Österreicher in der Krise und der anschließenden Phase der wirtschaftlichen Erholung finanziert werden kann.“

wurde von ÖVP und Grünen zwei Mal in den Sitzungen des Budget-Ausschusses vom 24.04.2020 und 8.5.2020 vertagt. Ein unselbständiger Entschließungsantrag ähnlichen Inhalts wurde in der Nationalratssitzung vom 13.5. abgelehnt.

Die SPÖ hat daher am 27.05.2020 einen Initiativantrag 574/A3 zu einer Novelle des Fi­nanzausgleichsgesetzes eingebracht, der wie auch gegenständlicher Abänderungsan­trag, den Gemeinden eine pauschale Abgeltung der Einnahmenausfälle der Gemeinden aus den Ertragsanteilen als auch der Kommunalsteuer zuweist. Auch dieser Antrag wur­de in der Budgetausschuss-Sitzung vom 16.6.2020 von den Regierungsfraktionen ver­tagt und kann daher nicht mehr rechtzeitig beschlossen werden. Die Dringlichkeit dieser Finanzierungsmaßnahmen für die Gemeinden macht es daher erforderlich, den ÖVP/Grü­nen Antrag um den SPÖ-Vorschlag zu verbessern.

1           https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_00226/index.shtml

2              https://www.kdz.eu/de/content/gemeindefinanzbericht-2020, Abbildung 8, S. 12

3              https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_00574/index.shtml#tab-Uebersicht

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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde in den Grundzügen erläutert, wird an alle Abgeordneten verteilt und steht daher mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Johannes Margreiter. – Bitte.