Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung, 17. bis 19. November 2020 / Seite 70

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zu machen, hat die Bundesregierung ihre Serie an inhaltsleeren und lediglich chaosstiftenden Pressekonferenzen fortgesetzt. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Brandweiner.)

Ich darf nur daran erinnern, wie oft wir eine Ankündigung der Ankündigung gehört haben. Das Ergebnis ist ein maximaler Schaden für Wirtschaft, Arbeitsmarkt und das Gesund­heitswesen. Dieser Lockdown hätte verhindert werden können und auch müssen. (Bei­fall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Pfurtscheller.)

Begonnen hat die Budgetwoche am 6. November 2020 mit dem Budgethearing. Am 6. November ist die Bevölkerung noch davon ausgegangen, dass der sogenannte Lockdown light, also der zweite Lockdown, bis 30. November dauern wird. Im Budget­hearing hat aber bereits der Regierungsexperte Prof. Badelt aufhorchen lassen, denn er ist bereits damals, am 6. November, davon ausgegangen, dass dieser Lockdown bis eine Woche vor Weihnachten dauern wird. Nun frage ich mich schon: Woher weiß das der Regierungsexperte Prof. Badelt bereits am 6. November? – Die Antwort ist nahe­liegend.

Zeitgleich haben damals bereits etliche Skigebiete das Skiopening auf den 17. Dezem­ber, also eine Woche vor Weihnachten, verschoben, und da frage ich mich schon, woher bestimmte Unternehmer immer mehr wissen als die Bevölkerung (Zwischenruf der Abg. Pfurtscheller) oder wir Parlamentarier. (Beifall bei der FPÖ.)

Auch in Wien hatten wir einen prominenten Fall, dass ein mit dem Bundeskanzler befreundeter Unternehmer die Schließung seines Lokals bereits zu einem Zeitpunkt angekündigt hat, zu dem die Bevölkerung noch keine Kenntnis über die Details des bevorstehenden zweiten Lockdowns hatte. Diese einseitige Informationsweitergabe durch die Bundesregierung muss ein Ende haben.

Letzten Freitag hatten wir die Schlussberatungen im Budgetausschuss, und am Freitag titelte der „Kurier“ bereits: „,Gefahr im Verzug‘: So soll der neue, harte Lockdown aus­sehen“. – Und was, glauben Sie, hat mir Herr Finanzminister Blümel am Freitag geantwortet, als ich ihn nach den budgetären Auswirkungen des harten Lockdowns gefragt habe? – Nun, Finanzminister Blümel erklärte mir, dass er es nicht sagen kann. Was aber war seine Begründung? – Weil er nicht weiß, was in dieser Verordnung über den harten Lockdown drinnen stehen wird, die er gemeinsam mit anderen Mitgliedern der Bundesregierung am nächsten Tag bekannt gegeben hat. (Ruf bei der FPÖ: Unglaublich!) Das heißt, der „Kurier“ und andere Medien wussten, was in dieser Verordnung steht (Abg. Loacker: Der „Kurier“ ist ja eine Abteilung von der ÖVP!), der Finanzminister wusste es nicht, und die Konsequenzen des zweiten Lockdowns, des harten Lockdowns, sind auch nicht in diesem Budget enthalten. Daher ist dieses Budget bereits vor der Beschlussfassung Makulatur. (Beifall bei der FPÖ.)

Auch eine weitere Aussage des Finanzministers hat im Budgetausschuss für Kopf­schütteln gesorgt. Laut Finanzminister wird die Steuerreform, so wie im schwarz-grünen Regierungsprogramm beziehungsweise im Ministerratsvortrag vom 30.1.2020 vorge­sehen, auch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden. Der Finanzminister ver­heimlichte aber auch nicht, dass diese Steuerreform im Bundesfinanzrahmengesetz 2021 bis 2024 nicht berücksichtigt ist. Jetzt kann man daraus zwei mögliche Schlüsse ziehen: Entweder wird es keine Steuerreform geben oder das Budget ist wieder einmal unvollständig.

Der Lockdown light wurde im Budget 2021 mit circa 1,6 Milliarden Euro berücksichtigt. Der harte Lockdown ist – wie bereits erwähnt – im Budget 2021 nicht abgebildet und wird auch nicht abgebildet werden, obwohl der Finanzminister hiezu noch einige Tage Zeit hätte. Es gibt ja einen Antrag der SPÖ, die Beschlussfassung über dieses Bud­get zu verschieben, bis der Finanzminister ein ordentliches Budget vorlegt. Der


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