3. wenn es über 3 600 € monatlich beträgt, um 54 €.
2. § 382 Abs. 1 Z 4 entfällt.
3. Artikel 18 (Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
1. In § 376 Abs. 1 werden Z 2 und 3 wie folgt geändert:
„2. wenn es über 1 000 € bis zu 3 600 € monatlich beträgt, um jenen Prozentsatz, der zwischen den genannten Werten von 3,5% auf 1,5% linear absinkt;
3. wenn es über 3 600 € monatlich beträgt, um 54 €.
2. § 376 Abs. 1 Z 4 entfällt.
Begründung
Die von der Regierung vorgelegte Pensionsanpassung für 2021 ist nicht fair.
Die höhere Anpassung von kleinen Pensionen und die Anhebung der Ausgleichszulage auf 1.000 Euro sind zu begrüßen. Während aber Pensionen ab 2.333 Euro brutto nicht einmal die Inflation bekommen, werden Luxuspensionen über 10.000 Euro monatlich nicht angegriffen.
Diese Krise zeigt uns sehr deutlich, wie wichtig ein funktionierender Sozialstaat ist. Die Regierung hat zwar unsere Forderung nach einer Erhöhung der Mindestpension umgesetzt, aber man vergisst auf Menschen mit kleinen und mittleren Pensionen ab 2.350 Euro brutto bis 3.600 Euro brutto. Das sind rund 500.000 Menschen in Österreich, die ihr Leben lang gearbeitet haben und mit ihren Beiträgen Österreich zu einem Land mit hoher Lebensqualität gemacht haben. Das sind KrankenpflegerInnen, LehrerInnen, Angestellte, Facharbeiter. Sie bekommen mit einem monatlichen Fixbetrag von 35 Euro nicht einmal die Teuerung abgegolten. Im Durchschnitt verlieren diese PensionistInnen rund 150 Euro brutto im Jahr.
Anderseits werden Luxuspensionen (Sonderpensionen) von dieser Regierung völlig ignoriert. Diese ca. 10.000 Personen, die über 10.000 Euro Pension pro Monat (!) bekommen, erhalten im Gegensatz zu kleinen und mittleren Pensionen die volle Inflationsabgeltung, weil deren Pension nicht gesetzlich, sondern aufgrund individueller Regelungen erhöht wird. Bei einer 10.000 Euro Pension beträgt eine Inflationsanpassung von 1,5 % 150 Euro und zwar pro Monat! Die Regierung will Luxuspensionen wieder nicht angreifen und lässt zu, dass diese Personen höhere Anpassungen als die ASVG-Höchstpension bekommen.
Nach Beschlussfassung des Sonderpensionsbegrenzungsgesetzes 2014, das unter Sozialminister Hundstorfer erarbeitet wurde, wurde die Erhöhung der Luxuspensionen unter Bundeskanzler Kern 2017 für 2018 gedeckelt. Danach wurde hier nie wieder eingegriffen!
Es sollen daher Pensionen nach dem Sonderpensionenbegrenzungsgesetz nicht höher angepasst werden, als die Pensionen der Pflichtversicherten.
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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde in den Grundzügen erläutert und ist damit ordnungsgemäß eingebracht.
Nächster Redner: Herr Abgeordneter Karlheinz Kopf. – Bitte.
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