Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung, 17. bis 19. November 2020 / Seite 105

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b. Das Steuerrecht ist ebenfalls nicht auf der Höhe der Zeit. Auch sind die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer im Wohnungsverband nur unter besonderen Bedingungen steuerlich relevant. Auch Einrichtungsgegenstände des Arbeitszimmers, wie etwa Regale, können nicht steuerlich geltend gemacht werden.

c. Arbeitsinspektion virtuell ermöglichen, um eine Evaluierung der Arbeitsstätte via Videokonferenz möglich zu machen.

d. Betriebsvereinbarungen stärken: Das Abschließen von Betriebsvereinbarungen ist leider nicht die österreichische Norm und verhindert daher häufig maßgeschneiderte Lösungen.

e. Sozialversicherungsrechtliche Fragen für Grenzgänger klären.

6. Sanieren statt Schließen – zweite Chance für Unternehmen durch neues Insol­venzrecht: Aufgrund der Förderstruktur des österreichischen Insolvenzrechts sowie der mangelnden Mentalität der Unternehmer_innenkultur steht uns eine Kündigungswelle bevor, die auch vieles vernichten wird, das nach der Krise wieder gebraucht wird. Sanierungsverfahren werden oft zu spät begonnen. Jeder Tod eines Unternehmens vernichtet Vermögen, Know-How und schafft Arbeitslose. Es braucht daher eine Attrak­tivierung des Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung (keine Mindestquote, Debt Equity Swaps, etc.) und rasche Umsetzung der RL 2019/1023 (RL über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungs­ver­fahren).

7. Reformpaket - mit Turbo aus der Krise: langfristige Senkung der Abgabenlast, Einführung einer GmbH Zero, umfassender Dialog über eine dringende Reform der Gewerbeordnung mit allen Stakeholdern (Unternehmen, Verbände und Parteien), Ein­richtung eines One-Stop-Shop, Reform der Lehre sowie deutlich höhere Investitionen in digitale Präsenz v.a. von KMU.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen umfassenden Maßnahmenkatalog vorzu­legen, in dem konkrete Wirtschaftshilfen für besonders betroffene Unternehmen enthal­ten sind, insbesondere (im Sinne der Begründung) kapitalerhaltende und stärkende Maßnahmen sowie überfällige Reformpakete zur Anregung des Wachstums, und in dem der dynamischen und zyklischen Entwicklung des COVID-19 bedingten Infektions­ge­schehens hinreichend Rechnung getragen wird, inklusive eines völligen Ausfalls des Wintertourismus.“

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Nun hat sich Frau Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Präsidentin.


12.07.01

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Werte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Damen und Herren Abgeordnete! Das Bundesbudget 2021 und auch die jetzige Debatte sind davon gekennzeichnet, dass staatliche finanzielle Mittel in Milliardenhöhe


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