Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung, 17. bis 19. November 2020 / Seite 171

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um die Covid-Krise zu bewältigen. Da gibt es jetzt Probleme, etwa bei der Auszahlung der ihnen zustehenden Vergütungen. Das sind die Probleme der unterschiedlichen Be­zahlung zwischen denen, die sich freiwillig gemeldet haben, und denen, die eingezogen und verlängert worden sind. Solche Fälle häufen sich. Diese Betroffenen hoffen auf Unterstützung und bekommen auch entsprechende Unterstützung bei der Volksanwalt­schaft, sodass sie hoffentlich ihre Ansprüche durchsetzen können.

Es ist auch ganz klar: Wenn es mehr Behördentätigkeit gibt, dann gibt es automatisch mehr Fälle, in denen etwas nicht glattläuft. Deshalb ist es wichtig, dass es die Volks­anwaltschaft gibt und sie genau in diesen Fällen BürgerInnen unterstützt; für diese Unterstützung sollte die Volksanwaltschaft eben mit dieser Ausstattung gut gerüstet sein.

Was man am Budget der Volksanwaltschaft ganz deutlich sieht, ist, dass es dieser Bun­desregierung wichtig ist, dass niemand auf der Strecke bleibt, sondern alle Betroffenen schnelle, kompetente und kostenfreie Hilfe in Anspruch nehmen können, wenn etwas nicht so gut geht, wie es gehen sollte.

Ich bin sehr froh darüber, dass mit diesem Budget sowohl der Rechnungshof als auch die Volksanwaltschaft – beide – mehr Mittel bekommen und wir hier den hohen Stel­lenwert für Kontrolle und Transparenz auch sichtbar machen können. Also nochmals vielen Dank den beiden Institutionen! (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Diesner-Wais.)

14.04


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Dr. Nikolaus Scherak. – Bitte, Herr Abgeordneter.


14.04.09

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Sehr geehrte Volksanwälte! Frau Rechnungshofpräsidentin! Es ist ja quasi gute Tradition, dass man sich, nachdem Wahlen geschlagen sind und Koalitionsver­hand­lungen abgeschlossen wurden, als nicht der Regierung angehörige Fraktion – auf Bundesländerebene, im Bundesland Wien in dem Fall – das Koalitionspapier anschaut und daran Kritik übt. Das ist ja auch durchaus legitim.

Kollege Gerstl hat nur gerade etwas Besonderes geschafft, was ich so noch nicht erlebt habe. Normalerweise schaut man sich an, was man selbst im Wahlkampf gefordert hat, schaut, was die – jetzt – Regierungsparteien im Wahlkampf gefordert haben, und kriti­siert dann, wieso das nicht drinsteht.

Kollege Gerstl hat ja zwei Dinge aus dem Wiener Koalitionspapier angesprochen: einer­seits die nicht amtsführenden Stadträte. Das ist das, was die ÖVP immer weiter bewah­ren will. Insofern ist das ein bisschen skurril. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeord­neten der SPÖ.) Außerdem sollte insbesondere Herr Kollege Gerstl, der ja Verfassungs­sprecher der ÖVP ist, wissen, dass es eine Verfassungsänderung braucht, um das ent­sprechend zu beenden.

Das Zweite, das er angesprochen hat, ist Informationsfreiheit. Er hat gemeint, betreffend Wien stehe da nichts drinnen. Es ist auch die ÖVP, es ist insbesondere die ÖVP, die, obwohl der Bundeskanzler vor, glaube ich, zehn oder zwölf Jahren einmal gesagt hat, er will Informationsfreiheit, da seit Jahren leider nichts weitergebracht hat. Wenn Kollege Gerstl sich das Koalitionspapier genau anschauen würde, dann sähe er, dass natürlich viel im Wiener Koalitionspapier steht, nämlich erstens werden die Fristen für die Aus­kunftspflicht verkürzt. Es ist so, dass es einen Informationsfreiheitsbeauftragten geben soll; das ist das, was die ÖVP auch im Bund in diesem Bereich nicht haben will. Und es ist außerdem so, dass bewusst, ganz explizit, proaktiv Studien veröffentlicht werden


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