Kurz von Beginn an ein Dorn im Auge gewesen. Sie sieht vor, dass Arbeitskräfte nach 45 "echten" Beitragsjahren mit 62 Jahren in Pension gehen können, ohne Abschläge zu erleiden. Das kostet jährlich 30 Millionen Euro. Geld, das ohnedies von den Versicherten selbst eingezahlt wurde, so die AK. Weil Präsenzdienst und Zivildienst nicht angerechnet werden, erreichen nur wenige die Abschlagsfreiheit. "Und die haben sich das – weiß Gott – verdient", betont Hämmerle.
Aber die Regierung Kurz sehe das anders. Es ist beschlossene Sache, dass die mit Anfang 2020 eigentlich gestrichenen Pensions-Abschläge ab 2022 mit jährlich 4,2 Prozent wieder eingeführt werden. An die Stelle der Hacklerregelung setzt Türkis-Grün nun einen sogenannten "Frühstarterbonus", den Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer als große Errungenschaft pries: Wer früh zu arbeiten beginnt, soll davon profitieren. Personen, die bereits zwischen dem 15. und 20. Lebensjahr "gehackelt" haben, sollen in der Pension monatlich 60 Euro zusätzlich zu ihrer fixen Pension bekommen. Klingt gut? "Nicht einmal auf den ersten Blick", verneint Hämmerle.
Schon am Freitag soll dieses Modell im Nationalrat abgesegnet werden und am 1. Jänner 2022 in Kraft treten. Kosten soll die Maßnahme den Staat rund 40 Millionen Euro. "War nicht ein großes Argument gegen die Hacklerregelung ihre angebliche Unfinanzierbarkeit?", fragt Hämmerle. Jetzt entscheide sich die Bundesregierung für ein deutlich teureres Gießkannenprinzip, das alle belohne, egal, wie viel sie gearbeitet haben. Denn Voraussetzung für den "Frühstarterbonus" sind lediglich 25 Versicherungsjahre, die Auszahlung des Betrags soll unabhängig vom Zeitpunkt des Pensionsantritts geschehen.
Dass die Regierung mit dem Frühstarterbonus zudem Hackler und Frauen gegeneinander ausspiele, sei besonders perfide, so der Präsident der Arbeiterkammer: "Auch die AK ist der Ansicht, dass Frauen für ihre geleistete Arbeit eine höhere Pension gebührt. Aber Wege gäbe es da viele. Man könnte ja Kinderbetreuungszeiten stärker bewerten", schlägt Hämmerle vor. Denn die niedrigen Frauenpensionen hängen mit den Berufsunterbrechungen durch Familienarbeit und den langen Durchrechnungszeiten zusammen. Die AK zeige das schon lange auf.
Die neue Regelung zeige in den Augen von Hämmerle überdeutlich, wie viel der Regierung tatsächlich geleistete Arbeit wert ist: "Sie ist ein glatter Wortbruch und ein Schlag ins Gesicht der wirklichen Hackler."
https://www.vol.at/ak-statt-hacklerpension-teure-giesskanne/6809911
Soweit der ÖAAB-Kamerad von Klubobmann August Wöginger.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der
· die mit 1.1.2020 geltende Regelung grundsätzlich als Basis beibehalten wird und in § 236 Abs. 4b ASVG und den analogen Bestimmungen im GSVG und BSVG Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes als Beitragsmonate der Erwerbstätigkeit anerkannt werden,
· der abschlagsfreie Ruhebezug bei 540 Beitragsmonaten analog der Bestimmungen des § 236 Abs. 4b ASVG für Beamtinnen und Beamte sowie für definitiv gestellte Bedienstete der Post und Bahn geregelt wird, sowie
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