Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung, 17. bis 19. November 2020 / Seite 206

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·          die Neuberechnung aller Pensions- und Ruhegenussleistungen mit 1.1.2020, die auf § 15 APG (Kontoerstgutschrift) beruhen oder die mit einem Stichtag ab 1.1.2014 und vor 1.1.2020 gewährt wurden und somit Abschläge bis zu 12,6 Prozent trotz 540 Beitragsmonaten aufweisen. Diese Leistungen sollen rückwir­kend mit dem 1.1.2020 ohne Abschläge ausbezahlt werden.

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Klubobfrau Maurer. – Bitte.


15.57.16

Abgeordnete Sigrid Maurer, BA (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolle­ginnen und Kollegen! Werte Ministerin! Werter Bundeskanzler! Als erste Frau bei dieser Debatte möchte ich schon darauf hinweisen: Ich verstehe natürlich, dass es für die Sozialdemokratie schmerzlich ist, dass das, was sie bei ihrem damaligen Antrag als Erfolg verbucht hat, jetzt zurückgenommen wird. Was ich aber nicht verstehe, ist, wie man diese Regelung nach wie vor so verteidigen kann.

Es ist eine Regelung, von der wenige Männer mit sehr hohen Pensionen, mit den höchsten Pensionen profitieren. Wir reden da von einer Pension von 2 845 Euro (Abg. Wurm: Brutto!), fast dem Zweieinhalbfachen der Frauenpension. (Zwischenrufe der Abgeordneten Heinisch-Hosek und Kickl. – Abg. Wurm: Brutto!) Im ersten Halbjahr hat nur eine einzige Frau davon profitiert, und in den nächsten sieben Jahren wird sich das auch nicht ändern. (Beifall bei den Grünen.) Eine einzige Frau hat bisher davon profitiert. Die Sozialdemokratie hat definitiv Verdienste im Bereich Feminismus, aber was diese Frage betrifft, ganz sicher nicht. (Abg. Belakowitsch: Das ist eine feministische Frage, keine Pensionsfrage!)

Worum geht es? – Es geht darum, dass wir ein Pensionssystem haben wollen, das möglichst gerecht ist, das darauf abzielt, dass die Menschen, die viele, viele Jahre ihres Lebens gearbeitet haben, eine gute Pension haben. (Abg. Kickl: ... gerade vor dem Fernsehapparat!) Es gibt ganz grundsätzlich schon einen Gender Pension Gap, der gigantisch ist, weil Frauen viel, viel niedrigere Pensionen haben als Männer. Diese Abschlagsfreiheit der Hacklerregelung hat diesen Gender Pension Gap noch weiter vergrößert. Statt einer Regelung, von der circa 8 000 bis10 000 Männer mit guten, hohen Pensionen profitieren, schaffen wir jetzt eine Regelung, von der 60 000 Menschen pro­fitieren, Männer wie Frauen. Also läuft auch Ihr Argument, da würden Männer gegen Frauen ausgespielt, ins Leere, weil es nicht richtig ist. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Von unserer neuen Systematik, von dem Frühstarterbonus profitieren beide Geschlechter, und es profitieren vor allem jene, die besonders früh in ihrem Leben zu arbeiten angefangen haben.

Herr Kollege Wurm hat gemeint, ich und der Herr Bundeskanzler, wir hätten beide nicht früh zu arbeiten begonnen. Das ist durchaus richtig, ich habe tatsächlich eine höhere Schule besucht, aber mein erster Job war mit 16 in der Metallverarbeitung (Zwischenruf bei der SPÖ), im Akkord Ventile, Schrauben und Gitterboxen mit vielen Kilo Metall durch die Gegend zerren. (Abg. Keck: Einen Monat lang!) Ich habe diese Arbeitsrealität selber gesehen, und ich weiß, wie schwer das ist und was das bedeutet. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Keck: Einen Monat lang! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ. – Prä­sident Sobotka gibt das Glockenzeichen.)

 


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