Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung, 17. bis 19. November 2020 / Seite 307

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Bereich des Strafvollzugs 16 Positionen, 100 Kanzleikräfte und vieles mehr. Das brauchen wir in der Justiz, das war das Nachziehen, und nun müssen wir natürlich in einem ersten Schritt diese Positionen mit Menschen besetzen, die der Justiz auch gut dienen können.

Was mich besonders freut, ist, dass wir jetzt ein Budget für die nächsten Jahre aufgesetzt haben und für das kommende Jahr 2021 mit rund 66 Millionen Euro wiederum eine Steigerung des Ausgabenrahmens erreichen konnten. Das ist viel Geld! Das ist viel Geld für unsere Justiz.

Ich darf hier vielleicht auch noch ein paar Schwerpunkte unseres Regierungsprogramms nennen, die es mit diesem Justizbudget umzusetzen gelingt: Einer ist der Opferschutz. Wir wollen, dass die Opfer von Gewalt und Hass in ihren Verfahren mit professioneller psychologischer Hilfe, aber auch mit rechtlichem Beistand besser begleitet werden können. Dafür gibt es 4,2 Millionen Euro mehr, das sind 44 Prozent mehr als im ver­gangenen Jahr. Das ist ein ganz wesentlicher Schritt. Ich danke Ihnen für diese Verhand­lungsführung ganz besonders, Frau Minister, weil dieser Schwerpunkt für uns alle ein wesentlicher ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Zum Strafvollzug: Es ist nicht so, dass der Strafvollzug nicht entsprechend ausgestattet wird. 19,3 Millionen Euro plus, das sind 3,4 Prozent. Wir haben die notwendigen Mittel sichergestellt, dass die Justizanstalten baulich entsprechend hergerichtet werden kön­nen, und aber auch, dass unsere Justizwache mit all den notwendigen Ausrüstungs­gegenständen ausgestattet wird. Es geht uns vor allem auch um die Sicherheit unserer Justizwache.

Des Weiteren gibt es Geld für Bewährungshilfe, damit die Straftäter nach der Haft auch gut weiterbetreut werden können. Ein weiterer wesentlicher Schwerpunkt zur Umset­zung des Erwachsenenschutzgesetzes, das hilft, dass schutzbedürftige Menschen besser und persönlicher betreut werden können, ist, dass das notwendige Geld für die Erwachsenenschutzvereine vorgesehen ist. Auch in der Verfahrenshilfe, die wir ja auch leisten, ist ein höherer Kostenersatz für die Rechtsanwälte vorgesehen.

Wichtig ist mir, das Projekt des Elektronischen Aktes endlich sozusagen wirklich öster­reichweit ausrollen zu können. Die Justiz braucht die Digitalisierung, man sieht das in der Coronazeit. Wo wären wir, wenn wir nicht schon begonnen hätten, auch diese Mög­lichkeiten zu schaffen? Gott sei Dank ist momentan genug Geld vorhanden, dass das Projekt Justiz 3.0 auch entsprechend ausgerollt werden kann.

Ich glaube und bin überzeugt, dass wir mit dem Justizbudget eine wirklich gute Basis für die Arbeit der nächsten Jahre schaffen. Ich freue mich auf die Umsetzung der Projekte, ich freue mich, dass ich die Justiz weiter begleiten darf. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

21.46


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Margreiter. – Bitte.


21.46.12

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Bundesministerin für Justiz! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Über viele Jahre bekam das Parlament Justizbudgets vorgelegt, die für den Rechtsstaat und die Justiz in diesem Land nichts Gutes brachten. Diese Budgets haben die Justiz permanent unter Druck gesetzt, weil schon am Beginn jedes Budgetjahres klar war: Das geht sich never ever aus.

Was war das Ergebnis dieser notorischen Unterfinanzierung? – Weil schlicht kein Geld da war, hatten wir zeitweise Aufnahmestopps für Rechtspraktikanten. Als das dann zu


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