Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung, 17. bis 19. November 2020 / Seite 306

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Selbst in dieser angespannten Situation jetzt und bei diesem Einmalbudget muss man noch berücksichtigen, was alles in diese Erhöhung des Budgets mit hineinzunehmen ist: Es gibt Mehraufwendungen im Bereich des Opferschutzes, es gibt Mehraufwendungen im Zusammenhang mit dem Hass im Netz. Es gibt die Übernahme der Rechtsberatung durch die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen, die Umsetzung der Sachverständigennovelle, Mehraufwendungen im Bereich der Bewährungshilfe, erhöhte Vorauszahlungen auf die Sonderpauschalvergütung an den Rechtsanwalts­kam­mertag, Kostensteigerungen und Sachausgaben im Strafvollzug, die Mehrauszahlungen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie und vieles mehr. All das ist bereits in diesen 65 Millionen Euro enthalten.

Das heißt also, tatsächlich, wenn man nun auch noch die Krise berücksichtigt und annehmen kann, dass die Einnahmen vielleicht doch geringer ausfallen und trotzdem ein noch größerer Aufwand entsteht, ist hier überhaupt keine Entlastung zu sehen.

Daher mein Fazit, allen schönen Worten und allen Zahlenspielen zum Trotz: Die Justiz wird weiter ausgehungert. (Beifall bei der FPÖ.)

21.40


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Steinacker. – Bitte.


21.40.32

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Mitglieder hier im Hohen Haus! Werte Bür­gerinnen und Bürger! Das Justizbudget mag mit seinen 1,8 Prozent vom Gesamtbudget klein wirken, es erfüllt aber in unserem Staat eine große Aufgabe.

Der Justizbereich besteht aus vier Teilen: Das ist zum Ersten der Bereich der Straf­verfolgung, in dem Staatsanwältinnen und Staatsanwälte dafür sorgen, dass mutmaß­liche Straftäter zur Rechenschaft gezogen werden, zum Zweiten der Bereich der Recht­sprechung, in dem Richterinnen und Richter unsere Gesetze anwenden und über Streitigkeiten zwischen Bürgern, aber auch über Strafen für Rechtsbrecher entscheiden. Der Strafvollzug ist der dritte Bereich, in dem Justizwachebeamte, Mediziner, Psycho­logen und Therapeuten dafür sorgen, dass von den verurteilten Straftätern in den Haftanstalten keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht, und in dem versucht wird, die Häftlinge wieder zu resozialisieren. Und der große vierte Bereich ist jener der Justiz­verwaltung, ein Bereich, den die gesamte Organisation der Justiz braucht, mit der Ge­bührenverrechnung, der Personalverrechnung, der Legistik bis hin zu den Rechts­pflegerinnen und Rechtspflegern für Firmenbuch und Grundbuch.

All diese Menschen, die für unsere Justiz arbeiten, sind Teil, sind Fundament unseres Rechtsstaats – ein herzliches Dankeschön an sie alle, an jeden Einzelnen von ihnen, der im Bereich der Justiz jeden Tag sein Bestes gibt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der Grünen.)

Frau Kollegin Yildirim und Herr Kollege Stefan haben soeben sehr beklagt, wie schlecht es um die Justiz steht. Da glaube ich mich im Boot mit unserer Justizministerin zu wissen, dass die Entwicklung hin zu diesem heurigen Budget eine Geschichte hat: zuerst das nur fortgeschriebene Budget aus dem Jahr 2019, dann das im Mai 2020 erstellte Budget für die Justiz mit einer doch gewaltigen Steigerung von 72,4 Millionen Euro, was 4,4 Pro­zent mehr für die Justiz gebracht hat; vor allem aber – und das wissen die Kolleginnen und Kollegen des Justizausschusses und die Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses sehr wohl – hat es uns eine große Anzahl an zusätzlichen Planstellen in den verschiedenen Bereichen beschert: 40 zusätzliche Staatsanwälte, zehn Richter, im


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