wodurch sie dann die Möglichkeit haben, gleich nach der Entlassung einen Job zu finden. Das klingt jetzt abstrakt, aber in Wirklichkeit ist es so, dass sie beispielsweise aus dem gesamten Lehrberuf eines Kfz-Mechanikers in einigen Monaten oder in einer relativ kurzen Zeit jene Fähigkeiten erwerben, die sie brauchen, um später zum Beispiel in einem Reifenhandel zu arbeiten.
Das bedeutet nach der Entlassung: statt Sozialhilfe, Unsicherheit und Haltlosigkeit ein Job, selbstverdientes Geld, die Möglichkeit, zu zeigen, dass man etwas kann, und ein Umfeld, ein Freundeskreis, die komplett anders als zuvor sind. Genau das führt, wenn es durch Bewährungshilfe begleitet ist, dazu, dass dieser Mensch den Weg zurück in ein geregeltes Leben finden kann.
Auch im Bereich des Maßnahmenvollzugs wird es sehr gezielte Verbesserungen geben, zum Beispiel durch den Ausbau des Forensischen Zentrums Asten, das um 100 Plätze aufgestockt wird. Durch die Einstellung von qualifiziertem Personal wird schon ein wesentlicher Beitrag zu einer qualitätsvolleren Betreuung und gleichzeitig auch zu einer Entlastung des Personals geleistet.
Der Weg, den wir gehen wollen, ist ein weiter und führt in die richtige Richtung. Der nächste Schritt ist es, jetzt dieses Justizbudget zu beschließen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
21.36
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Stefan. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, es gäbe im Bereich der Justiz viel zu diskutieren, viele problematische Entwicklungen, etwa das fragliche Delikt Hass im Netz mit Netzsperren (Abg. Maurer: Netzsperren?) und ähnliche, sehr problematische Einschränkungen. – Ja, Netzsperren sind auch vorgesehen. (Abg. Maurer: Nein!) – Ja natürlich! Wir werden inhaltlich noch darüber diskutieren können. Die neuesten Maßnahmen sehen die Herausgabe der Verschlüsselungen für Internetkommunikation bis zu Präventivhaft vor. Wir werden also noch viel diskutieren können, heute ist aber nicht genug Redezeit und die Uhrzeit ist auch sehr weit fortgeschritten, ich beschränke mich daher auf das Budget.
Spätestens seit der Aussage des Kurzzeitjustizministers Jabloner, dass die Justiz einen stillen Tod stirbt, ist viel über die Finanzierung der Justiz gesprochen worden. Da haben wir ja auch jetzt schöne Töne gehört: Die Justiz wird finanziell stark ausgestattet. Wir haben in den letzten Jahren auch festgestellt, dass es vor allem im Justizwachebereich, in den Justizstrafanstalten, eine starke Unterbesetzung des Personals gegeben hat – dazu wird mein Kollege Lausch sicherlich noch Näheres ausführen –, und das, obwohl die Gefängnisse aufgrund der ausländischen Straftäter völlig überlastet sind. Doch trotz dieser großen Worte, dass es jetzt also diese budgetäre Ausstattung gibt, macht sich Ernüchterung breit, wenn man sich das im Detail anschaut.
Im Bereich der Justizwache gibt es keine oder fast keine Personalaufstockung, keine weiteren Planstellen, keine Entlastung für Richter und Staatsanwälte, da es keine Aufstockung im nicht richterlichen Personal gibt. Die Erhöhung des Budgets von heuer 65 Millionen Euro relativiert sich sehr schnell, wenn man sich anschaut, was im Budget bis 2024 vorgesehen ist. Bis 2024 gibt es in Wirklichkeit eine Erhöhung des Budgets von in Summe 1 Prozent. Das liegt jedenfalls unter den für diese Zeit erwarteten Inflationsraten von 1,2 bis 2 Prozent, also wird das Budget in Wahrheit in den nächsten Jahren wieder geringer werden, und das, obwohl wir jetzt schon wissen, wie angespannt die Situation ist.
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