Nun komme ich wieder zum Positiven zurück und möchte insbesondere der österreichischen Justiz gegenüber meine große Anerkennung ausdrücken. Sie genießt im internationalen Vergleich ein hohes Ansehen und liefert trotz schwieriger Bedingungen eine enorm hohe Qualität. Auf sie ist auch in Krisenzeiten Verlass. Damit das so bleibt, muss sie stark und unabhängig bleiben. Also, Frau Ministerin, lassen Sie die Justiz arbeiten, indem sie auch die personellen und finanziellen Ressourcen bekommt! Stellen Sie alles zur Verfügung, um diese Qualität weiterhin aufrechtzuerhalten! – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)
21.31
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Prammer. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Herr Präsident! Frau Justizministerin! Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Es ist wenig überraschend, dass ich an dieser Stelle betonen möchte, wie sehr ich mich über die abermalige Erhöhung des Justizbudgets freue.
Da bereits mit dem letzten Budget die Justiz erstmals wieder ohne Rückgriff auf Rücklagen ausfinanziert war, kann 2021 mit zusätzlichen 65,8 Millionen Euro in wichtige und dringend notwendige Projekte investiert werden. Da geht es um Investitionen in die Digitalisierung des Gerichtsbetriebes, in den Gewaltschutz, Opferschutz, in die Bewährungshilfe, aber auch in einen Beginn der Verbesserung des Maßnahmenvollzugs.
Eine gewaltige Verbesserung gibt es im Bereich des Opferschutzes, unter anderem zum Beispiel dadurch, dass Kinder, die Gewalttaten im engsten sozialen Nahbereich mitansehen mussten, psychosoziale Unterstützung erhalten, insbesondere dann, wenn sie auch noch die schwierige Aufgabe haben, über diese Geschehnisse und Erlebnisse vor Gericht berichten zu müssen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Mit dem Gesetzespaket gegen Hass im Netz wird im Strafrecht die Möglichkeit geboten, bei Privatanklagedelikten bei der Ausforschung des Täters oder der Täterin die Hilfe des Gerichts in Anspruch zu nehmen. Das ist genau der Bereich, an dem früher oft die Verletzten gescheitert sind, weil die Provider einfach die Namen nicht hergeben wollten. Jetzt müssen sie das auf gerichtlichen Auftrag hin tun.
Zivilrechtlich wird es ein eigenes Sonderverfahren geben, das ganz schnell die Durchsetzung eines Unterlassungsauftrages ermöglicht, damit Hasspostings nicht im Internet stehen bleiben müssen, bis ein gerichtliches Verfahren ausgestritten ist. Auch das ist eine gewaltige Errungenschaft und etwas, was mit den neuen Mitteln, mit den zusätzlichen Mitteln finanziert werden wird.
Schon damals, im September, Oktober, als das Justizbudget ausverhandelt wurde, hat die Justizministerin, haben die Grünen besonderen Wert darauf gelegt, dass die Mittel für die Bewährungshilfe und auch für Deradikalisierungsmaßnahmen erheblich aufgestockt werden. Beides sind Maßnahmen, die immens wichtig sind, um Straftäter und Straftäterinnen nach Verbüßung ihrer Haft wieder in die Gesellschaft zu integrieren, sie zu resozialisieren, sie dabei zu unterstützen, wieder Arbeit zu finden und ein geregeltes, gesetzestreues Leben zu führen. Warum machen wir das? Warum investieren wir als Gesellschaft Geld in die Wiedereingliederung von StraftäterInnen? – Wir machen es aus reinem Eigennutz. Wir machen es, weil es eine Investition in unsere Sicherheit ist.
Ein weiteres Thema, das in diesem Bereich sehr wichtig ist, ist der Strafvollzug selbst, und auch da gibt es eine Schwerpunktsetzung vor allem in den Justizanstalten. In einigen werden vermehrt Kurzausbildungen angeboten, bei denen die Inhaftierten – auch dann, wenn sie kürzere Haftstrafen verbüßen – Teilqualifikationen erwerben,
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