Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung, 17. bis 19. November 2020 / Seite 309

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21.51.03

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Die Justiz befindet sich derzeit in einer Trendwende. Nach über zehn Jahren Einsparung, nach über zehn Jahren, in denen die Justiz immer wieder auf Rücklagen zurückgreifen musste, haben wir endlich die Trendwende geschafft. Mit dem letzten Budget, aber auch mit dem heurigen Budget ist es endlich möglich, dass wir nicht auf die Rücklagen zurückgreifen, dass wir mit dem Justizbudget nicht nur den laufenden Betrieb aufrecht­erhalten können, sondern zusätzlich auch noch die vielen längst fälligen Reformen und auch die vielen notwendigen Projekte vorantreiben können.

Ich möchte mich an dieser Stelle auch noch einmal entschuldigen, dass ich an den Beratungen des Ausschusses nicht teilnehmen konnte, und mich gleichzeitig bei den Beamtinnen und Beamten meines Hauses bedanken, die mich im Ausschuss fachkundig vertreten haben und auch zu den Zahlen, die Sie im Budget finden, Rede und Antwort gestanden sind.

Gleich auf den ersten Blick, wenn man sich die Zahlen anschaut, erkennt man, welch zentrale Rolle die Justiz in Zeiten der Krise hat. Die Justiz stellt nicht nur den Rechts­frieden her. Sie sorgt für öffentliche Ordnung, sie schlichtet Streit, sie verfolgt Straftäter, sie schützt die Schwächsten der Gesellschaft. Sie ist für alle da. Die Justiz kann aber nur dann funktionieren und diese wichtigen Aufgaben erfüllen, wenn sie ausreichend finanziert ist. Das Budget für das Jahr 2021 gewährleistet eine funktionierende Justiz.

Das Bundesministerium für Justiz erhält für das Jahr 2021 65 Millionen Euro an zusätz­lichen Mitteln. (Beifall bei Grünen und ÖVP.) Wenn man das zu den Personal­auf­stockungen dazuzählt, die uns Anfang des Jahres mit dem Budget 2020 gelungen sind, sieht man, dass das ein großer Erfolg für die Justiz ist. Anfang des Jahres, im Frühjahr, konnten wir bei den Gerichten, beim nicht richterlichen Personal, bei den Staatsanwalt­schaften, aber auch im Strafvollzug ordentlich aufstocken, weil es einfach notwendig war, die Einsparungen zu stoppen und neues, zusätzliches Personal aufzunehmen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Mit diesem Budget können wir auch einige wichtige Projekte vorantreiben. Auch die Vereine, denen wir uns in der Justiz verpflichtet haben, nämlich die Erwachsenen­schutz­vereine und andere Vereine, können wir mit diesem Budget weiter finanzieren. Bei­spielsweise gibt es für die Erwachsenenschutzvereine, zur Unterstützung von Erwach­senen, welche ihr Leben nicht alleine ordnen können, jetzt 2,6 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln.

Ein Punkt wurde heute auch schon erwähnt, nämlich der Opferschutz. Auch beim Opferschutz wollen wir massiv aufstocken. Das hat zwei Gründe. Zum einen haben wir ja mit dem Paket zu Hass im Netz dazu beigetragen, dass Personen, die von Hass und Gewalt betroffen sind, selbst um psychosoziale Betreuung, aber auch um juristische Prozessbegleitung ansuchen können. Deswegen stocken wir auch dieses Budget um 4,2 Millionen Euro auf. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Wir haben uns als Justizministerium mit der Errichtung der BBU auch verpflichtet, die Rechtsberatung in zweiter Instanz zu finanzieren. Anfänglich gab es große Sorgen, ob denn da überhaupt die notwendigen Mittel zur Verfügung stehen werden. Ich kann Ihnen sagen: Mit 5 Millionen Euro können wir auch die unabhängige und professionelle Vertretung im Bereich des Fremden- und Asylwesens ausfinanzieren.

Das Gleiche gilt für die Datenschutzbehörde. Wie oft habe ich in diesem Jahr gehört, dass die Datenschutzbehörde dringend Personal benötigt, und wie oft wurde gesagt, dass bei den vielen, vielen Verfahren, die bei der Datenschutzbehörde anhängig sind,


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