Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung, 17. bis 19. November 2020 / Seite 310

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nichts weitergeht, weil einfach nicht ausreichend Personal da ist? – Ich kann Ihnen berichten, dass wir für das Jahr 2021 die Planstellen der Datenschutzbehörde um 15 Prozent aufgestockt haben.

Ebenso haben wir die Pauschalvergütung der Rechtsanwälte erhöht; eine sehr wichtige Einrichtung, wie man feststellt, wenn man sich die Verfahrenshilfe anschaut. Die Ver­fahrenshilfe besteht für all jene, die es sich eben nicht leisten können, einen Anwalt in Anspruch zu nehmen, die es sich eben nicht leisten können, ihr Recht durchzusetzen. Da kommen durch die Verfahrenshilfe die Anwälte zum Einsatz, und dafür gebührt ihnen eine Pauschalvergütung, die wir jetzt nach längerer Zeit endlich valorisiert haben und um 3 Millionen Euro erhöhen.

Ein weiteres wichtiges Projekt, das auch erwähnt wurde, ist die Digitalisierung in der Justiz. Justiz 3.0 wird immer wieder in den Mund genommen, jeder weiß aber, dass das Geld kosten wird, wenn wir wirklich die gesamte Justiz, die Staatsanwaltschaft, auch die Bezirksgerichte, die Landesgerichte, betrachten, wenn wir einen volldigitalisierten Akt haben wollen. Ich sage Ihnen: Ich bin bereit, dieses Geld zu investieren, weil es einfach wichtig ist, dass die Justiz volldigitalisiert arbeiten kann. Gerade in Zeiten der Krise hat man gesehen, wie enorm wichtig eine digitale Justiz ist. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Jetzt komme ich zu einer meiner Schwerpunktaufgaben, die ich ja auch seit Beginn meiner Amtsperiode immer wieder angekündigt habe: zum Maßnahmenvollzug. Sie wissen, der Maßnahmenvollzug gehört eigentlich schon lange reformiert, aber es fehlt einfach an Geld. Wir können mit diesem Budget jetzt auch einige wichtige Schritte setzen, um den Maßnahmenvollzug zu reformieren.

Es wird das Forensische Zentrum Asten um weitere 100 Plätze ausgebaut. Das ist deswegen notwendig, weil wir gerade im Maßnahmenvollzug aus allen Nähten platzen und eigentlich die Kapazitäten schon längst überschritten haben.

Ebenso wird es zusätzliches Betreuungspersonal geben. Um circa 60 Personen wollen wir da erhöhen, damit wir endlich gemeinsam weitere Schritte gehen können, um den Maßnahmenvollzug zu reformieren.

In diesem Zusammenhang steht natürlich auch die Erhöhung der Gebühren der psychi­atrischen Sachverständigen. Wir wissen, wie wichtig die Qualität der psychiatrischen Sachverständigen ist, denn sie entscheiden letzten Endes, ob jemand in den Maßnah­men­vollzug kommt oder nicht. Sie entscheiden darüber, ob jemand zurechnungsunfähig oder zurechnungsfähig ist, oder zumindest bereiten sie die Grundlage für das Gericht vor. Eine professionelle Begutachtung ist deswegen essenziell, und deswegen werden wir auch da die Gebühren erhöhen, die seit dem Jahr 2007 nicht valorisiert wurden. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ebenso wird im Bereich der Bewährungshilfe erhöht. Die Abgeordneten haben es ja schon erwähnt, die Bewährungshilfe wird um rund 2,3 Millionen Euro aufgestockt, denn eine professionelle und engmaschige Bewährungshilfe, die dazu beiträgt, dass Men­schen resozialisiert werden, wieder in die Gesellschaft integriert werden, ist essenziell und wichtig für eine sichere Gesellschaft, aber auch für die Entlastung der Justiz­anstalten, denn je geringer die Rückfälligkeitsrate ist, umso mehr werden auch die Justizanstalten entlastet.

Covid wurde auch angesprochen. Auch für Covid-Maßnahmen haben wir in diesem Budget bereits Mittel im Ausmaß von 4,4 Millionen Euro zur Verfügung.

Man kann aber natürlich mit diesem Budget nicht alle Bereiche abdecken, in denen in den letzten zehn Jahren eingespart wurde, man kann nicht alles abdecken, was man gerne vorantreiben möchte, und so ist ein Wermutstropfen die fehlende Erhöhung der


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