Dolmetschgebühren. Ich kann Ihnen nur versichern, dass ich weiß, welch unglaublichen Einsatz die Dolmetscherinnen und Dolmetscher leisten und wie wichtig der Einsatz der DolmetscherInnen in einem Verfahren, in der Justiz ist. Daher gebührt den Dolmetscherinnen und Dolmetschern mein allergrößter Dank, und ich werde mich mit Sicherheit in Zukunft weiterhin dafür einsetzen, dass wir eine Erhöhung ihrer Gebühren sicherstellen, so wie wir es im Regierungsprogramm vorgesehen haben. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Abschließend: Wie Sie sehen, gibt es im Justizteil zahlreiche Erfolge zu verbuchen, die es der Justiz ermöglichen, ihre für die Gesellschaft so zentrale Rolle auch weiterhin auszuüben. Ich freue mich, dass wir dieses Jahr eine Erhöhung zustande gebracht haben. Ich freue mich, dass jeder Einzelne sich dafür eingesetzt hat, und da gebührt mein herzlicher Dank den Beamtinnen und Beamten meines Hauses, insbesondere den Beamten der Präsidialsektion, welche mich in den Budgetverhandlungen, aber auch im Ausschuss ausgezeichnet unterstützt haben. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie der Abg. Krisper.)
22.01
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Bürstmayr. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Justizministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Kollege Stefan war vor mir schon so freundlich, viele Bereiche aufzuzählen, in denen es zu Verbesserungen im Budget gekommen ist, und manche, in denen es vielleicht noch mehr geben könnte. Auch die Justizministerin war so offen und ehrlich, darzustellen, wo es Verbesserungen gegeben hat und wo wir noch Nachholbedarf haben.
Ich möchte heute auf eine Gruppe im Rechtsstaat eingehen, der ich auch angehöre, nämlich die Anwaltschaft, die ja, könnte man meinen, sich mit diesem Budget ordentlich etwas dazuverdient, beträgt doch jetzt die Pauschalabgeltung für die Verfahrenshilfen 3 Millionen Euro mehr.
Nun zunächst, um das einzuordnen: Die Anwaltschaft erbringt mittlerweile Leistungen im Bereich der Verfahrenshilfe im Umfang von circa 40, vielleicht 42 Millionen Euro. Diese werden seit 14 Jahren mit dem unveränderten Betrag von 18 Millionen Euro pauschal abgegolten, jetzt sind es 21 Millionen Euro. Wir haben also eine Abgeltung der Verfahrenshilfeleistungen gerade einmal zur Hälfte. Den Rest erbringen wir, wie das so schön heißt, pro bono, und das durchaus aus Überzeugung, denn es ist Ehrensache in der Anwaltschaft, dass ein verfahrensbeholfener Klient genauso anständig, gut und fachkundig vertreten wird, wie wenn er jede einzelne Stunde zahlen würde. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Die Anwaltschaft sieht sich oft der Kritik ausgesetzt, sie führe zu längeren Verfahren; sie sei immer so einseitig und verträte immer die bösen Straftäter. In Wahrheit ist es aber so: Die freie und unabhängige Anwaltschaft ist ein Eckpfeiler unserer Demokratie (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP) und es ist unser aller Aufgabe, dafür zu sorgen, dass sie es bleibt. Dort, wo Anwältinnen und Anwälte nicht mehr ausschließlich dem Interesse ihrer Klientinnen und Klienten verpflichtet sind, sondern an irgendeine Objektivität oder gar an staatliche Interessen oder staatliche Weisungen gebunden sind, endet der demokratische Rechtsstaat.
Ich möchte das hier an dieser Stelle deshalb betonen, weil ich mich als Grüner immer für diese freie und unabhängige Anwaltschaft einsetzen werde. Wir wissen nicht, wie
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