
Quelle: Budgetdienst des Parlaments.
Laut Wahrnehmungsbericht des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Clemens Jabloner vom 11. November 2019 wären aller-dings 250 zusätzliche Justizwachebeamte notwendig.
Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat ein
Maßnahmenpaket für die Justizwache vorzulegen, das folgende Kernpunkte enthält:
• Mehr Planstellen: Die Sicherheit in den Justizanstalten muss durch Personalaufstockung der Bediensteten der Justizwache erhalten bleiben.
• Bessere budgetäre Ausstattung: Das Budget hat so ausgerichtet zu sein, dass ein Mehr an Planstellen und Ausrüstung für die Justizwache nicht zu Einsparungen in anderen Bereichen in der Justiz führt.
• Schutz der Privatsphäre: Es ist ein medienrechtlicher Schutz der Privatsphäre der Bediensteten einzuführen. Wird bei Eingriffen in die Privatsphäre von Bediensteten, insbesondere bei Justizwachebeamten, durch Veröffentlichungen verletzt, kann der Dienstgeber im Wege der Finanzprokuratur die Ansprüche der Betroffenen geltend machen.
• Anerkennung der Justizwache: Die Bediensteten der Justizwache dürfen nicht durch Zivilpersonen ersetzt werden, sondern müssen vielmehr im Sinne der Vollzugszwecke gestärkt werden. Der Beruf des Justizwachebeamten ist kein Betreuungsberuf, die Beamten sind keine Sozialarbeiter, sie erbringen Sicherheitsleistungen.
• Haft in der Heimat: Das Konzept "Haft in der Heimat" ist durch bilaterale Über-einkommen und konsequente Anwendung der bestehenden multilateralen Übereinkommen zu forcieren."
*****
Entschließungsantrag
Des Abgeordneten Lausch
und weiterer Abgeordneter
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite