betreffend Einbeziehung der Insassen von Justizanstalten in die gesetzliche Krankenversicherung
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 11, Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (380 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2021 (Bundesfinanzgesetz 2021 – BFG 2021) samt Anlagen (449 d.B.), Untergliederung UG 13 – Justiz, in der 62. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 17. November 2020
Insassen von Justizanstalten sind – sieht man von der Arbeitslosenversicherung für arbeitende Häftlinge ab – nicht sozialversichert. Die Kosten für ihre ärztliche Betreuung und medizinische Behandlung werden unabhängig von der Arbeitsleistung direkt vom Bund getragen. Ärzte und Krankenanstalten verrechnen dem Justizministerium den Tarif für unversicherte Privatpatienten, der deutlich über den von den Sozialversicherungsträgern eingehobenen Beiträgen liegt und in den letzten Jahren stets erhöht wurde.
An dieser massiven Geldverschwendung hat der Rechnungshof schon vor Jahren in seinem Bericht „Kosten der medizinischen Versorgung im Strafvollzug – Bund 2012/3" deutliche Kritik geübt und Einsparungsmöglichkeiten aufgezeigt. „Die Ausgaben für die medizinische Versorgung von Häftlingen stiegen von 29,34 Mill. EUR (2000) auf 73,76 Mill. EUR (2010). Im Durchschnitt betrugen die Ausgaben pro Häftling 2009 8.418 EUR und waren damit rund dreimal so hoch wie die laufenden öffentlichen Gesundheitsausgaben pro Kopf in Österreich.", ist weiters dem Bericht zu entnehmen.
Die Gesundheitsausgaben für die Insassen von Justizanstalten steigen trotz des in den letzten Jahren etwa gleichgebliebenen Gesamtbestandes an Insassen weiter-hin ungebremst. Derzeit betragen sie nahezu 100 Millionen Euro.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche die Einbeziehung der Insassen von Justizanstalten in die gesetzliche Krankenversicherung vorsieht."
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und stehen somit mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Kugler. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Gudrun Kugler (ÖVP): Herr Präsident! Liebe Frau Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zwei Punkte – es wurde vieles gesagt, aber ich darf noch zwei Sachen unterstreichen –:
Frau Minister, du hast in deiner Rede sehr klar über die Reform des Maßnahmenvollzugs gesprochen, und ich bin dir dafür auch sehr dankbar. Ich finde das sehr, sehr wichtig. Du hast auch erwähnt, dass die psychiatrischen Sachverständigengutachten besser finanziert, aber auch besser aufgestellt werden sollen. Ich habe einen Bericht der Volksanwaltschaft aus dem Jahr 2019 – so alt ist er also nicht – gelesen, in dem die Probleme wirklich gut benannt werden. Ich lese nur einen Satz daraus vor:
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