Die Gutachter nehmen sich „nicht ausreichend Zeit“, sagen die Betroffenen, „an einer einmal eingenommenen Position“ wird „unreflektiert“ festgehalten, „Neuerungen im Vollzugsverlauf“ werden „nicht hinreichend“ gewürdigt, es wird „unkritisch an Vorgutachten“ angeknüpft, und es werden „textbausteinartig und phrasenhaft Formulierungen aus Vorgutachten“ übernommen. – Wie du richtig gesagt hast, hängen daran Leben und Schicksale, und darum ist es ganz wichtig, dass wir das sehr ernst nehmen.
Jetzt gibt es ein höheres Budget. Vielleicht kann man jetzt auch an Prognosekriterien arbeiten – in Deutschland haben wir das. Vielleicht kann man auch einen forensischen Lehrstuhl anregen, auch das würde im Hinblick auf die Qualität helfen. Die Mittel, die dafür vorhanden sind, können da sicher einen substanziellen Beitrag leisten.
Ein zweites Thema: Wir haben auch mehr Geld für Bewährungshilfe und mehr Geld für die Deradikalisierung. Es wurde mehrfach angesprochen, wie wichtig die Rolle der Gefängnisse in der Deradikalisierung ist und wie gefährlich die Gefängnisse aber auch in der Radikalisierung sind. Beides sind Themen, die wir uns gerade im Justizbereich unbedingt anschauen müssen. Es gibt auch Kritik, was die Arbeit von Bewährungshilfevereinen und Deradikalisierungsvereinen betrifft: dass dort auch manchmal beschönigt wird, dass man sehr mild vorgeht. Da, glaube ich, ist es ganz wichtig, dass klare Richtlinien und Vorgaben bekannt sind und sich alle daran halten.
Ich freue mich, dass im Antiterrorpaket auch ganz klare Maßnahmen vorgesehen sind. Kollege Schrangl, der diesbezüglich heute sehr viel an Besorgnis zum Ausdruck gebracht hat, kann da vielleicht einmal hineinschauen, und er wird sehen, dass das, was er sich wünscht, im Antiterrorpaket auch sehr gut und sehr intensiv vorgesehen ist.
Vielleicht noch einen letzten Gedanken, wenn wir schon über Deradikalisierung sprechen: Ich habe mich heute über eine Aussage einer Rednerin aus den Reihen der SPÖ sehr geschreckt. Ich habe nämlich vor zwei Stunden, während wir die UG 10 diskutiert haben, im Zusammenhang mit dem Terroranschlag vom 2. November gesagt: Wir werden unsere Freiheit und unsere Demokratie verteidigen. Daraufhin ist Kollegin Yılmaz herausgekommen und hat gesagt: Frau Kugler will Leute, die nach Österreich einwandern, erziehen. So geht das nicht. – Wenn das der Zugang der SPÖ ist und das jetzt der Zugang von Rot-Pink in Wien ist (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek), dann mache ich mir ganz, ganz große Sorgen um Wien. (Beifall bei der ÖVP.)
22.33
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Bayr. – Bitte.
Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Herr Präsident! Frau Justizministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Recht auf eine gute Verdolmetschung von Verfahren ist in der EMRK verankert. Es gibt momentan ungefähr 4 000 Dolmetscherinnen und Dolmetscher, die bei Gerichten, Polizei, diversen Behörden, in Sachverständigenverfahren et cetera dolmetschen und ihren Dienst tun, und nur ein Teil davon ist wirklich beeidet und gerichtlich zertifiziert.
Das Gebührenanspruchsgesetz regelt die Honorare. Für die erste halbe Stunde können die Dolmetscherinnen und Dolmetscher 24,50 Euro und für jede weitere halbe Stunde 12,40 Euro verrechnen, und ich denke mir, das ist sicherlich mit ein Grund, dass es zu wenig Gerichtsdolmetscherinnen und Gerichtsdolmetscher gibt: dass dieser Gebührensatz seit 2007 nicht mehr erhöht worden ist, es keine Indexanpassung gibt und es auch bei anderen Pauschalierungen, zum Beispiel bei Rückübersetzungen nach Einvernahmen bei der Polizei, wo dann, bevor das Protokoll unterschrieben wird, noch einmal in die Sprache zurückgedolmetscht wird, einen Satz von 20 Euro gibt, vollkommen egal, ob dieses Protokoll zwei Seiten oder 20 Seiten lang ist. Und eine Vorgangsweise gemäß
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