Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, die „Hacklerreglung“ beizubehalten und zu ihrer Verbesserung dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der
• die mit 1.1.2020 geltende Regelung grundsätzlich als Basis beibehalten wird und in 236 Abs. 4b ASVG und den analogen Bestimmungen im GSVG und BSVG Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes als Beitragsmonate der Erwerbstätigkeit anerkannt werden,
• der abschlagsfreie Ruhebezug bei 540 Beitragsmonaten analog den Bestimmungen des § 236 Abs. 4b ASVG für Beamtinnen und Beamte sowie für definitiv gestellte Bedienstete der Post und Bahn geregelt wird, sowie
• die Neuberechnung aller Pensions- und Ruhegenussleistungen mit 1.1.2020, die auf § 15 APG (Kontoerstgutschrift) beruhen oder die mit einem Stichtag ab 1.1.2014 und vor 1.1.2020 gewährt wurden und somit Abschläge bis zu 12,6 Prozent trotz 540 Beitragsmonaten aufweisen. Diese Leistungen sollen rückwirkend mit dem 1.1.2020 ohne Abschläge ausbezahlt werden.“
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön. Der Entschließungsantrag ist nun ordnungsgemäß eingebracht worden.
Wenn wir in der Geschäftsordnung eine neue Möglichkeit finden, bin ich sofort bereit, diese Leseübungen zu verkürzen. Ich hoffe, dass das mit dem elektronischen Parlament dann auch möglich sein wird. Der Antrag ist ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Grebien. – Bitte.
Abgeordnete Heike Grebien (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte KollegInnen! Wertgeschätzte ZuseherInnen zu Hause! Gestern habe ich bereits ein wenig darüber sprechen können, welche budgetären Erfolge im Sozialministerium im Bereich Menschen mit Behinderungen geglückt sind.
Der Ausgleichstaxfonds, kurz ATF, wurde für die Jahre 2021 und 2022 um 40 Millionen Euro aufgestockt. Ich werde Ihnen jetzt erzählen, was wir mit diesen zusätzlichen 40 Millionen Euro umsetzen können, wollen und umsetzen werden. Einerseits wollen wir den zu erwartenden Einbruch in den Einnahmen des ATF decken. Wie wir wissen, ist aufgrund der sinkenden Beschäftigungsquote und der finanziellen Schwierigkeiten von Einzel-, Klein- und Mittelunternehmen mit Ausfällen zu rechnen. Im Jahr 2020 betrugen die Ausfälle mit dem Stichtag 1.11.2020 circa 4 Millionen Euro. Für die Jahre 2021 und 2022 ist mit höheren Ausfällen zu rechnen, und diese wollen wir mit der entsprechenden Erhöhung kompensieren.
Zweitens wollen wir die Unterstützungsstrukturen für Menschen mit Behinderungen erhalten und bedarfsgerecht ausbauen. Was heißt erhalten? – Eine Zahl für Sie: 2019 haben 92 000 junge und ältere Menschen mit Behinderungen in Österreich Förderungen aus dem ATF erhalten. Diese Menschen werden wir natürlich weiterhin unterstützen. Die Unterstützungsstrukturen umfassen Projekt- und Individualförderungen. Ich gehe zuerst auf die Projektförderungen ein, wie zum Beispiel die Berufsausbildungsassistenz, die
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