neuen Selbstbehalten, Beitragserhöhungen oder gar Privatisierungen kommt.“ (Beifall bei der SPÖ.)
„Zusätzlich wird der Bundesminister aufgefordert, die von Bundeskanzler Kurz versprochene Gesundheitsmilliarde (200 Millionen für fünf Jahre) auszuschütten, um damit einen Leistungsausbau zur Verbesserung der Versorgung der Versicherten zu ermöglichen.“
*****
Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
11.21
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kucher,
Genossinnen und Genossen
betreffend ein starkes öffentliches Gesundheitssystem
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über das Bundesfinanzgesetz 2021 – BFG 2021 – UG 24 Gesundheit
Die Corona-Krise zieht mit der Wirtschaft auch das Gesundheitswesen tief ins Minus. Aufgrund der gestiegenen Arbeitslosigkeit fehlen der Krankenversicherung für 2020 rund 200 Mio. Euro wegen geringerer Beitragseinnahmen. Noch größer ist die Unsicherheit in Bezug auf die gesetzlich durchgeführten Beitragsstundungen für die Betriebe. Gestundete Beiträge sind solange kein Problem, solange damit zu rechnen ist, dass diese auch irgendwann geleistet werden. Wenn aber durch viele Insolvenzen, diese gestundeten Beiträge nicht mehr geleistet werden können und abgeschrieben werden müssen, bekommt die ÖGK ein wirklich großes Problem. Derzeit sind rund 1,8 Milliarden Euro Beiträge gestundet. Das bedeutet für die ÖGK ein Minus von rund 340 Mio. Euro.
Das Budget 2021 sieht hier keinerlei Ersatz für diese Verluste vor!
Ebenso dramatisch zeigt sich, dass die Regierung mitten in der größten Gesundheitskrise der Zweiten Republik bei der Krankenanstaltenfinanzierung kürzt. Das trifft direkt die Spitäler und die PatientInnen. Im Jahr 2021 sind im Budget fast 170 Mio. Euro weniger veranschlagt als 2020. Das ist vollkommen unverantwortlich, denn es gefährdet die Versorgung der Menschen.
Werden diese Verluste nicht ausgeglichen, bedeutet das, dass nicht einmal derzeitige Leistungsniveau gehalten werden kann. Die Finanzierung dieser Wirtschaftskrise und der damit verbundenen Steuer- und Beitragsausfälle kann nicht auf dem Rücken der ArbeitnehmerInnen erfolgen. Es darf weder zu Leistungskürzungen, noch zu weiteren Selbstbehalten oder Beitragserhöhungen kommen. Ansonsten droht aus der Corona-Krise eine zweite Gesundheitskrise zu werden, mit massiven Folgenkosten und Unterversorgung von PatientInnen.
Gerade die letzten Wochen und Monate haben gezeigt, wie wichtig ein gut funktionierendes Gesundheitssystem ist. Das muss auch in Zukunft gewährleistet sein.
Die Folgekosten dieser Gesundheitskrise werden uns noch lange begleiten. Nicht nur, dass eine Vielzahl von Untersuchungen, Operationen und Rehabilitationen nicht durchgeführt wurden, und sich damit unter Umständen der Gesundheitszustand der Betroffenen
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