betreffend dringend notwendige budgetäre Mittel für einen verfassungskonformen Zustand des Heeres
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 11, Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (380 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2021 (Bundesfinanz-gesetz 2021 – BFG 2021) samt Anlagen (449 d.B.), Untergliederung 14 – Militärische Angelegenheiten, in der 62. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 18. November 2020
Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2021 sieht für die UG 14 - Militärische Angelegenheiten im Finanzierungshaushalt Auszahlungen in der Höhe von 2,6 Milliarden EUR vor. Mit den vorgelegten Budgetzahlen ignoriert die Bundesregierung den katastrophalen Zustand und die dramatische Unterfinanzierung des österreichischen Bundesheeres! Das Bundesheer ist weit weg davon, seine von der Bundes-Verfassung vorgegebene Aufgabe, die militärische Landesverteidigung, auch nur in Ansätzen erfüllen zu können.
Auf Grund der immerwährenden Neutralität ist Österreich verpflichtet alles zu tun, um das eigene Land, die Heimat, zu verteidigen. Dafür bedarf es der militärischen Landesverteidigung durch das Bundesheer, welches als Einsatzheer zu führen und nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten ist.
Das Österreichische Bundesheer ist aufgrund jahrzehntelanger Unterfinanzierung nicht mehr in der Lage seinen verfassungsmäßigen Auftrag vollumfänglich zu erfüllen. Der Generalstab hat in seiner Broschüre „Effektive Landesverteidigung! – Ein Appell“ und später mit dem Bericht „Unser Heer 2030“ ganz klar die problematische finanzielle Ist-Situation dargestellt.
Im Hinblick auf den Investitionsrückstau im Bereich der militärischen Ausrüstung, des Geräts und der Kaserneninfrastruktur braucht unser Bundesheer für die uneingeschränkte Einsatzfähigkeit einen erheblichen finanziellen Schub. Viele dringend notwendige Beschaffungsentscheidungen stehen an, sind eigentlich überfällig. Die Milizverbände und -einheiten weisen einen dramatischen Fehlbestand an Personal und Material auf, der umgehend beseitigt werden muss. Für eine mobilzumachende Miliz ist es unabdingbar, wieder verpflichtende Waffenübungen einzuführen. Moderne Ausrüstung für Miliz und GWD muss gewährleistet sein, denn sie sind die unverzichtbaren "Arme und Beine" unserer Armee! Diese Maßnahmen sind umgehend umzusetzen.
Es ist jetzt das Gebot der Stunde, das Regelbudget rasch ab 2021 auf 3 Milliarden Euro zu erhöhen und mit Sonderpaketen die Mobilität der Truppe, den Zustand der Kasernen, die Sanitätsversorgung und eine moderne Ausrüstung zu gewährleisten.
Das Ziel muss natürlich auch eine sukzessive Anhebung des Verteidigungsbudgets auf ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts bis 2030 sein, damit das Bundesheer seinen verfassungsmäßigen Auftrag wieder erfüllen kann und die österreichische Landesverteidigung über eine langfristige budgetäre Sicherheit verfügt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass, im Hinblick auf den Investitionsrückstau des Österreichischen Bundesheeres im Bereich der militärischen Ausrüstung, Gerät und Kaserneninfrastruktur, eine budgetäre Ausstattung in der Höhe 3 Mrd für das Jahr 2021 vorgesehen wird.
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