Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung, 17. bis 19. November 2020 / Seite 417

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Im Bereich der Luftraumüberwachung gab es eine positive Erscheinung, das ist die Hubschraubernachbeschaffung, aber auch diese wurde schon unter Mario Kunasek in die Wege geleitet, sie wurde unter Ihrer Ministerschaft jetzt umgesetzt.

Sie haben – zum Zweiten –, Frau Ministerin, auch ein Verfassungsprinzip nicht wirklich verfolgt. Sie haben einem Verfassungsprinzip nicht zum Durchbruch verholfen, nämlich dem Milizprinzip. Wir erheben seit Jahren die Forderung, dass es verpflichtende Miliz­übungen geben muss – wenn wir diesem Prinzip Folge leisten können und wenn wir es überhaupt mit Leben erfüllen können. Das ist in Ihrer Regierungszeit bisher nicht ge­schehen. Es wird keine verpflichtenden Übungen im Bereich der Miliz geben und deshalb auch nicht die ausreichende Planbarkeit in diesem Bereich, was sehr schade ist.

Sie haben auch begonnen, wieder die Frage von Kasernenverkäufe aufzuwerfen, Sie verscherbeln wieder das Familiensilber des österreichischen Bundesheeres. In Bezug auf die neuen Aufgaben, die wir bekommen haben, in Bezug auf die Lagerhaltung – das Gesetz haben wir gestern beschlossen –, in Bezug auch auf Ihre Versuche, die Miliz personell aufzubauen, Teiltaugliche in den Dienst des österreichischen Bundesheeres zu bringen, halten wir es für unverantwortlich, dass man jetzt wieder Grundstücke, Kasernen, die bezugsfertig wären, die auch zur Benützung dastehen, verkauft. Sie soll­ten davon Abstand nehmen, Frau Ministerin, im Sinne der Entwicklung des österreichi­schen Bundesheeres. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich darf, aufbauend auf den Appell des Chefs des Generalstabes, folgenden Ent­schließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Robert Laimer, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend „dringend notwendige budgetäre Mittel für einen verfassungskonformen Zustand des Heeres“

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass, im Hinblick auf den Investitionsrückstau des Österreichischen Bundesheeres im Bereich der militä­rischen Ausrüstung, Gerät und Kaserneninfrastruktur, eine budgetäre Ausstattung in der Höhe 3 Mrd für das Jahr 2021 vorgesehen wird.

In den weiteren Jahren sind die notwendigen budgetären Mittel zur Verfügung zu stellen, um einen verfassungskonformen Zustand des Österreichischen Bundesheeres zu ge­währleisten.

Große Beschaffungsvorhaben, wie zum Beispiel Flugzeuge für die Luftraumüber­wachung, sind durch weitere Investitionspakete zusätzlich zum Regelbudget abzudecken.“

*****

Ich danke sehr. (Beifall bei der FPÖ.)

13.05

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Dr. Bösch, Laimer, Hoyos-Trauttmansdorff

und weiterer Abgeordneter

 


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