Zusammenfassung: Die Situation der Land- und Forstwirte ist katastrophal. Damit unsere Bauern auch langfristig überleben, braucht es weitreichende Maßnahmen, nicht nur Ankündigungen. Es braucht eine sofortige Entlastung der Bauern durch Neubewertung des Einheitswertes – da sollten bei der Berechnung die öffentlichen Gelder nicht mehr miteingerechnet werden. Es braucht Mechanismen, um bessere Preise für die Produzenten zu erreichen, und es braucht eine ordentliche Lebensmittelkennzeichnung.
Aus diesem Grund bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „freiheitlicher Rettungsschirm für die Landwirtschaft“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, durch welche der freiheitliche Rettungsschirm für die Landwirtschaft in folgenden Punkten umgesetzt wird und entsprechende budgetäre Berücksichtigung findet:
- Aussetzen der Einhebung von Beiträgen gemäß § 21c AMA-Gesetz 1992 für die Dauer der COVID-19 Krise
- Erlass der Sozialversicherungsbeiträge für alle kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Betriebe für die Dauer der COVID-19 Krise, insbesondere wenn diese gestundet sind oder Ratenzahlung vereinbart wurde
- Einführung eines Sockelförderbetrages pro Arbeitskraft im landwirtschaftlichen Betrieb zur Sicherung von Arbeitsplätzen
- Streichung des fiktiven Ausgedinges im Rahme einer Novelle des Sozialversicherungsrechts zugunsten eines modernen Ausgedinges
- Schaffung der Möglichkeit für Kleinstwaldbesitzer bei Schadereignissen einen Antrag auf Reduktion des Einheitswertes, analog zur Regelung für Kleinwaldbesitzer, zu stellen.“
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Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
15.40
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Peter Schmiedlechner
und weiterer Abgeordneter
betreffend freiheitlicher Rettungsschirm für die Landwirtschaft
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 11, Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (380 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2021 (Bundesfinanzgesetz 2021 – BFG 2021) samt Anlagen (449 d.B.), Untergliederung UG 42 – Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, in der 62. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 18. November 2020
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