Gegenwärtig wird die neue Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) verhandelt. Das Ergebnis dieser Verhandlungen wird entscheidend dafür sein, wie es mit unserer Landwirtschaft in Folge der COVID-19-Krise weitergeht, aber auch unabsehbare budgetäre Konsequenzen haben. Es geht insbesondere darum, ob es den Bauern in zehn Jahren noch möglich sein wird, die Bevölkerung mit gesunden Lebensmitteln zu versorgen und ob flächendeckend Landwirtschaft im Einklang mit den hohen heimischen Umwelt- und Tierschutzstandards betrieben werden kann.
Die Anforderungen an die Land- und Forstwirtschaft verändern sich gleichermaßen wie die Gesellschaft selbst und steigen nicht zuletzt durch die Klimaveränderung. Die höheren Standards im Hinblick auf Umweltschutz, Tierwohl und Nachhaltigkeit verursachen jedoch auch höhere Kosten in der heimische Lebensmittelproduktion. Gleichzeitig sinken die Einkommen der Bäuerinnen und Bauern (2019: durchschnittlich 27.966 Euro je Betrieb, 2018: durchschnittlich 28.035 Euro/Betrieb). Dies führt zur prekären wirtschaftlichen Situationen auf unseren heimischen Bauernhöfen, die es durch Aussetzung und Erlass von Fixkosten abzufedern gilt.
Die langfristige Sicherung von Arbeitsplätzen am Bauernhof muss gewährleistet werden. Insbesondere in einer Wirtschaftskrise mit hohen Arbeitslosenzahlen, müssen Arbeitsplätze am Bauernhof auch gefördert werden. Damit einhergehend braucht es ein modernes Ausgedinge, welches der gelebten Realität bäuerlicher Familien entspricht.
Wenn wir es schaffen die heimischen Bauernhöfe zu erhalten, sichern wir auch gleichzeitig die Wertschöpfung in den Regionen und erzeugen einen positiven Impuls für weitere Arbeitsplätze im ländlichen Raum.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, durch welche der freiheitliche Rettungsschirm für die Landwirtschaft in folgenden Punkten umgesetzt wird und entsprechende budgetäre Berücksichtigung findet:
• Aussetzen der Einhebung von Beiträgen gemäß § 21c AMA-Gesetz 1992 für die Dauer der COVID-19 Krise
• Erlass der Sozialversicherungsbeiträge für alle kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Betriebe für die Dauer der COVID-19 Krise, insbesondere wenn diese gestundet sind oder Ratenzahlung vereinbart wurde
• Einführung eines Sockelförderbetrages pro Arbeitskraft im landwirtschaftlichen Betrieb zur Sicherung von Arbeitsplätzen
• Streichung des fiktiven Ausgedinges im Rahme einer Novelle des Sozialversicherungsrechts zugunsten eines modernen Ausgedinges
• Schaffung der Möglichkeit für Kleinstwaldbesitzer bei Schadereignissen einen Antrag auf Reduktion des Einheitswertes, analog zur Regelung für Kleinwaldbesitzer, zu stellen.“
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
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