Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung, 17. bis 19. November 2020 / Seite 480

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Ein letztes Wort: Beim Thema Glyphosat kann man durchaus unterschiedlicher Meinung sein. Das ist auch krebserregend, da kann man unterschiedliche Zugänge haben. Unsere Position ist, Glyphosat zu verbieten. Das muss in der Demokratie möglich sein, auch dazu stehen wir, Kollege Berlakovich.

Zum Tourismus: Der Tourismus ist für den ländlichen Raum vollkommen unverzichtbar. Auch das in aller Kürze: Wir müssen schauen, dass wir den Tourismus und unsere Betriebe so rasch wie möglich wieder zum Arbeiten bringen. Das ist die einzige Möglichkeit. Unsere Tourismusbetriebe sind nicht die Infektionstreiber, sie haben tolle Sicherheitskonzepte erstellt, und die Statistik sagt, dass maximal 2 bis 4 Prozent aller Infektionen aus dieser Branche stammen. Wir machen also alles richtig.

Ich darf hier vom Rednerpult aus ein Riesenkompliment in Richtung unserer Touris­muswirtschaft, der Gastronomie, der Hotellerie, der privaten Vermieter aussprechen, die den Sommer, trotz schwierigster Rahmenbedingungen, mit Bravour gemeistert haben. Was die Tourismuswirtschaft jetzt braucht, ist Planungssicherheit. Sie muss wissen, wann sie wieder aufsperren darf – man muss ja Mitarbeiter einstellen, man muss Marketing machen, man muss sich mit Waren eindecken, man muss sich für den Winter vorbereiten. Das kann man nicht tun, wenn die Voraussetzungen nicht gegeben sind.

Ein Wort zur Kurzarbeit: Auch dieses Instrument greift jetzt in der Krise zu kurz, denn um Anspruch auf Kurzarbeit zu haben, muss der Mitarbeiter einen Monat lang angestellt sein. Wie soll denn das in dieser krisenhaften Situation funktionieren? Dieser Monat gehört weg! Man muss die Kurzarbeit für die Tourismusbetriebe sofort öffnen, sonst müssten die Betriebe die Mitarbeiter von Mitte Dezember bis Ende Jänner voll durch­bezahlen und können erst danach die Kurzarbeit beanspruchen! Ich kann noch so viele öffentliche Mittel in ein Fass ohne Boden hineinschütten, wenn ich die wirtschaftlichen Voraussetzungen nicht schaffe, bringt es nichts. Auch das ist also zu ändern.

Geschätzte Frau Minister, mir tut es ja fast schon leid, wenn man auch immer wieder nachbessern muss. Es gibt viele Aktionen, es gibt viele, die sofort greifen – so war, wie ich schon gesagt habe, die Reduktion der Mehrwertsteuer eine tolle Geschichte –, aber es gibt auch viele Programme, bei deren Planung wichtige Zielgruppen einfach verges­sen wurden. Das passiert immer wieder. (Der Redner stellt eine Tafel mit  der Überschrift „Fixkostenzuschuss – Antrag entspricht nicht den geforderten Kriterien“ auf das Redner­pult.)

Gestern habe ich mich mit den Privatvermietern beschäftigt, heute geht es mit den kleinen Gewerbebetrieben weiter. Nur ein Beispiel: Ein kleiner Gewerbebetrieb – vier Wohnungen, 29 Gäste, das ist ein Gewerbebetrieb. Er zahlt die Pflichtbeiträge, zahlt die Tourismusabgaben, zahlt seine Steuern, bekommt aber den Fixkostenzuschuss und den Umsatzersatz nicht. Das kann es doch nicht sein! Und wieso geht das nicht? – Weil man in der Verordnung für den Anspruch auf Fixkosten- und Umsatzersatz einfach vergessen hat, den § 28 Einkommensteuergesetz hineinzuschreiben. Das sind all jene Betriebe, die steuerrechtlich ihren Gewinn gemäß Vermietung und Verpachtung ermitteln, es sind aber trotzdem Gewerbebetriebe.

Deswegen stellen wir heute hier den Antrag – ich habe auch schon im Ausschuss erwähnt, dass wir das bitte ändern müssen –, in dem wir fordern, die entsprechende Verordnung dahin gehend zu ändern, dass natürlich alle Gewerbebetriebe um den Fix­kostenersatz ansuchen können und den Umsatzersatz bekommen.

Ich bringe daher folgenden Entschließungsantrag ein:

 


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