Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung, 17. bis 19. November 2020 / Seite 551

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- Schließen der Datenlücke und Erhöhung der analytischen Kompetenzen der Res­sorts.“

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Frau Ministerin, werden Sie bitte lauter für uns Frauen! (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

9.10

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek,

Genossinnen und Genossen

betreffend umfassendes Gender Budgeting umsetzen

Eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 11.) Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (380 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoran­schlages für das Jahr 2021 (Bundesfinanzgesetz 2021 – BFG 2021) samt Anlagen (449 d.B.) in der 62. Sitzung des Nationalrates am 19. November 2020 – UG 10 Frauen und Gleichstellung

Seit dem Jahr 2009 verpflichtet Art. 13 Abs. 3 B-VG „Bund, Länder und Gemeinden bei der Haushaltsführung die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern anzu­streben“ und bildet die rechtliche Grundlage für die Implementierung von Gender Bud­geting. Mit dem In Kraft-Treten des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 wurde die Berück­sichtigung des Ziels der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Erläuterung von Zielen, Strategien und Wirkungen im Strategiebericht (§14 Abs. 2 BHG 2013), der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung (§ 17 Abs. 1 BHG 2013), der Er­stellung der Angaben zur Wirkungsorientierung auf Untergliederungs-, Globalbudget-und auch Detailbudgetebene (§ 41 Abs. 1 und 2 sowie § 43 BHG 2013) sowie der Berichtslegung über die Ergebnisse des Wirkungscontrolling (§ 68 Abs. 5 BHG 2013) verbindlich festgelegt.1

Dennoch spielt die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Gesamtausrichtung des vorliegenden BVA-E 2021, dem Budgetbericht 2021 und dem Strategiebericht 2021   2024 so gut wie keine Rolle. In ihrer Budgetanalyse hält die Arbeiterkammer Wien in diesem Zusammenhang fest: „Es fehlt an einer gleichstellungspolitischen und ressort­übergreifenden Gesamtstrategie, an einer Zuordnung von konkreten Budgetmitteln zu den Gleichstellungszielen und -maßnahmen sowie an detaillierten Darstellungen ge­schlechtsspezifischer budgetärer Auswirkungen.“ 2

Auch der Budgetdienst des Parlaments kritisiert seit langem die fehlende Berücksich­tigung von Gender Budgeting bei der Budgeterstellung und unterstreicht diese Mängel auch in einer ausführlichen Anfragebeantwortung „Gender Budgeting: Fortschritte und Herausforderungen“ 3.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufge­fordert, ein umfassendes Gender Budgeting umzusetzen, insbesondere

 


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