Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 80

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Die Gleichstellung der Geschlechter ist eines der Hauptziele der Europäischen Union und auch in Artikel 7 der österreichischen Bundesverfassung verankert. Ich erwarte mir, dass in diesem Bereich sowohl auf europäischer Ebene als auch von der Bundes­regierung aktiv effektive Schritte gesetzt werden. Was macht die Regierung? – Sie inseriert in Tageszeitungen, dass Gewalt ein privates Problem wäre, anstatt Hilfsnum­mern zu veröffentlichen – das ist schlichtweg inakzeptabel, denn das Private ist politisch!

Österreich darf nicht Polen und Ungarn werden. Wir sehen, die Istanbulkonvention erfordert einen aktiven Einsatz. Wir im Europäischen Parlament – Monika Vana ist im Gleichstellungsausschuss aktiv dabei – arbeiten eng mit dem Europarat, mit Penny Bayr zusammen, damit jene Länder, die die Istanbulkonvention bisher nicht umgesetzt haben, dies ändern. Das erfordert unser aller Einsatz.

Im Europäischen Parlament fordern wir die Kommission auf – und sie ist mehr als willens –, auf europäischer Ebene Schritte zu setzen, nicht nur als EU der Istanbul­konvention beizutreten, sondern auch einen Plan B zu haben, nämlich ein Gewaltschutz­programm für Frauen vorzulegen. Dieser Plan B bedeutet, aktiv eine Richtlinie zu schaffen, damit Frauen und Mädchen in Europa geschützt werden, und dafür setze ich mich als Vorsitzende des Ausschusses ganz stark ein. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

Wichtig ist es auch, Gewalt an Frauen in die Liste der Eurocrimes aufzunehmen. Wir brauchen einen Mindestschutz, Mindeststandards und eine Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg. Das ist einer unserer großen Aufträge für die Arbeit im Europäischen Parlament in den nächsten Jahren.

Wir sehen in einigen EU-Staaten aber auch einiges an Positivem, von dem wir lernen können. Ich möchte mein liebstes Beispiel Finnland hervorheben: Finnland ist jenes Land, das die Coronakrise besonders effektiv bekämpft, und dazu gehört auch ein natio­naler Aktionsplan, um die Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen. Finnland vergleicht Zahlen, Daten und Fakten und schafft auf diese Art und Weise eine bessere Zusam­menarbeit zwischen der Justiz, den Verwaltungsbehörden und den NGOs.

Wir schulden unseren Mädchen und unseren Frauen, in Österreich wie in Europa, uns dafür einzusetzen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

11.57


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Susanne Fürst. – Bitte.


11.57.32

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Ministerinnen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich schließe gleich an die Worte meiner Vorrednerin an und nehme Bezug auf die Istanbulkonvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Es ist eine Selbst­verständlichkeit, natürlich: Jedes Land kämpft gegen Gewalt, auch gegen Gewalt an Frauen und Kindern. Dafür gibt es vor allen Dingen das Strafrecht, da müssen geeignete Mittel vorgesehen sein, damit es zu einer wirksamen Strafverfolgung kommt, und natürlich muss man da schon auch in die Prävention investieren.

Die Istanbulkonvention ist ein völkerrechtlich bindendes Instrument und verpflichtet die Staaten eben, wirksam gegen Gewalt an Frauen vorzugehen. Mehrere Vorrednerinnen haben hier aber auch schon wieder moralisierend erwähnt, dass es Länder gibt, die die Konvention nicht umsetzen, die sie ablehnen – und dafür stellen meine Vorrednerinnen sie an den Pranger. Auch meine Vorrednerin tut sich da hervor und prangert Ungarn und Polen an: Weil sie die Konvention nicht umsetzten, nicht ratifizierten, würden sie Gewalt an Frauen schüren oder gutheißen und sich nicht gegen Gewalt an Frauen aussprechen.

 


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