- Und nicht zuletzt müssen die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte das notwendige Wissen haben, damit Kinder und Jugendliche zu ihrem Recht kommen. Dazu sind dringend spezifische Informationskampagnen bzw. Ausbildungsoffensiven bei Polizei, Richterschaft und Staatsanwaltschaft notwendig.“
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Ich hoffe doch auf ein Einsehen und ein Einlenken sowie auf Ihre Zustimmung. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)
12.23
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim, Eva Maria Holzleitner BSc
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Begleitmaßnahmen zur tatsächlichen Wirksamkeit der Rechtsmittel bezüglich „Hass im Netz“ für Kinder und Jugendliche
eingebracht im Zuge der Verhandlung über den Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (481 d.B.): Bundesgesetz, mit dem Maßnahmen zur Bekämpfung von Hass im Netz getroffen werden (Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz – HiNBG) (516 d.B.)
(TOP 1)
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, sicher zu stellen, dass speziell Kinder und Jugendliche tatsächlich Zugang zu den in der Regierungsvorlage vorgesehenen Rechtsmittel haben.
Dazu braucht es zum einen den Abbau von Zugangshürden, wie
• der Befreiung von der Gerichtsgebühr und damit ein gänzlicher Entfall der Kostenersatzpflicht für Minderjährige;
• die verpflichtende Prozessbegleitung für Minderjährige;
• die Möglichkeit, einen Antrag nach § 549 ZPO gleichzeitig mit dem Antrag auf pflegschaftsgerichtliche Genehmigung stellen zu können – ansonsten wäre der Rechtsschutz gegen Gewalt und Hass im Netz für Minderjährige faktisch langsamer und damit weniger wirksam als für Erwachsene!
Zum anderen müssen Kinder und Jugendliche überhaupt einmal erfahren, welche Rechte sie haben. Nur dann können sie sie auch wahrnehmen. Dazu braucht es:
• niederschwellige und für Kinder und Jugendliche verständliche Informationen, sowie kostenlose Beratung darüber, welche Möglichkeiten sie haben, sich gegen Gewalt und Hass im Netz zu wehren.
• Plattform-Betreiber müssen dazu angehalten werden, ihre Meldeverfahren entsprechend niederschwellig und kindgerecht zu gestalten.
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