Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (478 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Verbraucherkreditgesetz und das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz geändert werden (517 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Mag. Christian Drobits. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Nun, bei diesem Tagesordnungspunkt sieht es auf den ersten Blick so aus, als würde er eine Erfolgsgeschichte beinhalten, nämlich dass aufgrund eines Spruches des Europäischen Gerichtshofes zu einer EU-Richtlinie Gesetze für Verbraucherinnen und Verbraucher in Österreich im positiven Sinne verändert werden.
Das ist deshalb erfolgt, weil der Europäische Gerichtshof in der Causa Lexitor angerufen worden ist, um festzuhalten, dass bei einer vorzeitigen Kreditrückzahlung grundsätzlich auch die laufzeitunabhängigen Kosten, wie Bearbeitungsgebühren und so weiter, ermäßigt werden müssen. Damit ist eine Änderung der Gesetze notwendig, und zwar des Verbraucherkreditgesetzes und in weiterer Folge auch des Hypothekargesetzes.
Es sind zwar vermutlich die Gesamtkosten gemeint, ein großes Problem, das wir allerdings haben, ist der Zeitpunkt des Inkrafttretens: Ab wann soll diese Regelung gelten und ab welchem Zeitpunkt sollen dann die Verbraucherinnen und Verbraucher etwas davon haben? – Geschätzte Frau Bundesminister, bereits im Ausschuss wurde meinerseits erwähnt, dass ich zwar dankbar bin, dass diese EU-Richtlinie jetzt umgesetzt wird, ich aber glaube, dass beim Inkrafttreten mit einem Zeitpunkt pro futuro, so wie es jetzt im Gesetzentwurf steht, nur Kosten reduziert wurden und Geld gespart wurde, nicht aber das Gesetz richtlinienkonform umgesetzt worden ist.
Es ist ein Im-Stich-Lassen der Verbraucherinnen und Verbraucher, es ist vor allem ein Im-Stich-Lassen derjenigen, die einen Wohnkredit mit hohen Bearbeitungsgebühren haben, und ich bin der Meinung, dass wir aufgrund der Staatshaftung, die die Republik Österreich bei der richtlinienkonformen Umsetzung hat, danach trachten müssen, dass wir nicht eine Umsetzung pro futuro machen, sondern zumindest ab dem 11.9.2019, dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes.
Wir sind auch der Meinung, dass dieser Zeitpunkt gerade in Zeiten der Covid-Krise passt, denn: Was sollen diejenigen, die von Covid betroffen sind, dazu sagen, dass sie bei einer Umschuldung nur pro futuro in den Genuss einer Ermäßigung der Gesamtkosten kommen, also erst im Nachhinein, und nicht bereits ab 11.9.?
Ich bringe daher, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, im Sinne meiner Fraktion, aber auch der NEOS, folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
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