Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 123

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Unser zweiter Kritikpunkt ist jener, dass das Wort Gesamtkosten bewusst vermieden wird und immer nur von Kosten gesprochen wird. In den erläuterten Bemerkungen zur Regierungsvorlage steht etwas Erstaunliches, und ich zitiere daraus: „Wenngleich die Richtlinie im Zusammenhang mit der vorzeitigen Rückzahlung ebenfalls den Begriff ,Gesamtkosten‘ verwendet, sollte [...] aus Sachlichkeitserwägungen von einem engeren Verständnis der erfassten Kosten ausgegangen werden.“ – Zitatende.

Das ist schon erstaunlich, denn in der Regierungsvorlage steht also sinngemäß drinnen: Wir halten die EU-Richtlinie in diesem Punkt für unsachlich und setzen sie daher bewusst nicht korrekt um. – Das ist eine interessante Einstellung für selbsternannte Europa­parteien und keinesfalls konsumentenfreundlich. (Beifall bei der FPÖ.)

Daher bringe ich hiermit den folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen: 

Der dem obenstehenden Bericht angeschlossene Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 Ziffer 5 wird das Wort „Kosten“ durch „Gesamtkosten“ ersetzt.

2. In Artikel 1 lautet die Ziffer 6 § 29 Abs. 12 wie folgt:

„(12) § 16 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBI. I Nr. xxx/2020 tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft und ist auf Kreditverträge und Kreditierungen anzuwenden, die nach dem 11. Juni 2010 geschlossen beziehungsweise gewährt werden, sofern die vorzeitige Rückzahlung nach dem 31. Dezember 2020 geleistet wird.“

*****

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, folgen Sie Ihrem Herzen! Fühlen Sie sich nicht der Bankenlobby verpflichtet und stimmen Sie unserem Abänderungsantrag zu! (Beifall bei der FPÖ.)

Abschließend wünsche ich Ihnen, Frau Bundesminister, alles Gute für die bevor­stehenden Wochen. Es gibt nichts Schöneres auf der Welt als das Wunder der Geburt eines Kindes. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.16

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ing. Mag. Reifenberger, Mag. Harald Stefan

und weiterer Abgeordneter

zum Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (478 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Verbraucherkreditgesetz und das Hypothekar- und Immobilien­kreditgesetz geändert werden (517 d.B.)

 


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