Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 132

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Dazu ist festzustellen, dass zahlreiche andere zeitliche Verlängerungen in der vorlie­genden Gesetzesvorlage bis zum 30. Juni 2021 erfolgen, insbesondere gerichtliche Fristen. Die vorliegende Fristverlängerung ist für die betroffenen Kinder bzw. deren Mütter von besonderer Bedeutung und es soll die gegenständliche Fristverlängerung ebenfalls bis zum 30. Juni 2021 erfolgen.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Beide Abänderungsanträge sind ausreichend unter­stützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen somit auch mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Herr Mag. Klaus Fürlinger. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


14.32.17

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wir müssen oder dürfen feststellen, dass es keinen Nachteil ohne Vor­teil gibt, und wenn wir aus dieser großen Krise, aus dieser Gesundheitskrise, gepaart mit Social Distancing, herauskommen, dann nehmen wir, glaube ich, auch ein bisschen etwas Positives mit. Das Positive ist, dass wir manche Formaltermine, manche formal­rechtlichen Erfordernisse vielleicht nicht mehr dadurch bewältigen müssen, dass wir in Vielzahl wohin reisen, viel Zeit aufwenden und viele Kilometer zurücklegen, sondern manche Dinge einfach im kurzen Weg digital per Videokonferenz erledigen können.

Das ist das, was wir mit diesem Gesetz jetzt in der Verlängerung ermöglichen und wo wir bei manchen Punkten darüber nachdenken werden müssen, ob wir es nicht irgend­wie ins Dauerrecht überführen – was wir mit einem Teil dieses Gesetzespaketes sehr wohl machen.

Wir ermöglichen Vereinen, ihre dringend notwendigen Jahreshauptversammlungen – und das war zu Beginn dieses Jahres doch eine große Frage – digital abzuhalten. Wir ermöglichen Versammlungen im Gesellschaftsrecht, die digital abgehalten werden können, bis hin – wir ändern dazu das Anwaltsberufsrecht – zu den Vollversammlungen der einzelnen Rechtsanwaltskammern, die ebenfalls so abgehalten werden können.

Ein aus meiner Sicht besonders bedeutender Punkt ist, dass wir vorbereitende Tag­satzungen bei Gerichten weiterhin digital abhalten können – das ist ein ganz entschei­dender Punkt, denn da fährt man oft 30, 40, 50 Kilometer zu einem Bezirksgericht für einen 15-Minuten-Termin, bei dem eigentlich nur zu dritt zwischen zwei Anwälten und dem Richter abgestimmt wird, wie das Verfahren läuft, welche Beweise aufgenommen werden und wann es stattfindet. Es ist ein besonders positiver Punkt dieser Novelle, dass das auch weiterhin möglich sein wird.

Ich verhehle nicht, dass ich die Skepsis jener, die meinen, dass Beweisaufnahmen dafür nicht unbedingt geeignet sind, teile. Der unmittelbare Eindruck eines zu vernehmenden Zeugen oder vorzulegende Urkunden werden das meiner Meinung nach verhindern. Ich darf aber jene, die Skepsis anmelden, bereits jetzt mit dem Hinweis trösten, dass die Richterinnen und Richter in diesem Land sehr gut wissen, was möglich ist, und es in der Praxis auch genau so umsetzen und vorher fragen, ob es digital abgeführt werden kann. Daher: In der Praxis kein Problem! Es findet nicht statt, wenn die Parteien damit nicht einverstanden sind.

Ich möchte auch aus anwaltlicher Sicht Ihnen, Frau Ministerin, und dem Hauptausschuss danken, dass wir es geschafft haben, die Pauschalabgeltung für die vielen Verfahrens­hilfen – 20 000 Fälle im Jahr –, die die Anwälte kostenlos für die Bevölkerung leisten, diese für die Pensionen verwendete Pauschalabgeltung, endlich über den Satz von


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