Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 153

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Jahr vergangen, jetzt kann man sagen, okay, am 28. April wollte Doktor – ah, kein Doktor – Klubobmann Kickl Herrn Anschober keinen politischen Erfolg gönnen, denn da waren alle noch davon überzeugt, dass wir wirklich die Kontakte reduzieren müssen. So, das war am 28. April. In der Zwischenzeit hat der Verfassungsgerichtshof über 100 Ent­scheidungen getroffen, wobei er 80 dieser Covid-Fälle für richtig gehalten hat und nur 20 aufgehoben hat. Es waren bei diesen 80 viele dabei, die auch die Antragsteller zurückgezogen haben, also in 80 Prozent der Fälle waren die Maßnahmen, die vom Gesundheitsministerium ausgingen, positiv und richtig. (Ruf bei der SPÖ: Gratuliere!)

Jetzt hätte Herr Kollege Schnedlitz auch sagen können, er zieht den Antrag vom 28. April zurück, denn der ist ja heute nicht mehr aktuell. Nein, er will ihn aufrechterhalten, denn es geht ihm um den politischen Erfolg, darum, dass er einen Politiker einer anderen Partei im Glauben, sich selbst drüberstellen zu können, anpatzt. Nein, Herr Kollege Schnedlitz, das erkennt die Bevölkerung, so verhält man sich nicht! In einer Pandemie hat man zusammenzustehen und zusammenzuhalten. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Meinl-Reisinger: Und deshalb ... polizeiliche Kontrolle im Privatbereich ...! ... Zusam­men­arbeit ...!)

Es geht in diesem Punkt ganz genau darum (Abg. Meinl-Reisinger: ... Zusammen­arbeit!), dass wir nämlich in einem Rechtsstaat leben und dass man ein Instrument, das auf eine Staatsgerichtsbarkeit ausgerichtet ist, einsetzt. Sie schlagen hier vor, Herrn Minister Anschober zum Verfassungsgerichtshof zu zerren und ihn dort der Staats­ge­richtsbarkeit zu unterwerfen, weil Sie vorgeben, er hätte schuldhaft ein gesetzwidriges Verhalten gesetzt.

Niemand in Österreich glaubt, dass er im April dieses Jahres schuldhaft etwas gegen die österreichischen Gesetze und gegen die österreichische Bevölkerung gemacht hat. Nur Sie wollen einen politischen Erfolg, nein, Sie stellen sich damit auf eine Stufe, wie Sie es schon einmal gemacht haben, als Sie eine Hausdurchsuchung im BVT veranlasst haben. (Zwischenruf der Abg. Krisper. – Abg. Hafenecker: Das war die ÖVP!) Das war dieselbe Stufe, auch die wurde für rechtswidrig erklärt, und da versuchen Sie wieder, ein Verfassungsinstrument in einer rechtswidrigen Anwendung zu benutzen. Das ist nicht die Art, wie wir uns in einem Rechtsstaat benehmen. Lassen Sie sich das ins Stammbuch geschrieben sein! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. Abg. Hafenecker: Im Vergleich zum Gerstl ist der Kickl wirklich Doktor!)

15.35


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Prammer. – Bitte.


15.35.52

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Zuerst zum wesentlichen Teil: Wir schaffen, wie schon gesagt, für den Ver­waltungsgerichtshof eine ganz wichtige und vor allem dauerhafte Möglichkeit, öffentliche Verhandlungen auch per Videokonferenz zu führen und vor allem – ein ganz wichtiges Instrument – geben wir die Möglichkeit, dass Akten, die bei den Behörden ohnehin digitalisiert vorhanden sind, dem Verwaltungsgerichtshof auch auf digitale Weise vorgelegt werden. Es ist eigentlich in der jetzigen Zeit eine Selbstverständlichkeit, es war bisher nicht möglich, jetzt ist es das. Der Verwaltungsgerichtshof befürwortet diese Mög­lichkeit ausdrücklich, es ist eine sehr wichtige und richtige Lösung.

Zur Ministeranklage: Eine Ministeranklage ist ein ganz, ganz wesentliches parlamen­tarisches Kontrollinstrument. Sie stellen sich hier ins Hohe Haus, veranstalten ein Spektakel mit Lebensmitteln und nicht zuletzt mit wichtigen, wertvollen und dringend be­nötigten Antigenschnelltests (Zwischenruf bei der FPÖ) und machen damit irgendwelche


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