sinnbefreiten chemischen Experimente. (Beifall bei Grünen und ÖVP.) So wollen Sie eine Ministeranklage begründen? Das ist aber nicht Ihr Ernst? (Ruf: Möglicherweise ist von 40 000 Tests noch einer übrig gewesen?) Aber gut, ursprünglich war sie ja durchaus ernsthaft eingebracht und auch ernsthaft begründet, wenn auch unserer Ansicht nach inhaltlich nicht nachvollziehbar.
Was Sie angekreidet haben, ist eine Verordnung, von der Sie sagen, die war gesetzwidrig, von der auch der Verfassungsgerichtshof gesagt hat, sie war gesetzwidrig. Was Sie aber entweder vergessen haben oder ich habe die Begründung überhört oder Sie haben es tatsächlich nicht ausgeführt: Eine Verfehlung ist nur dann eine Verfehlung, wenn sie auch schuldhaft geschieht. Das können Sie natürlich nicht begründen, weil es nicht vorliegt, dafür hätte der Herr Bundesminister ja quasi sehenden Auges wissentlich und willentlich eine Verordnung beschließen müssen, die dem Gesetz nicht entspricht. Wie kommen Sie denn darauf, dass Sie dafür irgendeinen Anhaltspunkt finden könnten? Woher nehmen Sie denn diesen Anhaltspunkt? Warum missbrauchen Sie dieses wertvolle Instrument, indem Sie es auf diese Art und Weise begründen und ausführen?
Es ist tatsächlich so, dass geprüft wurde, welche Maßnahmen notwendig sind. Es wurde vom Verfassungsgerichtshof nachgeprüft. Wir haben dann – ich habe das auch schon einmal ausgeführt – in der Folge gesehen, wie gut begründet sämtliche weiteren Verordnungen gewesen sind. Aus diesem Grunde ist auch im gegenständlichen Fall eine Ministeranklage vollkommen verfehlt und daher abzulehnen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
15.39
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.
Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich möchte zu Beginn noch einmal auf die Rede des Kollegen Schnedlitz replizieren, der in seinen Ausführungen von einer „Diktatur light“ sprach. Ich möchte diese Diktion aufs Schärfste zurückweisen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Sehr geehrter Herr Präsident, ich bitte Sie, zu überprüfen, ob dieser Ausdruck nicht einen Ordnungsruf nach sich ziehen hätte müssen. (Zwischenruf bei der FPÖ.)
Wir haben heute bereits – und ich darf damit zur Tagesordnung zurückkommen – mehrfach über befristete Coronasonderregelungen gesprochen. Auch bei den gegenständlichen Tagesordnungspunkten ist eine Reihe von solchen Beschlüssen notwendig, nämlich die Beschlussfassung über eine Verlängerung bis Mitte 2021.
Worum geht es konkret? – Es geht um den Einsatz von Videotechnologie in Verwaltungsverfahren und bei Verwaltungsgerichten, es geht um Einschränkungen des Parteienverkehrs bei gleichzeitiger Wahrung der Parteienrechte. Es soll auch weiterhin möglich sein, per Verordnung bestimmte Zeiten von den Verjährungsfristen auszunehmen, wenn dies zur Verhütung der Verbreitung des Coronavirus geboten erscheint.
Eine weitere beantragte Änderung betrifft das Bundes-Verfassungsgesetz. Damit soll es unter anderem Kollegialorganen der Gemeinden wie Gemeinderäten oder Gemeindevorständen bis Ende Juni 2021 möglich sein, Beschlüsse per Videokonferenz beziehungsweise im Umlaufweg zu fassen, nur dann natürlich, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen. Hintergrund der Schaffung dieser Möglichkeit ist, dass Gemeinden weiterhin ihre Aufgaben erfüllen können, damit zum Beispiel Projekte vorantreiben können oder Verfahren im Sinne der Bürgerinnen und Bürger weiterführen beziehungsweise beenden können. Manche Gemeinden mussten von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch machen. Daraus gibt es also schon erste Erfahrungen.
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