Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 174

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Grundeigentümer die Situation, ob in Wien oder in einem Tal in Tirol, noch einmal ver­schärfen.

Steuergerechtigkeit und Steuertransparenz können wir nur gemeinsam erwirken. In diesem Sinne hoffe ich auf Ihre Zustimmung. Andernfalls liegt der Rückver­weisungs­antrag der SPÖ bereits vor. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.47

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim

Genossinnen und Genossen

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (474 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kontenregister und Konteneinschaugesetz, das Finanzmarkt-Geldwäsche­gesetz, das Bankwesengesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanzmarktaufsichts­behördengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und das Wirtschaftliche Eigen­tümer Registergesetz geändert werden (487 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die oben bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

Artikel 8 (Änderung des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz) wird wie folgt geändert:

1. Ziffer 1 wird zu Ziffer 1a, und davor wird folgende Z 1 eingefügt:

„1. In § 1 Abs. 2 wird der Punkt in Z 18 durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 19 angefügt:

„19. Gesellschaften und sonstige juristische Personen deren Sitz sich nicht im Inland oder nicht in einem anderen Mitgliedstaat befindet, sofern sie sich verpflichten, Eigentum an einer im Inland gelegenen zu erwerben.“

2. Nach Z 3 wird folgende Z 3a eingefügt:

„3a. In § 6 Absatz 5 wird nach der Wortfolge „eingetragene organschaftliche Vertreter“ die Wortfolge „und Gründer“ eingefügt.

3. In Z 7 wird die Wortfolge „§ 5a Abs. 1 Z 3, § 5a Abs. 5 und 8,“ durch die Wortfolge „§ 1, § 5a Abs. 1 Z 3, § 5a Abs. 5 und 8, § 6,“ ersetzt.“

Begründung

Bei dem Erwerb von Grundstücken sollen auch ausländische nicht in Österreich oder dem EU-Raum ansässige Unternehmen in den Anwendungsbereich des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes fallen. Zusätzlich zu den organschaftlichen Vertretern sol­len auch die Vereinsgründer in das Register aufgenommen werden.

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungs­gemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Prammer. – Bitte.


 


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