Grundeigentümer die Situation, ob in Wien oder in einem Tal in Tirol, noch einmal verschärfen.
Steuergerechtigkeit und Steuertransparenz können wir nur gemeinsam erwirken. In diesem Sinne hoffe ich auf Ihre Zustimmung. Andernfalls liegt der Rückverweisungsantrag der SPÖ bereits vor. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
16.47
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Antrag
der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim
Genossinnen und Genossen
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (474 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kontenregister und Konteneinschaugesetz, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Bankwesengesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz geändert werden (487 d.B.)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Die oben bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:
Artikel 8 (Änderung des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz) wird wie folgt geändert:
1. Ziffer 1 wird zu Ziffer 1a, und davor wird folgende Z 1 eingefügt:
„1. In § 1 Abs. 2 wird der Punkt in Z 18 durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 19 angefügt:
„19. Gesellschaften und sonstige juristische Personen deren Sitz sich nicht im Inland oder nicht in einem anderen Mitgliedstaat befindet, sofern sie sich verpflichten, Eigentum an einer im Inland gelegenen zu erwerben.“
2. Nach Z 3 wird folgende Z 3a eingefügt:
„3a. In § 6 Absatz 5 wird nach der Wortfolge „eingetragene organschaftliche Vertreter“ die Wortfolge „und Gründer“ eingefügt.
3. In Z 7 wird die Wortfolge „§ 5a Abs. 1 Z 3, § 5a Abs. 5 und 8,“ durch die Wortfolge „§ 1, § 5a Abs. 1 Z 3, § 5a Abs. 5 und 8, § 6,“ ersetzt.“
Begründung
Bei dem Erwerb von Grundstücken sollen auch ausländische nicht in Österreich oder dem EU-Raum ansässige Unternehmen in den Anwendungsbereich des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes fallen. Zusätzlich zu den organschaftlichen Vertretern sollen auch die Vereinsgründer in das Register aufgenommen werden.
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Prammer. – Bitte.
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