Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 212

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Reiseveranstalter keine Pauschalreisen mehr anbieten, weil die EU-Pauschal­reise­richt­linie den vollen Insolvenzschutz vorsieht. Das würde einem Berufsverbot gleichkommen.

Mit dem heutigen Antrag, und da darf ich mich sehr herzlich beim Hohen Haus be­danken, schaffen wir die Unterstützung, die diese Branche für das Jahr 2021 ganz drin­gend braucht.

Wir bekommen auf jeden Fall im nächsten Jahr unsere Reisefreiheit wieder zurück, und da wird es Spezialisten brauchen, die für Urlaubserlebnisse sorgen. Deswegen ist diese Unterstützung in Form der Insolvenzabsicherung, die wir heute beschließen, so wichtig.

Auch eine sehr wichtige Unterstützungsmaßnahme für die gesamte Tourismus-, Gastro­nomie- und Freizeitbranche ist die Verlängerung der Umsatzsteuersenkung, des Haftungspaketes und vor allem auch der Regelungen hinsichtlich Steuerstundungen. Durch die Verlängerung der Umsatzsteuersenkung in der Höhe von 5 Prozent auf das gesamte Jahr 2021 werden sehr viele der Verluste abgedeckt. Die Senkung betrifft alle Speisen und Getränke, sowohl alkoholfreie als auch alkoholische Getränke. Davon umfasst sind aber auch Schutzhütten und Buschenschankbetriebe. Auch die gewerb­liche Beherbergung, Pensionen, die Privatzimmervermietung und die Überlassung von Ferienwohnungen und Grundstücken für Campingzwecke sind von dieser Verlängerung umfasst.

Darüber hinaus werden wir auch weiterhin Theateraufführungen, Tierparks, Museen, die zoologischen und botanischen Gärten, Naturparks und Kinos von dieser Steuersenkung profitieren lassen, und auch Schausteller, die ja in Österreich zum großen Teil zum Freizeitgeschehen dazugehören, kommen in den Genuss des reduzierten Steuersatzes.

Ganz entscheidend für uns ist aber vor allem auch die Verlängerung des Haftungs­rahmens für die Überbrückungsfinanzierung. Das war eigentlich das erste Instrument, das wir gemeinsam mit der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank – bereits im März – ins Leben gerufen haben, das Zigtausende Betriebe in Anspruch genommen haben und mit dem wir wirklich auch die Möglichkeit geschaffen haben, die Betriebe durch diese sehr, sehr schwierige Zeit zu bringen. Das ist eine Maßnahme, die sehr gerne und gut angenommen wird. Für die ÖHT steht ein Haftungsrahmen von 1,6 Mil­liarden Euro zur Verfügung, der auf Basis der verlängerten Ermächtigung in der Folge auch bis 30. Juni 2021 genutzt werden kann.

Des Weiteren werden wir die Steuerstundungen weiter verlängern, und zwar bis 31. März 2021. Es werden zudem keine Stundungszinsen vorgeschrieben, also auch das ist eine ganz, ganz entscheidende und wichtige Maßnahme, damit wir unsere Betriebe durch diese Zeit, durch diese Coronakrise bekommen.

Geschätzte Damen und Herren, die Gastronomie, die Landgasthäuser, die Lokale, die Bars sind ein ganz wichtiger Teil unseres gesellschaftlichen Lebens. Genauso schaffen die Hotellerie, die Beherbergungsbranche, der gesamte Tourismus unvergessliche Urlaubserlebnisse in Österreich. Wir dürfen auch unsere Veranstalter nicht vergessen, die dazu beitragen, dass der gesamte wirtschaftliche Bereich lebt, wenn man an Messen, an Kongresse denkt, und es sind vor allem unsere Freizeitbetriebe, die uns immer wieder auch Erholung und Unterhaltung bieten.

Wir sind ein Land der Kulinarik, wir sind ein Land der Gastfreundschaft, und wir müssen alles dafür tun, dass wir diese Branchen bestmöglich durch diese besonders schwierige und harte Zeit bringen. Ich darf Sie, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, um Unterstützung bitten. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

18.09


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Manfred Hofinger. – Bitte.


 


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