betreffend Sicherung der Gemeindefinanzen in der Krise
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 1109/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Internationale Steuervergütungsgesetz, das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz und das Kommunalsteuergesetz 1993 geändert werden (COVID-19-Steuermaßnahmengesetz – COVID-19-StMG) (492 d.B.) (Top 18)
Die Coronakrise hat massive Auswirkungen auf das Leben der Österreicherinnen und Österreicher – weder die gesundheitlichen noch die wirtschaftlichen Folgen sind bis heute klar abschätzbar.
Um Österreich bestmöglich durch diese herausfordernde Zeit zu bringen, folgt die Bundesregierung bei all ihren Hilfsmaßnahmen denselben Grundsätzen. Priorität hat immer die Rettung von Menschenleben, von Arbeitsplätzen und Unternehmen sowie die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger und die Stärkung des Wirtschaftsstandortes.
Genau dieser Logik folgt auch das Gemeindepaket in Höhe von 1 Milliarde Euro, mit dem der Bund bis zu 50 Prozent der Investitionen übernimmt, um direkt vor Ort Wertschöpfung und Arbeitsplätze zu sichern.
Es werden damit Projekte unterstützt, die im Zeitraum 1. Juni 2020 bis 31. Dezember 2021 begonnen werden oder bereits ab 1. Juni 2019 begonnen wurden, wenn die Finanzierung aufgrund der Mindereinahmen als Folge der Coronakrise nicht mehr möglich ist.
Hinsichtlich der Ertragsanteile sowie der Kommunalsteuern der Gemeinden ist im Jahr 2020 aufgrund der anhaltenden Krise mit Mindereinnahmen gegenüber dem Vorjahr zu rechnen, eine Besserung der Entwicklung der Ertragsanteile ist erst im Jahr 2022 zu erwarten. Neben diesem Konjunkturpaket braucht es daher noch zusätzliche finanzielle Maßnahmen, welche die Gemeinden dabei unterstützen sollen, die Daseinsvorsorge sicherzustellen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird ersucht, ein weiteres Hilfspaket für die Gemeinden zu schnüren, damit diese auch in der Krise die Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen aus der Daseinsvorsorge ausreichend gewährleisten können.“
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Josef Schellhorn. – Bitte.
Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Frau Präsident! Geschätzte Frau Minister! Herr Finanzminister! Sie haben völlig zu Recht die Form Ihrer Hilfen im Jahr 2020 genannt –
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite