und werden das auch heute tun. Wichtig ist zum einen, wie die Kollegin vor mir schon gesagt hat, dass die Datenschutzgrundregeln eingehalten werden, dass wirklich nachvollziehbar ist, dass die Daten vertraulich behandelt werden und dass kein Missbrauch passieren kann. Zum anderen ist natürlich wichtig, dass es auf Freiwilligkeit beruht. Für uns ist der elektronische Führerschein die logische Konsequenz: zuerst der Papierführerschein, dann der Scheckkartenführerschein und jetzt eben auch die Möglichkeit des elektronischen Führerscheins auf freiwilliger Basis.
Ich denke, grundsätzlich hat man eine schon lange Forderung der FPÖ umgesetzt. Datenschutz ist wichtig. Wie dann schlussendlich der Führerscheinentzug – sollte einer vorkommen – in Zukunft ausschaut, ob dann das Handy abgenommen wird oder nicht (erheitert), muss man vielleicht noch im Detail diskutieren; aber ich denke, es liegt ein guter Vorschlag vor. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Bösch: Bravo!)
19.43
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Katharina Kucharowits. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben ein Gesetz vor uns, das Änderungen im E-Government-Gesetz, im Passgesetz, im Führerscheingesetz und im Kraftfahrgesetz beinhaltet; ein Gesetz, das so ungemein kompliziert und so schwer lesbar ist, dass man sich fragt, ob das Absicht ist oder eine schnelle Aktion, die nicht ausgegoren ist. Ich glaube, es ist beides.
Konkret geht es bei der Materie nämlich um einen weiteren Schritt: darum – es ist erwähnt worden –, eine E-ID zu implementieren. Diese dient dann auch als Grundlage, um den E-Führerschein ab dem Frühling 2021 für alle verfügbar zu machen. Auch im Passwesen sind Änderungen vorgesehen, basierend auf der E-ID; wie genau, kann aber leider noch nicht beantwortet werden.
Eines ist klar: Die Daten des elektronischen Identitätsausweises sollen als Grundlage für all das herangezogen werden. Außerdem sollen Daten auch Dritten zur Verfügung gestellt werden – ja, mit Einwilligung des Users oder der Userin. Aber wie genau geht das mit der Privatsphäre und dem Schutz von Daten zusammen? Frau Ministerin, es ist eine Materie, die wahnsinnig große offene Fragen beinhaltet, die einfach nicht beantwortet wurden, nicht im Ausschuss und auch heute nicht; vielleicht kommt das noch, aber bislang nicht. Es geht um sehr, sehr sensible Daten und vor allem um den Umgang damit.
Wo ist die Datenschutzfolgeabschätzung, Frau Ministerin? Warum meinen Sie, es bräuchte keine? Welches Unternehmen ist mit der Programmierung der E-ID beauftragt? Und wie garantieren Sie, wenn Technik oder biometrische Daten – es war vorher schon die Rede von Face-ID oder Touch-ID – von HerstellerInnen von Smartphones und Betriebssystemen mitbenutzt werden, dass diese Daten gesichert verarbeitet und nicht rechtswidrig genutzt werden? Und: Können Sie garantieren, dass Datenübermittlungen in die USA zu großen Konzernen ausgeschlossen werden? (Beifall bei der SPÖ.)
Die Nutzung der Daten der E-ID für private Unternehmen muss auch eindeutig der DSGVO entsprechen, und ich darf wirklich auf die ganz, ganz große Kritik des Datenschutzrats verweisen, dessen Stellungnahme keinen Niederschlag gefunden hat. Ich finde es höchst problematisch, dass der Rat da überhaupt nicht eingebunden war, und ich frage mich ganz ehrlich: Warum eigentlich nicht?
Zusammenfassend darf ich nochmals betonen: Auf den ersten Blick scheint eine E-ID als Weiterentwicklung der BürgerInnenkarte ungemein praktisch, ehrlich. Auf den zweiten
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