Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 248

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Blick ist Vorsicht angebracht: Die Novelle ist nämlich unverständlich, lässt Fragen offen, hat den Datenschutzrat nicht eingebunden, und es ist unsicher, ob sie DSGVO-konform ist. Deshalb unser Fazit: Für uns gibt es aus diesen Gründen definitiv keine Zustim­mung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.46


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hermann Weratschnig. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


19.46.55

Abgeordneter Hermann Weratschnig, MBA MSc (Grüne): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Frau Ministerin! Werte Abgeordnete! Die vorliegenden Novellen bieten die Grund­lage für die Weiterentwicklung des Konzepts Bürgerkarte bis hin zum elektronischen Identitätsnachweis. Es geht dabei vor allem darum, Vorarbeiten und Begleitmaßnahmen für ein Pilotprojekt, das ab April 2021 starten sollte, grundzulegen. Was braucht es dazu? Es braucht Adaptierungen und Ergänzungen, was die Technologie und die Umsetzung betrifft; und natürlich, wie bereits erwähnt, sollte diese Materie freiwillig und aus­schließ­lich bei Einwilligung der Betroffenen passieren, das ist, glaube ich, ganz zentral. Das sollte auch im Passwesen so umgesetzt werden.

Mit der Novellierung des Führerscheingesetzes und des Kraftfahrgesetzes soll die Grundlage für einen digitalen Führerschein und auch für den digitalen Zulassungsschein geschaffen werden. Es gibt dann also zukünftig auch keine Mitführungspflicht mehr, das sollte auch ein Ziel sein. Ich verweise auch hier auf das Kapitel über Maßnahmen zur digitalen Verwaltung im Rahmen des Regierungsübereinkommens, wo wir das geregelt und vereinbart haben.

Der elektronische Führerschein ist also ein wesentlicher Schritt, ein sinnvoller Einsatz der Digitalisierung. Wir gehen mit der Zeit, in der Überzeugung, sehr sensibel mit Daten umzugehen, Kosten zu sparen, Abläufe zu erleichtern und natürlich größtmögliche Transparenz walten zu lassen.

Im Rahmen des Verkehrsausschusses gab es auch eine Debatte zu einem Antrag der SPÖ, des Abgeordneten Stöger. Nach dieser Debatte hat sich der Verkehrsausschuss im Nachhinein darauf geeinigt, einen Entschließungsantrag aller Fraktionen zum Antrag des Abgeordneten Stöger einzubringen, der im Verkehrsausschuss vertagt wurde. Ich möchte folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Alois Stöger, diplô, Christian Hafenecker, MA, Hermann Weratschnig, MBA MSc, Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend „Prüfung des Gesetzesvorschlages in 979/A (Änderung des Führer­schein­gesetzes) im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, unter Einbindung der Bundesländer die im Antrag 979/A vorgeschlagene Gesetzesänderung zu prüfen, die beschriebenen offenen Fragen zu klären und einem Begutachtungsverfahren im Rah­men der nächsten Novelle des Führerscheingesetzes zuzuführen.“

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Zwei Sätze noch zu diesem Antrag: Worum geht es da? – Der Antrag bezweckt vor allem, die Möglichkeit zu prüfen, Führerscheinverlängerungen aufgrund von ärztlichen


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