Gutachten von Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben zu befreien. Nicht betroffen sind die Kostenersätze; betroffen sind circa 20 000 Menschen, vor allem auch Menschen mit Behinderung. Wir sprechen da, glaube ich, von einer sehr wichtigen Maßnahme, die zu prüfen wäre. Das wäre der Sinn dieses Antrages. Ich bitte um eine breite Zustimmung. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.50
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Alois Stöger, diplômé, Christian Hafenecker, MA, Hermann Weratschnig, MBA MSc, Dr. Johannes Margreiter
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Prüfung des Gesetzesvorschlages in 979/A (Änderung des Führerscheingesetzes) im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 23.) Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Digitalisierung über die Regierungsvorlage (469 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das E-Government-Gesetz, das Passgesetz 1992, das Führerscheingesetz und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden (495 d.B.)
Der im Verkehrsausschuss am 1. Dezember 2020 mit Mehrheit vertagte Antrag (979/A) der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Christian Hafenecker, MA, Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird, sieht auf Anregung des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung den Entfall der mit der Verlängerung einer befristeten Lenkberechtigung verbundenen Gebühren vor.
Zur Realisierung dieses Vorhabens ist es erforderlich, den Aufkommensentfall der Gebühren aufgrund einer solchen Befreiung zu errechnen, zu klären, wer die Kosten der ausstellenden Behörde trägt bzw wie der Kostenersatz für die Ausstellung gestaltet wird, und sicherzustellen, dass auch der Amtsarzt abgegolten wird, da auch diesem ein Kostenersatz zusteht.
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, unter Einbindung der Bundesländer die im Antrag 979/A vorgeschlagene Gesetzesänderung zu prüfen, die beschriebenen offenen Fragen zu klären und einem Begutachtungsverfahren im Rahmen der nächsten Novelle des Führerscheingesetzes zuzuführen.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch mit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Hoyos-Trauttmansdorff. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
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