E-Government-Gesetz, Passgesetz u.a., Änderung (469 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 166/BNR
mehrstimmig
Beschlossen im Nationalrat 166/BNR, Dafür: V, F, G, N. Dagegen: S

Angenommene Entschließung: 120/E

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem das E-Government-Gesetz, das Passgesetz 1992, das Führerscheingesetz und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden

Schwerpunkte der Regierungsvorlage

  • sicherheitstechnisch gleichwertige Umsetzung für die vereinfachte Smartphone-basierte Verwendung des E-ID
  • Zulässigkeit der Verwendung von Attributen aus dem Identitätsdokumentenregister sowie aus Registern von Verantwortlichen des privaten Bereichs über das System des E-ID und Bereitstellung dieser Daten an Dritte
  • ausdrückliche Anforderung, dass im Zuge der Registrierung zum E-ID (sofern nicht bereits vorhanden) ein Lichtbild beizubringen ist
  • zur Kenntnis gelangte Änderungen zu Eintragungsdaten im Ergänzungsregister sollen von bestimmten Behörden und Verantwortlichen des öffentlichen Bereichs direkt dem Ergänzungsregister gemeldet werden
  • Zulässigkeit der Weiterverwendung im Zuge des Pilotbetriebs ausgestellter E-IDs und Verarbeitung der zugehörigen Registrierungsdaten auch über den Zeitraum des Pilotbetriebs hinaus
  • Ermächtigung von Behörden zur Abfrage des Identitätsdokumentenregisters zum Zwecke einer einfachen, raschen und gesicherten Identitätsfeststellung
  • Ermöglichung der Weiterverwendung von Daten, die im Zuge der Registrierung eines E-ID oder der Aufnahme eines Lichtbilds für die e-card verarbeitet wurden, für die Ausstellung von Reisedokumenten
  • Einführung einer alternativen Möglichkeit des Nachweises der Lenkberechtigung mittels "digitalen" Führerschein für E-ID-Inhaber
  • Einführung einer alternativen Möglichkeit des Nachweises des Zulassungsscheins mittels "digitalem" Zulassungsschein für E-ID-Inhaber
Stand: 18.11.2020

Parlamentskorrespondenz

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
FPÖ
GRÜNE
NEOS
Dagegen:
SPÖ

Einbringendes Ressort

BMDW (Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort)