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Plenarsitzung
des Nationalrates


Stenographisches Protokoll

 

69. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

Donnerstag, 10., und Freitag, 11. Dezember 2020

 

XXVII. Gesetzgebungsperiode

 

 

 

Großer Redoutensaal

 


Stenographisches Protokoll

69. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXVII. Gesetzgebungsperiode

Donnerstag, 10., und Freitag, 11. Dezember 2020

Dauer der Sitzung

Donnerstag, 10. Dezember 2020: 9.05 – 24.00 Uhr

Freitag, 11. Dezember 2020: 0.00 – 1.01 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem Maßnahmen zur Bekämpfung von Hass im Netz ge­troffen werden (Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz – HiNBG)

2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Kommunikationsplattformen-Gesetz erlassen und das KommAustria-Gesetz geändert wird

3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Verbraucherkreditgesetz und das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz geändert werden

4. Punkt: Bericht über den Antrag 895/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das 1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz und die Rechtsanwaltsordnung geändert werden

5. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Notariatsordnung, das GmbH-Gesetz, das 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz und das EIRAG geändert werden

6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz, das KommAustria-Gesetz, das ORF-Gesetz und das Privatradiogesetz geändert werden

7. Punkt: Bericht über den Antrag 968/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012, das KommAustria-Gesetz, das Presseförde­rungs­gesetz 2004, das Publizistikförderungsgesetz 1984 und das ORF-Gesetz geändert wer­den

8. Punkt: Bericht über den Antrag 969/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Verwaltungsrechtliche COVID-19-Begleit­gesetz und das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert werden


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9. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes, mit dem das COVID-19-Begleitgesetz Vergabe geändert wird

10. Punkt: Bericht über den Antrag 498/A der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ministeranklage gemäß Art. 142 Abs. 2 lit. b wider den Bun­desminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober

11. Punkt: Bericht über den Antrag 260/A(E) der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Darstellung und parlamentarische Begleitung der Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklungsziele in Österreich

12. Punkt: Siebenter Zusatzvertrag zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl zum Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl zur Rege­lung vermögensrechtlicher Beziehungen vom 23. Juni 1960

13. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über äußere Rechtsverhältnisse der Evangelischen Kirche, das Bundesgesetz über finanzielle Leistungen an die alt­katholische Kirche und das Gesetz betreffend die Regelung der äußeren Rechts­ver­hältnisse der israelitischen Religionsgesellschaft geändert werden

14. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert wird (Versicherungsaufsichtsrechtsnovelle 2020)

15. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Bankwesengesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz geändert werden

16. Punkt: Bundesgesetz über die Neuen Kreditvereinbarungen mit dem Internationalen Währungsfonds

17. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Argentinischen Republik zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und ‑umgehung samt Protokoll

18. Punkt: Bericht über den Antrag 1109/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­ge­setz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaft­steuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, die Bundesabgaben­ord­nung, das Finanzstrafgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Internationale Steuerver­gütungsgesetz, das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz und das Kommunalsteuer­ge­setz 1993 geändert werden (COVID-19-Steuermaßnahmengesetz – COVID-19-StMG)

19. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-FondsG, das Härtefallfondsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds, das 22. COVID-19-Gesetz und das ABBAG-Gesetz geändert werden (COVID-19-Transparenzgesetz)

20. Punkt: Bericht über den Antrag 1112/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das KMU-Förderungsgesetz und das Garantiegesetz 1977 geändert werden

21. Punkt: Bericht über den Antrag 1111/A der Abgeordneten Mag. Andreas Hanger, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz,


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mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Normverbrauchsabgabegesetz und das Elektrizitätsabgabegesetz geändert werden

22. Punkt: Bericht über den Antrag 1110/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie an das steuerliche Wohlverhalten geknüpft werden

23. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das E-Government-Gesetz, das Passgesetz 1992, das Führerscheingesetz und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden

24. Punkt: Bericht über den Antrag 1126/A der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Eli­sabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundes­minis­terin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort genehmigt wird, und das Bundesgesetz über eine COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen (Investitionsprämiengesetz – InvPrG) geändert werden

25. Punkt: Bericht über den Antrag 1113/A der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Eli­sabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das Ziviltechnikergesetz 2019 und das Bilanz­buchhaltungsgesetz 2014 geändert werden

26. Punkt: Bericht über den Antrag 1123/A der Abgeordneten Lukas Hammer, Johannes Schmuckenschlager, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird

27. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz 2012 und das KWK­Gesetz geändert werden

28. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und -organisations­gesetz 2010 geändert wird

29. Punkt: Fortschrittsbericht 2020 nach § 6 Klimaschutzgesetz

30. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Emissionszertifikategesetz 2011 (EZG-No­velle 2020) geändert wird

31. Punkt: Änderungen des Protokolls von 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organi­sche Schadstoffe

32. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Chemikaliengesetz 1996, das Bundeskrimi­nalamt-Gesetz, das Fluorierte Treibhausgase-Gesetz 2009 und das Biozidprodukte­gesetz geändert werden

33. Punkt: Bericht über den Antrag 1031/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Lebensmittelverschwendung verhindern

34. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 und das Unfallunter­suchungsgesetz geändert werden

35. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Seilbahngesetz 2003 geändert wird

36. Punkt: Bericht über den Antrag 636/A(E) der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine rasche Umsetzung der ÖBB­Elektrifizierung im ÖBB-Rahmenplan 2020-2025


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37. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 geändert wird

38. Punkt: Änderung der Straßenverkehrsordnung 1960

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Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 34

Ordnungsrufe ......................................................................................................  155, 338

Geschäftsbehandlung

Wortmeldung des Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA betreffend Entfernung eines Transparents ......................................................................................................................................... 44

Antrag der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den Antrag 1018/A(E) der Abgeord­neten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ermöglichung der Aufnahme von schutzbedürftigen Kindern durch Länder, Städte, Gemeinden und Zivilgesellschaft“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 14. Dezember 2020 zu setzen – Ablehnung .............................................................................................................  85, 348

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 5 GOG      ............................................................................................................................... 86

Wortmeldungen betreffend die Erteilung eines Ordnungsrufes:

Mag. Hannes Amesbauer, BA ............................................................................... ... 157

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 159

Mag. Jörg Leichtfried ............................................................................................. ... 160

Mag. Wolfgang Gerstl ............................................................................................. ... 160

Antrag des Abgeordneten Kai Jan Krainer, die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Bankwesengesetz, die Bundesabgaben­­ord­nung, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapieraufsichts­ge­setz 2018 und das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz geändert werden, in der Fassung des Ausschussberichtes 487 d.B., gemäß § 73 Abs. 3 Z 2 GOG an den Finanzausschuss rückzuverweisen – Ablehnung ............................................................................  235, 235

Antrag des Abgeordneten Kai Jan Krainer, den Bericht 492 d.B. des Finanzausschusses über den Antrag 1109/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­des­ge­setz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaft­steuer­gesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, die Bun­desabgaben­ordnung, das Finanzstrafgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Internationale Steuervergütungsgesetz, das COVID-19-Förderungsprüfungs­ge­setz und das Kommunalsteuergesetz 1993 geändert werden (COVID-19-Steuer­maßnahmen­gesetz – COVID-19-StMG), gemäß § 73 Abs. 3 Z 2 GOG an den Finanzausschuss rückzuverweisen – Ablehnung ..............................................  235, 235

Antrag des Abgeordneten Kai Jan Krainer, den Bericht 493 d.B. des Finanz­ausschusses über den Antrag 1111/A der Abgeordneten Mag. Andreas Hanger,


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Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Normverbrauchs­abgabe­gesetz und das Elektrizitätsabgabegesetz geändert werden, gemäß § 73 Abs. 3 Z 2 GOG an den Finanzausschuss rückzuverweisen – Ablehnung ..................  235, 235

Antrag des Abgeordneten Kai Jan Krainer, den Bericht 494 d.B. des Finanz­aus­schusses über den Antrag 1110/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie an das steuerliche Wohlverhalten geknüpft werden, gemäß § 73 Abs. 3 Z 2 GOG an den Finanz­ausschuss rückzuverweisen – Ablehnung ............................................................................  235, 236

Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung .................................. 240

Unterbrechung der Sitzung ........................................................................................ 240

Verlesung der vorgesehenen Fassung eines Teiles des Amtlichen Protokolls dieser Sitzung durch Präsidentin Doris Bures ............................................................................................ 349

Genehmigung des verlesenen Teiles des Amtlichen Protokolls ................................ 352

Aktuelle Stunde (14.)

Thema: „Warum riskieren Sie eine Generation ,Corona‘, Herr Bundes­kanzler?“              ............................................................................................................................... 34

RednerInnen:

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES ......................................................................... ..... 34

Vizekanzler Mag. Werner Kogler ........................................................................... ..... 37

Claudia Plakolm ............................................................................................................ 42

Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc .................................................................................. 44

Hermann Brückl, MA .................................................................................................... 46

Barbara Neßler .............................................................................................................. 47

Mag. Gerald Loacker .................................................................................................... 49

Nico Marchetti ............................................................................................................... 50

Eva Maria Holzleitner, BSc .......................................................................................... 52

Dr. Susanne Fürst ........................................................................................................ 54

Lukas Hammer ........................................................................................................ ..... 56

Yannick Shetty ........................................................................................................ ..... 57

Aktuelle Stunde – Aktuelle Europastunde (15.)

Thema: „Europaweiter Einsatz gegen Gewalt an Frauen“ ...................................... 59

RednerInnen:

Mag. Meri Disoski ......................................................................................................... 60

Bundesministerin Dr. Alma Zadić, LL.M..................................................................... 62

Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller ...................................................................... 65

Petra Bayr, MA MLS ..................................................................................................... 66

MEP Mag. Roman Haider ............................................................................................. 67

MEP Dr. Monika Vana .................................................................................................. 69

Henrike Brandstötter .............................................................................................. ..... 70

Mag. Michaela Steinacker ...................................................................................... ..... 71

Sabine Schatz .......................................................................................................... ..... 73

Rosa Ecker, MBA .................................................................................................... ..... 74

Mag. Faika El-Nagashi ............................................................................................ ..... 75

MEP Claudia Gamon, MSc (WU) ................................................................................. 77

MEP Dr. Angelika Winzig ....................................................................................... ..... 78

MEP Mag. Evelyn Regner ....................................................................................... ..... 79


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Dr. Susanne Fürst ................................................................................................... ..... 80

Michel Reimon, MBA .............................................................................................. ..... 82

Dr. Johannes Margreiter ........................................................................................ ..... 83

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 34

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................................. 84

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (481 d.B.): Bundesgesetz, mit dem Maßnahmen zur Bekämpfung von Hass im Netz getroffen werden (Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz – HiNBG) (516 d.B.) .......................................................................................... 86

2. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (463 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Kommunikationsplattformen-Gesetz erlas­sen und das KommAustria-Gesetz geändert wird (509 d.B.) ................................................................................................. 86

RednerInnen:

Mag. Selma Yildirim ................................................................................................ ..... 86

Sigrid Maurer, BA ................................................................................................... ..... 89

Dr. Susanne Fürst ................................................................................................... ..... 91

Mag. Michaela Steinacker ...................................................................................... ..... 94

Katharina Kucharowits .......................................................................................... ..... 95

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff .......................................................................... ..... 98

Bundesministerin Dr. Alma Zadić, LL.M. ............................................................. ... 100

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ... 102

Mag. Agnes Sirkka Prammer ................................................................................. ... 105

Dr. Harald Troch ...................................................................................................... ... 107

Bundesministerin Mag. Karoline Edtstadler ........................................................ ... 108

Alexander Melchior ................................................................................................. ... 111

Mag. Thomas Drozda .............................................................................................. ... 112

Dr. Nikolaus Scherak, MA ...................................................................................... ... 113

Mag. Peter Weidinger ............................................................................................. ... 114

Dr. Johannes Margreiter ........................................................................................ ... 115

Mag. Johanna Jachs ............................................................................................... ... 116

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Begleitmaßnahmen zur tatsächlichen Wirksamkeit der Rechts­mittel bezüglich ‚Hass im Netz‘ für Kinder und Jugendliche“ – Ablehnung .............................................................................  88, 137

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 516 und 509 d.B. ........................................ 136

3. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (478 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Verbraucherkreditgesetz und das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz geändert werden (517 d.B.) ...................................................................................................................... 119

RednerInnen:

Mag. Christian Drobits ........................................................................................... ... 119

Mag. Ulrike Fischer ................................................................................................. ... 121

Ing. Mag. Volker Reifenberger ............................................................................... ... 122

Dr. Christian Stocker .............................................................................................. ... 125


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Annahme des Gesetzentwurfes in 517 d.B. ................................................................ 138

Gemeinsame Beratung über

4. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 895/A der Abge­ordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das 1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwalts­anwär­ter, das Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz und die Rechtsanwaltsordnung geändert werden (587 d.B.) ......................................................................................................... 126

5. Punkt: Bericht und Antrag des Justizausschusses über den Entwurf eines Bun­desgesetzes, mit dem die Notariatsordnung, das GmbH-Gesetz, das 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz und das EIRAG geändert werden (588 d.B.) ......................................................................................... 126

RednerInnen:

Mag. Philipp Schrangl ............................................................................................ ... 126

Mag. Agnes Sirkka Prammer ................................................................................. ... 127

Mag. Ruth Becher ................................................................................................... ... 129

Mag. Klaus Fürlinger .............................................................................................. ... 132

Mag. Felix Eypeltauer ............................................................................................. ... 134

Bundesministerin Dr. Alma Zadić, LL.M. ............................................................. ... 135

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 587 und 588 d.B. ........................................ 139

Gemeinsame Beratung über

6. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (462 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz, das KommAustria-Gesetz, das ORF-Gesetz und das Privatradiogesetz geändert werden (510 d.B.) ................................. 140

7. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 968/A der Ab­geordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012, das KommAustria-Gesetz, das Presseförderungsgesetz 2004, das Publizistikförde­rungsgesetz 1984 und das ORF-Gesetz geändert werden (511 d.B.) ......................................................................................................... 141

8. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 969/A der Abge­ordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Verwaltungsrechtliche COVID-19-Begleitgesetz und das Verwaltungs­gerichts­hofgesetz 1985 geändert werden (512 d.B.) 141

9. Punkt: Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes, mit dem das COVID-19-Begleitgesetz Ver­gabe geändert wird (513 d.B.) ....................................................................................................................................... 141

10. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 498/A der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ministeranklage gemäß Art. 142 Abs. 2 lit. b wider den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober (514 d.B.) ....................................................................................................................................... 141

RednerInnen:

Michael Schnedlitz .................................................................................................. ... 141

Alexander Melchior ................................................................................................. ... 143

Dr. Susanne Fürst ................................................................................................... ... 144

Mag. Christian Drobits ........................................................................................... ... 146

Mag. Eva Blimlinger ................................................................................................ ... 146


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Bundesministerin Mag. Karoline Edtstadler ........................................................ ... 148

Henrike Brandstötter .............................................................................................. ... 149

Mag. Wolfgang Gerstl ............................................................................................. ... 152

Mag. Agnes Sirkka Prammer ................................................................................. ... 153

Johann Singer ......................................................................................................... ... 154

Mag. Georg Bürstmayr ........................................................................................... ... 155

Entschließungsantrag der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „drastische Reduzierung der Summe für die momentan ausgeschriebenen Rahmenverträge Mediaagenturleistungen Bund und Kreativ­agenturleistungen Bund“ – Ablehnung  151, 167

Annahme der vier Gesetzentwürfe in 510, 511, 512 und 513 d.B. ............................. 167

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 514 d.B. ..................................................... 168

11. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 260/A(E) der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Darstellung und parlamentarische Begleitung der Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklungsziele in Österreich (515 d.B.) ............ 156

RednerInnen:

Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA ............................................................................. 156

Petra Bayr, MA MLS ................................................................................................... 158

Bundesministerin Mag. Karoline Edtstadler ........................................................ ... 161

Dr. Astrid Rössler ................................................................................................... ... 162

MMMag. Gertraud Salzmann ................................................................................. ... 163

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 515 d.B. hinsichtlich des Antra­ges 260/A(E)         ............................................................................................................................. 168

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 515 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „Verstärkte Einbindung des Parlaments bei der Umsetzung der SDGs“ (118/E) ....... 168

Gemeinsame Beratung über

12. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (404 d.B.): Siebenter Zusatzvertrag zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl zum Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl zur Regelung vermögensrechtlicher Beziehungen vom 23. Juni 1960 (507 d.B.) ............................................................................................... 164

13. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (405 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über äußere Rechtsver­hältnisse der Evangelischen Kirche, das Bundesgesetz über finanzielle Leistungen an die altkatholische Kirche und das Gesetz betreffend die Regelung der äuße­ren Rechtsverhältnisse der israelitischen Religionsgesellschaft geändert werden (508 d.B.) ...................................................................................................................... 164

RednerInnen:

Mag. Michaela Steinacker ...................................................................................... ... 164

Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................ ... 165

Bundesministerin MMag. Dr. Susanne Raab ....................................................... ... 165

Mag. Eva Blimlinger ................................................................................................ ... 166

Genehmigung des Staatsvertrages in 507 d.B. ........................................................... 168

Annahme des Gesetzentwurfes in 508 d.B. ................................................................ 169


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 9

Gemeinsame Beratung über

14. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (249 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert wird (Versicherungsaufsichtsrechtsnovelle 2020) (486 d.B.) ...................................................................................................................... 169

15. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (474 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Bankwesengesetz, die Bundesabgabenor­dnung, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapieraufsichts­ge­setz 2018 und das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz geändert werden (487 d.B.) ...................................................................................................................... 169

16. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (465 d.B.): Bundesgesetz über die Neuen Kreditvereinbarungen mit dem Internationalen Währungsfonds (489 d.B.)      169

17. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (355 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Argentinischen Republik zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Ein­kommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung samt Protokoll (490 d.B.) .................................... 169

RednerInnen:

MMag. DDr. Hubert Fuchs ......................................................................................... 170

Franz Leonhard Eßl .................................................................................................... 170

Dr. Nikolaus Scherak, MA ...................................................................................... ... 171

Mag. Selma Yildirim ................................................................................................ ... 172

Mag. Agnes Sirkka Prammer ................................................................................. ... 175

Bundesminister Mag. Gernot Blümel, MBA ......................................................... ... 175

Angela Baumgartner .............................................................................................. ... 176

Karlheinz Kopf ......................................................................................................... ... 177

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ... 178

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 486 und 489 d.B. ........................................ 236

keine Beschlussfassung des Gesetzentwurfes in 487 d.B. im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 GOG   ............................................................................................................................. 236

Genehmigung des Staatsvertrages in 490 d.B. ........................................................... 237

Gemeinsame Beratung über

18. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 1109/A der Abge­ordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebühren­ge­setz 1957, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Alkoholsteu­ergesetz, das Internationale Steuervergütungsgesetz, das COVID-19-Förderungs­prüfungsgesetz und das Kommunalsteuergesetz 1993 geändert werden (COVID-19-Steuermaßnahmengesetz – COVID-19-StMG) (492 d.B.) .......................................................................................................... 179

19. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (468 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-FondsG, das Härtefallfondsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds, das 22. COVID-19-Gesetz und das ABBAG-Gesetz geändert werden (COVID-19-Transparenzgesetz) (488 d.B.) ...................................................................................................................... 179


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 10

20. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 1112/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das KMU-Förderungsgesetz und das Garantiegesetz 1977 geändert werden (491 d.B.)         179

21. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 1111/A der Abge­ordneten Mag. Andreas Hanger, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuer­ge­setz 1988, das Normverbrauchsabgabegesetz und das Elektrizitätsabgabegesetz geändert werden (493 d.B.) ............................................... 179

22. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 1110/A der Abge­ordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie an das steuerliche Wohlverhalten geknüpft werden (494 d.B.) .......................................................................................... 179

RednerInnen:

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ... 180

Karlheinz Kopf ......................................................................................................... ... 184

MMag. DDr. Hubert Fuchs ...................................................................................... ... 194

Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA ................................................................................. ... 197

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer ................................................................................. ... 199

Bundesminister Mag. Gernot Blümel, MBA ......................................................... ... 201

Peter Haubner ......................................................................................................... ... 202

Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................ ... 203

Mag. Meri Disoski ................................................................................................... ... 208

Christian Hafenecker, MA ................................................................................  208, 227

Bundesministerin Elisabeth Köstinger ................................................................ ... 211

Ing. Manfred Hofinger ............................................................................................. ... 213

Josef Schellhorn ..................................................................................................... ... 214

Dr. Elisabeth Götze ................................................................................................. ... 216

Ing. Reinhold Einwallner ........................................................................................ ... 217

Bundesministerin Dr. Margarete Schramböck .................................................... ... 218

Mag. Andreas Hanger ............................................................................................. ... 220

Julia Elisabeth Herr ................................................................................................ ... 221

Mag. Gerald Loacker (tatsächliche Berichtigung) ...................................................... 226

Gabriel Obernosterer ........................................................................................  226, 229

Josef Schellhorn (tatsächliche Berichtigung) ............................................................ 233

Andreas Kollross .................................................................................................... ... 233

Erwin Angerer ......................................................................................................... ... 234

Entschließungsantrag der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Solidarabgabe für Millionäre statt Steuer-Millionen für Glücksspielkonzerne und Luxushotels“ – Ablehnung ...........................................................................................................  182, 238

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Manfred Hofinger, Mag. Dr. Ja­kob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sicherung der Gemein­definanzen in der Krise“ – Annahme (119/E) ..............................................................................................................................  213, 238

Entschließungsantrag der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Reparaturen begünstigen nicht nur bei Schuhen und Klei­dung“ – Ablehnung .  225, 239

Annahme der fünf Gesetzentwürfe in 492, 488, 491, 493 und 494 d.B. (nament­liche Abstimmung)         ............................................................................................................................. 237

Verzeichnis des Ergebnisses der namentlichen Abstimmung .................................... 241


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 11

23. Punkt: Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Digitalisierung über die Regierungsvorlage (469 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das E-Govern­ment-Gesetz, das Passgesetz 1992, das Führerscheingesetz und das Kraftfahr­gesetz 1967 geändert werden (495 d.B.) ............................................................................................................................. 243

RednerInnen:

Mag. Dr. Sonja Hammerschmid ............................................................................ ... 243

Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA ...................................................................... ... 244

Mag. Dr. Petra Oberrauner ..................................................................................... ... 246

Christian Hafenecker, MA ...................................................................................... ... 246

Katharina Kucharowits .......................................................................................... ... 247

Hermann Weratschnig, MBA MSc ......................................................................... ... 248

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff .......................................................................... ... 250

Bundesministerin Dr. Margarete Schramböck .................................................... ... 251

Eva-Maria Himmelbauer, BSc ................................................................................ ... 252

Entschließungsantrag der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Alois Stöger, diplômé, Christian Hafenecker, MA, Hermann Weratschnig, MBA MSc, Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Prüfung des Gesetzesvorschlages in 979/A (Änderung des Führerscheingesetzes) im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens“ – Annahme (120/E)            249, 253

Annahme des Gesetzentwurfes in 495 d.B. ................................................................ 253

Gemeinsame Beratung über

24. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Antrag 1126/A der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort genehmigt wird, und das Bundesgesetz über eine COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen (Investitionsprämiengesetz – InvPrG) geändert werden (591 d.B.) ......................................................................................................... 253

25. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Antrag 1113/A der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschafts­treuhand­berufsgesetz 2017, das Ziviltechnikergesetz 2019 und das Bilanzbuchhaltungs­gesetz 2014 geändert werden (592 d.B.) .............................. 254

RednerInnen:

Erwin Angerer ......................................................................................................... ... 254

Peter Haubner ......................................................................................................... ... 258

Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................ ... 259

Dr. Elisabeth Götze ................................................................................................. ... 261

Josef Schellhorn ..................................................................................................... ... 262

Bundesministerin Dr. Margarete Schramböck .................................................... ... 263

Andreas Ottenschläger ....................................................................................  265, 268

Maximilian Lercher ................................................................................................. ... 265

Laurenz Pöttinger ................................................................................................... ... 266

Mag. Jörg Leichtfried (tatsächliche Berichtigung) ..................................................... 267

Mag. Dr. Petra Oberrauner ........................................................................................ 267

Entschließungsantrag der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „die Sicherstellung des Betriebs von Dorfläden zur Rettung der Nahversorgung durch Änderung der Gewerbeordnung“ – Ablehnung ..........................................................................  256, 289


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 12

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „Wahrung der Unabhängigkeit der Ziviltechni­kerIn­nen“ – Ablehnung  260, 290

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 591 und 592 d.B. ........................................ 289

Gemeinsame Beratung über

26. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Antrag 1123/A der Abgeordneten Lukas Hammer, Johannes Schmuckenschlager, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirt­schaftsgesetz 2002 geändert wird (593 d.B.)          269

27. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regierungsvorlage (476 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz 2012 und das KWK­Gesetz geändert werden (594 d.B.) ...................................................................................................................... 269

28. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regierungsvorlage (471 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und ­organisationsgesetz 2010 geändert wird (595 d.B.) .............................................................................................................. 269

RednerInnen:

MMMag. Dr. Axel Kassegger ................................................................................. ... 269

Tanja Graf ................................................................................................................ ... 272

Alois Schroll ............................................................................................................ ... 273

Lukas Hammer ........................................................................................................ ... 276

Bundesministerin Leonore Gewessler, BA ......................................................... ... 286

Christoph Stark ....................................................................................................... ... 287

Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA .......................................................................... ... 288

Annahme der drei Gesetzentwürfe in 593, 594 und 595 d.B. ..................................... 290

Gemeinsame Beratung über

29. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Fortschrittsbericht 2020 nach § 6 Klimaschutzgesetz, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-206/502 d.B.) ............................................................ 292

30. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (472 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Emissionszertifikategesetz 2011 (EZG-Novelle 2020) geändert wird (505 d.B.)          292

RednerInnen:

Walter Rauch ........................................................................................................... ... 292

Lukas Hammer ........................................................................................................ ... 293

Julia Elisabeth Herr ................................................................................................ ... 294

Johannes Schmuckenschlager ............................................................................. ... 295

Julia Elisabeth Herr (tatsächliche Berichtigung) ........................................................ 297

Michael Bernhard ....................................................................................................... 297

Bundesministerin Leonore Gewessler, BA ....................................................  299, 302

Dietmar Keck ........................................................................................................... ... 300

Joachim Schnabel .................................................................................................. ... 300

Franz Hörl ................................................................................................................ ... 303

Kenntnisnahme des Berichtes III-206 d.B. .................................................................. 311

Annahme des Gesetzentwurfes in 505 d.B. ................................................................ 312

Gemeinsame Beratung über


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 13

31. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (406 d.B.): Änderungen des Protokolls von 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe (503 d.B.) ..... ... 304

Berichterstatterin Dr. Astrid Rössler .......................................................................... 305

32. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (467 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Chemikaliengesetz 1996, das Bundeskriminalamt-Gesetz, das Fluorierte Treibhausgase-Gesetz 2009 und das Biozidproduktegesetz geändert werden (504 d.B.) .................. 304

RednerInnen:

Walter Rauch ........................................................................................................... ... 305

Dr. Astrid Rössler ................................................................................................... ... 306

Cornelia Ecker ......................................................................................................... ... 307

Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ............................................................................. ... 308

Michael Bernhard .................................................................................................... ... 309

Robert Laimer .......................................................................................................... ... 310

Nikolaus Prinz ......................................................................................................... ... 311

Genehmigung des Staatsvertrages in 503 d.B. ........................................................... 312

Beschlussfassung im Sinne des Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG hinsichtlich 503 d.B. ......... 312

Annahme des Gesetzentwurfes in 504 d.B. ................................................................ 312

33. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den An­trag 1031/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Lebensmittelverschwendung verhindern (501 d.B.) ................................................................................................... 312

RednerInnen:

Petra Wimmer .......................................................................................................... ... 312

Mag. Ulrike Fischer ................................................................................................. ... 313

Peter Wurm .............................................................................................................. ... 314

Mag. Peter Weidinger ............................................................................................. ... 316

Peter Schmiedlechner ............................................................................................ ... 317

Mag. Felix Eypeltauer ............................................................................................. ... 318

Dr. Astrid Rössler ................................................................................................... ... 319

Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda ............................................................................ ... 320

Clemens Stammler ................................................................................................. ... 321

Ing. Josef Hechenberger ........................................................................................ ... 321

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 501 d.B. hinsichtlich des Antra­ges 1031/A(E)      ............................................................................................................................. 322

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 501 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „Aktives Vorgehen gegen Lebensmittelverschwendung“ (121/E) ............................ 322

Gemeinsame Beratung über

34. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (470 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 und das Unfalluntersuchungs­gesetz geändert werden (547 d.B.)          ............................................................................................................................. 322

35. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (477 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Seilbahngesetz 2003 geändert wird (549 d.B.) ............................................ 322


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 14

36. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 636/A(E) der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine rasche Umsetzung der ÖBB­Elektrifizierung im ÖBB-Rahmenplan 2020-2025 (551 d.B.) .............................................................. 323

RednerInnen:

Alois Stöger, diplômé ............................................................................................. ... 323

Hermann Weratschnig, MBA MSc ......................................................................... ... 323

Dietmar Keck ........................................................................................................... ... 327

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ..................................................................................... ... 327

Bundesministerin Leonore Gewessler, BA ......................................................... ... 329

Klaus Köchl ............................................................................................................. ... 330

Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller ................................................................. ... 330

Dr. Johannes Margreiter ........................................................................................ ... 331

Johann Singer ......................................................................................................... ... 332

Hermann Gahr ......................................................................................................... ... 333

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 547 und 549 d.B. ........................................ 347

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 551 d.B. ..................................................... 348

Gemeinsame Beratung über

37. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (473 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 geändert wird (548 d.B.) ..................... 334

38. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (464 d.B.): Änderung der Straßenverkehrsordnung 1960 (550 d.B.) ................................................................... 334

RednerInnen:

Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................ ... 334

Hermann Weratschnig, MBA MSc ......................................................................... ... 335

Christian Hafenecker, MA ...................................................................................... ... 336

Andreas Ottenschläger .......................................................................................... ... 338

Alois Schroll ............................................................................................................ ... 340

Dr. Johannes Margreiter ........................................................................................ ... 340

Julia Elisabeth Herr ................................................................................................ ... 342

Joachim Schnabel .................................................................................................. ... 343

Dr. Christoph Matznetter (tatsächliche Berichtigung) ........................................... ... 344

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff .......................................................................... ... 344

Bundesministerin Leonore Gewessler, BA ......................................................... ... 345

Rebecca Kirchbaumer ............................................................................................ ... 346

Mag. Ulrike Fischer ................................................................................................. ... 347

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 548 und 550 d.B. ........................................ 348

Eingebracht wurden

Regierungsvorlagen .................................................................................................... 85

569: Bundesgesetz, mit dem das Depotgesetz geändert wird

605: Österreichisch-Jüdisches Kulturerbegesetz – ÖJKG

Berichte ......................................................................................................................... 85


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 15

Vorlage 43 BA: Bericht gemäß § 67 Abs. 4 BHG 2013 über die Ergebnisse des Beteiligungs- und Finanzcontrolling zum Stichtag 30. September 2020; BM f. Finanzen

Vorlage 44 BA: Monatserfolg Oktober 2020 sowie COVID-19 Berichterstattung, gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19 Fondsgesetz, § 3b Abs. 4 ABBAG-Gesetz und § 1 Abs. 5 Härtefallfondsgesetz; BM f. Finanzen

Vorlage 45 BA: Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds für November 2020; BM für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

III-203: Bericht betreffend Österreich Institut G.m.b.H.; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2020/44; Rechnungshof

III-204: Bericht betreffend Zivile Flugsicherung; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2020/45; Rechnungshof

III-211: Bericht betreffend Förderungen in der Siedlungswasserwirtschaft – Reihe BUND 2020/46; Rechnungshof

Anträge der Abgeordneten

Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nationaler Aktionsplan für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen (1130/A)(E)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend Mehr individuelle Freiheit beim Kinderbetreuungsgeld (1131/A)(E)

Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Konversionstherapien stoppen“ – einstimmige Entschließung von 2019 endlich umsetzen! (1132/A)(E)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stopp den frei­willigen Zusatzmodulen des AMA-Gütesiegels (1133/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (1134/A)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (1135/A)

Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Visa für in Belarus verfolgte Demokratieaktivist_innen (1136/A)(E)

Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entwicklung einer Daten­strategie für Krisenzeiten (1137/A)(E)

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend drastische Reduzierung der Summe für die momentan ausgeschriebenen Rahmenverträge „Mediaagenturleistungen Bund“ und „Kreativagenturleistungen Bund“ (1138/A)(E)

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Angleichung der Fristen zur Geltendmachung von Belästigungen in der Arbeitswelt auf drei Jahre (1139/A)(E)

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ermöglichung eines wirk­samen Monitorings durch die GAW (1140/A)(E)

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Österreichs Beitrag zur Welthungerhilfe (1141/A)(E)


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Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Start-Up Finan­zierung durch Wachstumsfonds (1142/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung des AMS-Algorithmus (1143/A)(E)

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einfluss österreichischer EZA in Fokusländern in Krisen (1144/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einberufung des Sani­tätsrats (1145/A)(E)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bundesweit koordinierte Ener­gieraumplanung gemäß Regierungsprogramm endlich umsetzen (1146/A)(E)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gesamtstrategie für den notwendigen Netzausbau schaffen (1147/A)(E)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ständige Einsatzbereitschaft am Hubschrauberstützpunkt Klagenfurt (1148/A)(E)

MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ablehnung der EU-Verordnung zur Bewältigung von Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt im Bereich Migration und Asyl (1149/A)(E)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung und Adaptierung der abschlagsfreien Pensionen mit 540 Beitragsmonaten für alle Berufs­gruppen (1150/A)(E)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsatzersatz für alle Zuliefer­betriebe und indirekt vom zweiten Lockdown betroffene Unternehmen (1151/A)(E)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Konsequenzen aus dem Datenschutz-Skandal des AMS (1152/A)(E)

Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen betreffend Deutsch­för­derung auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse (1153/A)(E)

Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Digitale Souveränität (1154/A)(E)

Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wahrung der Unab­hängigkeit der ZiviltechnikerInnen (1155/A)(E)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ablehnung der EU-Verordnung zur Bewältigung von Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt im Bereich Migration und Asyl (1156/A)(E)

Petra Vorderwinkler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausbau der Erwachsenen­lehre für ArbeitnehmerInnen im Tourismus (1157/A)(E)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Vergleichbarkeit von Endgelten für Verbraucherzahlungskonten, den Wechsel von Verbraucherzahlungskonten und den Zugang zu Verbraucher­zah­lungs­konten mit grundlegenden Funktionen (VZKG) geändert wird (1158/A)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abstimmung des NAP Rechts­extremismus und des NAP Antisemitismus (1159/A)(E)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 17

Anfragen der Abgeordneten

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Regulation gegen sichere Verschlüsselung auf EU-Ebene (4312/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Regulation gegen sichere Ver­schlüsselung auf EU-Ebene (4313/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Regulation gegen sichere Verschlüsselung auf EU-Ebene (4314/J)

Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klima­schutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend ASFINAG Ersatzmaut (4315/J)

Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend „Beraterverträge“ (4316/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend Kosten für CoV-19-Testungen (4317/J)

Rudolf Silvan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Auftragsvergabe seitens der AUVA an die WWAC BeteiligungsgmbH (4318/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Dienstfreistellungen (4319/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Leistungsschau in Zeiten von Corona (4320/J)

Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Corona-Maßnahmen im Asylbereich (4321/J)

Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Von der „Adler-Runde“ zur „Geier-Runde“ (4322/J)

Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Von der „Adler-Runde“ zur „Geier-Runde“ (4323/J)

Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Albtraum säumige Bauträger“ (4324/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Pensionsversicherungszeiten-Ankauf durch Sozialämter (4325/J)

Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend „Albtraum säumige Bauträger“ (4326/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Ge­sund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Wer haftet bei Einbruch in SB Safe­anlagen? (4327/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Umset­zung der CVD (Clean Vehicles Directive) (4328/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 18

Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend COVID-19-Massentests an Schulen (4329/J)

Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend der Radikalisierung von Kindern und Jugend­lichen an muslimischen Schulen (4330/J)

Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und Integration betreffend der Radikalisierung von Kindern und Jugendlichen an musli­mischen Schulen (4331/J)

Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend COVID-19-Massentests an Schulen (4332/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Anzeigepflicht für Mediendiensteanbieter (4333/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Ge­sundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Evaluierung des „Nationalen Aktionsplans Behinderung 2012-2020“ (4334/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Objektschutz des Stadttempels in der Seitenstettengasse (4335/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landes­verteidigung betreffend Mitwirkung des Oscar-Preisträgers Stefan Ruzowitzky an den Feierlichkeiten des virtuellen Nationalfeiertags 2020 (4336/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Dubiose Streamingsdienste (4337/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend betrügerische Krypto-Plattformen-Folgeanfrage zu 3070/AB (XXVII. GP) (4338/J)

Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Waffengewalt an Schule in Oberösterreich (4339/J)

Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Facharztausbildung für Kiefer­orthopädie in Österreich (4340/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Land­wirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Folgeanfrage zur Anfrage 3264/J – Netzwerk Kulinarik – Chronologie eines Versagens (4341/J)

Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend land- und forstwirtschaftliche Flächen in den Nachbarstaaten (4342/J)

Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Gewalt an Schulen (4343/J)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend mangelnde Kontrolle von Moscheen (4344/J)

Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Parkplätze Salzburger Vorstadt/Braunau (4345/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 19

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Folgeanfrage zur Anfrage Nr. 3366/J hinsichtlich der sexuellen, psychischen und physischen Gewalt gegenüber Senioren (4346/J)

Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Fristen für das auslaufende Diplomstudium Lehramt (4347/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Ge­sund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Konsumentenschutz im schwarz-grünen Regierungsprogramm 2020-2024 – Folgeanfrage zu 691/AB (XXVII. GP) (4348/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend betreffend der Nachsicht bei Mutter-Kind-Pass Untersuchungen hinsichtlich des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld (4349/J)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend der Grundversorgung mit öffentlichem Verkehr vs. Stilllegen von Bahnhöfen (4350/J)

Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend die Misswirtschaft im BMLV und die Menge an alimentierten Arbeitslosen im Österreichischen Bundesheer (4351/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Personelle Ausstattung des Kabinetts (4352/J)

Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Gewalt an Schulen (4353/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend war Wien-Attentäter sicher kein Informant? (4354/J)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Verleih von Beatmungsgeräten ins Ausland (4355/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Portugiesisches Berufungsgericht hält PCR-Tests für unzuverlässig und hebt Quarantäne auf (4356/J)

Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Kündigung der Standortsicherung durch die MAN Truck & Bus Austria in Steyr (4357/J)

Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend land- und forstwirtschaftliche Flächen in den Nachbarstaaten (4358/J)

Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Land­wirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend land- und forstwirtschaftliche Flächen in den Nachbarstaaten (4359/J)

Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Land­wirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Arzneimittelrückstände im Trinkwasser (4360/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und Integration betreffend Zwangsheirat in Österreich (4361/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 20

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landes­verteidigung betreffend Kosten des virtuellen Nationalfeiertags 2020 (4362/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Verbraucherbildung und Informations­maßnahmen für Konsumenten im Bereich der Finanzdienstleistungen (4363/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Anzeigen wegen Zwangsheirat – Folgeanfrage (4364/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Projekt „Zielland Österreich“ (4365/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Massenflucht auf die Kanaren (4366/J)

Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Linksextremismus in Österreich (4367/J)

Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Messerdrohung in der Westbahn (4368/J)

Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Schein-Exekution in Traun (OÖ) (4369/J)

Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend sachlicher Einsatzbereich österreichischer Polizeibeamter im Grenzraum zwischen Serbien und Nordmazedonien (4370/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend der Nachsicht bei Mutter-Kind-Pass Untersuchungen hinsichtlich des Bezu­ges von Kinderbetreuungsgeld (4371/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Abschaffung der Hacklerregelung durch Unsozialminister Rudolf Anschober (4372/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend der Nachsicht bei Mutter-Kind-Pass Untersuchungen hinsichtlich des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld (4373/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Sonntagsöffnung des Handels nach dem Covid-19-Lockdown? (4374/J)

David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend War Jan Marsalek eine Vertrauensperson bzw. Konfident des BVT’s? (4375/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und Integration betreffend der Budgetierung und Förderung von Projekten für Frauen (4376/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Intensivressourcen der Kran­kenhäuser (4377/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Gudenus-Chats und Ermittlungsverfahren in der BVT-Causa (4378/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 21

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Beitragsforderungen der Sozial­versicherungsträger (Folgeanfrage 11/2020) (4379/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Sozialversicherung: Offenle­gung der Gebarungsvorschaurechnungen (Folgeanfrage 11/2020) (4380/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Magna und Finanzministerium (4381/J)

Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Land­wirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Umsetzung des Pakts für mehr Tierwohl (4382/J)

Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend „Corona-Freiheitspass“ für Österreich (4383/J)

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend christenfeindliche Attacken in Wien (4384/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Terroranschlag in Wien am 2. November 2020 (4385/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Terror in Wien: Informationsbeschaffung nach § 8 Abs 2 PStSG (4386/J)

Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Verwen­dung von Mauteinnahmen aus externen Kosten (4387/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Ermittlungen wegen Falschaussagen vor dem „Ibiza“-Untersuchungs­aus­schuss (4388/J)

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Gewichtung akademischer Titel im Bewer­bungsverfahren des Bundes (4389/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Rechnungshofes betreffend Fragen zur Pflichtrücklage der Wirtschaftskammern (4390/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Intransparente Beschaffung von SARS-CoV-2-Antigen-Tests (4391/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend betreffend österreichweite, flächendeckende Implementierung der „Frühen Hilfen“ (4392/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Lärm­belastung bei ÖBB-Verschubarbeiten in Graz-Gösting (4393/J)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Land­wirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend EU-Mercosur-Abkommen (4394/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 22

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digita­lisierung und Wirtschaftsstandort betreffend EU-Mercosur-Abkommen (4395/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digi­ta­lisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Folgeanfrage: Regierung und Rotes Kreuz: Maskenbeschaffungsprobleme (4396/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Folgeanfrage: Regierung und Rotes Kreuz: Maskenbeschaffungsprobleme (4397/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Intransparente Beschaffung von SARS-CoV-2-Antigen-Tests (4398/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Zusammensetzung der Untersuchungskommission zum Terroranschlag von Wien (4399/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Zusammensetzung der Untersuchungskommission zum Terroranschlag von Wien (4400/J)

Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Ge­sundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Ausbau von Finanzschulungen (4401/J)

Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Lüftung und Luftreinigung in Schulklas­sen (4402/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klima­schutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Krisenbeitrag der AUA-Luxuspensionisten – Gewessler und Blümel untätig (4403/J)

Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Massentestungen für PädagogInnen und weitere Sicherheitsmaßnahmen an Bildungseinrichtungen (4404/J)

Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Grippeimpfungen für PädagogInnen (4405/J)

Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend wie sieht der Plan für die Öffnung der Schulen aus? (4406/J)

Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Umsatzsteuersenkung auf 5% und Umsatzersatz für die Kulturbranche (4407/J)

Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Neubestellung des Public-Value-Beirats (4408/J)

Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landes­ver­teidigung betreffend der Maßnahmen zur Blackout-Vorsorge in Österreich (4409/J)

Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend der Maßnahmen zur Blackout-Vorsorge in Österreich (4410/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 23

Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend der Maßnahmen zur Blackout-Vorsorge in Österreich (4411/J)

Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend der Maßnahmen zur Blackout-Vorsorge in Öster­reich (4412/J)

Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend der Maßnahmen zur Blackout-Vorsorge in Österreich (4413/J)

Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Ge­sundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend der Maßnahmen zur Blackout-Vorsorge in Österreich (4414/J)

Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Datenpanne bei Corona-Mas­sentests (4415/J)

Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend die Nutzung der Stiftskaserne als ORF-Ausweichstudio (4416/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Die Massentests und das Bundesheer (4417/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Bereitschaft für Corona Massentest Assistenz (4418/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Mehrkosten der Luftraumüberwachung durch den Wegfall der Saab 105 (4419/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Dauer der Kurzarbeit (4420/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Supervision für Polizei-Beamt_innen während des und nach dem Anschlag in Wien (4421/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Krisenbeitrag der AUA-Luxuspensionisten – Gewessler und Blümel untätig (4422/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Umsatzersatz (4423/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Fragen zum Umsatzersatz (4424/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Einflussnahme auf Aktenlieferungen an den Untersuchungsausschuss (4425/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Wahrnehmung der Fürsorgepflicht gegenüber der Wirtschafts- und Korrup­tionsstaatsanwaltschaft (4426/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 24

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Immobilienverwertung und Projekt Pentagon (4427/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Einflussnahme auf Ermittlungen der WKStA (4428/J)

*****

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Präsidenten des Natio­nalrates betreffend geheimer Medientermin des Nationalratspräsidenten während der Sondersitzung infolge des islamistischen Terroranschlags am 05. November 2020 (22/JPR)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Präsidenten des Nationalrates betreffend Umstrittene Gebetsfeier im Parlament (23/JPR)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3575/AB zu 3577/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (3576/AB zu 3579/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3577/AB zu 3576/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3578/AB zu 3573/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3579/AB zu 3575/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3580/AB zu 3580/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3581/AB zu 3574/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (3582/AB zu 3612/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3583/AB zu 3578/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kolle­gen (3584/AB zu 3581/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (3585/AB zu 3583/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (3586/AB zu 3617/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 25

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3587/AB zu 3584/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3588/AB zu 3585/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3589/AB zu 3586/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3590/AB zu 3588/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3591/AB zu 3599/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (3592/AB zu 3595/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3593/AB zu 3587/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen (3594/AB zu 3593/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen (3595/AB zu 3591/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen (3596/AB zu 3590/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (3597/AB zu 3582/J)

der Bundesministerin für EU und Verfassung im EU und Verfassung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3598/AB zu 3596/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (3599/AB zu 3594/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen (3600/AB zu 3603/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3601/AB zu 3598/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen (3602/AB zu 3592/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen (3603/AB zu 3589/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (3604/AB zu 3868/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 26

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3605/AB zu 3597/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (3606/AB zu 3606/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (3607/AB zu 3633/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (3608/AB zu 3605/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (3609/AB zu 3622/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3610/AB zu 3628/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (3611/AB zu 3623/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (3612/AB zu 3615/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (3613/AB zu 3600/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (3614/AB zu 3609/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kol­legen (3615/AB zu 3719/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (3616/AB zu 3766/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (3617/AB zu 3817/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (3618/AB zu 3608/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (3619/AB zu 3613/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen (3620/AB zu 3624/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (3621/AB zu 3602/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (3622/AB zu 3616/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 27

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Felix Eypeltauer, Kolleginnen und Kollegen (3623/AB zu 3630/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen (3624/AB zu 3625/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (3625/AB zu 3611/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (3626/AB zu 3604/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3627/AB zu 3627/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3628/AB zu 3619/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3629/AB zu 3620/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3630/AB zu 3621/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Kolle­ginnen und Kollegen (3631/AB zu 3601/J)

der Bundesministerin für Frauen und Integration im Frauen und Integration auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (3632/AB zu 3607/J)

der Bundesministerin für EU und Verfassung im EU und Verfassung auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (3633/AB zu 3614/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (3634/AB zu 3618/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolle­ginnen und Kollegen (3635/AB zu 3631/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (3636/AB zu 3636/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (3637/AB zu 3610/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3638/AB zu 3626/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3639/AB zu 3629/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (3640/AB zu 3632/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (3641/AB zu 3635/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 28

der Bundesministerin für Frauen und Integration im Frauen und Integration auf die Anfrage der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen (3642/AB zu 3634/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (3643/AB zu 3644/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (3644/AB zu 3713/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (3645/AB zu 3724/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (3646/AB zu 3666/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (3647/AB zu 3665/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen (3648/AB zu 3714/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (3649/AB zu 3729/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3650/AB zu 3638/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen (3651/AB zu 3646/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3652/AB zu 3730/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Felix Eypeltauer, Kolleginnen und Kollegen (3653/AB zu 3647/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen (3654/AB zu 3645/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen (3655/AB zu 3671/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (3656/AB zu 3683/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3657/AB zu 3651/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen (3658/AB zu 3637/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 29

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Kolleginnen und Kollegen (3659/AB zu 3670/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (3660/AB zu 3718/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (3661/AB zu 3716/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen (3662/AB zu 3669/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (3663/AB zu 3739/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen (3664/AB zu 3649/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (3665/AB zu 3642/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (3666/AB zu 3639/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (3667/AB zu 3641/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (3668/AB zu 3640/J)

der Bundesministerin für Frauen und Integration im Frauen und Integration auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (3669/AB zu 3643/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (3670/AB zu 3648/J)

der Bundesministerin für Frauen und Integration im Frauen und Integration auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen (3671/AB zu 3650/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (3672/AB zu 3704/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Silvan, Kolleginnen und Kollegen (3673/AB zu 3660/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (3674/AB zu 3700/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen (3675/AB zu 3688/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 30

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (3676/AB zu 3717/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen (3677/AB zu 3679/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen (3678/AB zu 3655/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3679/AB zu 3656/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (3680/AB zu 3707/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (3681/AB zu 3693/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen (3682/AB zu 3680/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (3683/AB zu 3653/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3684/AB zu 3658/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen (3685/AB zu 3659/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen (3686/AB zu 3676/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (3687/AB zu 3682/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (3688/AB zu 3691/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen (3689/AB zu 3695/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen (3690/AB zu 3696/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (3691/AB zu 3686/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (3692/AB zu 3692/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen (3693/AB zu 3697/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 31

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3694/AB zu 3662/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (3695/AB zu 3698/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen (3696/AB zu 3661/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (3697/AB zu 3701/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3698/AB zu 3663/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen (3699/AB zu 3667/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen (3700/AB zu 3689/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen (3701/AB zu 3677/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Vorderwinkler, Kolleginnen und Kollegen (3702/AB zu 3654/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen (3703/AB zu 3674/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen (3704/AB zu 3694/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3705/AB zu 3727/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (3706/AB zu 3699/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen (3707/AB zu 3690/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (3708/AB zu 3684/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen (3709/AB zu 3715/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3710/AB zu 3732/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen (3711/AB zu 3673/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 32

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (3712/AB zu 3708/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3713/AB zu 3668/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (3714/AB zu 3702/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (3715/AB zu 3706/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (3716/AB zu 3687/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (3717/AB zu 3720/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (3718/AB zu 3721/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (3719/AB zu 3664/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (3720/AB zu 3722/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (3721/AB zu 3728/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3722/AB zu 3733/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (3723/AB zu 3709/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (3724/AB zu 3710/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (3725/AB zu 3711/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (3726/AB zu 3712/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Mahrer, Kolleginnen und Kollegen (3727/AB zu 3672/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (3728/AB zu 3725/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen (3729/AB zu 3678/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (3730/AB zu 3703/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 33

der Bundesministerin für Frauen und Integration im Frauen und Integration auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (3731/AB zu 3685/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3732/AB zu 3657/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolle­ginnen und Kollegen (3733/AB zu 3675/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolle­ginnen und Kollegen (3734/AB zu 3681/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (3735/AB zu 3723/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (3736/AB zu 3705/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3737/AB zu 3744/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (3738/AB zu 3726/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen (3739/AB zu 3736/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3740/AB zu 3740/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen (3741/AB zu 3735/J)

der Bundesministerin für Frauen und Integration im Frauen und Integration auf die Anfrage der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen (3742/AB zu 3742/J)

der Bundesministerin für Frauen und Integration im Frauen und Integration auf die Anfrage der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen (3743/AB zu 3743/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (3744/AB zu 3734/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen (3745/AB zu 3738/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (3746/AB zu 3741/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen (3747/AB zu 3737/J)


 


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 34

09.05.04Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr

Vorsitzende: Präsident Mag. Wolfgang Sobotka, Zweite Präsidentin Doris Bures, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.

09.05.06*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Abgeordnete! Ich darf die 69. Sitzung des Nationalrates eröffnen und Sie, die Journa­listinnen und Journalisten und die Damen und Herren zu Hause vor den Fernsehgeräten recht herzlich begrüßen.

Die nicht verlesenen Teile des Amtlichen Protokolls der 67. Sitzung sowie das Amtliche Protokoll der 68. Sitzung vom 26. November 2020 sind in der Parlamentsdirektion auf­gelegen und wurden nicht beanstandet.

Als verhindert gemeldet sind heute die Abgeordneten Kira Grünberg, Mag. Maria Smodics-Neumann, Nurten Yılmaz, Mag. Gerald Hauser, Herbert Kickl, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic und Mag. Nina Tomaselli.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Für den heutigen Sitzungstag hat das Bundes­kanzleramt über die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, folgende Mitteilung ge­macht:

Bundeskanzler Sebastian Kurz wird durch Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler und Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres Mag. Alexander Schallenberg, LL.M. durch Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck vertreten.

*****

Ich darf bekannt geben, dass die Sitzung von ORF 2 bis 13 Uhr, wie üblich, und von ORF III bis 19.15 Uhr übertragen wird; anschließend wird sie kommentiert in der TVthek übertragen.

09.06.17Aktuelle Stunde


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

„Warum riskieren Sie eine Generation ,Corona‘, Herr Bundeskanzler?“

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Klubobfrau Meinl-Reisinger.

Ich darf Herrn Vizekanzler Kogler und Frau Bundesministerin Edtstadler herzlich be­grüßen.

Bitte, Frau Meinl-Reisinger.


9.06.34

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Werter Herr Vizekanzler – heute in Vertretung des Bundeskanzlers hier anwesend! Sehr geehrte Damen und Herren!


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 35

Liebe alle, die uns heute zuschauen! Wir haben für die Aktuelle Stunde heute den Titel „Warum riskieren Sie eine Generation ,Corona‘, Herr Bundeskanzler?“ gewählt – und ja, damit blicken wir nicht nur auf die jetzige Situation, sondern ganz tief in die Heraus­forderungen, in die Aufgaben im Jahr 2021 hinein, denn eines ist uns ganz besonders wichtig: Gerade bei so einer Krise hilft es nicht, die aktuellen Herausforderungen immer nur von Tag zu Tag, auf Sicht anzugehen, sondern es ist wichtig, auch mit einer Per­spektive in die Zukunft zu schauen und nach vorne zu blicken, welche Heraus­forde­rungen, welche massiven Herausforderungen auf unser Land, auf unsere Gesellschaft, auf die Menschen zukommen.

Warum tun wir das? – Nun, Österreich hat im internationalen Vergleich die zweite Coronawelle im Herbst sehr, sehr schlecht gemanagt. Die Anzahl der Toten hat mittlerweile ein wirklich schrecklich trauriges Rekordniveau erreicht, und sie steigt wei­ter – bedauerlicherweise –, muss man sagen, wenn man sich die Anzahl der Infizierten in höheren Altersgruppen, wenn man sich die Anzahl der Infizierten in Alten- und Pfle­geheimen anschaut.

Diese Regierung hat es also nicht geschafft, jene Menschen, die dem größten Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs, dem größten Risiko einer Hospitalisierung, wie das heißt, also einer Behandlung im Spital, aber vor allem auch einer intensivmedizinischen Betreuung, und auch dem größten Risiko eines tödlichen Verlaufs in Alten- und Pfle­geheimen ausgesetzt sind, zu schützen. Gleichzeitig bricht die Wirtschaft in Österreich in dramatischer Weise ein. Die OECD sieht Österreich, wenn man das Jahr 2020 und die Prognosen für 2021 und 2022 betrachtet, an zweitletzter Stelle hinter Portugal, was die Erholung angeht.

Wir stehen also wirklich schlecht da – in puncto Gesundheitszahlen, in puncto Todes­zahlen, aber auch in puncto Wirtschaft und Arbeitslosigkeit. Es gibt immer mehr Arbeits­lose; und neue Arbeitsplätze, neue Jobs, Aufschwung, Zuversicht, das alles ist mit Ihrer Politik nicht in Sicht. Ich weiß, ich habe das jetzt schon oft gehört, für die Regierung und die Regierungsparteien sind immer die anderen schuld. Die Hölle, das sind die anderen, das kennen wir auch aus der Literatur. Das sind die Menschen in Österreich, die Ge­fährder sind, die Bürgerinnen und Bürger, das ist die Opposition, das sind die Bun­des­länder, das sind die Jungen, die da irgendwie unverhältnismäßig Party gemacht haben.

Schauen wir jetzt aber einmal gemeinsam in die Zukunft!

2021 werden wir hoffentlich, dank einer Impfung, die breitflächig zur Verfügung stehen wird und die auch wirklich funktioniert und Schutz bietet, den gesundheitlichen Aspekt der Krise überwunden haben.

Übrig bleibt eine Gesellschaft, die vielleicht sogar vereinzelt Gewinner kennen wird: Viele Menschen, die dank eines abgesicherten Jobs im staatlichen Umfeld – also Bundes­bedienstete, Landesbedienstete –, aber auch in Teilen der Privatwirtschaft nicht be­troffen sind, und auch Menschen, die in Pension sind, werden keine Einkommens­einbußen und keine dramatischen Chancenverluste haben. Es wird aber auch eine Ge­sellschaft sein, die massive Verlierer kennen wird: Arbeitslose, Selbstständige, die vor der Pleite stehen, und viele, viele junge Menschen.

Einmal mehr – Sie kennen das schon von uns NEOS, wir sagen das seit März – mahnen wir eine Balance in der Krisenbekämpfung ein, auch für 2021, wenn wir auf dem Weg heraus aus der Krise sind. Gesundheit, Gesellschaft, Bildung, Soziales und Wirtschaft – all das muss bei den politischen Entscheidungen im Blick sein. Wir fordern aber auch eine Balance mit Blick auf diejenigen, die von der Krise besonders hart getroffen sind. Das sind aktuell alte Menschen in Pflege- und Altenheimen, die Sie nicht ausreichend schützen. Das sind zukünftig junge Menschen, denen Sie Chancen, Perspektive und Zukunft rauben.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 36

Die Krise trifft die junge Generation doppelt: aktuell und direkt, was ihr Leben betrifft, was ihre Bildung betrifft, was den Zugang zu einer Lehrstelle betrifft, was vielleicht die Chance betrifft, einen ersten Job im Arbeitsleben zu bekommen. Sie trifft die Stu­die­renden, die gerade das erste Semester beginnen und im Fernunterricht sind. Sie trifft Jugendliche, die in einer Zeit, in der das für die persönliche Entwicklung so wichtig ist, keine sozialen Kontakte haben. Sie trifft die jungen Menschen, die ein Auslandssemester geplant hatten und dieses nicht durchführen können. Sie trifft die jungen Menschen, die zu den Bildungsverlierern gehören, die in der Zeit des Homeschoolings nicht erreicht werden konnten. Sie trifft gerade die, die ohnehin schon massive Startschwierigkeiten haben und für die die Politik eigentlich für Chancengerechtigkeit sorgen sollte. Sie trifft junge Selbstständige, die keine Aufträge bekommen; das ist gerade am Beginn des Selbstständigendaseins, wenn man mit Hoffnung und Zuversicht an die Sache herangeht, eine dramatische Situation. Sie trifft junge Menschen, die jetzt schon arbeitslos sind, weil eine Neuanstellung derzeit de facto unmöglich ist.

Wir müssen also im Interesse unserer Kinder, im Interesse der Jungen dringend tätig werden – und zwar wirklich tätig werden! –, um Reformen anzugehen, den Arbeitsmarkt für die Jungen abzusichern, Lehrstellen abzusichern, Bildungschancen abzusichern und vor allem auch die sozialen Auswirkungen der Coronakrise auf diese jungen Menschen abzufedern. Und ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch das ist ein Marathon und kein Sprint – wie schon die Coronabekämpfung –, mit einer Pressekonferenz und einer Schlagzeile kommen Sie nicht durch. Das Gute ist aber: Vorschläge liegen auf dem Tisch. Vorschläge von uns, auch von anderen Fraktionen, liegen haufenweise auf dem Tisch, und was wir uns jetzt erwarten, das sind ein Plan und eine Strategie, und zwar eine Strategie, die dazu führt, dass es nicht so weit kommt, dass wir dereinst sagen müssen, dass wir eine verlorene Generation, eine Generation Corona haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Alarmglocken schrillen – was Sie erken­nen, wenn Sie auf den Bildungsbereich schauen, darauf, wie viele Kinder und Jugend­liche dort nicht erreicht wurden, wie denen Chancen geraubt wurden und was das auch für deren weiteren Lebensweg bedeuten kann; wenn Sie auf die Arbeitsmarktdaten schauen: 38 000 junge Menschen sind ohne Arbeit, Tendenz steigend, ein Plus von 26 Prozent gegenüber dem Vorjahr, 8 000 Jugendliche mehr.

Oder: Lehrstellenmarkt. Mit Stand September ist die Anzahl der offenen Lehrstellen im Vergleich zum Vorjahr um 19,4 Prozent gesunken. Auf 10 500 Lehrstellensuchende kommen 7 600 Lehrstellen. Wie man so schön sagt: Das geht sich nicht aus. Das hat Auswirkungen auf die Erwerbsbiografie, die dramatisch und längerfristig sind.

Dazu kommt noch, dass mit Ihrer Politik des Koste-es-was-es-Wolle der Schulden­ruck­sack immer größer wird. Das heißt, auch das werden unsere Kinder dereinst ausbaden müssen. Umgekehrt müssen wir bei der Frage der nachhaltigen Absicherung der sozia­len Netze für diese Jungen in puncto Pensionen zugeben, dass wir heuer schon 24 Milliarden Euro bei den Pensionen zuschießen, weil unser Beitragssystem nicht ausreicht, um das für unsere jungen Menschen abzusichern. Wir müssen da dringend gegensteuern.

Diese Krise hat gezeigt, wo wir überall Reformbedarf haben. An kleinen Schräubchen drehen und Pressekonferenzen geben, die sehr viel PR-Geld kosten – sehr viel PR-Geld, das Sie sich jetzt wieder gönnen! –, das hat vielleicht bis jetzt gereicht. Das reicht in Schönwetterzeiten, aber nicht in Krisenzeiten. Wir müssen jetzt ernsthaft die Reformen für die jungen Menschen, für eine gute Zukunft unseres Landes angehen, und für diese Reformen braucht es eine breite Basis.

Ich fordere daher einen Zukunftskonvent, ausgehend vom Verfassungskonvent, der leider in ganz vielen Bereichen nie wirklich in die Kraft gekommen ist. Machen wir – vom


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Parlament ausgehend – einen Zukunftskonvent! Widmen wir uns den Fragen der Chancen der Zukunft, der Innovation, des Wohlstands der Zukunft, aber natürlich auch den Fragen des Föderalismus, weil wir es uns simpel nicht mehr leisten können, uns zurück­zu­lehnen, Pressekonferenzen und Schlagzeilen zu präsentieren und den Jungen die Zukunft zu rauben. (Beifall bei den NEOS.)

Wir krempeln also die Ärmel auf – das ist mein Vorschlag –, wir packen an für 2021, wir stellen das Jahr 2021 unter das Motto: Zuversicht und Zukunft. Die Krise und die Chancen der jungen Menschen sind in den Mittelpunkt zu stellen – diese Krise ist Anlass genug, um das endlich zu tun –, damit wir mit Zuversicht nach vorne in eine innovative Zukunft, die allen Menschen Chancen auf Wohlstand bietet, gehen. – Danke vielmals. (Beifall bei den NEOS sowie der Abgeordneten Schmidhofer und Strache.)

9.16


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Vizekanzler Werner Kogler. – Bitte.


9.16.26

Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Herr Präsident! Geschätzte Abgeordnete! Es ist erstens zweifel­los richtig, dass die junge Generation besonders von den Auswirkungen dieser Corona­pandemie betroffen ist – das würde ich sofort unterstreichen. Zweitens sollten wir trotzdem nicht so tun, als ob nicht in vielen Ländern ähnliche Probleme wären und ja auch ähnliche Maßnahmen eingeleitet werden. Ich sage das nur nebenbei, weil aus meiner Sicht in letzter Zeit die Debatte sozusagen ein bisschen aus dem Lot zu kommen droht.

Ich gehe sehr gerne darauf ein, was hier vorgeschlagen wurde, weiß aber nicht – ich sage es gleich vorweg –, ob ein Konvent für die Dringlichkeit der Probleme, die wir haben, das optimale Instrument ist. Ich bin da sehr offen, ich würde ja vorschlagen, dass wir diese verschiedenen Maßnahmen, die die Jungen positiv betreffen sollen, auf der parlamentarischen Ebene in den Fachausschüssen, aber auch in fraktionellen Be­sprechungen diskutieren. Warum starten wir nicht gleich einmal mit runden Tischen, wenn das bis jetzt vermisst worden ist – mir wäre das sehr, sehr wichtig –, um alle Fraktionen miteinzubinden? Ich sage das, damit das nur einmal von der Einordnung her passt.

Das Schicksal des Verfassungskonvents, das schreckt mich ein bisschen. Ich habe ja mit Aufmerksamkeit verfolgt, was die Klubobfrau der NEOS in der „Pressestunde“ gesagt hat. Da waren im Übrigen viele sehr gute Anregungen dabei, die hier in den 10 Minuten gar nicht Platz hatten. Das möchte ich ausdrücklich anerkennen. Ein Verfassungs­konvent ist aber gerade in Österreich, glaube ich, nicht bestbeleumundet; gut gemeint – und Sie kennen das Schicksal von gut gemeint. Ich weiß auch nicht, ob die drängende und dringende – ich glaube, da haben wir mehr Übereinstimmung, als viele vermuten – Föderalismusfrage in dieser Kürze gelöst werden kann, sodass sich das alles für die junge Generation dann ausgeht, die jetzt zumindest laut Titel dieser Aktuellen Stunde einmal im Vordergrund stehen soll.

Erstens, zusammengefasst: Ja, das Thema ist wichtig, es ist richtig gesetzt, es ist etwas zu tun, aber jetzt muss man es einmal richtig einordnen. Weltweit hat diese Pandemie eine Wirtschaftskrise ausgelöst, gefolgt – logischerweise – von einer Beschäf­tigungs­krise, und ja, es gibt auch im Bildungsbereich, im Ausbildungsbereich und betreffend die Situation der Jungen eine gewisse Asymmetrie. Deshalb ist da dann gegenzusteuern und deshalb ist schon mit Beginn des Jahres 2021 – auch darin würde ich überein­stimmen – ein Maßnahmenkatalog weiter zu vertiefen, der dazu führt, dass nicht nur für


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Wirtschaft und Arbeitsmarkt, sondern auch für die Bildung und die Chancen der Jungen 2021 ein Comebackjahr wird. Ich bin sehr zuversichtlich, dass das gelingen kann – gerade unter den Voraussetzungen, die wir in Österreich haben. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Natürlich kann man auch internationale Vergleiche strapazieren, aber ich würde es dann schon einmal dort hintun, wo es die Menschen, in dem Fall die Jungen, im Leben wirklich betrifft. Ja, da gibt es verschiedene Kennzahlen und Prognosen. Ich schlage vor: Schauen wir uns das nach einem Jahr rückwirkend an, sowohl hinsichtlich Bekämpfung der Gesundheitskrise als auch hinsichtlich Arbeitsmarkt und Wirtschaft! Jetzt kann ich aber dort, wo es die Leute wirklich betrifft, sagen: Ja, es ist tragisch, dass es coronabedingt fast 100 000 Arbeitslose mehr sind, aber im internationalen Vergleich sind wir mit der Arbeitslosigkeit in Österreich sicher bei den Besten. – Dies nur, damit das auch dazu­gesagt ist, ich will ja die OECD-Prognose, die hier genannt wurde, nicht infrage stellen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Es wird schon einen Sinn machen – ich weiß, dass dieses Argument auch schon dem Versuch der Perforierung ausgesetzt war – und es darf schon gesagt werden, dass es bei Ländern – es sind nicht sehr viele –, die einen ähnlich hohen Anteil an Tourismus haben – in Österreich ist er über 15 Prozent –, natürlich einen besonderen Impact auf die Wirtschaft gibt, wo man sich dann rasch herausinvestieren muss; das ist ja klar. – Ich komme gleich dazu, das wird auch den Jungen helfen.

Bei diesen Wirtschaftszahlen ist aber schon die jeweilige Wirtschaftsstruktur zu berück­sichtigen, das würde das Gebot der Seriosität sein. Für die offiziellen Kennzahlen ist es gut, dass wir mit dem Tourismus immer so gefahren sind – Sie wissen ja, dass die Grünen jetzt nicht unbedingt die Verfechter eines Wirtschaftswachstums jeglicher Art sind, aber wenn es um diese nackten Zahlen geht, wie Wohlstand jetzt eben gemessen wird, war und ist das natürlich ein ganz, ganz wichtiger Beitrag. In Zukunft wird es gut sein, wenn wir uns die Wirtschaft betreffend ein bisschen differenzierter aufstellen, das Tourismuskonzept vielleicht da oder dort auch ein bisschen anders denken, angehen, dann wird auch dieser Einschlag nicht so stark sein.

Jetzt ist es aber so! Und das, was ich wirklich nicht einsehe, ist, dass wir alle Jahre Jubelgesänge abfeuern, wie toll das alles ist – und dann gibt es diesen Impact, und dann ist auf einmal alles schlecht. Wir müssen also die Dinge schon auch mit einem gewissen Sachverstand und auch mit Optimismus für das nächste Jahr erstens einmal analysieren und zweitens dann aber auch die entsprechenden Maßnahmen einleiten. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Und ja, ich stehe nicht an – vielleicht schauen ja ein paar Junge bei der Übertragung zu –, zuzugestehen oder zu bekennen oder nachzuvollziehen, wie schwierig das jetzt sein muss – das ist für mich nachvollziehbar, wenn ich an die Zeit denke, als ich selbst 16, 17 oder 20, 21 Jahre alt war –, dass alles nicht so wie sonst stattfinden kann. Die Frau Klubobfrau hat vieles aufgezählt – Bildung, Ausbildung, letztlich Unis und so weiter, aber auch das normale Leben –, was ja die Jugend ausmacht: andere treffen, reisen, feiern, alles, was da dazugehört. Ja, das ist massiv eingeschränkt, und deshalb der Dank an all jene, die da auch zum Schutz der anderen mitmachen. Das muss man auch einmal den Jungen gegenüber zum Ausdruck bringen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Dieses „Schau auf dich, schau auf mich“ kann auch eine Generationenfrage sein. Es sind nicht alle Jungen, das ist genauso wie bei den Menschen mittleren Alters oder bei den Älteren, die sich genau an alles halten oder versuchen, einen Beitrag zu leisten – ich will das gar nicht schönreden –, es sind nicht alle, sonst stünden wir nicht so da, wie wir dastehen – das spielt schon auch eine Rolle –, aber es sind viele, und an diese geht der Dank. Schau auf dich! – Die Jungen schauen auf die Alten, wenn wir jetzt noch ein


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paar Monate versuchen, da gemeinsam durchzukommen. Der Auftrag und die Parole lauten jetzt: durchhalten und zusammenhalten! – Das ist doch völlig logisch, und ich denke, das gilt für alle hier herinnen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Ich gehe aber gerne auf ein paar Bereiche ein, die, wie ich glaube, ganz wesentlich sind: Bei den Schulen haben gerade die NEOS immer wieder Vorschläge, und ich verfolge mit Aufmerksamkeit, was da medial bezüglich dessen, was der neue Bildungsstadtrat in Wien vorhat, rüberkommt. Ich habe das Gespräch mit ihm noch nicht führen können, aber es ist ja auch unser Anliegen, ein gutes Verhältnis zu haben. Es ist eine neue Koalition, die es noch nicht gegeben hat. Ich entnehme aber den Medien, dass es da einige Initiativen gibt, die auch verstärkend auf das aufbauen, was die Bundesregierung und der Herr Bildungsminister vorschlagen. Ich habe es extra mit diesem noch vor­besprochen, damit ich mich hier nicht unvorbereitet in eine Diskussion begebe.

Ich fasse also zusammen: Bei den Schulen ist es natürlich verständlich, dass man diese so lange wie möglich offen halten will – für alle, in allen Jahrgängen Regelbetrieb. Sie wissen ganz genau, dass es da unterschiedliche – schon von der Wissenschaft kom­mend – Zugänge gibt, was das Infektionsgeschehen in Schulen betrifft. Wäre das alles so eindeutig, dass dort genau gar nichts passiert, dann wäre ja alles ganz leicht. Aber ist es so leicht? Sollten wir es uns so leicht machen? Wir sind nicht dazu gewählt worden, um es uns leicht zu machen. Das sind immer schwierige Abwägungsfragen, das ist doch völlig logisch! Ja, es gibt ein geringeres – verständigen wir uns darauf – Infektions­geschehen an Schulen; okay! Sie sind nicht die großen Treiber – Zitat Bildungsminister. Angesichts dessen, dass im Schulbereich weit über eine Million Menschen in Österreich in Kontakt kommen, sind aber auch viel geringere Zahlen ein Problem, auch in der Pandemie. Das ist einfach so, ich will das nicht weggeredet wissen. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.)

Sie wissen aber ganz genau, dass ich persönlich der Meinung bin, dass man die Schulen möglichst offen lassen soll. Es hat ja auch keine schlechte Lösung gegeben, sondern eine, wie ich meine, gute Lösung, wie oft im Kompromiss. Wir haben für zweieinhalb Wochen den Betrieb auf Homeschooling umgestellt, aber anders als im Frühjahr, denn die Schulen waren offen für alle, die es brauchen, und diejenigen, die es brauchen, sind viel weiter definiert worden als vorher. Ich denke, das Ergebnis kann sich durchaus sehen lassen. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.)

Es ist aber völlig richtig, dass für die Zukunft alles dafür getan werden muss, dass gerade die Schulen immer wieder ganz vorne mit dabei sind, wenn es darum geht, dass in dem Sinn gelockert wird, dass möglichst viele Lebensbereiche – ja, ein Ausbildungsbereich ist auch ein Lebensbereich – offen zu halten sind. Da würden wir ja übereinstimmen, es bleibt aber trotzdem eine Abwägungsfrage. Ich hoffe, dass wir mit den Maßnahmen, die jetzt gesetzt werden, auch für die Zukunft so gut durchkommen, dass wir gerade bei den Schulen mindestens auf dem jetzigen Level weiterarbeiten können, ja mehr noch, auch die fünften, sechsten und siebenten Klassen wieder hereinholen können.

Was wird es dazu brauchen? – Die Tests, also Teilausschnitte dieser Massentest­pro­gramme – ich glaube, da stimmen wir überein, Frau Klubobfrau, zumindest habe ich Sie in der Pressestunde so verstanden –, können da eine Rolle spielen. (Abg. Meinl-Reisinger: Sie müssen eine Rolle spielen! ...!) Deshalb wäre es gut, wenn wir bei den Lehrerinnen und Lehrern zu regelmäßigen Testphasen kommen – das ist auch kein schlechter Ausschnitt, was das ganze Schulgeschehen und vielleicht sogar die Bevölkerung betrifft. Ob es bei den Schülerinnen und Schülern immer gelingt, ist eine andere Frage. Das ist in Vorbereitung, aber logistisch gar nicht so einfach, da wird es Unterstützung brauchen. Der Herr Bildungsminister ist diesbezüglich dahinter, weil das eben so wichtig ist. Lehrerinnen und Lehrer regelmäßig zu testen, das ist schon auch


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keine kleine Aufgabe, aber das sollten wir schaffen. Das wird helfen, dass die Schulen dann mit einem besonderen Status weiter in die Zukunft arbeiten können.

Apropos Zukunft: Es gibt einige Initiativen, die genau auf die Situation Rücksicht neh­men, die da wären: die Förderunterrichtseinheiten gerade für die Abschlussklassen oder Maturaklassen massiv zu verstärken und zusätzlich, so gut es geht, auch für jene, die einen besonderen Förderbedarf haben. Es ist uns natürlich klar, dass in einer solchen Situation, bei einem solchen Schulbetrieb diejenigen, die es ohnehin schon schwerer haben, noch schneller zurückbleiben und der Bildungsgap auseinandergeht.

Das ist nun nicht neu, das ist in einer solchen Situation klar, aber deshalb gehört ja mit den Gegenmaßnahmen genau dort angesetzt. Und auch da gibt es entsprechende Initiativen. Ich kann nicht alle aufzählen, die es da gibt, aber ich möchte eine besonders hervorheben, auch weil ich den Eindruck habe, dass auch Bildungsstadtrat Wiederkehr da genau mit in der Spur ist: Das sind die Lerncafés, die von anderen betreut werden. Das ist eine gute Initiative, darunter kann man sich etwas vorstellen. Das wird jetzt verstärkt ausgerollt. Mit solchen Initiativen kann man natürlich schon gut weiterkommen, auch ins nächste Jahr hinein.

Ich darf Ihnen aber betreffend die Bildungs- und Arbeitsmarktchancen der Jungen ein anderes Ziel und die ganzen Maßnahmen dazu, die sehr, sehr viel bringen werden, ans Herz legen. Es wundert mich, dass das gar nie gefallen ist, aber wir dürfen nicht ver­gessen, dass wir trotz – ich sage: trotz! – dieser Gesundheitskrise und der Wirtschafts- und der Beschäftigungskrise, die zwangsläufig folgen, eine wirklich noch viel schlim­mere, dahinter lauernde Krise für Generationen haben. Jetzt geht es vielleicht um Jahrgänge – ich will das nicht kleinreden –, aber die Klimakrise ist eine Krise, die uns noch ganz anders treffen wird, und da, glaube ich, ist es wichtig, in Österreich, in Europa gegenzusteuern, damit der Kontinent einen entsprechenden Beitrag leisten kann. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Abg. Amesbauer: Könnt ihr ohne Krisen gar nichts machen? Ihr seid ja Krisen...!)

Da geht es ja genau um die Chancen, und jetzt rennen die Dinge sozusagen genau zusammen, wie es gehört. Am Arbeitsmarkt gibt es große Probleme, und wir haben uns darauf verständigt, uns aus der Krise herauszuinvestieren. Im Sektor Investitionen im Bereich des Klimaschutzes ist wesentlich mehr gelungen, als alle erwartet hätten. Es geht nicht mehr um eine Klimamilliarde, die immer gefordert wurde, mittlerweile sind es viele Klimamilliarden für die nächsten Jahre – viele! Es fehlt jetzt die Zeit, das alles auszuführen, ich will es nur vom globalen Ansatz her denken.

Wenn Sie sich um die Schulden sorgen machen, muss ich sagen: Es ist aber schon logisch, dass es zuerst einmal darum geht, dass Geld aufgenommen werden muss, und die einzig relevante Frage ist, genauso wie in einem Betrieb: Wohin geht das Geld? – Das sind Investitionen – und das ist richtig. Da entstehen Jobchancen, nein, nicht nur Chancen, sondern auch entsprechende Arbeitsplätze. (Beifall bei Grünen und ÖVP.) Allein mit den Ökoprogrammen, die jetzt aufgesetzt werden, geht es um Zigtausend, und wenn man es über eine Legislaturperiode denkt, um über 100 000 Arbeitsplätze. Das ziehen nicht wir uns irgendwo heraus, sondern das ist ja fundiert, das sagen die Wirt­schaftsforschungsinstitute.

Das halte ich für mindestens so wichtig, wenn es um die nächste Generation geht, weil sie weiß – das erkennen Sie, wenn Sie mit den Jungen von den entsprechenden Initia­tiven reden –, weil die Jungen wissen, dass sie die erste Generation sind, die die Auswirkungen dieser Klimakrise spürt, aber wahrscheinlich die letzte, die noch etwas dagegen tun kann, und das treibt sie an und das ist gut. (Zwischenruf der Abg.


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Belakowitsch.) Da kommt auch Innovation rein, und das schätze ich so an den Jungen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.) Wir können ja hier nicht einfach als Depressionsverbreiter auftreten.

So soll es dann sein, denn die sind ja echt kreativ. In den Rankings der besten Argumente, wenn es um Innovation geht, gefällt das den Jungen am besten – vielleicht haben Sie es schon gehört, dann verzeihen Sie, dass ich das hier sage –, sie sagen: Ja, das sind die Chancen. Wir können nicht jeden Kohlenstoff, der irgendwo im Öl verschlammt ist oder in der Kohle steckt, rausbuddeln. Die Steinzeit ist auch nicht deshalb zu Ende gegangen, weil den Menschen die Steine ausgegangen wären. – Das ist ein Ansatz, mit dieser Kreativität muss man reingehen, und so sind die drauf. (Heiter­keit und Beifall bei Grünen und ÖVP.) Deshalb verdienen sie sich auch entsprechende Anwaltschaften. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Wenn Sie die soziale Frage und die Pensionen ansprechen, dann erlauben Sie mir, Folgendes zu sagen: Da bin ich lieber in der Gemeinschaft mehrerer Fraktionen zu Hause und bin nicht auf die Vorschläge des Kollegen Loacker angewiesen, wenn es um Pensionen geht. Sorry, das muss gesagt sein. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Zwischen­ruf des Abg. Loacker.)

Es wird immer darum gehen, wofür das aufgenommene Geld ausgegeben wird. Und ich darf abschließend, weil Sie den Sozialbereich angesprochen haben, aufzählen, was da alles gemacht wurde, weil das gerne untergeht – man darf ja zur Sozialpolitik hier herinnen unterschiedliche Ansichten haben, ich kann gar nicht auf all das eingehen, das ist auch nicht Aufgabe der Mitglieder der Bundesregierung, aber ich bitte schon, und das betrifft mehrere Fraktionen, zur Kenntnis zu nehmen, dass es mittlerweile ein soziales Absicherungspaket gibt, ja, wegen der Krise; hätten wir sonst vielleicht eh nicht alles gemacht, aber ich bitte, zur Kenntnis zu nehmen, was es alles gibt! –:

Bildungsbonus, da geht es genau darum: 180 Euro im Monat bei Aus-, Um- und Weiter­bildung; Lehrlingsbonus 3 000 plus 1 000 Euro, wenn es ein kleiner Betrieb ist – das haben viele in Anspruch genommen. – Vielleicht sollten wir Ihnen die Zahlen wirklich öfters schicken, ja, vielleicht ist das ein Defizit, und ich meine das ohne Ironie. (Zwi­schenruf des Abg. Scherak.) Aber das gibt es: Lehrlingsbonus, Bildungsbonus (Abg. Belakowitsch: Steigende Arbeitslosenzahlen! Steigende Insolvenzen!), weiters: Kinder­bonus von 360 Euro, 360 Euro pro Kind. – Das ist nicht nichts! (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Wenn Sie ständig das Arbeitslosengeld und die Erhöhung runterdodeln wollen, dann sage ich Ihnen schon – auch in diese Richtung –: 900 Euro sind nicht nichts für jeman­den, der ein geringes Arbeitslosengeld hat! Wie abgehoben ist denn diese Argumen­tation?! (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

All das hilft auch den Jungen! – Und wenn hier behauptet wurde, es hätte keine Ein­kommensteuer- und keine Lohnsteuersenkung gegeben, dann weise ich das ab­schließend zurück, denn diese Argumentation ist genauso unseriös, denn die ist ja völlig fakten­widrig. Natürlich hat es das gegeben und natürlich hilft es in den Familien auch den Jungen, wenn diese sozialen Absicherungspakete gelingen.

Wir sind sogar so weit gegangen, dass wir aufgrund der Schwierigkeit des öster­reichischen Abgabensystems noch jene begünstigt haben, die gar keine Steuern zahlen, weil sie so wenig verdienen. Also muss man in die Sozialversicherung hineingehen. Auch das haben wir gemacht.

In diesem Paket geht es, wenn das ganz ausgerollt ist, um bis zu 2 Milliarden Euro, und zwar nur in diesem Abgaben- und Steuersenkungsbereich. Also, bitte schön: Alle auf


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den Boden kommen und gemeinsam zusammenarbeiten! (Anhaltender Beifall bei Grü­nen und ÖVP.)

9.34


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Plakolm. – Bitte.


9.34.26

Abgeordnete Claudia Plakolm (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Guten Morgen, geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die letzten Monate, fast das gesamte Jahr 2020 waren eine riesengroße Herausforderung für alle Generationen, aber ganz besonders auch für uns Junge. (Abg. Belakowitsch: Sind Sie noch Schülerin?)

Jugendliche zählen sicherlich zu den großen Verlierern dieser Coronakrise, unabhängig davon, in welchem Land sie leben. (Ruf: Die großen Verlierer der Regierung!) Fortgehen und Freunde treffen, Klassenfahrten, Maturabälle, Auslandssemester, Sponsionen, Hochzeiten, vieles davon musste heuer abgesagt werden (Abg. Amesbauer: Weil ihr es verboten habt!) und vieles kann leider auch nicht nachgeholt werden, das gilt für eine ganze Generation. (Abg. Belakowitsch: Und wer hat es ...?)

Beim Stichwort Risikogruppen denken wir vor allem an ältere und meist vorerkrankte Menschen, an wen wir aber beim Wort Risikogruppen selten denken, sind Kinder und Jugendliche. (Abg. Belakowitsch: Weil?) Jugendliche haben zwar kaum Angst um ihre körperliche Gesundheit, wohl aber um ihre psychische Gesundheit. Das zeigt sich auch im Demokratiemonitor, einer Jugendumfrage der Parlamentsdirektion, die diese Woche veröffentlicht wurde, und diese Sorgen gilt es ernst zu nehmen.

Ich verwahre mich aber dagegen, liebe Kollegen der NEOS, eine ganze Generation als lost abzustempeln. – Liebe Kinder und Jugendliche, ihr seid absolut nicht lost! (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Es sind gerade die jungen Leute, die für Zusammenhalt in unserer Gesellschaft sorgen, die tolle Initiativen ins Leben gerufen haben und mithelfen, Risikogruppen zu schützen und vor allem zu unterstützen. (Abg. Belakowitsch: Im Gegensatz zur Regierung, die hat das nämlich nicht zusammengebracht!) Es sind gerade junge Leute, die heute im Einsatz sind und unser Land am Laufen halten – im Zivildienst, beim Bundesheer, als Freiwillige bei den Blaulichtorganisationen –, und es sind gerade junge Leute, die bra­vourös die größte Krise der Zweiten Republik meistern. Und deshalb hat unsere Ge­sellschaft, unsere Jugend auch eine Perspektive, eine Zukunft. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Mir haben in den letzten Wochen ganz, ganz viele Jugendliche geschrieben. Die haben es so satt, irgendwo zu lesen, dass sie lost wären. Ja, sie stehen und standen in den letzten Monaten vor anderen Herausforderungen als in den Jahren zuvor, aber sehen wir bitte auch die positiven Seiten. Viele Jugendliche, Schüler und Maturanten schreiben mir, dass sie in diesen Monaten so viel mehr gelernt haben – und alles Dinge, die in keinem Lehrplan stehen. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Da meine ich jetzt nicht, dass man im Lockdown das Backen von Bananenbrot lernt, sondern strukturiertes und selbstständiges Arbeiten an Projekten, an Aufgaben, den Umgang mit digitalen Arbeits­tools, Eigenverantwortung und vieles, vieles mehr. (Abg. Belakowitsch: Ja, super!)

Eltern schreiben mir, dass sie mit Volksschülern ganz, ganz viel im Bereich Eigenver­antwortung gemacht haben, Haushalt und dergleichen. Das kommt im Klassenzimmer ohnehin oft zu kurz, und dafür war jetzt Platz. (Abg. Belakowitsch: Was reden Sie da bitte für einen Blödsinn?!)


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Ich bin absolut kein Fan davon, immer nur Probleme zu sehen und nichts zur Lösung beizutragen – diesen Job überlasse ich gerne der Opposition –, und darum sehe ich auch die Chancen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischen­ruf des Abg. Amesbauer.)

Darum sehe ich insbesondere auch für Jugendliche in diesen schwierigen Monaten Chancen: im Bereich der Digitalisierung, im Job, auf der Universität, in den Schulen, am Stammtisch mit Freunden (Abg. Belakowitsch: Welcher Stammtisch?), der halt jetzt ins Internet verlagert wurde. Die Maßnahmen der Regierung sind absolut richtig, um die Digitalisierung voranzutreiben, in den Breitbandausbau weiterhin zu investieren und diesen zu finanzieren. (Abg. Belakowitsch: Also darum machen wir einen Lockdown und schließen die Schulen! Meinen Sie das alles ernst?) Ich bin auch der Meinung, dass Distancelearning und digitale Lernplattformen etwas sind, was uns auch nach der Pandemie begleiten soll.

Der Student, der von zu Hause aus Vorlesungen besuchen kann (Abg. Belakowitsch: Wunderschön!), der es leichter unter einen Hut bringt, zu studieren und eine Familie, einen Job nebenbei zu haben; die Schülerin, die ergänzend zum Unterricht zu Hause Inhalte selbstständig wiederholen kann (Abg. Belakowitsch: Großartig!) – und die Bundesregierung hat mit dem Plan zur digitalen Schule, mit einer eigenen digitalen Schulbuchaktion genau da auch den richtigen Schwerpunkt gesetzt. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Abg. Belakowitsch: Unfassbar! Denken Sie bitte nach, bevor Sie sprechen!)

Denken wir an die moderne Arbeitswelt, auch darin liegen Chancen für die nächsten Generationen: Homeoffice, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Coworking Spaces und dergleichen. Im März war es in vielen Bereichen noch undenkbar, von zu Hause aus zu arbeiten, mittlerweile ist Homeoffice kein Fremdwort mehr, sondern Alltag für viele Menschen. Arbeitnehmer müssen nicht mehr tagtäglich in den Zentralraum pendeln (Abg. Belakowitsch: Das ist eine gefährliche Drohung ...!), im Stau stehen, können sich flexibler ihre Zeit einteilen, und das kommt auch den Familien zugute.

Corona hat gezeigt, wo wir Aufholbedarf haben und was wir aus dieser Krise lernen, aber Corona hat uns auch ganz klar gezeigt, worin Chancen für die Zukunft liegen. Und nur dann, wenn wir den Fortschritt auch zulassen, können wir besser aus der Krise kommen als andere Länder. Unser Land braucht junge motivierte, kreative, mutige Leute, die Österreich zu einem attraktiven Standort machen.

Liebe Jugendliche, ihr seid absolut nicht lost. Ihr habt eine tolle Zukunft vor euch, die wird jetzt gestaltet und die gestaltet ihr auch absolut mit. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Abschließend noch ein Wort zu den NEOS: Wenn wir über die Zukunft reden, müssen wir auch über das Thema Klimaschutz reden, wie es unser Vizekanzler schon vorgemacht hat. Die Bundesregierung hat sich da ambitionierte Ziele vorgenommen, um 2030 100 Prozent der benötigten Energie aus erneuerbaren Quellen zu produzieren. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Abgeordnete der ÖVP entrollen ein Transparent mit der Aufschrift „NEIN zu rot-pinker Atomkraft! JA zum Klimaschutz!“, wobei der erste Teil in roter und der zweite Teil in türkiser Farbe geschrieben ist, und halten dieses in die Höhe.)

Etwas schmunzeln musste ich, als ich gelesen habe, dass die Aktuelle Stunde zur Jugend- und Zukunftspolitik gerade von den NEOS kommt. Offenbar war das ein Versuch, hier wieder zurückzurudern, da in Wien im Punschkrapferlregierungsprogramm absolut nichts enkelfittes drinnen ist. (Zwischenrufe bei den NEOS sowie der Abg. Belakowitsch.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Den Schlusssatz bitte!



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Abgeordnete Claudia Plakolm (fortsetzend): Und diese Woche ist dann noch eine neue Facette dazugekommen: Die NEOS-Chefin Meinl-Reisinger hält den schnellen Ausstieg aus der Atomenergie für einen Fehler. (Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger. – Wei­tere Zwischenrufe bei den NEOS. – Zwischenrufe bei der SPÖ.) Atomenergie gut finden, das macht sonst keiner.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Den Schlusssatz bitte, Frau Abgeordnete!


Abgeordnete Claudia Plakolm (fortsetzend): Wir wollen keine Generation Corona und keine Generation Atomenergie! (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP sowie Beifall bei den Grünen.)

9.40


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Klubobfrau Rendi-Wagner. (Abg. Scherak: Zur Geschäftsbehandlung!)

Entschuldigung, Kollege Scherak, ich habe das jetzt nicht gesehen. – Zur Geschäfts­behandlung, bitte.

*****


9.41.00

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ich hätte nur eine Bitte an Sie: Da Sie sonst, wenn irgendwo Transparente ausgerollt werden, oder bei etwaigen Taferln, die in die Höhe gehalten werden, sehr rasch darum bitten, sie hinunterzunehmen, wäre es wichtig, das auch im eigenen Parla­mentsklub so zu machen und sehr rasch zu reagieren! (Beifall bei NEOS, SPÖ und FPÖ.)

9.41


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Scherak, das waren nicht einmal 30 Sekunden, und das letzte Mal habe ich 40 Sekunden gewartet. Ich weise das zurück, dass ich in irgendeiner Form ungleich behandle! (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP sowie Beifall bei den Grünen.) Ich habe jedes Transparent – jedes Transparent! – mindestens 30 Sekunden zugelassen. (Ruf bei der SPÖ: Falsch! Das ist so ungerecht! Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ. Zwischenrufe bei der FPÖ.) So ist es.

*****

Frau Abgeordnete Klubobfrau Rendi-Wagner ist zu Wort gemeldet. – Bitte.


9.41.50

Abgeordnete Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Vizekanzler, ich habe Ihnen gut zugehört, und eigentlich bin ich das, was ich von Ihnen in den letzten 10 Minuten jetzt gehört habe, nicht gewohnt, vor allem nicht diesen Hochmut (Ruf bei der ÖVP: Hochmut! Ha, ha!) und diese Arroganz, die Sie uns, dem Hohen Haus, hier entgegenbringen (Beifall bei SPÖ und FPÖ sowie des Abg. Loacker), indem Sie uns auffordern, auf den Boden zurückzukommen. Ich denke, Herr Vizekanzler, das steht Ihnen in dieser Form auch nicht zu.

Ja, wenn es der Boden der Realität ist, dann ist das genau dort, wo wir als Sozial­demo­kratie tagtäglich sind. Deswegen sage ich Ihnen auch: Keiner von uns hat je behauptet, dass die Bundesregierung nichts macht, aber ich sage auch, dass es nicht genug ist, dass es der Dimension dieser Krise nicht gerecht wird (Abg. Sieber: Ja, ja, ja! – weitere


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Zwischenrufe bei der ÖVP), dass kein Plan dahinter ist und dass es nicht treffsicher ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Coronakrise, und vieles wurde dazu schon gesagt, fordert uns alle. Sie fordert uns alle, in allen Lebensbereichen, aber einige Gruppen unserer Gesellschaft fordert sie ganz besonders – das sind die älteren Menschen, das sind die Frauen, die Alleinerzie­herInnen und, ja, das sind die Jungen, die Jugendlichen und die Kinder. Es sind eine Million Schülerinnen und Schüler, die gerade zum zweiten Mal wochenlang zu Hause gesessen sind, und Zehntausende von ihnen waren für die Schule, für ihre Lehrerinnen und Lehrer nicht erreichbar.

Herr Vizekanzler, wir nehmen schon zur Kenntnis, dass es eine wissenschaftliche Dis­kussion darüber gibt, was das Gefährdungspotenzial und Infektionsrisiko in Schulen betrifft, aber eines ist klar: Es hätte immer ein funktionierendes Sicherheitskonzept an den Schulen geben müssen! Es wäre seit Beginn der Schule, seit September notwendig gewesen, darüber nachzudenken, und nicht erst jetzt nach neun Monaten Coronakrise! (Beifall bei der SPÖ.) Das wäre notwendig gewesen, das steht außer Zweifel, und dieser Meinung sind übrigens alle Expertinnen und Experten, darüber gibt es keine Diskussion.

Es sind auch junge Menschen, die eine Lehre beginnen wollen, die mit der Schule fertig sind, die ins Arbeitsleben eintreten könnten, die aber keinen Job und keinen Lehrplatz finden. Es sind junge ArbeitnehmerInnen, die ein paar Monate vor der Krise, ein paar Jahre vor der Krise ihre Karriere begonnen haben, und die die ersten waren, die in dieser Arbeitsmarktkrise den Job verloren haben. Ja, sie alle werden durch diese Krise und teilweise auch durch das Missmanagement der Bundesregierung um viele ihrer Chancen beraubt. – Das ist Zukunft.

Es sind 40 000 junge Menschen, die derzeit keinen Job haben, das sind somit 25 Pro­zent mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Deutschland hat die Hälfte an zusätzlichen Arbeitslosen, daher, Herr Vizekanzler, hinkt der internationale Vergleich. Eine ganze Generation droht, wenn nichts gemacht wird, auf dem Abstellgleis zu landen, denn das heißt vor allem Perspektivenlosigkeit, die junge Menschen ein Leben lang wie einen schweren Rucksack mitschleppen – und das darf nicht passieren! (Beifall bei der SPÖ.)

Da gilt es, entschlossen und entschieden zu handeln, mit einem Plan für gerechte Bildungschancen, Ausbildungschancen für junge Menschen – jene Chancen, die dieses Virus so schamlos bedroht. Das Wichtigste wäre, und ich komme darauf noch einmal zurück, alles zu tun, damit der Unterricht ein sicherer Unterricht wird, Sicherheitskon­zepte nicht nur am Papier auszuarbeiten, sondern auch in allen Schulen Österreichs umzu­setzen. (Abg. Steinacker: ...! Wir machen das! ... Direktoren in Österreich!) Rüsten wir aber unsere Schulen endlich auch für den digitalen Unterricht, so wie es sein soll! Stellen wir für jedes Kind ein Tablet oder einen Laptop dafür bereit! Holen wir die Schulen endlich aus dem digitalen Steinzeitalter heraus! Die Ganztagsschulen sollten endlich nach dem Vorbild Wiens ausgebaut werden. Das wäre zu tun. Ein Zukunftskonvent – vor einem Jahr haben wir darüber gesprochen, nichts ist in der Zwischenzeit passiert.

Die Coronapandemie ist noch lange nicht überstanden, das wissen wir alle. Es gilt, gemeinsam viel zu tun, um einen weiteren Lockdown zu verhindern. Wir müssen die Infektionszahlen unter Kontrolle halten, und Massentests sind ein Teil einer Strategie, ein Mosaikstein. Und wenn nach den öffentlichen Massentests jetzt viel über Wieder­holungen und regelmäßiges Testen gesprochen wird, dann wäre ein Ansatz, regelmäßig freiwillige Selbsttests zu Hause in den Wohnzimmern zu machen. Die Möglichkeiten sind da, und ich glaube, wir können es uns alle nicht leisten, in dieser Krise auf neue Mög­lichkeiten zu verzichten.


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Gehen wir in den kommenden Monaten mutig neue Wege, um einen Lockdown zu vermeiden, um gemeinsam sicher voranzuschreiten! Das brauchen wir, das braucht unsere nächste Generation, und ich hoffe, wir ziehen da an einem Strang. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

9.46


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Brückl. – Bitte.


9.47.04

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister Edtstadler! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Herr Vizekanzler, wir alle haben Ihnen gut zugehört. Ich meine, Sie stellen sich hierher, schwurbeln etwas von Steinzeit, klopfen hier Sprüche. Das, und ich gebe Frau Klubobfrau Rendi-Wagner da völlig recht, zeugt von Hochmut, Herr Vizekanzler. (Zwischenrufe der Abgeordneten Obernosterer und Steinacker.) Sie wissen schon, worum es hier geht?! – Es geht um die Zukunft unserer Kinder, es geht darum, ob unsere Kinder eine Bildung erhalten, eine Ausbildung erhal­ten, es geht darum, ob unsere Kinder sich eine Existenz aufbauen können, es geht darum, dass sie ein soziales Leben führen können, dass sie Freundschaften begründen können, dass sie Familien gründen können, und es geht darum, dass sie den Schulden­berg von heute abbauen. Und Sie, Herr Vizekanzler, stehen dann hier und reden, wenn es um die Zukunft unserer Kinder geht, davon, dass wir irgendwelche Steine durch die Gegend und durch die Zeit wälzen, und Sie sagen dann noch dazu: Schauen wir einmal! – Das war nämlich der wörtliche Ausdruck: Schauen wir einmal! (Beifall bei der FPÖ.) Das ist der Ausdruck der puren Hilflosigkeit.

Ich werfe Ihnen, Herr Vizekanzler, und auch Ihrer Regierung nicht vor, dass Sie im Frühjahr dieses Jahres die gesamte Bevölkerung in Quarantäne geschickt haben, dass die Wirtschaft zum Erliegen gekommen ist, dass das soziale Gefüge völlig aus den Fugen geraten ist. Was ich Ihnen aufgrund Ihrer Ausführungen aber vorwerfe, Herr Vize­kanzler, ist die Tatsache, dass Sie diese Situation offensichtlich gar nicht so ernst nehmen und so dramatisch sehen, wie sie tatsächlich ist. Ich werfe Ihnen auch vor, dass Sie seit März dieses Jahres nicht an einer strategischen Lösung der Probleme, unserer Probleme, gearbeitet haben. Sie befinden sich mit Ihrer Regierung auf einer Irrfahrt, und Sie sind bis heute ohne geeignetes Kartenmaterial, sozusagen ohne Sextant, planlos durch den Nebel der Coronapandemie gesegelt.

Spätestens zum Zeitpunkt des ersten Lockdowns, spätestens im März, Herr Vizekanzler, hätten Sie daran arbeiten müssen, hätten Sie damit beginnen müssen, an einer lang­fristigen Strategie zur Lösung der Probleme zu arbeiten. Stattdessen haben Sie immer nur reagiert. Sie haben eine Verbotskultur gefördert, Sie haben Grund- und Freiheits­rechte eingeschränkt und Sie haben eine Kommunikationskultur eingeführt, die hinter verschlossenen Türen und lediglich als Einbahnstraße von oben nach unten vonstat­tengeht. Und das ist die Kritik, die ich an Ihrer Vorgehensweise übe. Das ist kein Krisen­management, sondern es zeugt einerseits von Hilflosigkeit, es zeugt, so wie auch Klubobfrau Rendi-Wagner gesagt hat, von Hochmut, und es ist andererseits auch eine Vermessenheit, Meinungen nur dann zu hören, wenn sie in Ihrem Sinne sind. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Loacker.)

Unsere Kinder, unsere Jugendlichen befinden sich seit beinahe zehn Monaten immer wieder in einer gesellschaftlichen und sozialen Isolation. Diese Isolation bringt größte Gefahren für unsere Jugend mit sich: Bildungsstopp, Bildungsverlust, Unsicherheit, Zukunftsängste.

Der Bundeskanzler hat diesen Herbst im Alleingang, entgegen aller Expertenmeinun­gen, auch entgegen der Meinung des Koalitionspartners, Herr Vizekanzler, die Schulen


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zum zweiten Mal de facto geschlossen, die Schüler, die Lehrer in ein Distancelearning geschickt; und das, obwohl nachweislich bekannt ist – und auch Sie haben das heute schon gesagt –, dass die Schulen nicht die Treiber des Infektionsgeschehens sind. Es wurde, denke ich, so wie üblich, die Verantwortung vom Herrn Bundeskanzler abge­schoben, so, wie er es immer tut, wenn etwas schiefläuft, so, wie er es auch heute tut, Herr Vizekanzler, und die Verantwortung auf Sie überträgt, die er eigentlich heute hier wahrnehmen sollte. Er hat, was die Schulschließungen betrifft, ganz einfach sprich­wörtlich das Kind mit dem Bade ausgeschüttet.

Die Entscheidung, die Schulen de facto zu schließen, war falsch, sie war ein Fehler. Sie stellt eine Zäsur im Leben unserer Kinder dar, Präsenzunterricht kann niemals durch Distancelearning ersetzt werden. Die Folgeschäden beschränken nicht nur das Bil­dungsniveau und die Berufsaussichten unserer Kinder, sondern sie stellen auch eine Last für unsere Kinder dar, die auf ihr Gemüt, auf ihre Seele und auf ihr Wesen drückt. Die Folgeschäden sind, wie wir leider sehen müssen, tiefgreifend, sie sind nachhaltig und sie sind dramatisch, wenn man bedenkt, dass sich allein der Anteil der Kinder und Jugendlichen, die Angstzustände entwickeln, im Zuge der Krise mehr als vervierfacht hat.

Die Schulschließungen genauso wie die Massentests sind der Entscheidungsgewalt des Bundeskanzlers entsprungen; und was war die Folge? – Die Menschen haben es nicht verstanden; logisch eigentlich, denn wo liegt der Sinn, die Schulen zu schließen, wenn sich dort nicht das große Infektionsgeschehen abspielt. Wo liegt der Sinn, wenn Menschen in Massen getestet werden, obwohl sie gesund sind? Wo liegt der Sinn, dass die Kinder während des Unterrichts Masken tragen müssen? Warum werden keine Plexiglaswände eingesetzt, so wie hier?

Hohes Haus! Diese Regierung gibt Milliarden an Förderungen und Entschädigungen aus, manches ist sinnvoll, manches nicht, aber ich frage Sie, Herr Vizekanzler: Wo sind die Budgetmittel für Begleitmaßnahmen, um sicherzustellen, dass die Folgeschäden aus dem Schullockdown möglichst gering gehalten werden? Es darf - -


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Den Schlusssatz bitte!


Abgeordneter Hermann Brückl, MA (fortsetzend): - - unter unseren Kindern keine Lockdownverlierer, keine Coronaverlierer geben! Herr Vizekanzler, geben Sie unseren Kindern wieder ihren Mut, geben Sie ihnen wieder ihre Freude und geben Sie ihnen wieder ihre Zuversicht zurück, sie haben es sich verdient, es ist ihre Zukunft! (Beifall bei der FPÖ.)

9.52


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Neßler. – Bitte.


9.52.52

Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Geschätzte Vorredner und Vorrednerinnen, man kann die Regierung natürlich kritisieren, das ist auch legitim, und es sind unbestritten auch Fehler passiert. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass wir jetzt alles tun müssen, um den Coronavirus zu bekämpfen und die Gesundheit unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger bestmöglich zu schützen.

Liebe NEOS! Niemand hier, wirklich niemand riskiert eine Generation Corona, und das wissen Sie! Auch ist niemand hier für die Coronapandemie verantwortlich! Sie haben recht: Ja, es ist die Aufgabe der Politik, uns bestmöglich durch die Coronakrise und auch wieder heraus zu führen. Genau deshalb sind wir laufend dabei, die größten Härten – und darüber hinaus – abzufedern, beispielsweise – es wurde schon einiges genannt –


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im Familienbereich mit der Aufstockung des Familienhärtefonds oder beim großen Thema Jugendarbeitslosigkeit. Wir haben zahlreiche Maßnahmen gesetzt, um die Jugendarbeitslosigkeit im Kontext der Wirtschaftskrise so gering wie möglich zu halten, beispielsweise durch die Aufstockung der überbetrieblichen Arbeitsplätze, die Lehrlings­kurzarbeit oder die Lehrlingsförderung. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir sind nicht nur dabei, die größten Härten abzufedern, wir denken auch jetzt schon an die Zukunft. Erinnern Sie sich beispielsweise an die Kinderkostenstudie, bei der es genau um die Zukunftschancen geht, darum, eine neue Bemessung für die Familien­leistungen zu erzielen. Die Coronakrise ist nicht vorbei, aber gleichzeitig hat unser Kampf gegen Kinderarmut erst begonnen.

Weil Sie immer und immer wieder von den Schulschließungen sprechen: Unsere Posi­tion ist klar, die Schulen waren offen und werden auch immer offen sein, und das Gegen­teil wird auch nicht richtiger werden, indem Sie es immer wieder behaupten. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Heinisch-Hosek: ... geschlossen!)

Natürlich wäre es uns lieber gewesen, wir hätten so etwas wie einen normalen Unter­richt, aber wir leben derzeit leider in keiner normalen Zeit. Die Bildungsschere gibt es nicht erst seit Corona, die Bildungsschere gibt es schon seit Jahrzehnten. (Neuer­licher Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Da müssen wir auch ansetzen, bevor die schulische Laufbahn überhaupt beginnt, Stichwort frühe Hilfen.

Noch ein Satz zu den Pensionen: Was ich nicht verstehe, ist, dass damit angefangen wird, hier Gruppen gegeneinander auszuspielen (Zwischenruf des Abg. Loacker), denn junge Menschen haben sicher nichts davon, wenn ihre Großeltern in Altersarmut leben müssen. Generationenfairness ist auch keine Einbahnstraße. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.)

Noch ein Satz zur FPÖ – wobei ich nicht viel Redezeit dafür aufwenden möchte (Ruf bei der FPÖ: Ein Fehler!), aber so viel dazu –: Die FPÖ empfiehlt den Leuten wirklich, sich nicht testen zu lassen. (Abg. Deimek: Es geht um jahrelang gepflegte Vorurteile! Da darf man nicht abweichen!) Die Politik der FPÖ in Bezug zur Coronapandemie lässt sich am besten mit dem Aufdruck auf einer Zigarettenschachtel beschreiben: Sie können Ihnen und den Menschen in Ihrer Umgebung erheblichen Schaden zufügen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Wurm: Du bist ja selber Raucherin, Barbara!)

Klar ist, wir müssen jetzt, egal ob jung oder alt, gemeinsam durch diese Krise gehen, mit gegenseitiger Achtsamkeit, mit gegenseitiger Unterstützung, denn diese Krise hat uns auch eines gezeigt: wie wichtig Solidarität in der Krise ist. (Zwischenrufe der Abgeord­neten Brückl und Deimek.)

Zum Schluss: Ganz ehrlich, man kann nicht von einer Generation Corona sprechen, weil die Coronapandemie in absehbarer Zeit ein Ende nehmen wird (Abg. Wurm: Ah!), aber wofür es keine schnelle Impfung geben wird, das wird die Generation Klimakrise sein. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Da vermisse ich schmerzlich Ihren Beitrag, liebe NEOS. Da wird kein Abstandhalten, keine Impfung und kein Masken­schutz helfen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Klimakrise geht es um die Lebensgrundlage unserer Kinder, und auch wenn das Thema jetzt zu Unrecht in den Hintergrund gerückt ist: Die Politik, die wir heute machen, wird die Realität von morgen sein, und die wird vor allem die nächste Generation auch dann noch mit voller Wucht treffen, wenn über die Coronapandemie nur noch in den Geschichtsbüchern zu lesen ist.


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Darum tun wir alles dafür, gleichzeitig die Klimakrise zu bekämpfen. Wir nützen die Zeit als Wendepunkt und setzen jetzt schon Konjunkturmaßnahmen, denn nochmals, liebe Kolleginnen und Kollegen: Bei der Klimakrise geht es um nichts Geringeres als um die Zukunft unserer Kinder und unserer Enkelkinder. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

9.57


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Loacker. – Bitte.


9.57.58

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vize­kanzler! Sie haben gesagt, Sie brauchen meine Vorschläge nicht, jetzt sind Sie trotzdem genötigt, diese anzuhören. (Zwischenbemerkung von Vizekanzler Kogler.)

Die Jungen sind die großen Verlierer dieser Krise, und das kann man nicht schönreden und nicht wegreden. Und ja, Sie können einwenden, dass die an Corona Verstorbenen im Schnitt über 80 sind, aber das ist im Wesentlichen ein Ergebnis der Versäumnisse der Regierung – weil Sie diese Gruppe nicht gut genug geschützt haben, haben wir unter den besonders Hochbetagten so viele Verstorbene. (Beifall bei den NEOS sowie der Abgeordneten Deimek und Rauch.)

Andere haben das geschafft. Da könnte man auch zu Ihrem grünen Parteikollegen nach Tübingen schauen, dort hat man gezielt die Alters- und Pflegeheime geschützt, damit die Menschen im Leben mehr Freiheit haben können. Dort gibt es viel weniger Todes­opfer als in allen anderen vergleichbaren Städten.

Langfristig zahlen die Jungen, und Sie haben ein Stück weit recht, Herr Vizekanzler, das ist nicht zur Gänze vermeidbar, aber ein Stück weit schon. Diese Regierung hat sich entschieden, Politik so zu machen, wie man in Österreich in den letzten 75 Jahren Politik gemacht hat, nämlich Klientelpolitik. (Beifall bei den NEOS sowie der Abgeordneten Deimek und Rauch.) Dazu muss man sich überlegen, wer die zuverlässigen Wähler und wer diese Klientelgruppen sind, für die da Politik gemacht wird. Es sind mehr Wähler über 70 als unter 30, und so wird hier auch gearbeitet.

Es ist – Kollege Brückl hat es vorhin richtig gesagt – eigentlich einer ganzen Schüler­generation ein Schuljahr ausgefallen, denn der Betrieb war im Sommersemester 2020 de facto schon geschlossen. Auch, wenn es Kollegin Neßler zum wiederholten Mal schönredet: Die Tatsache, dass jemand in die Schule kommen darf und dort betreut wird, ist nicht gleichbedeutend mit Unterricht und Lernen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Das kann einen regulären Unterricht nicht ersetzen, dann lernt man halt so viel Mathe­matik, wie ein durchschnittlicher Grüner beherrscht, aber das reicht fürs Leben nicht.

Die Jungen zahlen aber auch danach drauf (Zwischenruf des Abg. Sieber): Wo finden sie jetzt ein Praktikum oder eine Schnupperstelle, durch die sie sich für den späteren Jobeinstieg bewähren können? – Es nimmt sie keiner auf. Wo finden sie nach Abschluss der Schule eine Stelle? – Jeder Betrieb ist jetzt im Regelfall froh, wenn einer in Pension geht oder wenn eine Frau in Karenz geht und man die Stelle nicht nachbesetzen muss, weil die wirtschaftlichen Aussichten so ungewiss sind, weil diese Regierung von einem Lockdown in den nächsten stolpert und die Konsequenzen nicht einmal bis zur nächsten oder übernächsten Woche zu Ende gedacht sind.

Unter diesen Voraussetzungen können keine neuen Jobs entstehen. Jetzt sagen Sie: Na, es sind eh nur 100 000 Arbeitslose, die anderen haben mehr! – Ja, Mama, die ande­ren haben auch einen Fünfer! Das ist der Zugang, den Sie haben. (Beifall bei den NEOS sowie der Abgeordneten Deimek und Rauch.)


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Haben Sie sich angeschaut, wie die Langzeitarbeitslosigkeit, besonders bei den Jungen, gestiegen ist? – Bei Menschen unter 35 Jahren ist die Langzeitarbeitslosigkeit, also die Arbeitslosigkeit, die länger als sechs Monate dauert, um 140 Prozent gestiegen, und bei Menschen bis 24 Jahre um 800 Prozent. Ihre Regierung macht Politik auf Kosten der Jungen, und das haben Sie zu verantworten. Sie brauchen nicht damit zu kommen, dass es für die Arbeitslosen eh einen Bildungsbonus von 180 Euro gibt – die brauchen keinen Bildungsbonus, die brauchen einen Job! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Sie sagen: Wir haben ja 360 Euro Kinderbonus ausbezahlt! – Ja, ohne zu schauen, wer es braucht. Auch alle Eltern, die hier im Parlament sitzen, haben 360 Euro pro Kind be­kommen. Auch die Beamten, die Fixgehälter haben, haben 360 Euro pro Kind bekom­men. Den Kinderbonus haben nicht jene bekommen, die ihn brauchen, sondern Sie sind mit der Gießkanne hingegangen, um das Geld blind zu verteilen. Dazu haben Sie Schul­den aufgenommen, und das zahlen die Jungen auch. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Die Arbeitslosigkeit wäre noch viel höher, würde sie nicht versteckt werden. Junge Leute, die jetzt keine Lehrstelle finden, gehen in eine weiterführende Schule, weil ihnen nichts anderes übrig bleibt. Die schlagen in der Arbeitslosenstatistik nicht auf. Jungakademiker, die jetzt mit der Uni fertig sind und gerne einen Job antreten würden, hängen noch ein Masterstudium an, weil sie dazu gezwungen sind. Sie würden gerne arbeiten gehen, sie kriegen aber keinen Job. Das ist versteckte Arbeitslosigkeit, die Sie in Ihrer Statistik nicht sehen.

Sie sagen: Ja, wir machen Schulden, wir investieren! – Ich frage: Was ist das für eine Investition, wenn ich das Geld mit der Gießkanne verteile? 360 Euro für jedes Kind, auch für jene Eltern, die es nicht brauchen, eine Pensionserhöhung von 3,5 Prozent – das sind keine Investitionen. Das bedeutet, Geld auszugeben, ohne zu schauen, wer es braucht. Sie haben nicht nur die Ausgleichszulage für die Bedürftigen erhöht, Sie haben 3,5 Prozent mit der Gießkanne ausgeschüttet, während die Arbeitnehmer in der Metallindustrie, wenn sie überhaupt noch einen Job haben, 1,45 Prozent erhalten. Das sind diejenigen, die das finanzieren müssen.

Wer zahlt in zehn Jahren die Spitäler? Wer zahlt in zehn Jahren die Pensionen? Wer zahlt in zehn Jahren den öffentlichen Dienst, wenn die Jungen heute keine Ausbildung, keine Praktika, keine Lehrstellen und keine Jobs nach dem Studium bekommen? Das haben Sie zu verantworten. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)

10.03


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Marchetti. – Bitte.


10.03.12

Abgeordneter Nico Marchetti (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich glaube wirklich allen, die gesprochen haben, dass sie sich um die Generation der Jugendlichen in diesem Land ernsthaft Sorgen machen, aber ich finde es schade, dass man so etwas in den Debatten in letzter Zeit extra betonen muss.

Sie fordern ja zum Beispiel einen Zukunftskonvent. Ich habe über diesen Vorschlag nachgedacht und bin darauf gekommen, dass Sie eine Institution fordern, in der alle Fraktionen gemeinsam über Zukunftsfragen, Bildung, Digitalisierung und die Verfassung diskutieren. Ich habe mir gedacht, dass es das eigentlich schon gibt, das ist doch eigentlich die ursächliche Aufgabe des Parlaments. Wir sollten uns dieser Aufgabe vielleicht wirklich einmal stärker widmen, anstatt dauernd nur politisches Kleingeld zu


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wechseln. (Abg. Scherak: Bei einer Regierungsfraktion, die alles vertagt, sollte man ein bisschen aufpassen! – Zwischenruf des Abg. Eypeltauer.) Reden wir über die wichtigen Fragen der Zukunft! Wir sind gerne dabei, weil es das Parlament aus diesem Grund auch gibt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Weil auch angesprochen wurde, dass die Schulden auf Kosten der nächsten Gene­rationen gehen, möchte ich jetzt etwas zur Schuldenpolitik sagen: Ja, ich gehöre auch zu denen, die sagen, ein ausgeglichener Haushalt ist nachhaltig und wichtig. Warum ist er das? – Weil man sich Spielräume erarbeitet, die man dann nutzen kann, wenn man sie braucht. Als überzeugter Vertreter dieser Theorie sage ich: Jetzt ist der Zeitpunkt, an dem man diesen Spielraum braucht, an dem man investieren muss, weil genau das die Basis für ein Wirtschaftswachstum ist, um Arbeitsplätze für eben jene Generation zu schaffen, von der Sie gesprochen haben. (Abg. Scherak: Gießkanne!) Das geht nicht auf Kosten dieser Generation, sondern das ist die Basis für diese Generation, damit sie in diesem Land Chancen, Arbeitsplätze und eine gute Zukunft vorfindet. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Scherak: 3,5 für Luxuspensionisten!)

Das müsste man so sehen, wenn man ernsthaft darüber diskutiert. Zu dieser Ernst­haftigkeit komme ich jetzt auch: Liebe NEOS und liebe FPÖ, ich habe noch im Ohr, wie Ihre Fraktionen in den letzten Monaten immer wieder gefordert haben: testen, testen, testen! (Ruf bei den NEOS: Aber gescheit!) Jetzt testen wir flächendeckend. (Abg. Hammerschmid: Ja, einmal!) Und was höre ich jetzt? – Unnötig, braucht man nicht! (Abg. Heinisch-Hosek: So nicht!) Gehen Sie da nicht hin, ist eh ein Flop!

Obwohl die Tests in manchen Bundesländern noch nicht einmal begonnen haben, wissen Sie schon, dass sie ein Flop sind. (Abg. Heinisch-Hosek: Man muss mehrmals testen!) Sie sind aktiv Teil einer Demobilisierung. Das ist verantwortungslos, das verstehe ich nicht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischen­rufe bei SPÖ und FPÖ.)

Gerade bei den Jungen haben wir Mobilisierungsprobleme. (Zwischenruf des Abg. Brandstätter.) Sie könnten anfangen, gegen eine Generation Corona zu kämpfen, indem Sie die jungen Menschen dazu ermutigen und davon überzeugen, dass es sinn­voll ist, zu testen, damit wir schneller aus der Krise kommen und sie mehr Chancen haben.

Kollegin Belakowitsch hat den Vogel abgeschossen, indem sie gemeint hat: Nein, gehen Sie nicht testen, weil Sie sonst in den Weihnachtsfeiertagen vielleicht in Quarantäne gehen müssen! Übersetzt heißt das: Wir wollen die Freiheit, unsere Familie anzu­stecken, oder wie!? Das kommt noch dazu von einer Ärztin. Das ist so zynisch, dass ich wirklich nur noch hoffen kann, dass junge Leute da nicht zuschauen und nicht glauben, dass Politik so funktioniert. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenruf des Abg. Deimek.)

Nun auch noch ein Wort zu den NEOS: Kollege Loacker ist ja, glaube ich, einer der letzten Liberalen, der den NEOS geblieben ist. Ich verstehe diese Staatsgläubigkeit nicht, die Sie da an den Tag legen. Als wäre für alles die Bundesregierung verantwortlich und als könnte sie alles alleine machen. Das ist nicht die Realität. Es gibt keine Rückerstattung der verlorenen Stunden, die in den letzten Monaten nicht mit Familie und Freunden verbracht werden konnten. Das gibt es nicht, das kann die Politik nicht leisten. Es gibt kein All-inclusive-Hilfspaket, das alle Sorgen abnehmen kann. Wir als Vertreter der Politik müssen auch sagen, was wir leisten können und was nicht. Das können wir nicht leisten. Das müssen wir auch ehrlich sagen. Es ist für alle eine harte Zeit. Wir können nur schauen, wo wir es den Menschen leichter machen können. Wir können nicht alles machen. Das müssen wir auch einmal in dieser Ehrlichkeit und Deutlichkeit sagen.


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Ich wünsche mir, dass wir gerade jetzt schauen, dass alle Institutionen – alle Lan­desregierungen, in denen auch Ihre Parteien vertreten sind, die Bundesregierung, die Arbeiterkammer, die Wirtschaftskammer, auch die ÖH – alles dafür tun, um diese Härte­fälle abzufedern. Es ist einfach so. Es ist keine einfache Zeit, aber es ist eben unsere Zeit. (Zwischenruf des Abg. Deimek.) Wenn wir zusammenhalten, wenn wir wirklich schauen, dass jeder das Beste gibt, wenn wir beim Testen mitmachen, wenn wir schauen, dass wir das, was uns weiterbringt, auch wirklich forcieren – alle Parteien gemeinsam, wir als Politik –, dann kommen wir auch schnell aus dieser Krise und es gibt auch keine Lost Generation, wie uns alle einreden wollen.

Auch das hat Auswirkungen, wenn wir der Jugend mitgeben: Ihr seid lost, ihr seid verloren, ihr habt keine Zukunft! Auch das macht etwas mit den Menschen. Vielleicht geben wir ihnen Hoffnung, vielleicht geben wir ihnen Zuversicht und Chancen für die Zukunft: Ihr seid nicht lost, sondern ganz im Gegenteil, die ganze Zukunft liegt vor euch! Wir schauen, dass die Basis für den Aufschwung so schnell wie möglich da ist und dass wir diesen Aufschwung genießen können! Ihr werdet am meisten davon profitieren! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

10.08


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Holzleitner ist zu Wort gemel­det. – Bitte sehr.


10.08.31

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wenn hier von Parlamentarismus und davon gesprochen wird, dass die Opposition nur schimpft und böse ist, dann frage ich mich wirklich, ob man mit Scheuklappen in den Ausschüssen sitzt. Der überwiegende Teil der Anträge in den Ausschüssen kommt von der Opposition. Was passiert damit? – Abgelehnt, vertagt, abgelehnt, vertagt! (Zwischenruf des Abg. Sieber. – Ruf bei der ÖVP: Wird schon einen Grund haben!)

Morgen haben wir solche Anträge aus dem Unterrichtsausschuss in Hülle und Fülle auf der Tagesordnung. (Zwischenruf des Abg. Hörl.) Ich finde es wirklich anmaßend von den Regierungsparteien, wenn es heißt, dass von der Opposition nichts kommt, weil wir etwas tun, und zwar in diversen Bereichen. Das kann man sich ruhig ein Stück weit abschauen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von FPÖ und NEOS.)

Wenn es um einen Zukunftskonvent geht, auf dem man alles noch einmal zusammen­fasst, so halte ich auch das für einen guten, konkreten Vorschlag, mit dem man leben kann. In den Ausschüssen liegt aber eigentlich schon so viel, und für alles hätten wir wirklich konkrete Vorschläge gemacht.

Wenn hier mehrfach die Klimakrise diskutiert wird, freue ich mich auf die Diskussion zum Klimavolksbegehren nächste Woche. Schauen wir, was davon umgesetzt wird! Schauen wir, was die Regierungsparteien dann wirklich machen, welche Forderungen, die dort konkret am Tisch liegen, sie auch wirklich in die Regierungsarbeit mitnehmen und tatsächlich umsetzen! Das ist nämlich noch ein weiterer Schritt.

Da der Demokratiemonitor schon angesprochen worden ist: Ja, junge Menschen sind innovativ und kreativ, aber wir wissen auch ganz konkret, dass gerade die, die jetzt schon finanzielle Nöte und andere Sorgen haben – wie bekomme ich eine Lehrstelle?, wie bekomme ich einen Job?, wie kann ich mir mein Leben finanzieren? –, oftmals von politischer Teilhabe – dazu gehört auch das Gehen auf eine Demo – ausgeschlossen sind.

Ich finde es also wirklich fast auch ein bisschen überheblich, zu sagen, junge Menschen sind kreativ und innovativ und sie sollen halt ein bisschen mehr tun, wenn man schwarz


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 53

auf weiß im Demokratiemonitor einfach sehen kann – zum dritten Mal durchgeführt, von der Parlamentsdirektion mit Sora in Auftrag gegeben –, dass viele junge Menschen aufgrund anderer Sorgen in ihrem Leben leider nach wie vor von politischer Teilhabe ausgeschlossen sind.

Es ist gut, dass wir nun zur parlamentarischen Primetime über die Bedürfnisse von jungen Menschen reden, weil das im letzten halben Jahr viel, viel zu wenig gemacht worden ist. Wann redet man über junge Leute? – Wenn man einen Sündenbock braucht, weil wieder so exzessiv Party gemacht worden ist. Wenn man einen Sündenbock braucht, weil dort oder da die Eigenverantwortung wieder viel zu wenig in Acht ge­nommen wird. Das ist die Diskussion, die im letzten halben Jahr über junge Menschen geführt worden ist, aber es ist nie über das geredet worden, was sie in dieser Zeit wirklich wollen und was sie wirklich brauchen, und das ist eigentlich sehr viel.

Die Jugendarbeitslosigkeit – das war schon ein Thema – ist immens hoch, vor allem auch bei den Studierenden, die von Nebenjobs leben, die von Nebenjobs in der Gastro leben – wenn wir schon über den Tourismus reden, Herr Vizekanzler. Was passiert? – Es kommt eine UG-Novelle, die den Druck noch mehr erhöht, aber kein Sozialtopf im Familienministerium, im Wissenschaftsministerium oder sonst irgendwo. Man lässt sie einfach kalt im Regen stehen und hofft, dass die ÖH oder die Gemeinden eh irgendetwas tun, aber sonst macht man nichts. Das ist wirklich sehr dramatisch, weil man gerade die Studierenden – wir wissen, es ist leider ein Faktum, dass viele einen Job brauchen, um sich das Leben zu finanzieren – einfach im Regen stehen lässt, obwohl eine klare Übernahme von Verantwortung seitens der Bundesregierung maximal notwendig wäre. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

65 000 Jugendliche und junge Menschen sind nach wie vor Arbeit suchend oder in Schulungen, das haben auch die Dachverbände der Sozialwirtschaft wieder dargelegt, nämlich mit den Zahlen von November 2020. Dass das ein massives Problem für die Zukunft ist, wissen wir auch: Jobeinstiegschancen, das spätere Lebenseinkommen und so weiter; das zieht sich wie ein roter Faden durch die komplette Biografie der Personen.

Die Taskforce, die seitens der Bundesregierung notdürftig eingerichtet worden ist, kann einfach nur ein Rohrkrepierer sein – das sieht man anhand dieser Zahlen –, sonst hätten wir nicht 25 Prozent mehr bei den jungen Menschen, die ohne Hacken dastehen. Das ist ein Faktum. Was ist passiert? – Viel zu wenig. Die jungen Menschen brauchen aber diese Arbeitsmarktchancen – Beschäftigungsprogramme, Arbeitsplätze, Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst –, um auch ihnen eine krisensichere Daseinsvorsorge für die Zukunft zu garantieren. Der öffentliche Dienst wäre eine Möglichkeit, um Lehrstellen und sichere Arbeitsplätze für junge Menschen zu schaffen, und auch da ist einfach viel, viel zu wenig passiert.

Ein Thema möchte ich zum Schluss noch mitnehmen. Ich weiß nicht, wie oft wir als SPÖ im letzten halben Jahr auch das Thema Kindergesundheit angesprochen haben. Wir haben es schon gehört: Ohne Freundinnen und Freunde zu Hause sitzen, vielleicht sogar alleine, ohne Grün draußen, ohne Garten et cetera – das Fußballtraining ist aus­gefallen, das Vereinsleben ist de facto völlig stillgestanden, außer man hat sich ehren­amtlich engagiert und irgendwie Nachbarschaftshilfe organisiert –, ist ja für viele, gerade für ganz kleine, junge Menschen, also Kinder sehr dramatisch.

Es ist ja auch nicht so, dass diese sagen können, sie gehen jetzt einfach mal schnell einkaufen. Für sie ist das Vereinsleben vollkommen ausgefallen, und das ist sehr dra­matisch. Die digitale Jugendarbeit war der letzte Rettungsanker - -


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Den Schlusssatz bitte, Frau Kollegin!



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 54

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (fortsetzend): Ja! – Auch da sucht man leider vergeblich jegliche finanzielle Absicherung des Bundes. Vieles ist kommunal finanziert und wir wissen, die Gemeinden stehen unter Druck. Ich würde mir auch da seitens des Bundes einen finanziellen Absicherungstopf wünschen, dass man sagt: Ja, Jugendarbeit ist - -


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Den Schlusssatz bitte!


Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (fortsetzend): Es gilt, zu schauen, dass Jugend­arbeit auch weiterhin möglich ist und krisensicher gemacht wird. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

10.14


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Fürst. – Bitte.


10.14.30

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vize­kanzler! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Warum riskieren Sie, die Bundesregierung, eine Generation Corona? – Das ist wirklich eine berechtigte Frage. Ich konzentriere mich auf die Situation an den Schulen und Universitäten, weil ich dort die Situation in den letzten Monaten für die Jungen, für die Schüler besonders bedrückend finde.

Ich habe es mit großer Sorge vernommen, dass der Herr Bundeskanzler gestern in einem Interview betont hat, dass ihn ein in Deutschland von der Nationalen Akademie der Wissenschaften veröffentlichtes Papier sehr bestärkt hätte. Dieses sei auch für Österreich hilfreich und sehr mutig gewesen, denn darin sei die Rede davon, dass der harte Lockdown und die Schulschließungen über einen langen Zeitraum hinweg berechtigt gewesen wären – für Deutschland werden sie darin auch noch vor den Weihnachtsferien und bis weit darüber hinaus empfohlen. Der wissenschaftliche Befund dieser Experten sei darin ganz klar, und er, der Bundeskanzler, fühle sich dadurch bestärkt. – Das hat bei mir ein Schauern ausgelöst, denn ich sehe es vollkommen an­ders.

Der Experte, der da führend tätig war, war Universitätsprofessor Dr. Drosten, der Chef­politvirologe in Deutschland – man kann es nicht anders bezeichnen. Dieser hat schon vor zehn Jahren bei der Schweinegrippe wirklich fundamental danebengehauen. Es laufen in Deutschland und in den USA Sammelklagen gegen seine PCR-Tests; er wird wohl auch ein bisschen etwas an diesen Tests, die er entwickelt hat, mitverdienen. Vor ein paar Tagen hat er den ungeheuerlichen Satz gesagt: Jeder soll sich verhalten wie ein Infizierter! (Zwischenruf des Abg. Amesbauer.) – Tut mir leid, wenn wir das machen, dann landen wirklich wir alle, die gesamte Gesellschaft und nicht nur die Kinder und Jugendlichen, in der Psychiatrie. (Beifall bei der FPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Amesbauer.)

Warum? – So ein Ansatz kann in keine gute Zukunft führen. Es gab jetzt die Mas­sentests. 566 000 Menschen haben sich testen lassen, davon waren ungefähr 2 000 positiv, wovon über den Daumen gut die Hälfte, so kann man, glaube ich, sagen, falsch positiv waren. Das ist eigentlich erfreulich, aber trotzdem wird die Schraube immer weitergedreht, und am meisten kommen die Kinder und Jugendlichen unter die Räder. Die Maßnahmen dürfen nicht mehr schaden als das Virus. Bei den Kindern und Jugendlichen ist das schon eingetreten, bei ihnen wird keine Rücksicht genommen, ihnen wird viel zu viel zugemutet.

Sie haben gesagt, im Ausland seien auch solche Maßnahmen gesetzt worden – schauen wir auf Österreich, schauen Sie sich unsere Experten an! Es gibt da den Universitäts­professor Kerbl, der nicht irgendwer ist, sondern der Vorstand der Abteilung für Kinder-


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und Jugendheilkunde in Leoben. Sie werden ihn wahrscheinlich kennen, er ist Top­kinderarzt oder der Topkinderarzt und wahrlich kein Regierungskritiker an und für sich. Er hat nach acht Monaten Corona betreffend Kinder und Jugendliche eine Bilanz gezogen: Kinder sind Gott sei Dank sehr, sehr selten von der Coronaerkrankung betroffen. Es hat noch keinen Todesfall gegeben. Sie sind keine Superspreader, sie töten ihre Großeltern nicht, was ihnen ja durch diese Angstpolitik beinahe suggeriert worden ist und was furchtbar belastend für die Kinder war. (Zwischenruf des Abg. Amesbauer.) Die Übertragung bei Kindern und durch Kinder ist sehr gering und im klinischen Geschehen – da geht es ja um die Belastung des Gesundheitssystems – spielen sie keine Rolle. Das ist eigentlich sehr erfreulich.

Daher: Man muss die Kinder und Jugendlichen in der Schule in Ruhe lassen. Alles, was da in leuchtenden Farben geschildert worden ist, das Homeschooling sei so toll und man habe Zeit fürs Brotbacken gehabt: Die Kinder gehören in die Schule! Die Kinder müssen etwas lernen, sonst haben sie keine Zukunft! (Beifall bei der FPÖ. – Die Abgeordneten der FPÖ halten Tafeln mit dem Parteilogo der FPÖ und der Aufschrift „Keine Masken­pflicht im Unterricht“ sowie der Abbildung eines Kindes mit Mund-Nasen-Schutz in die Höhe.)

Es wurde eine Stimmung aufgebaut, die für die Kinder einfach unglaublich belastend ist. Es wurden die Direktoren dazu gebracht, Briefe an die Eltern zu schicken, in denen strengste Strafen angekündigt wurden, wenn die Kinder die Abstandsregeln nicht einhalten, wenn sie die Maskenpflicht verletzten. Sie sind mit Vorschriften – lüften, Abstand halten, Masken – überfrachtet, das sind alles psychische Belastungen, Angst­zustände. (Abg. Amesbauer: Sadismus!)

Wir müssen da bitte die Reißleine wieder ziehen. Der negative Höhepunkt ist wirklich diese Maskenpflicht im Unterricht, stundenlang, 6 bis 8 Stunden, das ist auch laut Bil­dungsminister unzumutbar, untragbar. Ich glaube, jeder, der mit Kindern zu tun hat, weiß, dass das - -


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die Tafeln bitte wieder runtertun, es ist mehr als eine halbe Minute! (Abgeordnete der FPÖ bringen die Tafeln zwischen den Glastrenn­wänden in ihren Bankreihen an.)


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (fortsetzend): Es ist einfach aus hygienischen Ge­sichtspunkten nicht sinnvoll. Bitte beachten Sie das: Es ist auch kein gelinderes Mittel, wie hier von mehreren Parteien verbreitet wird, nein, es ist ein ungeeignetes Mittel! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich kann Ihnen versprechen, wir Familien, wir achten darauf, dass wir die Kinder nur gesund in die Schule schicken, bei Symptomen bleiben sie sofort zu Hause – wir Eltern machen das. Wir haben sie dazu angehalten, Abstand zu halten, Hände zu waschen, natürlich – das haben wir immer gemacht, bei allen Infektionskrankheiten, das ist unser Teil. Bitte schaffen Sie aber noch besser heute als morgen diese Maskenpflicht ab! Sie können diese gesundheitlichen und psychischen Schäden, die dadurch eintreten wer­den, nicht verantworten. Nachdem die Bundesregierung - -


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Darf ich um den Schlusssatz bitten!


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (fortsetzend): Ich bin eine Frau, ich probiere es mit einer anderen Methode, wenn ich mit Kritik nicht zum Ziel komme. Ich bin mir nicht zu schade, Sie zu bitten, sich wirklich dafür einzusetzen, Sie beide vielleicht (in Richtung Vizekanzler Kogler und Bundesministerin Edtstadler), dass die Maskenpflicht zumindest während des Unterrichts so schnell wie möglich wegkommt. Bitte! (Anhaltender Beifall bei der FPÖ.)

10.20



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 56

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Lukas Hammer ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


10.20.14

Abgeordneter Lukas Hammer (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir führen hier mit der Opposition, mit den NEOS, mit der SPÖ, harte, aber, ich glaube, wichtige Debatten darüber, wie wir die Coronapandemie bekämpfen, wie wir Maßnahmen setzen, wie wir darauf reagieren. Was Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ, tun, dass Sie überall ohne Maske herumrennen, dass Sie den Leuten sogar ausreden, dass sie eine Maske tragen, dass Sie Menschen sagen, sie sollen sich nicht testen lassen, das ist in einem unglaublichen Maße unverantwortlich. Es ist wirklich eine Zumutung! (Beifall bei Grünen und ÖVP.) Es ist eine Zumutung! (Abg. Amesbauer: ... die Masken zu testen! Sie sagen ...!)

Ja, diese ganze Zeit ist eine Zumutung, für ganz Österreich (Abg. Amesbauer: Wir las­sen uns von Ihnen überhaupt nichts sagen!), für alle Menschen in diesem Land, für mich, für meine Familie, die leider auch selbst und direkt betroffen ist (Abg. Belakowitsch: Ja, meine auch!) – so wie viele, viele andere Familien in Österreich. Es ist eine Zumutung für unsere Freiheit (Abg. Belakowitsch: Das ist die Regierung! Die Regierung ist die Zumutung!), für unsere Freundschaften, für unser Familienleben; dieses Virus, das Virus, es raubt Menschenleben, es raubt Arbeitsplätze (Abg. Amesbauer: Die Regierung ist schuld! Die Regierung ist schuld!) und es raubt Chancen, gerade von jungen Menschen. (Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.)

Nein, es ist keine böse Verschwörung, dieses Virus. Wir können darüber reden, warum dieses Virus entstanden ist. Wir können über den Umgang mit der Natur reden, über Zoonosen, falls Sie sich vielleicht darüber schon Gedanken gemacht haben, aber diese Pandemie ist keine böse Verschwörung irgendeiner Bundesregierung irgendwo auf der Welt. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Abg. Belakowitsch: Das ist ja unglaublich!)

Und ja, wir kämpfen dagegen. (Abg. Amesbauer: Sie reden ...!) Haben wir alles perfekt gemacht? – Nein, wie keine Regierung auf dieser Welt, weil es so eine Pandemie in unserer Zeit noch nie gab. (Abg. Belakowitsch: Überall haben die Schulen offen, nur bei uns nicht!) Wir haben sicher nicht alles perfekt gemacht, aber wir kämpfen jeden Tag und unermüdlich.

Aber diese Krise, diese Pandemie, sie wird vorübergehen. Wir werden Opfer betrauern, Menschen, die an dem Virus gestorben sind, Menschen, die sich selbst das Leben ge­nommen haben, weil sie verzweifelt waren (Abg. Belakowitsch: Na wunderbar!) – ja, so etwas gibt es auch. (Abg. Belakowitsch: Es ist Aufgabe der Regierung, zu ..., nicht zu fördern!) Wir werden Schäden reparieren. Wir werden die Versäumnisse in der Bildung, so gut, wie es geht, wieder aufholen. Wir werden die Krise mit Zusammenhalt und allen notwendigen Maßnahmen und hoffentlich auch bald mit einem Impfstoff überwinden. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Meine ältere Tochter wird sich irgendwann einmal dunkel an dieses verfluchte Jahr 2020 erinnern, mit Homeschooling, mit Lockdown und mit allem, was die Kinder dieses Jahr alles durchmachen mussten. Für meine Enkelkinder wird dieses Jahr hoffentlich einfach eine historische Zäsur sein, so wie für uns heute die Schweinegrippe, ah, die Spanische Grippe. (Abg. Belakowitsch: Schweinegrippe, ja genau! – Heiterkeit und weitere Zwi­schen­rufe bei der FPÖ.)

Unsere Verantwortung ist es, diese Krise so schnell wie möglich zu einem Kapitel in den Geschichtsbüchern zu machen (Abg. Belakowitsch: Genauso wie die Schweine­grippe!), und unsere Verantwortung ist es auch, dass es später einmal überhaupt noch


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Geschichtsbücher gibt, denn die andere Wahrheit über diese Generation ist: Die Corona­krise wird vorübergehen, aber die Klimakatastrophe – der Vizekanzler hat es schon angesprochen – rollt immer schneller. (Zwischenruf des Abg. Amesbauer.) – Auch die Klimakrise leugnen Sie, genauso wie die Coronapandemie. (Abg. Amesbauer: Was heißt da leugnen?) Das macht es nicht besser, aber auch gegen die Klimakrise gibt es keinen Impfstoff. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Amesbauer: ... Pharisäer!)

Ich hatte im letzten Wirtschaftsausschuss eine kleine Diskussion und einen Streit mit Kollegen Matznetter von der SPÖ. (Abg. Belakowitsch: Weil Sie so gescheit sind!) Er wollte einfach nicht verstehen, warum wir kein Fördergeld für den Kauf neuer Diesel­autos ausgeben. Herr Kollege, damit husten Sie dieser Generation, die von der Klimakrise betroffen ist, ohne Maske direkt ins Gesicht.

Gerade weil wir allen jungen Menschen in Österreich derzeit so viel abverlangen, haben wir aus meiner Sicht die verdammte Pflicht, die Fehler aus der Vergangenheit nicht zu wiederholen. Dazu gehört zum Beispiel auch eine Abwrackprämie. Wir werden auch weiterhin keine Dieselautos fördern. Stattdessen – und darauf bin ich sehr stolz, dass wir das durchgesetzt haben – gibt es seit August eine Investitionsprämie für alle Klima­schutzinvestitionen bis 50 Millionen Euro. Wir haben ein riesiges Paket für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs bereitgestellt, allein 17,5 Milliarden Euro für den Bahnausbau.

Wir werden - - Wir haben das Budget für die thermische Sanierung (Abg. Belakowitsch: Wir werden, wir haben, wir wollen!) versiebenfacht. Wir werden ab nächstem Jahr jedes Jahr 1 Milliarde Euro für den Ökostromausbau aufstellen, zusätzlich zum Budget, das gibt 100 000 Arbeitsplätze. 100 000 Arbeitsplätze! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Belakowitsch: Ja genau! ... keine Arbeitslosen! ...!) – Ja, ja.

Wir stecken mehr Geld als jemals zuvor in die Rettung dieses Planeten, in den Klima­schutz und wir starten heute mit einer Ökosteuerreform, die wir nächstes Jahr mit einer Bepreisung des Klimakillers CO2 vollenden werden. (Abg. Belakowitsch: Ihr werdet gar nichts mehr ...!)

Mit all diesen Maßnahmen leisten wir einen Beitrag dazu, dass aus dieser Generation nicht die Generation Klimakollaps wird, denn darauf steuern wir derzeit zu. Und wir sorgen gleichzeitig dafür, dass wir so schnell wie möglich die wirtschaftlichen Folgen dieser verfluchten Pandemie endlich überwinden. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.25


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Shetty. – Bitte.


10.26.01

Abgeordneter Yannick Shetty (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es heute schon mehrfach gehört, wir kennen alle die Bezeich­nungen für die Generation X, Y, Z. Jetzt hat uns leider auch die aktuelle Gesundheits­krise um eine Generation reicher gemacht, nämlich um die Generation Corona, um – wie sie von manchen leider schon bezeichnet wird – eine verlorene Generation.

Die Generation Corona ist aber weniger dieser Gesundheitskrise geschuldet – wir alle wissen, dass die jungen Menschen gesundheitlich von Corona, also vom Virus direkt weniger betroffen sind –, sondern vor allem dem misslungenen Krisenmanagement der Bundesregierung, und ja, wie ich finde, in manchen Bereichen einem Totalversagen der Bundesregierung geschuldet! Wir haben es heute schon gehört: Wie kann es sein, dass der Kanzler im Alleingang die Schulen zusperrt, die Kinder wegsperrt, es aber gleichzeitig


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nicht schafft, unsere ältesten Mitbürgerinnen und Mitbürger in den Pflegeheimen zu schützen? (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Im November waren 40 Prozent aller Covid-Toten Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen. Wie kann das sein? Wie ist das möglich? Und wie ist es möglich, dass diese Zahlen nicht veröffentlicht werden, dass sie vertuscht werden und dass niemand darüber berichtet? – Sie versagen beim Schutz der älteren Menschen auf der ganzen Linie und im Gegenzug schränken Sie die Rechte der jungen Menschen unverhältnis­mäßig stark ein: ihr Recht auf Bildung, ihr Recht auf Ausbildung und ihr Recht auf Chancen.

Der erste Lockdown war hart, er war notwendig – wir alle hier im Parlament haben ihn übrigens mitgetragen –, aber der zweite Lockdown hätte, vor allem in den Schulen, verhindert werden können und hätte auch verhindert werden müssen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Aber wer ist, wenn es nach Ihnen geht, schuld? – Zuerst waren es die rücksichtslos feiernden Jugendlichen, wie der grüne Minister Anschober gesagt hat, dann waren es die Menschen mit Migrationshintergrund, wie es der türkise Kanzler entgegen den Fakten behauptet hat, aber jedenfalls nie schuld sind die Verantwortungsträger und Verantwortungsträgerinnen.

Tatsache ist, dass die jungen Menschen, die gerade im Bildungssystem die Grundsteine für ihr zukünftiges Leben legen wollen, die sich ein stabiles soziales Umfeld aufbauen wollen, die im Berufsleben Fuß fassen wollen, die in eine erste eigene Wohnung ziehen möchten, die eine Familie gründen wollen, die sich eben eine Zukunft aufbauen wollen, dass diese jungen Menschen gerade zusehen, wie ihre Zukunftsvorstellungen wie Seifenblasen zerplatzen. Wenn es jemals einen Generationenvertrag gegeben hat, dann haben Sie ihn mit Corona endgültig aufgekündigt.

Ich möchte Ihnen das anhand des Arbeitsmarktes, der psychischen Gesundheit von Jugendlichen und des Schuldenberges, der weiter anwächst, kurz skizzieren. Am Arbeitsmarkt – das haben Kollege Loacker und andere ja schon ausführlich berichtet – zeigt sich, dass die Jugend am härtesten von Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit betroffen ist, und zwar von allen, im Vergleich mit allen anderen Gesellschaftsgruppen.

In den letzten Monaten ist die Jugendarbeitslosigkeit in Österreich um 11,8 Prozent gestiegen, Tendenz steigend. Staatliche Programme gegen Altersarbeitslosigkeit gibt es einige, aber für die Jugend wird viel zu wenig gemacht – und das, obwohl bekannt ist, dass sich vor allem bei den unter 25-Jährigen lange Unterbrechungen der Erwerbsdauer besonders langfristig und negativ auf die Einkommen und Jobchancen auswirken.

Aber nicht nur am Arbeitsmarkt, sondern auch betreffend die Gesundheit, nicht durch Corona, nicht durch die Krankheit selbst, aber was die psychische Gesundheit angeht, sind die Jungen besonders hart getroffen. Aktuelle Studien der Universität Wien, aber auch internationale Studien zeigen wie in keiner anderen Altersgruppe bei der Jugend Extremwerte auf. So sind zum Beispiel die Werte für depressive Belastungen in der Gruppe der bis zu 25-Jährigen nahezu explodiert.

Und entgegen unzähligen Expertenmeinungen hat der Bundeskanzler außerdem die Schulen im Alleingang geschlossen – wir haben es heute schon mehrfach diskutiert –, statt im Sommer ein umfassendes Sicherheitskonzept mit regelmäßigen Tests, Schutz­masken und ausreichend Raum in den Schulen zu erarbeiten.

Auch beim leidigen Thema Pensionen – wir haben es heute schon gehört – zahlen im wahrsten Sinne des Wortes die Jungen wieder drauf. Konkret: In einer Krise, in der wir mit einem massiven Anstieg der Arbeitslosigkeit konfrontiert sind, erhöhen Sie unter anderem die Luxuspensionen, also zum Beispiel die Pensionen für Altpolitiker, ohne


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Deckelung, also jene Fixeinkommen, die von der Krise absolut nicht betroffen sind, und das passiert nicht zum ersten Mal. Unter anderem durch solche nicht nachhaltigen und nicht treffsicheren Maßnahmen steigt der Budgetzuschuss und vergrößert sich das Loch im Budget, was das Pensionssystem betrifft, auf mehr als 24 Milliarden Euro. Diesen Schuldenberg haben natürlich auch wieder die jungen Menschen zu tragen.

Kurz noch zum Thema Pensionen: Wenn die Bundesregierung und insbesondere Kollege „Sozialsprecher“ – unter Anführungszeichen, wie ich in dem Zusammenhang sagen würde – Markus Koza im Ausschuss, aber auch hier im Plenum bei der Argumen­tation gegen ein generationengerechtes Pensionssystem und eine Pensionsreform ein­wendet, dass die Jungen ja ohnehin erben würden, dann ist das an Zynismus – gerade vonseiten der Grünen – nicht zu überbieten. (Beifall bei den NEOS.)

Nicht nur, dass ich erstens glücklich bin, dass meine Eltern und Großeltern am Leben sind und hoffentlich noch lange leben, und zweitens – unabhängig davon – ich nicht und niemand in Österreich davon abhängig sein sollte, wie viel er erbt und ob er erbt: Nicht jeder Mensch hat etwas zu vererben. Gerade bei den Grünen hätte ich erwartet, dass dafür Bewusstsein da ist.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ihr Schlusssatz bitte, Herr Abgeordneter!


Abgeordneter Yannick Shetty (fortsetzend): Ganz grundsätzlich frage ich mich, wie es sein kann, dass unter dem jüngsten Bundeskanzler der Republik dermaßen auf die junge Generation vergessen wird, dermaßen auf die junge Generation gepfiffen wird (Zwi­schenruf der Abg. Steinacker), und deswegen möchte ich mit einem Appell an Sie, Herr Vizekanzler, aber auch an die anderen Mitglieder der Bundesregierung schließen: Es ist nicht so, wie Sie einmal gesagt haben, Herr Vizekanzler, - -


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ihr Schlusssatz bitte!


Abgeordneter Yannick Shetty (fortsetzend):  - - dass man ein Jahr wartet, und dann schauen wir einmal, sondern Sie müssen jetzt handeln, wenn wir nicht wollen, dass die Schäden der Krise für die jungen Menschen irreparabel sein werden. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Rauch.)

10.31


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist somit geschlossen.

10.32.05Aktuelle Europastunde


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen somit zur Aktuellen Europastunde mit dem Thema:

„Europaweiter Einsatz gegen Gewalt an Frauen“

Folgende Mitglieder des Europäischen Parlaments wurden für die Teilnahme an der Aktuellen Europastunde nominiert: Abgeordnete Winzig, Abgeordnete Regner, Abgeord­neter Haider, Abgeordnete Vana und Abgeordnete Gamon. Ich darf die Damen und Herren Mitglieder des Europäischen Parlaments recht herzlich in unserer Mitte be­grüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Disoski. – Sie haben 10 Minuten als Begründerin, auch die Frau Minister soll die Redezeit von 10 Minuten einhalten, und alle weiteren Redner haben 5 Minuten. Bitte sehr.



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10.33.15

Abgeordnete Mag. Meri Disoski (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Justiz­ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Heute ist der letzte Tag der internationalen Kampagne 16 Tage gegen Gewalt an Frauen, die am 25. November begonnen hat. Auf der ganzen Welt wird in diesen 16 Tagen auf die Bedrohung von Frauen und Mädchen durch männliche Gewalt aufmerksam gemacht. Weltweit rückt in diesen 16 Tagen das Recht von Frauen und Mädchen auf ein gewaltfreies Leben in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit, und das tun auch wir Grüne heute am internationalen Tag der Menschenrechte mit der Aktuellen Europa­stunde hier im Hohen Haus. Wir rücken damit die schwerste geschlechtsspezifische Menschenrechtsverletzung in das Zentrum des heutigen Plenartages. (Unruhe im Saal.) Jetzt hören Sie (in Richtung FPÖ) mir vielleicht auch zu.

Frauenverachtende, misogyne Altherrenwitze, sexistische Werbungen, verbale Beleidi­gun­gen, obszön-vulgäres Nachrufen auf der Straße: Jede Frau, die heute hier sitzt, jede Frau, die mir gerade zuhört, ich würde fast sagen, jede Frau in ganz Europa weiß ganz genau, wovon ich gerade spreche.

Zigaretten, die auf nackter Haut ausgedämpft werden, eine gebrochene Nase, ge­schwollene Augen, blutige Platzwunden im Gesicht, schmerzhafte Hämatome am ganzen Körper, Prellungen und Knochenbrüche, intime Berührungen gegen den eigenen Willen, wenn mit einem Penis oder etwas anderem gegen den eigenen Willen in den eigenen Körper eingedrungen wird: Statistisch gesehen weiß EU-weit jede dritte Frau, wovon ich gerade gesprochen habe. Statistisch gesehen ist jede dritte Frau ab ihrem 15. Lebensjahr von physischer und/oder sexueller Gewalt betroffen.

Dieses schockierende Gewaltausmaß belegt eine Erhebung zu Gewalt an Frauen, die von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte im Jahr 2014 durchgeführt worden ist. Die Zahlen sind schockierend, sie sind aber vor allem auch ein dringender Handlungsappell, ein Handlungsauftrag an uns alle, an die Politik, um europaweit mit der notwendigen Entschlossenheit Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen umzusetzen – Maßnahmen, zu deren Umsetzung sich Österreich mit der Ratifizierung der sogenannten Istanbulkonvention auch völkerrechtlich verpflichtet hat.

Die Istanbulkonvention ist das wichtigste Rechtsinstrument gegen Gewalt an Frauen und sieht zur Bekämpfung dieser Gewalt sehr umfassende Maßnahmen zur Bewusstseins­bildung, zur Gewaltprävention, zum Schutz von Opfern und zur wirksamen Strafverfol­gung der Täter vor. Eine unabhängige ExpertInnenkommission hat den Umsetzungs­stand der Istanbulkonvention in Österreich im Jahr 2014 evaluiert und hat uns in einigen Bereichen sehr dringenden Nachholbedarf attestiert. Die Bundesregierung hat im laufen­den Jahr in vielen, damals von den Expertinnen und Experten völlig zu Recht kritisierten Punkten wichtige Verbesserungen umgesetzt; vier davon möchte ich hervorheben.

Der erste Punkt betrifft Hass im Netz. Hass im Netz kann grundsätzlich jede und jeden von uns treffen. Aus Studien wissen wir, dass sich Hass im Netz vermehrt gegen Frauen, gegen Menschen aus der LGBTIQ-Community und gegen Menschen mit Migrations­biografie richtet – zuletzt immer häufiger auch dezidiert gegen Musliminnen und Mus­lime. Damit richtet er sich also gegen jene Menschen, die oft mehrfach marginalisiert und strukturell benachteiligt sind. Die Folge ist, dass sich diese Menschen aus dem Internet zurückziehen.

Mit einem europaweit beachteten Gesetzespaket gegen Hass im Netz, das wir später hoffentlich mit breiter Zustimmung beschließen werden, schaffen wir nun jene Rah­menbedingungen, mit denen sich die Betroffenen künftig einfach, rasch und kosten­günstig gegen Hass im Netz zur Wehr setzen können. Wir setzen damit eine zentrale, in der Istanbulkonvention vorgesehene Maßnahme zum Schutz vor Gewalt in der digitalen


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Welt um, und das ist gut und wichtig so. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Der zweite Punkt ist die in der Istanbulkonvention vorgesehene juristische und psychosoziale Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche, die Zeuginnen und Zeugen von Gewalt werden. Wieso ist das wichtig? – Weil Kinder oft jahrelang in inner­familiären Gewaltbeziehungen leben. Sie hören die Schreie aus dem Nebenzimmer, sie sehen, wie die Mutter oder Geschwister geschlagen werden, und sie erleiden dadurch oft Traumata, die lebenslange Folgen haben können. Dazu gab es bislang eine große Lücke, die die Justizministerin nun schließt. Ab 2021 wird diesen Kindern, den stummen Zeuginnen und Zeugen von Gewalt, der Opferstatus zuerkannt. Künftig erhalten damit auch sie juristische Prozessbegleitung und psychosoziale Betreuung. Gewaltschutz­expertInnen sprechen von einem Meilenstein im Gewaltschutz von Kindern und Jugendlichen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Der dritte Punkt, den ich akzentuieren möchte, ist die Erhöhung der Mittel für Gewalt­schutz und Opferschutz. Wir haben die Mittel für Gewaltschutz und Opferschutz deutlich erhöht: in der Justiz, im Frauenministerium, im Innenministerium und in anderen Minis­terien. Die Justizministerin hat eine wichtige Trendwende im Justizbudget erreicht und so auch wichtige Verbesserungen im Opferschutz zur Umsetzung bringen können. Das war sehr, sehr dringend und sehr, sehr wichtig.

Die Bundesregierung hat außerdem das Budget des Frauenministeriums, aus dem sehr viele Opferschutz- und Gewaltschutzmaßnahmen zentral mitfinanziert werden, um 43 Prozent erhöht. Zehn Jahre rot-schwarze Regierungen waren gleichbedeutend mit stagnierenden Mitteln, die türkis-blaue Regierung hat die Mittel im Frauenbudget zuletzt sogar gekürzt – nun gibt es also endlich die dringend notwendige signifikante Erhöhung der Mittel. Ich sage es immer und sage es auch hier: Klar ist auch, dass weitere Erhöhungen folgen müssen. Weitere Erhöhungen werden folgen, damit wir das Gewalt­schutznetz in Österreich strukturell weiter stärken und engmaschiger ausbauen können. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich komme zum vierten und letzten Punkt, nämlich der opferschutzorientierten Täter­arbeit. Wieso ist diese wichtig? – Weil wir die Gewaltspirale nur dann durchbrechen können, wenn wir mit jenen arbeiten, die Gewalt ausüben, und das sind die Täter. Das ist bewusst nicht gegendert, weil es tatsächlich hauptsächlich Männer sind, die Gewalt ausüben. Wir haben dazu in der letzten Sitzung des Innenausschusses einen Fünfpar­teienantrag beschlossen, und ich möchte mich an dieser Stelle auch bei allen Fraktionen ausdrücklich für die Zustimmung bedanken. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

Diese vier Beispiele, die ich ausgewählt habe, zeigen, dass Österreich entschlossen und konsequent an der Umsetzung der Istanbulkonvention arbeitet. Zeitgleich – wir sind ja in der Europastunde – wird sie in anderen europäischen Staaten aber infrage gestellt und ausgehöhlt.

Die Slowakei, Bulgarien, Ungarn und Polen wollen aus dem europäischen Abkommen gegen Gewalt gegen Frauen aussteigen. In den beiden letztgenannten Staaten stehen Frauen und auch LGBTIQ-Rechte schon länger unter Dauerbeschuss. Zuletzt wurden in Polen LGBTIQ-freie Zonen eingerichtet, und nun möchte die dortige rechtskonservative Regierung ihre Gewaltausübung verstärken, indem sie die reproduktiven Selbstbestim­mungsrechte von Frauen beschneidet und ein Abtreibungsverbot durchsetzt.

Geht es nach Orbán, soll in Ungarn die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau in den Verfassungsrang gehoben werden. Jener Mann, aus dessen Feder die ent­sprechende Zeile stammen soll, ist ein Gründungsmitglied von Fidesz und war bis vor Kurzem auch EU-Delegationsleiter seiner Partei, bis er bei einer Schwulensexparty in


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Brüssel verhaftet worden ist. Dazu fällt mir nur ein Wort ein, und dieses Wort ist Heuchelei. (Beifall bei den Grünen.)

Wir Grüne beobachten die Auswüchse des eben skizzierten politischen Katholizismus mit großer Sorge. Wir stehen in voller Solidarität hinter den LGBTIQ-Communitys in den genannten Ländern und hinter den Frauen in Polen, die seit Monaten für ihre repro­duktiven Selbstbestimmungsrechte auf die Straße gehen. Jenen, die diese zu beschnei­den versuchen, möchte ich abschließend mit der amerikanischen Anwältin, Feministin und Bürgerrechtlerin Florynce Kennedy antworten: Könnten Männer schwanger werden, wäre Abtreibung ein Sakrament. (Beifall bei den Grünen.)

10.41


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Zadić. – Bitte.


10.41.45

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Die heutige Europastunde mit dem Titel „Europaweiter Einsatz gegen Gewalt an Frauen“ greift ein sehr wichtiges Thema auf, denn Gewaltschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Frage, die wir nur gemeinsam lösen können.

Leider gehört Gewalt gegen Frauen in Österreich und in Europa nicht der Vergangenheit an. Wenn wir uns die Zahlen zum Beispiel zu den Femiziden, den Frauenmorden, anschauen, so sehen wir auch in Österreich erschütternde Zahlen. Im Jahr 2019 wurden in Österreich 39 Frauen ermordet, viele davon von ihren Ex-Partnern oder Familien­mitgliedern. Das Jahr 2018 stellt ein trauriges Rekordjahr dar: In diesem Jahr wurden sogar 41 Frauen ermordet.

Doch man muss überhaupt nicht bei den Morden ansetzen, um herauszufinden, wie allgegenwärtig Gewalt gegen Frauen ist, nicht nur in Österreich, sondern in ganz Europa. Weltweit ist jede dritte Frau von Gewalt betroffen. EU-weit erlebt die Hälfte der Frauen sexuelle Belästigung oder Übergriffe ab dem 15. Lebensjahr.

Diese Zahlen, meine Damen und Herren, sind schockierend, denn jede und jeder von uns kennt nach dieser Statistik eine Frau, die Gewalt erfahren hat, jede und jeder von uns kennt eine Frau, die sexuelle Belästigung erfahren hat. Das bedeutet, Gewalt an Frauen ist real, Gewalt an Frauen ist überall und sie ist leider trauriger Alltag.

Auf europäischer Ebene haben wir zahlreiche Maßnahmen gesetzt, um uns gegen Gewalt an Frauen in Europa zu wehren. Ich bin im regelmäßigen Austausch mit den Justizministerinnen und Justizministern anderer Mitgliedstaaten. Es sind zahlreiche Maßnahmen, die auf den Weg gebracht wurden und die aktuell besprochen werden.

Zuletzt waren es Maßnahmen gegen Gewalt und Hass im Netz, die auch als Thema beim informellen JustizministerInnenrat der EU besprochen wurden. Es wurde auch das Arbeitsprogramm der portugiesischen Ratspräsidentschaft vorgestellt, und einer der Schwerpunkte ist die EU-Strategie für Opferrechte, denn diese soll eine hohe Priorität unter der portugiesischen Ratspräsidentschaft bekommen. Gleichzeitig soll auch der Schutz der vulnerablen Personen eine besondere Bedeutung haben. Es wird schon im ersten Halbjahr eine Konferenz zu diesem Thema geben, bei der hoffentlich auch die ersten Maßnahmen auf den Weg gebracht werden können.

Außerdem – das wurde schon angesprochen – wird auch diskutiert, ob die EU als Gesamtes der Istanbulkonvention beitreten kann. Der Rat der Europäischen Union wartet mit Spannung auf das Gutachten des Gerichtshofes hinsichtlich der Frage, ob ein Beitritt zulässig wäre. Ein Beitritt wäre aus meiner Sicht jedenfalls wichtig und richtig.


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Alle Mitgliedstaaten haben das Übereinkommen unterzeichnet, 21 haben es ratifiziert, und der Rat wird auch weiterhin darauf einwirken, dass das Istanbuler Übereinkommen auch von den anderen Mitgliedstaaten ratifiziert wird. Wir hoffen daher, dass es auch auf europäischer Ebene rasch viel Bewegung und zahlreiche Maßnahmen geben wird, die wir gemeinsam auf den Weg bringen können. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Auch im Justizministerium haben wir einige Maßnahmen auf nationaler Ebene gesetzt, um uns gegen Gewalt an Frauen zu wehren. Zu Beginn der Coronapandemie haben wir uns dieses Problems bewusst angenommen, denn die Frauenministerin und ich haben uns zusammengesetzt und gesehen: Überall auf der Welt, wo ein Lockdown verhängt wurde, gibt es Probleme hinsichtlich Gewalt an Frauen. Gerade die Situation eines verstärkten Lockdowns, in der man in einem Haushalt, auf engem Raum die Zeit rund um die Uhr zusammen verbringen muss, kann dazu führen, dass Gewalt an Frauen und in der Familie eskaliert. Wir haben daher zahlreiche Maßnahmen gesetzt.

Ich war zu diesem Zeitpunkt sowie auch später mit zahlreichen Frauenorganisationen in Kontakt, mit Gewaltschutzorganisationen, mit der Interventionsstelle, weil es einfach wichtig war, aus den Erfahrungen des Lockdowns und aus den Maßnahmen, die wir gesetzt haben, zu lernen. Wir haben gestern auch ein Treffen mit der Allianz gewaltfrei leben gehabt, bei dem wir uns insbesondere über die Erfahrungen mit dem Lockdown ausgetauscht haben.

Wir haben auch erkannt, dass wir zahlreiche Maßnahmen, die wir damals gesetzt haben, ins Dauerrecht überführen können. Dazu möchte ich ein paar Beispiele nennen: Wir haben im Lockdown gesehen, dass es wichtig wäre, eine einstweilige Verfügung bei Gericht auf elektronischem Wege beantragen zu können. Die vielen, vielen positiven Rückmeldungen, die wir dazu bekommen haben, haben uns dazu bewogen, dass wir diese Maßnahme ins Dauerrecht überführen.

Warum ist das so wichtig? Warum ist es wichtig, dass Frauen auf elektronischem Wege einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Gewalt beantragen können? – Meine Damen und Herren, viele Frauen trauen sich nicht aus dem Haus, viele Frauen haben Angst, auf dem Weg zum Gericht gesehen zu werden, sie haben Angst, dass ihr gewalttätiger Mann vielleicht erfahren könnte, dass sie gerade zum Gericht geht. Daher gibt es jetzt die Möglichkeit, dass die Opferschutzorganisationen die betroffene Frau vertreten und im Namen der Frau bei Gericht selbst eine einstweilige Verfügung im Bereich des Ge­waltschutzes beantragen können. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Ich glaube, dass das eine sehr große Erleichterung für viele, viele Frauen ist, und zwar nicht nur im Lockdown, sondern allgemein.

Wie bereits von Abgeordneter Disoski erwähnt, haben wir auch den Bereich des Opfer­schutzes massiv ausgeweitet. Wir haben das Budget für den Opferschutz aufgestockt, insgesamt um zusätzlich 4,2 Millionen Euro, und haben diesen Opferschutz auch auf Hass und Gewalt im Internet ausgeweitet. Das ist deswegen so wichtig, weil Hass und Gewalt, Gewalt gegen Frauen  diese strukturelle Gewalt gegen Frauen  oftmals im Internet beginnen. Es ist daher wichtig, den Frauen in diesen Momenten die Unter­stützung zu geben, nicht nur die psychosoziale Unterstützung, sondern auch die juris­tische Prozessbegleitung, damit sie sich effizient, effektiv, rasch und vor allem mutig zur Wehr setzen können. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir haben den Opferschutz auch für Kinder ausgeweitet. Kinder sind die stillen Zeugen der Gewalt, insbesondere der häuslichen Gewalt, und Kinder werden sehr oft, wenn sie dann vor Gericht aussagen müssen, retraumatisiert. Bis jetzt war es so, dass viele Kinder, die traumatisiert sind, auf Spenden angewiesen waren, beziehungsweise die Frauenschutzorganisationen, die Kinderschutzorganisationen auf Spenden angewiesen waren, um diese Kinder zu unterstützen. Wir haben jetzt die Prozessbegleitung für


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Kinder, die häusliche Gewalt erleben, die erleben, wie ihre Mütter geschlagen werden, ausgeweitet, sodass auch sie psychosoziale und juristische Prozessbegleitung bekom­men. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Meine Damen und Herren, der Kampf gegen Gewalt an Frauen ist eine gesamtgesell­schaftliche Aufgabe. Dieser Kampf betrifft nicht nur die Justiz, er betrifft nicht nur die Polizei, er betrifft auch nicht nur das Frauenressort, er betrifft uns alle. Wenn wir etwas ändern wollen, wenn wir auch als Bundesregierung etwas ändern wollen, wenn wir als Gesellschaft etwas ändern wollen, wenn wir Gewalt an Frauen massiv reduzieren wollen, dann müssen wir auch über die Machtverhältnisse sprechen. Wir müssen über Sexismus reden, wir müssen über die gefährlichen Folgen patriarchaler Strukturen sprechen. Wir müssen auch die gesamtgesellschaftlichen Ursachen für Gewalt an Frauen ansprechen. Und wir müssen uns auch der sozialen Frage stellen, denn die Freiheit und Sicherheit von Frauen ist immer auch eine Frage der ökonomischen Abhängigkeit von Frauen. Daher geht es auch um den Bildungsbereich, es geht um den sozialen Bereich, es geht um Aufklärungsarbeit, es geht um Präventionsarbeit. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie der Abg. Künsberg Sarre.)

Wir alle sind gefordert, einen Beitrag zu leisten. Auch wir alle in der Bundesregierung sind gefordert, unseren Beitrag zu leisten, und ich kann Ihnen versichern, dass wir das auch alle tun. Der Kampf gegen Gewalt an Frauen kann uns nur gemeinsam gelingen.

Zum Abschluss möchte ich nicht nur an die vielen Maßnahmen erinnern, die wir auf den Weg gebracht haben oder auf den Weg bringen können, sondern ich möchte mich auch an die Mädchen in diesem Land wenden, die gerade aufwachsen und vielleicht zum ersten Mal mit Wörtern wie hysterisch, emotional oder Furie zum Schweigen gebracht werden. Diesen Mädchen möchte ich sagen: Eure Meinung zählt, sprecht sie aus! Lasst euch nicht kleinkriegen und hört nicht auf die anderen, denn ihr habt das Recht, eure Meinung zu sagen! (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

Ich möchte mich auch an jene Frauen wenden, die gerade in Angst vor ihren Partnern leben. Diesen Frauen möchte ich sagen: Ihr seid nicht alleine! Holt euch Hilfe! Zahlreiche Frauenschutzorganisationen, Gewaltschutzzentren, die Interventionsstelle bieten Schutz und Unterstützung – egal in welcher Sprache.

Ich möchte mich auch an alle in Österreich lebenden Menschen wenden und ihnen sagen: Zivilcourage ist das wichtigste Mittel gegen Gewalt an Frauen. Schaut hin, wenn ihr etwas seht! Sagt, wenn ihr etwas hört! Oft kann die Hilfe durch Außenstehende den entscheidenden Unterschied machen, denn die Person, die diese Hilfe am dringendsten braucht, kann oftmals nicht danach fragen.

Zu guter Letzt möchte ich mich auch an alle Organisationen wenden, die bereits seit Jahren und Jahrzehnten diesbezüglich unglaublich wichtige Arbeit leisten. Den vielen Organisationen möchte ich hier meinen Dank aussprechen, denn Sie leisten Unglaubliches und unterstützen zahlreiche Frauen in Notsituationen. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten der NEOS.)

Meine Damen und Herren Abgeordnete, wir haben einen weiten Weg hinter uns, aber wir haben auch noch einen weiten Weg vor uns. In diesem Sinne: vielen herzlichen Dank fürs Zuhören. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

10.54


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Pfurtscheller ist zu Wort gemel­det. Die Redezeiten betragen ab jetzt wieder 5 Minuten. – Bitte.



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10.54.31

Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frauen Ministerinnen! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn meiner Rede möchte ich mich ganz herzlich bei den Grünen bedanken, im Speziellen bei meinem Gegenüber, Frauen­sprecherin Meri Disoski, dass sie dieses Thema für die heutige Europastunde gewählt haben. Das gibt uns die Gelegenheit und stellt sicher, dass wir heute, am letzten Tag der 16 Tage gegen Gewalt an Frauen, noch einmal über dieses wichtige Thema sprechen können – und das auch noch dazu zur Primetime. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Meine Vorrednerinnen haben ja schon eine Zahl genannt, die sowohl für die EU als auch für die ganze Welt gilt: Jede dritte Frau in der EU hat nach ihrem 15. Lebensjahr körperliche oder sexuelle Gewalt erfahren. Ich habe aber auch noch drei andere, nicht minder erschreckende Zahlen für Sie – ebenfalls aus EU-Statistiken –: 35 Prozent der Frauen haben kontrollierendes Verhalten des aktuellen oder eines Ex-Partners erfahren; jede Woche sterben circa 50 Frauen in der EU an häuslicher Gewalt; und etwa 74 Prozent der Europäer denken, dass Gewalt an Frauen in ihrem Land verbreitet ist – 74 Prozent sind drei Viertel, und trotzdem passiert noch so viel.

Dem Europarat verdanken wir – meine Kolleginnen haben schon darüber berichtet – ein wirklich wirkmächtiges Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt: die sogenannte Istanbulkonvention. Erstmals wurde damit ein internationales Übereinkommen und ein gesetzlicher Rahmen geschaffen, der die Unterzeichnerstaaten dazu verpflichtet, mit entsprechenden gesetzlichen und anderen Maßnahmen für den Schutz von Frauen vor jeder Form von Gewalt zu sorgen. Die Einhaltung wird von der sogenannten Grevio-Kommission überprüft, die darüber berichtet.

Es gibt schon einige Grevio-Berichte über verschiedene Länder der EU, die Teil der Istanbulkonvention sind. Sehr viele Fortschritte wurden zufriedenstellend bewertet, es wurde aber auch mehrfach kritisiert, dass der Fokus bis jetzt eher auf häuslicher Gewalt lag und andere Formen von Gewalt, wie zum Beispiel die Gewalt an behinderten Frauen oder auch Kinderehen, noch nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

Die Frau Ministerin hat es schon gesagt: Mit Stand November 2020 haben alle EU-Mitgliedstaaten die Istanbulkonvention unterzeichnet, aber leider fehlen noch die Rati­fizierungen von sechs EU-Staaten, und – das wurde von Kollegin Disoski auch schon erwähnt – in einigen Ländern, wie zum Beispiel Polen, gibt es auch Tendenzen, sich wieder aus der Konvention zurückzuziehen. Meiner Meinung nach, geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen, wäre dies ein wirklich großer Verlust, ein völlig falsches Zeichen und ein dramatischer Rückschritt im Bemühen, sich geeint mit aller Kraft gegen die Gewalt an Frauen zu stemmen.

Bitte erlauben Sie mir, da heute auch der Tag der Menschenrechte begangen wird, einen Sidestep: Was derzeit in Polen und Ungarn gegen die LGBTIQ-Community vorgenom­men oder in Betracht gezogen wird und teilweise auch schon umgesetzt ist, halte ich für absolut furchtbar. Ich halte das für ein Europa, in dem wir alle in Freiheit leben wollen, in dem jeder Mensch seine Entscheidungen selber treffen kann, in dem wir uns als humanistisch bezeichnen, für absolut untragbar, und ich hoffe, dass die EU die ent­sprechenden Mittel und Wege finden wird, diese Länder davon zu überzeugen, dass sie wieder auf den sozusagen richtigen Weg gelangen. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie der Abg. Bayr.)

Auch in Österreich wurde bereits eine Prüfung durch die Grevio-Kommission vorge­nommen, und es gab einerseits viel Lob für gesetzte Maßnahmen, andererseits aber auch viele Anregungen für Verbesserungen. Diese werden unter der Führerschaft von


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Frau Ministerin Raab sukzessive umgesetzt, und auch Frau Ministerin Zadić leistet mit ihrem Ministerium einen sehr großen Beitrag. – Sie haben es jetzt auch gerade aus­geführt; ich möchte mich im Namen der ÖVP ganz herzlich dafür bedanken. Vielen herzlichen Dank.

Zum Beispiel hat Frau Ministerin Raab vor ein paar Tagen ein neues Handbuch prä­sentiert, das sich mit kulturell bedingter Gewalt an Frauen und Mädchen beschäftigt.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Den Schlusssatz bitte!


Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (fortsetzend): Ich muss schon zum Schlusssatz kommen? – Gut; ich wollte das noch länger ausführen, aber anschei­nend ist mir die Zeit heute wirklich davongelaufen.

Ich möchte mich herzlich für alle Maßnahmen aller Ministerinnen und Minister bedanken, was den Schutz der Frauen und auch den Schutz der Mädchen betrifft.

Ich hätte noch einen schönen Abschlusssatz gehabt, aber den werde ich anderes Mal vortragen, wenn ich mehr Zeit habe. – Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

11.00


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Bayr. – Bitte.


11.00.20

Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen – und nicht mehr Herren – auf der Ministerbank! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Ich bin froh, dass wir heute, am letzten Tag der 16 Tage gegen Gewalt, die Möglichkeit haben, darüber auch hier zu diskutieren. Ich bin froh, dass wir dies am internationalen Tag der Menschenrechte tun, und ich bin froh, dass wir in dieser Europastunde auch wirklich ganz Europa in den Blick nehmen, nicht „nur“ – unter Anführungszeichen – die EU, sondern wirklich ganz Europa, weil die Istanbulkonvention, wie schon gesagt worden ist, eine Europaratskonvention ist und einfach das beste legistische Mittel weltweit, das wir momentan haben, um gegen Gewalt national vorgehen zu können.

Es ist natürlich ausgesprochen befremdlich und macht Angst, dass sie immer noch viele Länder nicht ratifiziert haben. Ich möchte da Russland, die Ukraine oder Großbritannien als sehr wichtige große Länder nennen, aber auch Nachbarstaaten von uns, Tschechien, die Slowakei und Ungarn, haben sie noch nicht ratifiziert.

Die Diskussion ist schon geführt worden: Dass Länder darüber nachdenken, wieder auszutreten, ist wirklich nicht nur befremdlich, sondern, ich würde sagen, beängstigend, vor allem für die Frauen dort. Schauen wir uns einmal an, was denn da gesagt wird oder welche Gründe vorgebracht werden, warum man aus der Istanbulkonvention austreten oder ihr vielleicht am besten gar nicht beitreten soll: Da wird zum Beispiel behauptet, wenn man der Istanbulkonvention beitritt, dann werden Männer und Frauen abgeschafft und es gibt nur mehr Gender, das ist eine Gefahr für die Familie. – Das ist natürlich Unsinn.

Oder es wird gesagt, dass man, wenn man der Istanbulkonvention beitritt, seine Kultur ändern muss. – Ja, also wenn eine Kultur darin besteht, dass es normal ist, dass ein Mann seine Frau schlägt, finde ich es eigentlich ganz gut, dass man seine Kultur ändern muss. (Beifall bei der SPÖ.)

Es wird auch behauptet, dass man mit der Ratifizierung der Istanbulkonvention quasi die gleichgeschlechtliche Ehe einführt. – Nichts davon ist wahr. Die Istanbulkonvention ist schlicht und ergreifend eine Konvention, die hilft, Frauen vor Gewalt zu schützen, von


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häuslicher Gewalt bis hin zu weiblicher Genitalverstümmelung. Es ist nicht mehr, aber auch nicht weniger, und darum ist diese Konvention so unglaublich wichtig! (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der NEOS.)

Geschlechtsspezifische Gewalt hat viele Facetten. Momentan ist es zufälligerweise so, dass ich die große Ehre habe, dem Ausschuss für Gleichstellung und Nichtdiskriminie­rung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vorzusitzen. Mit Evelyn Regner, der Vorsitzenden des Gleichstellungsausschusses des Europäischen Parla­ments, arbeite ich sehr eng zusammen. Wir zwei Österreicherinnen bilden eine sehr, sehr enge Achse und versuchen, genau diese falschen Argumente zu entkräften. Wir arbeiten wirklich mit Fakten und natürlich auch daran, dass die Europäische Union endlich ratifiziert. Das wäre sehr, sehr fein.

Wenn ich über die Zusammenarbeit zwischen Europarat und Europäischer Union rede, dann bin ich auch schon bei etwas, was ich mit feministischem Multilateralismus um­schreiben möchte. Es ist 25 Jahre her, dass die vierte Weltfrauenkonferenz in Peking stattgefunden hat, die ein wirklicher Aufbruch für Frauen gewesen ist, denn erstmals wurde klargestellt, dass ein Leben frei von Gewalt ein Menschenrecht ist, dass Frauen­rechte Menschenrechte sind, und es wurden das erste Mal sexuelle und reproduktive Rechte definiert.

Lassen Sie mich zum nächsten Thema kommen, nämlich genau zu diesen sexuellen und reproduktiven Rechten, die unglaublich unter Druck sind: Schauen wir zum Beispiel nach Polen, wo gerade der Verfassungsgerichtshof – nicht zu verwechseln: der polni­sche Verfassungsgerichtshof ist mehr ein Gremium der Regierungspartei PiS als ein unabhängiges Gericht – geurteilt hat, dass es in Zukunft so gut wie immer illegal ist, in Polen eine Schwangerschaft zu beenden, was Frauen in die Illegalität treibt, Frauen durch eine ungewollte Schwangerschaft durchzwingt. Das ist ein massiver struktureller Eingriff in die Menschenrechte dieser Frauen.

Es ist sehr, sehr toll zu sehen, dass es nicht nur innerhalb des Parlaments in Polen, sondern auch außerhalb massive Proteste gibt. Über 400 Parlamentarierinnen und Parlamentarier, auch von fast allen Fraktionen dieses Hauses, haben einen Brief an die polnische Regierung unterzeichnet, mit der Aufforderung, das zu beenden, weil es nicht sein kann, dass wir einen so großen Rückschritt machen und dass Frauen ihre sexuellen und reproduktiven Rechte mit einem Federstrich einfach genommen werden. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der NEOS.)

Mir ist jetzt leider auch die Redezeit ausgegangen. Ich wollte noch gerne über toxische Maskulinität reden (Abg. El-Nagashi: Nächstes Mal!) – genau, das nächste Mal –, weil Gewalt in Wirklichkeit ein Männerproblem ist.

Stattdessen möchte ich zum Abschluss noch sagen: Wenn Sie sich für das Thema näher interessieren und die Frage von Frauenpolitik, sexuellen, reproduktiven und Frauen­rechten und Gewalt gegen Frauen auch von einem internationalen Aspekt her beleuchtet sehen wollen, dann kann ich Ihnen sehr dazu raten, die „Frauen*solidarität“ zu abon­nieren, das ist eine tolle Zeitschrift (eine Ausgabe der genannten Zeitschrift in die Höhe haltend), die es verdient, gelesen zu werden. – Danke sehr. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der NEOS.)

11.05


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Mitglied des Europäischen Parlaments Mag. Roman Haider. – Bitte.


11.06.00

Mitglied des Europäischen Parlaments Mag. Roman Haider (FPÖ): Frau Präsident! Meine Damen auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren


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zu Hause vor den Fernsehgeräten! Gewalt gegen Frauen ist leider eine traurige Tat­sache, die die Menschheit seit jeher begleitet. Umso erfreulicher ist es daher, dass sich in unserer westlichen Gesellschaft in den letzten Jahrzehnten vieles zum Besseren gewendet hat. Besonders wichtig ist dabei ein Bewusstseinswandel. Gewalt gegen Frauen gilt in unserer Kultur zum Glück nicht mehr als Kavaliersdelikt, ganz im Gegenteil: Es herrscht ein allgemeiner Konsens der Ablehnung und Verurteilung solcher Taten, und das ist auch gut so. Leider werden wir Gewalt gegen Frauen nie ganz verhindern können, aber das Umdenken in der westlichen Welt ist die Grundlage für ein energisches Vorgehen gegen dieses schreckliche Phänomen.

Leider erleben wir gerade in Europa in dieser Frage derzeit aber einen ganz gewaltigen Rückschlag. Im Jahr 2015 hat Europa die Grenzen, die Tore für Migranten aus aller Welt weit geöffnet. Damit hat Europa aber auch die Tore für eine neue Welle der Gewalt gegen Frauen geöffnet. Die weit überproportionale Belegung der heimischen Frauen­häuser mit Migrantinnen ist ja auch ein Ausdruck dieser schlimmen Entwicklung.

Auch außerhalb der Familie, im öffentlichen Raum hat die Gewalt gegen Frauen ganz neue Dimensionen angenommen. Die Silvesternacht in Köln und ähnliche Vorfälle, sogar in österreichischen Städten, waren ja ein erster negativer Höhepunkt dieser Ent­wicklung. Es ist bezeichnend, dass gerade jene, die diesen Migrantenansturm am lautesten begrüßt haben, bei diesen negativen Entwicklungen ganz besonders lautstark schweigen. (Beifall bei der FPÖ.)

Da meine ich wirklich explizit die Antragsteller dieser Europastunde. Wenn es um kulturbedingte Gewalt gegen Frauen geht, dann schweigen Sie! Dass diese neue Gewaltwelle ihre Wurzeln in einer archaischen und uns völlig fremden Kultur hat, ist unbestritten: Ehrenmorde, Zwangsehen, Genitalverstümmelung, sexuelle Massenüber­griffe von wilden Horden – das hat es in Europa noch nie gegeben. Das sind die Früchte genau der Saat, die die Willkommensklatscher und die Multikultifetischisten vor fünf Jahren gelegt haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Mit der Masseneinwanderung aus islamischen Ländern haben Sie die Tore für eine neue Flut an Frauenmorden, Vergewaltigungen, Gewalt in der Familie und jegliche Art von sexuellen Übergriffen geöffnet. Angesichts der Stellung der Frau in islamischen Gesell­schaften ist das auch nicht wirklich verwunderlich. (Zwischenruf der Abg. Disoski.)

Weil diese Gewaltwelle aber nicht in Ihr ideologisches Konzept passt, schweigen Sie dazu. Das muss man sich einmal wirklich vorstellen: Gerade die angeblichen Oberfemi­nistinnen der GrünInnen schweigen dazu, weil sie sonst zugeben müssten, was sie den Frauen in Europa mit ihrer ungezügelten Migrationspolitik angetan haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich sage es ganz klar: All die linken Promigrationsfetischisten tragen ein gehöriges Maß an Mitschuld für diese Gewaltepidemie gegen Frauen in Europa. Das sind die Früchte Ihrer Politik! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei den Grünen.)

In Ihrer ideologischen Verblendung sind Sie ja nicht einmal in der Lage, Zahlen, Daten und Fakten anzuerkennen. Die Frau Justizministerin, Ihre eigene Justizministerin, hat es heute eh schon gesagt: 2014 hat es 19 Morde an Frauen in Österreich gegeben, 2019 waren es 39, 46 Prozent der Täter kamen aus dem Ausland. Das ist eine klare Sprache, die die Zahlen sprechen, und darum begrüße ich es auch ganz explizit, wenn im Par­lament über Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen diskutiert wird. Wenn aber die vielfältigen kulturellen und religiösen Hintergründe für diese Gewalt ausgeblendet wer­den, dann stößt mir das eben sauer auf und dann habe ich große Zweifel, ob man es wirklich ernst meint mit dem Kampf gegen Gewalt an Frauen. (Beifall bei der FPÖ.)

11.10



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Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist das Mitglied des Euro­päischen Parlaments Monika Vana. – Bitte.


11.11.17

Mitglied des Europäischen Parlaments Dr. Monika Vana (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die legendäre Johanna Dohnal hat einmal gesagt: „Für Frauen ist der vorgeblich sichere Hort der Familie ein sehr gefährlicher Platz: das Ausmaß an tätlicher Gewalt im privaten Zusammenleben ist ein unvorstellbar großes.“ – Sie sagte dies 1993 anlässlich des internationalen Tages der Menschenrechte. 27 Jahre später hat sich daran erschreckend wenig geändert. Erschreckend und traurig ist auch, dass die FPÖ es heute wieder einmal nicht schafft, dieses ernste Problem zu erkennen und ihm Respekt zu zollen, sondern wieder eine Hetze gegen Flüchtlinge betreibt, wieder verwässert, wieder ablenkt. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es wurde schon erwähnt: Weltweit ist jede dritte Frau von Gewalt betroffen, und EU-weit musste die Hälfte der Frauen ab 15 Jahren sexuelle Belästigung oder Übergriffe erleben.

Wir beobachten in Europa einen generellen Backlash in der Frauenpolitik, und vor allem werden wieder mehr und mehr Frauen Opfer von Gewalt, verschärft durch die Corona­pandemie, die uns alle trifft, Frauen aber ganz besonders, in der Gesellschaft, in ihren Arbeitswelten, in ihrem Privatleben, in ihrem Zuhause.

Bezug nehmend auf den heutigen internationalen Tag der Menschenrechte und den Abschlusstag der 16 Tage gegen Gewalt an Frauen haben wir Grüne für diese Europa­stunde das Thema „Europaweiter Einsatz gegen Gewalt an Frauen“ gewählt, weil das Thema aktueller und drängender ist, als es sein sollte, und weil wir Politiker und Politikerinnen aktiv werden müssen, denn es kann nur mit aller Deutlichkeit immer wieder gesagt werden: Gewalt an Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung, Gewalt an Frauen ist inakzeptabel und der Kampf gegen Gewalt an Frauen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das Europaparlament kämpft seit seiner ersten Entschließung 1986 dafür, den Kampf gegen Gewalt an Frauen zur politischen Priorität der Europäischen Union zu machen und aufzustehen – gegen strukturelle Gewalt, physische und psychische Gewalt, gegen sexuelle Belästigung, Menschenhandel, Zwangsheirat, weibliche Genitalverstümmelung und viele Formen der Gewalt mehr.

Anlässlich der jüngsten Kampagne des Europaparlaments, I stand up for women, haben Abgeordnete aus fünf Fraktionen auf Initiative der Grünen einen dringenden Appell an Kommissionspräsidentin von der Leyen gerichtet, eine Vielzahl von wichtigen legislati­ven und rechtsverbindlichen Maßnahmen auf EU-Ebene zu setzen. Dazu gehören die sofortige Ratifizierung der Istanbulkonvention durch die Europäische Union – es wurde schon mehrfach erwähnt – zur Garantie eines gleichwertigen Schutzes vor Gewalt für alle Frauen in Europa.

Die Kommission soll eine Richtlinie zu geschlechtsspezifischer Gewalt vorlegen, um Mindeststandards in allen Mitgliedstaaten zu schaffen. Es braucht eine Stärkung der Opferrechte und die Aufnahme von geschlechtsspezifischer Gewalt in die Liste der EU-Crimes – wie es mit Hass im Netz ja bereits vorgesehen ist. Und es braucht natürlich eine massive Aufstockung des EU-Budgets für den Gewaltschutz, vorrangig die Stär­kung des Daphne-Programms. Ich denke, Evelyn Regner, die nach mir spricht und Vorsitzende des Femm-Ausschusses im Europaparlament ist, wird hier sicher noch näher dazu Stellung nehmen können.

Es braucht aber natürlich mehr, meine Damen und Herren, es braucht – und das wurde auch schon erwähnt – die Bekämpfung der strukturellen Ursachen von Gewalt an


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Frauen. Das sind bestehende Machtverhältnisse, das ist die ungleiche Verteilung von Ressourcen, von Vermögen, von Einkommen, von Bildung, denn es kann nicht oft genug gesagt werden: Sozioökonomische Gleichstellung ist einer der Schlüssel für das Em­powerment von Frauen – weltweit, europaweit und auch in Österreich. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der NEOS.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind noch lange nicht am Ziel. Das Europaparlament hat vor zwei Wochen mit einer starken Stimme für die sexuelle und reproduktive Gesund­heit als Menschenrecht und die Verurteilung der Handlungen in Polen gesprochen. Lassen Sie uns gemeinsam für eine starke feministische Frauenpolitik kämpfen! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.15


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Henrike Brandstötter. – Bitte.


11.16.01

Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolle­ginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Ich möchte vorweg kurz auf Herrn Haider eingehen: Gewalt – ja, die hat schon ein Mascherl, ein männliches Mascherl, aber sie hat keinen Pass. Ich kann Ihnen versichern, ich bin am Land aufgewachsen, zu einer Zeit, als es dort eigentlich niemanden mit Migrationshintergrund gab, und sowohl ich als auch meine Freundinnen können ein Lied davon singen, was denn im Umfeld von Feuerwehrfesten und Discos hinter den Haus­mauern im Dorf so abgeht. (Zwischenruf des Abg. Amesbauer.) Also hier wieder eine bestimmte Menschengruppe herauszupicken und dieser das in die Schuhe zu schieben ist ein wirklich billiges Ablenkungsmanöver, und ich zeige Ihnen gleich noch einmal, warum Gewalt keinen Pass hat. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

Sie können sich jetzt mit mir auf eine kleine Reise durch Europa begeben. Vielleicht packen Sie auch etwas zum Schreiben ein, einen Notizblock, was man halt so braucht. Der erste Stopp führt uns nicht weit, er führt uns zu unserem Nachbarn Deutschland. Es ist die größte Volkswirtschaft Europas, hat eine Frau an der Spitze, man ist dort sehr korrekt. Pro Jahr werden dort 300 Mädchen und Frauen aufgrund ihres Geschlechts getötet.

Wir nehmen dann unsere Regenschirme und fliegen wie Mary Poppins nach Groß­britan­nien. In London trinkt man ständig Tee, isst dazu kleine Sandwiches und Shortbread. Es gibt eine Königin und 150 Femizide jedes Jahr.

Wir reisen weiter, wir überqueren den Ärmelkanal und landen in Frankreich, dem Land der Romantiker, wo alle Schriftsteller werden wollen und Liberté, also Freiheit, eines der höchsten Güter ist. Man isst Croissants, trinkt Rotwein und tötet durchschnittlich 150 Frauen und Mädchen jedes Jahr.

Es geht weiter nach Italien – eine wahre Schatzkiste für alle Kunstliebhaber, auch bekannt für die gute Küche und die exzellent gekleideten Fußballer. Dort werden pro Jahr um die 100 Femizide begangen.

Wir steigen dann in einen Nachtzug, dank ÖBB, fahren wieder nach Hause, und hier ist es ja auch sehr schön, wie wir wissen. Es gibt die Sisi, es gibt den Fritzl, wir haben das Schnitzel erfunden. Pro Jahr werden hier um die 40 Mädchen und Frauen aufgrund ihres Geschlechts getötet. (Abg. Amesbauer: Sie haben Schweden vergessen! Da ist die größte Migrantengewalt an Frauen!)

Zusammenfassend: In Europa werden jeden Tag durchschnittlich zehn Frauen aufgrund ihres Geschlechts getötet, und wir wissen, meist ist der Täter der Partner, Ex-Partner


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oder ein enger Angehöriger. Das Zuhause ist statistisch gesehen der gefährlichste Ort für Frauen.

Wir haben heute auch schon gehört, dass jede zweite Frau in Europa seit ihrem 15. Le­bensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt erlebt oder erlebt hat, aber nur jedes dritte Opfer meldet sich auch bei der Polizei oder einer entsprechenden Organisation. Und dann taucht zu allem Überfluss auch noch eine weltweite Pandemie auf. Corona ist für alle schrecklich und eine Zumutung, aber besonders betroffen sind wieder einmal die Frauen, und zwar gleich auf zwei Ebenen: zum einen durch häusliche Gewalt und zum anderen am Arbeitsmarkt.

Zum Ersteren, zu Corona und dem Zuhause: Wo ist man während einer Pandemie? Man ist zu Hause, und das bedeutet leider auch, dass die häusliche Gewalt zunimmt. Es ist auch die Zahl an Betretungsverboten in Österreich seit März um 13 Prozent gestiegen. In Italien übrigens war die Anzahl der Anrufe bei Antigewaltschutzzentren im März um 75 Prozent höher als zu Nichtpandemiezeiten. Corona multipliziert also häusliche Gewalt, das ist eine Tatsache. Auch eine Tatsache ist, dass unser Frauenbudget genau 0,015 Prozent des gesamten Budgets ausmacht, das wird bei der Umsetzung der Istanbulkonvention zum Schutz von Frauenrechten nicht besonders helfen.

Die zweite Folge der Pandemie ist für Frauen die hohe Gefahr von Jobverlust, von Arbeitslosigkeit. Wir alle wissen, Corona bedeutet Wirtschaftskrise, Corona bedeutet leider auch Arbeitslosigkeit. Wenn es knapp wird, dann sind die Frauen die Ersten, die draufzahlen: Sie werden zum Beispiel gekündigt, weil sie eh bald in Karenz gehen oder weil sie, wie das auch demnächst gewünscht ist, zwangsweise, wenn sie schwanger sind, ab der 14. Schwangerschaftswoche zu Hause bleiben sollen, wenn sie Kunden­kontakt haben, oder sie stecken eben zurück und kümmern sich um Homeschooling und Co, weil es nicht anders geht, nicht anders zu schaffen ist und weil ja eh er mehr verdient.

Wenn es so weitergeht, dann sind wir auch bald im Gleichbehandlungsmittelalter. Wir kennen alle noch die Geschichten unserer Mütter und Großmütter von Frauen, die finanziell völlig von ihrem Mann abhängig waren, die wie ein Schulkind Taschengeld bekommen haben, ein monatliches Haushaltsgeld zugeteilt bekommen haben, die Abrechnungen, Belege dafür vorlegen mussten – und die sich natürlich auch nicht scheiden lassen konnten, denn: Wovon sollten sie leben?

Ich persönlich möchte nicht mehr dorthin. Ich will, dass die Reise für Frauen und Männer weg von Gewalt hin zu Gleichberechtigung und einem gewaltfreien Leben geht, und zwar in ganz Europa, in dem Europa, wo wir uns rühmen, die Menschenrechte erfunden zu haben, und auch sonst ganz gerne die Nase hoch tragen, wenn wir anderen Menschen erklären, wie sie zu leben haben. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Disoski.)

11.21


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Michaela Steinacker. – Bitte.


11.21.34

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frauen Ministerinnen! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus und geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Ja, diese Europastunde ist ein ganz wichtiges Signal, ein ganz starkes Zeichen für all diejenigen, die in Österreich leben, für all diejenigen, die diese Fernsehübertragung sehen, ein starkes Zeichen im Rahmen der Kampagne Orange the World. Wir haben in den letzten zwei Wochen etliche öffentliche Gebäude in orangem Licht erstrahlen lassen. Es geht darum, aufmerksam zu machen – aufmerksam zu machen auf das Thema Gewalt gegen Frauen und Mädchen.


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Die Gewalt kann körperlich sein. Sie beginnt mit kleinen Handgreiflichkeiten, die dann zu Verletzungen führen, zu Angst, zu Gewalt, aber leider immer öfter auch zum Tod. Die Gewalt kann psychisch sein, wenn Frauen und Mädchen manipuliert und eingeschüch­tert werden. Die Gewalt kann sexuell sein, wenn Frauen und Mädchen misshandelt und missbraucht werden. Gewalt ist aber auch strukturell. Das bedeutet, dass Gesellschafts­systeme ungleiche Machtverhältnisse, Einkommensnachteile, geringere Bildungschancen eher verstärken denn verringern, wenn nicht gegen sie angekämpft wird. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Gewalt erscheint in so vielen Formen. Sie wird oft im Privaten ausgetragen und ertragen, doch Gewalt gegen Frauen geht uns alle an. Wir dürfen nicht wegschauen, wir müssen hinschauen und wir müssen aktiv etwas dagegen tun. Zivilcourage ist gefragt. Die große Unite-Kampagne der Vereinten Nationen will mit verschiedenen Maßnahmen die Gewalt gegen Frauen bis 2030 beenden. Na ja, bis 2030 – da müssen wir, und das ist unsere Aufgabe und Verantwortung, weltweit solidarisch sein, jeder in seinem Bereich, in Europa und in Österreich, gegen diese Gewalt ankämpfen und jene, die aus diesem Prozess aussteigen, wieder mitnehmen. Das ist unsere Verantwortung.

Für viele ist körperliche Gewalt leider die einzige Möglichkeit, mit Konflikten umzugehen. Viele haben nie gelernt, Probleme anders zu lösen – zu diskutieren, zu besprechen und gemeinsam Lösungen zu finden. Wir müssen daher auf allen Ebenen versuchen, durch bessere Bildung und Kommunikation Menschen in die Lage zu versetzen, Konflikte gewaltfrei zu lösen.

Was tun wir in Österreich? Was brauchen die Opfer? – Das Wichtigste für die be­troffenen Frauen und Mädchen ist der Schutz vor den Gewalttätern und der Zugang zu Unterstützung. Das kostet Geld, das ist es uns aber auch wert. Ich muss als betroffene Frau wissen: Wohin kann ich mich wenden? Wo bekomme ich Hilfe und Unterstützung? Wie kann ich dieser Gewaltspirale entrinnen, und wie kann ich mich bewusst für ein Leben ohne Gewalt entscheiden?

Die Bundesregierung tut viel in diesem Bereich, mit den Informationskampagnen, auch heute wieder mit den Inseraten, aber nicht nur damit: Es werden auch verschiedene Folder, die genaue Hinweise geben, in den Apotheken, in den Geschäften aufgelegt, denn gerade in der Zeit der Pandemie ist es leider verstärkt zu Konflikten im Familien­bereich gekommen.

Wir haben – in Ausführung und gemäß einer Empfehlung der Istanbulkonvention – seit Herbst 2019 in allen Bundesländern mindestens eine Beratungsstelle für Betroffene von sexueller Gewalt. Unsere Frauenministerin Susanne Raab hat erstmals auch einen Förderaufruf gestartet, um konkrete Projekte gegen Gewalt an Frauen zu unterstützen. 14 Projekte sind da ins Leben gerufen worden, und es war uns 1,25 Millionen Euro wert.

Wir kämpfen auch, die Bundesregierung kämpft auch gegen die Gewalt an Frauen aus der Tradition heraus, gegen diese traditionsbedingte Gewalt, unter der Frauen und Mädchen ganz besonders viel leiden müssen. Möglich ist das, weil wir das Frauenbudget jetzt zweimal erhöht haben. Wir haben das höchste Frauenbudget seit vielen Jahren: 43 Prozent plus. Jeder Euro ist es wert! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Im Rahmen des Gewaltschutzpakets haben wir im vergangenen Jahr viele Verbes­serungen für Opfer von Gewalt eingeführt. So können die Betroffenen zum Beispiel jetzt, um ihren Gefährdern zu entkommen, den Namen und die Sozialversicherungsnummer ändern, und damit sind sie nicht mehr so leicht auffindbar – ein ganz wesentlicher Punkt.


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Heute werden wir uns anschließend noch dem Thema Hass im Netz widmen, denn nicht nur in der realen Welt, auch im Internet gibt es viel Gewalt, und da werden wir Maß­nahmenbündel beschließen, die den Opfern helfen.

Zum Schluss möchte ich sagen: Wir haben viel erreicht, aber wir sind noch lange nicht am Ziel. Wir müssen viele mitnehmen, zielgerichtet alles tun, damit Gewalt an Frauen und Mädchen in Zukunft der Vergangenheit angehört. Lassen Sie mich daher sagen: Ich glaube daran, dass wir es schaffen können. Ich glaube, dass ein Großteil der Männer nicht gewalttätig ist und gemeinsam mit uns Frauen für Rechte von Frauen und Kindern kämpft, denn Frauen sind keine Objekte, die man besitzen kann und auf die irgend­jemand einen Anspruch hat. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie des Abg. Kucher.)

Ich hoffe auf eine Zukunft: Ich hoffe auf eine Zukunft, in der sich keine Frau und kein Kind mehr vor Gewalt fürchten müssen. Und ich weiß, dass wir alle miteinander alles tun werden, damit diese Hoffnung Realität wird. – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

11.27


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Sabine Schatz. – Bitte.


11.27.11

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frauen Ministerin­nen! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist noch nie, zumindest soweit ich mich erin­nern kann, so viel von Risikogruppen und Risikogebieten gesprochen worden wie in diesem Jahr. Bei geschlechtsspezifischer Gewalt gehören mehr als 50 Prozent der Bevölkerung zur Risikogruppe, nämlich die Frauen, und die eigenen vier Wände sind das größte Risikogebiet. Wir alle kennen die Zahlen: Unabhängig von Alter, sozialer Stellung und, Herr Kollege Haider, unabhängig von Herkunft und Religion (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen) ist jede dritte Frau in Europa zumindest einmal in ihrem Leben Opfer von physischer oder sexueller Gewalt.

Dennoch haben Länder wie die Türkei oder Polen angekündigt, aus der Istanbul­kon­vention zur Beseitigung von Gewalt an Frauen und Kindern auszusteigen, und das, obwohl es in Polen zum Beispiel nur 591 Frauenhausplätze für gezählte 65 000 Opfer im Jahr gibt, wobei die Dunkelziffer in diesem Fall sicher um einiges höher ist. In Ungarn beispielweise will man den Vertrag bewusst nicht ratifizieren, und in Polen erleben wir, dass Frauen für das Recht auf Abtreibung auf die Straße gehen müssen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Entwicklung in Europa ist sehr besorgnis­erregend, aber für viele dieser Länder auch nicht weiter überraschend. Die österreichische Bundes­regierung muss da ganz klar Position beziehen und für Frauenrechte und Gewaltschutz intervenieren. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. El-Nagashi.)

Es reicht aber auch beim Gewaltschutz nicht, immer nur mit dem Finger auf Vorgänge in anderen Ländern zu verweisen. Österreich hat die Istanbulkonvention unterzeichnet und ratifiziert, und wir waren eines der ersten Länder, die auch überprüft worden sind. Im Grevio-Bericht, das haben wir heute auch schon gehört, sind viele, viele Maßnahmen festgehalten, die notwendig sind, um Gewaltschutz weiter auszubauen. Würden wir alle diese Maßnahmen, die darin angeführt sind, umsetzen, wäre ein Vielfaches des gesamten Frauenbudgets notwendig, nämlich ungefähr 210 Millionen Euro.

Ein Punkt, der im Grevio-Bericht auch erwähnt wird, ist opferschutzorientierte Täter­arbeit. Wir werden morgen – wahrscheinlich kurz vor Mitternacht, denke ich, wenn ich mir die Tagesordnung ansehe – hier die dafür notwendige Gesetzesvorlage auch be­schließen. Darin sind sechs bezahlte Beratungsstunden für die Gewalttäter vorge­sehen – das ist richtig und wichtig. Gleichzeitig merken Opferschutzorganisationen aber schon seit Jahren an, dass sie pro Opfer, sprich pro von Gewalt betroffener Frau, maximal 5 Stunden im Jahr für Beratung zur Verfügung haben. Da darf es zu keinem


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Ungleichgewicht kommen, und die Gewaltschutzeinrichtungen brauchen auch ent­sprechende finanzielle Mittel, um diese Beratung fortsetzen zu können (Beifall bei der SPÖ), gerade weil, wie wir wissen, diese Gesundheitskrise, diese Coronapandemie, nicht nur europaweit, sondern auch in Österreich zu einer tatsächlichen Gewaltkrise für Frauen geworden ist. Lockdowns und Ausgangsbeschränkungen führen zu häuslicher Gewalt, wir haben das am Anstieg von Betretungsverboten gesehen. Wir haben volle Frauenhäuser, und Gewaltschutzeinrichtungen vermerken, dass es mittlerweile auch zu einem Anstieg bei der telefonischen Beratung gekommen ist.

Ein Ausbruch aus der Gewaltsituation ist vielen Frauen gerade in Zeiten des Lockdowns auch dadurch erschwert oder gar nicht mehr möglich, weil der Gewalttäter in der ge­meinsamen Wohnung ist. Angesichts dieser Situation, sehr geehrte Damen und Herren, ist die Erhöhung des Frauenbudgets ein wichtiger Erfolg – aber das reicht nicht aus.

Wir fordern deshalb ein zusätzliches Gewaltschutzmaßnahmenpaket in Höhe von 5 Millionen Euro. Das ist nur ein kleiner Bruchteil, wenn wir uns anschauen, wie viel Geld in dieser Krise insgesamt bereits aufgewendet worden ist. Wir erinnern uns: „Koste es, was es wolle“ – und dieses Koste-es-was-es-Wolle muss auch für gewaltbetroffene Frauen und gewaltbetroffene Kinder gelten. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Maurer und Rössler.)

Wenn Sie Gewaltschutz ernst nehmen, dann diskutieren Sie in den Ausschüssen auch die Anträge der Opposition, die zu diesem Thema vorgebracht werden! Diskutieren Sie ernsthaft und gehen Sie auf unsere Vorschläge ein, anstatt sie immer nur ins Nirwana zu vertagen! – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

11.32


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Rosa Ecker. – Bitte.


11.32.25

Abgeordnete Rosa Ecker, MBA (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Ministerinnen! Sehr geschätzte Damen und Herren hier und zu Hause! Es sind mehr als 62 Millionen Frauen EU-weit, jede Dritte von Gewalt betroffen, jede Zehnte von sexueller Gewalt betroffen, jede 20. vergewaltigt – 62 Millionen Frauen EU-weit! Es sind 3 500 Todes­opfer, kurz gesagt: neun Mordopfer jeden Tag, davon mindestens sieben Frauen. Die Zahlen steigen, auch in Österreich haben sie sich von 2014 bis 2018 verdoppelt.

Es gibt keine Rechtfertigung! Es gibt keine Rechtfertigung für Gewalt an Frauen, für sexuelle Gewalt, für physische Gewalt, für psychische Gewalt, für Zwangssterilisation, für Zwangsverheiratung. Es gibt keine Rechtfertigung für weibliche Genitalverstüm­me­lung, für Ehrenmorde. Es gibt keine Rechtfertigung – keine traditionelle, keine religiöse, keine emotionale, auch nicht jene der Überforderung. (Beifall bei der FPÖ.)

Frauenmorde werden diskutiert, aber die Dunkelziffer ist sehr hoch, denn: Die Watschen hat sie sich verdient! – Das hört man leider noch zu oft; Stichwort Täter-Opfer-Umkehr.

Die Lockdowns haben zu einem erschreckenden weltweiten Anstieg von Gewalt gegen Frauen geführt: Mehr als 83 Polizeieinsätze in den ersten 31 Tagen in Spanien, 30 Pro­zent mehr Meldungen von Gewalttaten in den ersten elf Tagen in Frankreich. Die Lehren aus der laufenden Situation müssen noch gezogen werden, auch in Österreich. In Spanien gibt es ein Gesetz, wonach Ferienunterkünfte vorübergehend als Frauenhäuser verwendet werden können. Auch bei uns sind die Hotels geschlossen und die Frauen­häuser voll, das wäre also auch eine Alternative. Es gibt eine SOS-Funktion in der App für öffentliche Sicherheit in Spanien; sie ist unkompliziert: einmal wischen, einmal drücken, und man ruft direkt die Polizei. Frau Minister (in Richtung Bundesministerin Raab), das wäre doch auch etwas für uns, Copy-and-paste wäre mit Sicherheit erlaubt.


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Es gab 64 Sitzungen zum Pekinger Aktionsprogramm, die Beendigung von Praktiken wie weiblicher Genitalverstümmelung und Kinderheirat, Frühverheiratung, Zwangs­heirat – all das sind Ziele der Vereinten Nationen. Es sind steigende brisante Probleme. Was macht die EU? – Sie gibt politische Willenserklärungen ab, leider ohne Rechtskraft. Es gibt die EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter, die Istanbulkonvention, das Übereinkommen gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und seit 2019 auch die Forderung nach einer Strategie zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt. 2014 gab es eine Entschließung, Gewalt gegen Frauen der schweren Kriminalität hinzuzufügen. Es gibt Forderungen und Entschließungen, aber keine Verringerung der Zahl von Straftaten, kein Sinken der Zahl von Gewalttaten gegen Frauen.

In einigen Ländern ist die Rate der Strafverfolgungen niedrig, die Verurteilung bei häuslicher Gewalt ist schwierig, die Justizsysteme sind unterschiedlich. Was macht Österreich? – Die Regelung der Gewaltpräventionsberatung wird erst Mitte des nächs­ten Jahres die ersten Gewalttäter betreffen. Das Parlament beschäftigt sich mit Opfer­schutzausbau und Vertretung bei einstweiligen Verfügungen. Alles gut damit?

Eines hat aber offensichtlich auch die Frauenministerin letztendlich erkannt: Gewalt hat Tradition in bestimmten Communitys. Es gibt eine neue Broschüre mit dem Schwerpunkt Gewalt im Kontext von Kultur und Tradition. Ich darf daraus zitieren: „Die Familie oder die Community sieht nicht in ‚Gewalt im Namen der Ehre‘ ein Problem, sondern in den Töchtern, die sich den traditionellen Gewaltmustern nicht beugen wollen. [...] Die Tochter [...] ist [...] die Feindin“.

„Eine erfolgreiche Bekämpfung von ‚ehrkulturellen‘ oder traditionsbedingten Gewalt­for­men braucht die Einbeziehung der Männer.“

Meinen Respekt für diese Erkenntnis, aber das hätte man auch schon früher haben können! Wir haben davor immer gewarnt, wir haben Anträge dazu gestellt, diese fanden aber keine Mehrheit. Gewalt gegen Frauen geht uns alle an, die Politik und die Gesell­schaft. Die EU wird das Problem nicht lösen.

Es sind jetzt noch zwei Ministerinnen da, aber es darf sich jede angesprochen fühlen: Frau Minister, verstärken Sie Ihr Engagement und Ihren Einfluss! Bewahren Sie Frauen vor Gewalt durch Wiederholungstäter, die beim letzten Mal davongekommen sind! Es braucht Versorgungsstandards für die Opfer, Anspruch auf zeitnahe Therapie. Ver­stär­ken Sie die Sensibilisierungsprogramme der Sicherheitsbehörden und die forensi­sche Spurensicherung bei Gewalt an Frauen! Und: Betretungsverbote müssen auch über­wacht werden.

Sehr geehrte Frau Minister, sorgen Sie für eine entsprechende Schnittstelle zwischen den Themen häusliche Gewalt und Kinderschutz, regen Sie Selbstverteidigungskurse in den Schulen an und, sehr geehrte Frauenministerin, schließen Sie endlich die Lücken in der Versorgung! In Österreich fehlen nach wie vor 100 Frauenhausplätze. (Beifall bei der FPÖ.)

11.37


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Faika El-Nagashi. – Bitte.


11.38.08

Abgeordnete Mag. Faika El-Nagashi (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frauen Ministerinnen! Kein Feminismus ohne Antirassismus und kein Antirassismus ohne Feminismus: Vor fast 30 Jahren sind 24 Frauen aus der ganzen Welt, Feministinnen, politische Aktivistinnen aus Ländern des globalen Nordens und des globalen Südens, am Campus der Rutgers University in New Jersey zusam-


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mengekommen und haben die 16 Tage gegen Gewalt an Frauen erfunden. Selbstver­ständlich war das nicht einfach eine Erfindung, die Aktion stützte sich auf Jahre und Jahrzehnte feministischer Kämpfe für Frauenrechte, gegen Gewalt an Frauen, für die Selbstbestimmung von Frauen und gegen Repression.

Heute sind die 16 Tage eine der anerkanntesten und längsten Kampagnen für Frauen­rechte weltweit. Sie hat in einer Zeit vor dem Internet begonnen, war als Brücke zwischen Frauenrechten und Menschenrechten gedacht, noch bevor wir mit einer Selbstver­ständ­lichkeit von Frauenrechten als Menschenrechte gesprochen haben, und wurde über die Jahre von Tausenden feministischen Aktivistinnen und feministischen Organisationen zu einer globalen Bewegung gemacht. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Brandstötter.)

Dabei waren die 16 Tage immer ganzheitlich, immer inklusiv und immer intersektionell.

Selbstbestimmung, Selbstständigkeit und Sicherheit: Das sind Schutzfaktoren für Frauen gegen Gewalt – nicht Verbote, nicht Kleidungsvorschriften, nicht Disziplinierungen, nicht Repressionen, nicht Verdächtigungen, nicht Kriminalisierungen, weder im privaten noch im öffentlichen Raum. Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen muss Gewalt gegen alle Frauen meinen, von jeder Seite und in jeder Form. Wir können nicht über Frauenrechte sprechen, ohne über alle Frauen zu sprechen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Und wir können nicht über Frauenrechte sprechen, ohne heute insbesondere über die Rechte von Musliminnen und über ihre Betroffenheit von antimuslimischem Rassismus zu sprechen, einer diskriminierenden und gewaltvollen Erfahrung und für viele Lebens­realität. Die Opfer antimuslimischer Gewalt sind überwiegend sichtbare Musliminnen, die Kopftuch tragen. Sie stehen im Zentrum medialer Debatten, in denen über sie entweder als Opfer von Unterdrückung oder als Täterinnen des sogenannten politischen Islam gesprochen wird. Sie sind das Ziel von politischen Maßnahmen, die vorgeblich ihre Emanzipation wollen.

Wir können nicht über Frauenrechte sprechen, ohne über alle Frauen zu sprechen. Die Übergriffe auf Musliminnen sind nach der Terrornacht in Wien weiter gestiegen. Die Beratungsstelle Zara berichtet davon, dass häufig ein direkter Bezug zu den Anschlägen hergestellt wird, dass Musliminnen als Terroristen beschimpft werden. Dabei sind die gemeldeten Angriffe nur die Spitze des Eisbergs.

Vor Kurzem hat die Gleichbehandlungsanwaltschaft ihren Bericht für die Privatwirtschaft vorgelegt, und darin stellt sie fest, dass sich Diskriminierung und antimuslimischer Rassismus in der Arbeitswelt vor allem gegen Musliminnen richten, die ein Kopftuch tragen. Dabei wissen die Betroffenen oft gar nicht, dass sie sich wehren können und wo sie Diskriminierung melden können. Oft sind sie zu eingeschüchtert, sie denken, es ist besser, zu schweigen, als sich noch verletzlicher zu machen.

Sowohl die Beratungsstelle Zara als auch insbesondere die Dokumentationsstelle Islam­feindlichkeit und antimuslimischer Rassismus leisten da unschätzbare Arbeit. Heute, am 10. Dezember, am Tag der Menschenrechte, feiert die Dokumentationsstelle Islam­feind­lichkeit und antimuslimischer Rassismus ihr sechsjähriges Bestehen. Ehrenamtliche MitarbeiterInnen leisten dort unermüdliche Arbeit, indem sie Vorfälle dokumentieren und veröffentlichen, Betroffene unterstützen, Informationsveranstaltungen abhalten und das Hauptaugenmerk auf die Ermächtigung der Betroffenen legen. Von mir seien an dieser Stelle dem gesamten Team ein großer Dank und die herzlichsten Glückwünsche und viel Kraft für diese wertvolle und wichtige Arbeit übermittelt. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen muss Gewalt gegen alle Frauen meinen, von jeder Seite und in jeder Form. Die 16 Tage gegen Gewalt an Frauen sind populär, und das ist


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gut so, keine Frage, aber sie sind kein Accessoire und kein Feigenblatt. Sie lassen sich nicht zum Kampf gegen Frauen instrumentalisieren – nicht gegen Sexarbeiterinnen, nicht gegen Migrantinnen, nicht gegen Musliminnen, nicht gegen das Recht auf Abtrei­bung, nicht gegen sexuelle Rechte, nicht gegen Frauenrechte.

Zum Abschluss noch einmal: ohne Feminismus kein Antirassismus und ohne Antiras­sismus kein Feminismus! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.43


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt das Mitglied des Europäischen Parlaments Frau Claudia Gamon. – Bitte.


11.43.39

Mitglied des Europäischen Parlaments Claudia Gamon, MSc (WU) (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frauen Ministerinnen! Gewalt gegen Frauen ist wahrscheinlich so alt wie die Menschheit selbst; umso be­schämender ist es, dass wir in unserer zivilisatorischen Entwicklung noch nicht weiter­gekommen sind. Ganz im Gegenteil: Wir müssen heuer enorme Rückschritte erleben, weil die Gewalt während der Covid-Krise so stark zugenommen hat.

Der Lockdown hat den Tätern ununterbrochen Möglichkeit, Zugang und Macht gegeben, Kontrolle über ihre Opfer zu haben. Gleichzeitig haben Familien während dieser Aus­gangsbeschränkungen auch Fluchtmöglichkeiten verloren. Sie haben soziale Unter­stützungs­netze nicht mehr in greifbarer Nähe, der Zugang zu Hilfsdiensten und Unter­künften ist eingeschränkt. Es gibt finanzielle Unsicherheit, es gibt die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes. Und all das hat das Gewaltrisiko natürlich noch weiter erhöht.

Das Schlimme ist – wie meine Kollegin Henrike Brandstötter schon gesagt hat –, dass überall in Europa dieselbe Situation besteht. Die WHO hat zum Beispiel festgestellt, dass die Notdienste überall in Europa bei den Anrufen von Frauen, die in Not sind, einen Anstieg von bis zu 60 Prozent verzeichnet haben. Wir haben im Europäischen Parlament mit Entschließungen gearbeitet, wir haben Aufrufe an die Kommission gestartet, um Opfer nicht alleine zu lassen und vor allem dieses Thema auch im Europäischen Parla­ment ins Zentrum der politischen Arbeit zu rücken.

Meine Fraktion Renew Europe, die Liberalen im Europäischen Parlament, hat dazu auch einen Aktionsplan verfasst. Wir können und müssen bei diesem Thema in Europa – gemeinsam – noch viel stärker zusammenarbeiten, uns besser koordinieren, uns besser abstimmen. Das wäre wirklich ein Schritt, um Frauen in ganz Europa zu helfen und sie zu unterstützen. (Beifall bei den NEOS.)

Es geht dabei auch um ganz konkrete Dinge. Es gibt zu dem Thema Gewalt an Frauen immer viele Worte, es gibt viele Reden dazu, es gibt viele Bekenntnisse dazu, wie wichtig das Thema ist. Dabei gäbe es ein paar relativ praktische Vorschläge, die auf dem Tisch liegen, die man auch einfach umsetzen könnte. Es gibt viele Mitgliedstaaten, die auch schon viel getan haben. Es tut sich auch in Österreich sehr viel, und Österreich ist ja in den letzten 30 Jahren auch sehr oft sehr positiv mit der Arbeit, die im Kampf gegen Gewalt an Frauen geleistet wird, aufgefallen. Es geht aber noch so viel mehr! Ich habe oft wenig Verständnis dafür, warum diese vergleichsweise einfachen Dinge nicht ge­macht werden.

Zu diesen Vorschlägen gehört zum Beispiel, dass die Helplines für Frauen in Not europaweit ausgebaut werden oder dass es eine einheitliche europaweite Nummer gibt, die Frauen überall wählen können – vor allem auch in Zeiten, in denen wir alle viel mobiler sind. Es müssen aber zum Beispiel besonders vulnerable Gruppen auch einen Zugang haben, zum Beispiel Frauen, die auf der Flucht sind. Warum gibt man denen


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nicht einfach eine einheitliche Nummer in Europa, bei der sie sich melden können? Ich habe kein Verständnis dafür, warum das nicht geht.

Wir müssen Best Practices besser untereinander austauschen. Zum Beispiel gibt es in der Europäischen Union relativ wenig vergleichbare Daten zum Thema Gewalt an Frauen. Es wäre enorm wichtig, bei der Datenerhebung stärker zusammenzuarbeiten, weil es ja auch darum geht, Gewaltmuster zu erkennen. Diese haben sich ja auch in Krisensituationen wiederum sehr stark geändert, aber wir können es aufgrund von in Europa nicht vorhandenen Daten nicht wissen und auch nicht vergleichen. Das ist wieder etwas, das man sehr einfach machen könnte.

Es bräuchte auch ein neues EU-Protokoll zu Gewalt gegen Frauen in Krisen- und Notstandszeiten, weil das eben ganz spezielle Situationen sind, in denen wir uns jetzt befinden, und niemand kann uns sagen, dass wir nicht wieder in einer ähnlichen oder auch in einer anderen Notsituation sein werden, die europaweit auftreten wird, in der wir ein koordiniertes, einheitliches Vorgehen brauchen, einen Plan, mit dem wir gewappnet sein müssen.

Es ist auch wichtig, dass Frauen und zivilgesellschaftliche Organisationen in dieses Thema eingebunden werden, wenn es darum geht, Maßnahmen gegen die Coronakrise zusammenzustellen. Warum gibt es da nicht ein besseres Zusammenarbeiten? Ich ver­stehe es einfach nicht! Es geht mir nicht in den Kopf, warum man diese einfachen Dinge nicht umsetzen kann.

Es ist ein europaweites Thema, es ist ein weltweites Thema. Wir müssen besser zusam­menarbeiten, um unseren Beitrag zu leisten, damit die Zivilisation eben ein Stück weiterkommt und damit wir diese Schande, die seit Beginn der Menschheit besteht, endlich beenden können. Dass wir das nicht hinkriegen, haben wir nur selbst zu ver­antworten. Deshalb: Schauen wir nicht weg! Schauen wir hin! Helfen wir Frauen in Not und tun wir wirklich etwas gegen diese beschämende Situation! – Danke. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

11.48


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Mitglied des Europäischen Parlaments Angelika Winzig. – Bitte.


11.48.57

Mitglied des Europäischen Parlaments Dr. Angelika Winzig (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen auf der Regierungsbank! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es ist in der Tat wirklich traurig, dass es im 21. Jahrhundert noch notwendig ist, über dieses Thema zu sprechen, aber offensichtlich haben viele noch nicht verstanden, dass man Konflikte mit Worten und mit einer konstruktiven Diskussion und nicht mit barbarischer Gewalt austrägt.

Gewalt an Frauen ist in erster Linie eine Schwäche, die eine nicht unbeträchtliche Gruppe von Männern offensichtlich hat. Daran gibt es nichts zu beschönigen, das ist mit Sicherheit kein Kavaliersdelikt, das ist einfach kriminell. Das gehört bestraft, psycho­logisch behandelt, und die Gefährder müssen auch eigenverantwortlich gegen ihre Schwäche ankämpfen.

Während in Österreich – wir haben es schon gehört – jede fünfte Frau von sexueller und körperlicher Gewalt betroffen ist, ist es auf EU-Ebene jede dritte. Für die Europäische Volkspartei ist der Kampf gegen Gewalt an Frauen eine der Prioritäten: So hat unsere Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bereits zu ihrem Amtsantritt angekündigt, dass sie darauf achten wird, dass die Istanbulkonvention ratifiziert wird – aber nicht nur das: Sie hat das Thema auch als eine der Prioritäten für den kommenden G20-Gipfel eingebracht.


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Natürlich müssen auch die finanziellen Mittel vorhanden sein. In der Einigung zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen, die am 10. November zwischen dem Europä­ischen Parlament und dem Rat getroffen wurde, ist sogar beinahe eine Verdoppelung des Vorschlags im Vergleich zum letzten MFF auf 1,6 Milliarden Euro für das Programm Justice, Rights and Values vorgesehen.

Wichtig ist mir persönlich auch eine Kampagnisierung, um das Bewusstsein in der Bevölkerung zu erhöhen, aber auch die Zivilcourage zu stärken. Das geschieht sehr aktiv sowohl durch die Europäische Kommission als auch von unser Seite im Europäischen Parlament aus.

Was allerdings noch fehlt, sind valide beziehungsweise vergleichbare Daten zu vielen Themen wie zum Beispiel Zwangsverheiratung oder Genitalverstümmelung, aber auch zum Mädchenhandel. Eurostat hat daher 2020 in Zusammenarbeit mit dem Euro­päischen Institut für Gleichstellungsfragen eine umfassende Erhebung begonnen, deren Ergebnisse 2023 vorliegen werden. Anhand dieser können wir die Maßnahmen ganz genau anpassen, um Frauen zu helfen und den Tätern das Handwerk zu legen.

Mein Weihnachtswunsch ist, dass künftig alle Frauen, die mit Gewalt konfrontiert sind, ein Licht am Ende des Tunnels sehen – wir tun dafür sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene einiges –, sie sollen den Mut zu Veränderungen aufbringen, damit sie ohne Angst in Freiheit leben können. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Zum Abschluss noch ein Satz: Nur schwache Männer schlagen Frauen – starke unter­stützen sie und stehen gleichberechtigt an ihrer Seite! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

11.52


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist das Mitglied des Euro­päischen Parlaments Evelyn Regner. – Bitte.


11.52.37

Mitglied des Europäischen Parlaments Mag. Evelyn Regner (SPÖ): Frau Präsi­den­tin! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Sehr geehrte Abgeordnete des National­rates und Mitglieder des Europäischen Parlaments! Sehr geehrte Frauen Ministerinnen! Was passiert im Schatten der Coronapandemie? – Gewalt; vor allem die Zahlen be­treffend häusliche Gewalt schnellen in die Höhe. Allein in Österreich gibt es 38 Prozent mehr Anrufe bei der Frauenhelpline gegen Gewalt, in anderen europäischen Ländern schaut es nicht viel anders aus.

Gewalt gegen Frauen betrifft uns alle – gut, dass wir dieses Thema heute thematisieren. Sie, Kanzler Kurz, haben in den letzten Monaten so viele Krisenpressekonferenzen gehalten, aber Gewalt gegen Frauen und Mädchen aufgrund der Lockdowns war da niemals ein Thema. 20 Frauen wurden allein in diesem Jahr in Österreich von ihrem Partner oder Ex-Partner ermordet, 22 sind dem Tod nur knapp entkommen – erschreckende Zahlen!

Wenn wir auf die weltweiten Zahlen schauen: 137 Frauen sind es, die täglich nur deshalb ermordet werden, weil sie Frauen sind – nur deshalb! Heute, am Tag der Menschen­rechte, am letzten der 16 Tage gegen Gewalt an Frauen, müssen uns diese Zahlen eines eindeutig vor Augen führen: Die größte, die am weitesten verbreitete, die systema­tischste Menschenrechtsverletzung richtet sich gegen Frauen, ist jene der Gewalt gegen Frauen und Gewalt gegen Kinder. Es gilt deshalb: Frauenrechte sind Menschenrechte!

Heute ist der Geburtstag meiner Tochter, sie wird 14 Jahre alt. Wir schulden es der Generation dieser Mädchen, dass sie ein Mehr an Gleichstellung erleben, dass sie ein Mehr an Schutz beim Kampf gegen die Gewalt erleben. (Beifall bei SPÖ, Grünen und NEOS.)


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Die Gleichstellung der Geschlechter ist eines der Hauptziele der Europäischen Union und auch in Artikel 7 der österreichischen Bundesverfassung verankert. Ich erwarte mir, dass in diesem Bereich sowohl auf europäischer Ebene als auch von der Bundes­regierung aktiv effektive Schritte gesetzt werden. Was macht die Regierung? – Sie inseriert in Tageszeitungen, dass Gewalt ein privates Problem wäre, anstatt Hilfsnum­mern zu veröffentlichen – das ist schlichtweg inakzeptabel, denn das Private ist politisch!

Österreich darf nicht Polen und Ungarn werden. Wir sehen, die Istanbulkonvention erfordert einen aktiven Einsatz. Wir im Europäischen Parlament – Monika Vana ist im Gleichstellungsausschuss aktiv dabei – arbeiten eng mit dem Europarat, mit Penny Bayr zusammen, damit jene Länder, die die Istanbulkonvention bisher nicht umgesetzt haben, dies ändern. Das erfordert unser aller Einsatz.

Im Europäischen Parlament fordern wir die Kommission auf – und sie ist mehr als willens –, auf europäischer Ebene Schritte zu setzen, nicht nur als EU der Istanbul­konvention beizutreten, sondern auch einen Plan B zu haben, nämlich ein Gewaltschutz­programm für Frauen vorzulegen. Dieser Plan B bedeutet, aktiv eine Richtlinie zu schaffen, damit Frauen und Mädchen in Europa geschützt werden, und dafür setze ich mich als Vorsitzende des Ausschusses ganz stark ein. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

Wichtig ist es auch, Gewalt an Frauen in die Liste der Eurocrimes aufzunehmen. Wir brauchen einen Mindestschutz, Mindeststandards und eine Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg. Das ist einer unserer großen Aufträge für die Arbeit im Europäischen Parlament in den nächsten Jahren.

Wir sehen in einigen EU-Staaten aber auch einiges an Positivem, von dem wir lernen können. Ich möchte mein liebstes Beispiel Finnland hervorheben: Finnland ist jenes Land, das die Coronakrise besonders effektiv bekämpft, und dazu gehört auch ein natio­naler Aktionsplan, um die Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen. Finnland vergleicht Zahlen, Daten und Fakten und schafft auf diese Art und Weise eine bessere Zusam­menarbeit zwischen der Justiz, den Verwaltungsbehörden und den NGOs.

Wir schulden unseren Mädchen und unseren Frauen, in Österreich wie in Europa, uns dafür einzusetzen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

11.57


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Susanne Fürst. – Bitte.


11.57.32

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Ministerinnen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich schließe gleich an die Worte meiner Vorrednerin an und nehme Bezug auf die Istanbulkonvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Es ist eine Selbst­verständlichkeit, natürlich: Jedes Land kämpft gegen Gewalt, auch gegen Gewalt an Frauen und Kindern. Dafür gibt es vor allen Dingen das Strafrecht, da müssen geeignete Mittel vorgesehen sein, damit es zu einer wirksamen Strafverfolgung kommt, und natürlich muss man da schon auch in die Prävention investieren.

Die Istanbulkonvention ist ein völkerrechtlich bindendes Instrument und verpflichtet die Staaten eben, wirksam gegen Gewalt an Frauen vorzugehen. Mehrere Vorrednerinnen haben hier aber auch schon wieder moralisierend erwähnt, dass es Länder gibt, die die Konvention nicht umsetzen, die sie ablehnen – und dafür stellen meine Vorrednerinnen sie an den Pranger. Auch meine Vorrednerin tut sich da hervor und prangert Ungarn und Polen an: Weil sie die Konvention nicht umsetzten, nicht ratifizierten, würden sie Gewalt an Frauen schüren oder gutheißen und sich nicht gegen Gewalt an Frauen aussprechen.


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Das ist nicht richtig! Man muss schon auch ansprechen, warum diese Länder sich gegen die Umsetzung der Istanbulkonvention wehren und dass diese sich eben nicht aus­schließlich der Bekämpfung echter Gewalt gegen Frauen widmet, sondern dass da sehr wohl – auch wenn das heute schon bestritten wurde – eine Ideologie dahintersteckt, die man ablehnen darf.

Ungarn und Polen haben sehr wohl ein ausreichendes Strafrecht, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, und sie haben auch Frauenhäuser und Präventionsmaßnahmen. Sie wehren sich jedoch gegen die Ideologie, die ihnen da aufgezwungen werden soll – und meiner Meinung nach zu Recht. Die Konvention geht nämlich davon aus, dass die Ursache für Gewalt immer bereits in der Erziehung liegt und in der Kindheit vorgegeben wird. Daher müssen jetzt auch schon kleine Buben lernen, dass Mädchen und Buben gleichwertig sind. – Ja, natürlich, aber da soll schon wieder Sexualkundeunterricht für Kleinstkinder stattfinden, man muss gleich daran arbeiten und erziehen; aber nicht die Familien sollen die Kinder erziehen, sondern der Staat soll eingreifen.

Es beinhaltet den Ansatz, dass die Geschlechter nicht biologisch sind, sondern soziale Konstruktionen; und es wird angegeben, dass dieses Geschlecht eben nicht durch die Biologie und die Natur determiniert wird, sondern durch gesellschaftlich geprägte Rollen und Verhaltensweisen, die da den Männern und Frauen zugewiesen werden. Das sehen aber nun einmal nicht alle so. Die Konvention negiert da einfach die naturgegebene Verschiedenheit von Männern und Frauen, Verhaltensunterschiede seien nur sozial verursacht und seien schon per se diskriminierend.

Man muss also sehr aufpassen, wenn da von Gewalt die Rede ist. Wir verstehen darun­ter echte körperliche Gewalt. In dieser Konvention wird der Gewaltbegriff aber sehr, sehr weit und exzessiv definiert, weil zum Beispiel schon ein Familienleben mit einer klas­sischen Rollenaufteilung – wenn die Frau sich mehr der Kindererziehung widmet und mehr Hausarbeit leistet als der Mann – sozusagen schon als überaltertes Verhal­tens­muster, das gesellschaftlich zugewiesen wurde, und schon als Teil der strukturellen Gewalt angesehen wird. Das lehne ich aber entschieden ab. So machen das auch Ungarn und Polen, und sie haben dazu jedes Recht – ohne gescholten zu werden, dass sie nichts gegen Gewalt an Frauen machten. (Beifall bei der FPÖ.)

Zur Coronapolitik kann ich nur sagen: Es wird schon so sein, dass da die Gewalt gegen Frauen und auch gegen Kinder oder die Konflikte und Aggressionen zugenommen haben. Da muss man aber schon vor allen Dingen die Regierungsparteien und auch die Parteien, die den Lockdown unterstützt haben, in die Pflicht nehmen. Das ist eben für Familien, die auf engstem Raum zusammenwohnen, bei denen die Kinder zu Hause sind, in denen Männer und Frauen rund um die Uhr beisammen sind, eine unglaublich belastende Situation, in der sich die Aggression steigert. Da sollte man wohl eher zunächst einmal schauen, dass man Lockdown, Schulschließungen und so weiter möglichst kurz hält oder nicht mehr wiederholt. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)

Ein Fehler in dieser Konvention ist ja auch, dass sie bezeichnenderweise nur auf Bezie­hungstaten eingeht, die es gibt und die man bekämpfen und bestrafen muss; sie be­schäftigt sich aber nicht mit den Übergriffen auf der Straße, die aber auch ein bedeutendes Problem darstellen – und da frage ich mich schon, ob uns da nicht Ungarn und Polen um einiges voraus sind. Ich halte es daher für total unangebracht, auf diese Länder loszugehen; dasselbe gilt für die Rechtsstaatlichkeitsdebatte: Es soll nur Ideologie aufgedrängt werden. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.02


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Michel Reimon. – Bitte.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 82

12.03.05

Abgeordneter Michel Reimon, MBA (Grüne): Zu einem so späten Zeitpunkt in der Debatte sollte eigentlich schon fast alles gesagt sein. Mir ist aufgefallen, was nicht vorgekommen ist, und das finde ich relativ spannend: Mehrere Redner und Rednerinnen haben die beiden großen Studien, die wir zu Gewalt an Frauen haben, erwähnt: dass weltweit ein Drittel der Frauen über 15 Jahren im Laufe ihres Lebens Opfer von Gewalt wird, dass es nach einer anderen Studie in Europa bis zu 50 Prozent der Frauen sind. Worüber niemand gesprochen hat, weil wir keine Zahlen dazu haben, ist, wie viel Prozent der Männer Gewalt gegen Frauen ausüben. Wir wissen es nicht.

Wir können aus diesen Studien, die wir haben, Schlüsse ziehen. Wenn ich es auf diesen Plenarsaal herunterbreche: 72 Frauen wurden als Abgeordnete angelobt, von diesen 72 werden nach diesen Studien im Laufe ihres Lebens ein Drittel bis die Hälfte – 24 bis 36 – Opfer von Gewalt. Das muss man sich einmal vor Augen halten, denn das können wir uns vor Augen halten. Was wir uns nicht vor Augen halten können, ist, wie viele Schläger da eigentlich herumrennen und diese Taten begehen – und ich finde, dieser Debatte muss man sich stellen, sollte man sich stellen. Dazu fehlen offensichtlich die Daten, wenn man es nicht einmal hier im Parlament so diskutieren kann.

Wir haben einen Vorschlag: Gerade vorhin haben wir relativ spontan und ad hoc be­sprochen, dass wir uns darum kümmern sollten, diese Daten zu bekommen, um das nächste Mal, wenn wir eine solche Debatte führen, diese auf Zahlenbasis auch über die Männer zu führen – und nicht nur über die Frauen, die davon betroffen sind. Das geht, die Mittel dazu gibt es Gott sei Dank – und da sind wir gleich bei der Europadebatte, weil das nicht nur ein österreichisches Thema und nicht nur für Österreich interessant ist.

Die Europäische Union stellt ihre Politik in diesem Bereich in den nächsten sieben Jahren um, mit dem Budget für die nächsten sieben Jahre, das wir jetzt diskutieren. Das ist eine interessante Sache, durch Zusammenlegung wurde ein neuer Fonds geschaffen: 400 Millionen Euro für Aufklärungsarbeit, für frauenpolitische Arbeit und Rechtearbeit. Das klingt nach wahnsinnig viel Geld, umgelegt auf sieben Jahre und 27 Mitgliedstaaten sind das 2 Millionen Euro pro Land und pro Jahr, die nun für Aufklärungsarbeit und Informationsarbeit in diesem Bereich zur Verfügung stehen. Dieses Geld kann man aller­dings nutzen, muss man nutzen und muss man einsetzen – und das ist auch europaweit wichtig.

Wie haben es gehört: Drei Nachbarländer Österreichs – Ungarn, Slowakei und Tschechien – haben die Istanbulkonvention noch nicht ratifiziert, dort spielt das keine Rolle. Die Situation in Polen bringt Frauen tatsächlich realpolitisch unter Druck. Bulgarien hat nicht unterzeichnet. Es ist wichtig, dass wir in diesem Bereich europäische Politik machen, weil es möglich ist, aufklärende, unterstützende und beratende Organisationen von der europäischen Ebene aus zu finanzieren. Wenn diese in Polen oder sonst wo kein Geld bekommen, dann können wir das auf europäischer Ebene machen. Das ist wichtig und gehört mit dem nächsten europäischen Budget unterstützt. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Gabriela Schwarz.)

Ich finde, wir müssen aber nicht mit dem Finger auf andere EU-Mitgliedstaaten zeigen. In Österreich ist Gewalt von Vätern gegenüber ihren Kindern erst seit Ende der Sieb­zigerjahre strafbar, und Vergewaltigung in der Ehe ist erst seit Ende der Achtzigerjahre verboten. Wir sind die erste Generation, der das überhaupt verboten ist. Bis dahin war es legal. Tun wir doch bitte nicht so, als ob das bei uns kein Problem und kein Thema wäre!

Wenn ihr von der FPÖ euch hierherstellt und sagt: Oh, unsere Kultur hat sich von der Gewalt abgewendet!, ja, bitte, dann geht und kniet am Grab von Johanna Dohnal nieder, dafür, dass sie das in Österreich geschafft hat – nämlich gegen eure Politik und gegen


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 83

eure Kultur. Wir haben es geschafft, dass hierzulande Gewalt gegen Frauen nicht mehr legitimiert werden kann, aber genau ihr mit eurer konservativen Rechtspolitik habt jahr­zehntelang dagegen gekämpft, dass diese Frauenrechte durchgesetzt werden können. Gegen euch haben wir das durchgesetzt (Abg. Amesbauer: ... ÖVP!), gegen euch haben wir das geschafft, Gott sei Dank! (Beifall bei den Grünen.)

Wie gesagt, wir müssen nicht mit dem Finger auf Polen oder sonst wohin zeigen, wir werden uns dagegen wehren müssen, dass es einen Backlash gibt. Wir werden immer dagegen kämpfen müssen, wenn in Österreich Stimmen laut werden, dass man Schwan­gerschaftsabbrüche wieder einmal zur Diskussion stellt (Heiterkeit der Abgeordneten Bösch und Kassegger) und Studien erhebt und sonst etwas, wenn der politische Katholizismus beginnt (Abg. Amesbauer: Sie meinen jetzt die Frau Kugler!), im Parlament ein und aus zu gehen. Dann werden wir sehr wachsam sein müssen und keinen Fußbreit weichen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.08


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Johannes Margreiter ist nächster Redner. – Bitte.


12.08.26

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frauen Bundesministerinnen! Diese Debatte dreht sich um ein anderes Virus. Der Evolution hat es gefallen, bei den verschiedenen Arten die Geschlechter unterschiedlich auszustatten: Wir kennen Arten mit pfauenhaft schönen Männchen und unscheinbaren Weibchen, wir kennen drohnenhafte Männchen und bienenfleißige Weibchen, und ja, dann gibt es noch den Menschen, und beim Menschen ist es halt so, dass die Männer mit körperlicher Überlegenheit ausgestattet sind. Das mag evolutionsgeschichtlich durchaus Sinn gehabt haben, heute wirkt sich diese körperliche Überlegenheit toxisch aus, toxisch wie ein Virus, und das Virus heißt Gewalt gegen Frauen.

Es ist aber nicht nur körperliche Gewalt, wir reden auch von Abhängigkeiten emotionaler und wirtschaftlicher Natur. Dieses Virus, das das Leben von so vielen Menschen und Familien vergiftet, kostet auch Menschenleben. Wir haben von dieser Statistik heute schon gehört. Und auch hier in Österreich ist die Infektionszahl viel zu hoch.

Machen wir uns nichts vor: Das Virus ist in allen Gesellschaftsschichten verbreitet. Da brauchen wir nicht Bevölkerungsgruppen auseinanderzudividieren, egal ob mit Migra­tionshintergrund oder autochthon oder was immer, egal ob reich oder arm. Ich weiß es aus meiner Berufspraxis: In allen Gesellschaftsschichten kommt es vor. Die Langzeit­folgen dieses Virus, von dem wir jetzt, in dieser Debatte, sprechen, sind nicht weniger schwerwiegend als die des Coronavirus. Das muss uns klar sein.

Als Justizsprecher meiner Fraktion möchte ich anerkennend die justiz- und sicherheits­politischen Anstrengungen hervorheben, die in den letzten Jahren unternommen wurden, um Betroffenen besser zu helfen. Die psychosoziale Prozessbegleitung, das Betretungs- und Annäherungsverbot, die Möglichkeiten, einstweilige Verfügungen zu erlassen: All das wurde in den letzten Jahren – vollkommen zu Recht – stark ausgebaut. Die Gewaltschutzzentren in den Bundesländern leisten hervorragende und wichtige Arbeit. Ich möchte ihnen dafür ganz besonders danken. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Gerade als Justizsprecher ist es mir aber ein beson­deres Anliegen, zu betonen: Gewaltschutz ist keine Aufgabe, die alleine die Gewalt­schutzeinrichtungen oder die Gerichte betrifft. Die Gerichte sind quasi das letzte Auffangnetz, die Ultima Ratio des Strafrechtes. Diese zieht erst dann, wenn schon etwas


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 84

passiert ist und wenn es manchmal traurigerweise schon zu spät ist. Die toxische Verbindung von Gewaltbereitschaft und emotionaler Verstrickung, wie es sie in diesen Fällen oft gibt, macht aber auch das Strafrecht oft zahnlos, wenn Frauen in der Haupt­verhandlung plötzlich die Aussage verweigern und den Gerichten dann nichts anderes übrig bleibt, als freizusprechen. Gerade unlängst, am 7.12., gab es wieder einen Fall: „‚Raubüberfall‘ war häusliche Gewalt“. (Der Redner hält einen Ausdruck in die Höhe.) Das sind die Themen, bei denen man sieht: Das Strafrecht kommt zu spät.

Das ist wichtig, auch die Beratung ist wichtig, aber noch viel wichtiger wäre es, präventiv zu arbeiten. Da kommt den Medien eine wichtige Aufgabe zu. Mich stört es immer wieder, wenn man in den Medien von häuslicher Gewalt liest. Da wird von Bezie­hungs­dramen gesprochen anstatt von brutalen Morden, die passiert sind. Da muss sich etwas ändern, weil nur diese Änderung auch dazu führt, dass sich das Bewusstsein ändert, und dieses Bewusstsein müssen wir in der Phase der Evolution, in der wir uns jetzt befinden, endlich einmal zu Gewaltfreiheit führen. Da sind schon die Männer ganz besonders angesprochen.

Daneben spielt aber auch die wirtschaftliche Situation der Frauen oft eine Rolle. Ich weiß das. Frauen sind in ihrer Dispositionsfähigkeit oft so abhängig von Männern, dass dies eine Rolle spielt, wenn es darum geht, ob die Anzeige aufrechterhalten wird, ob sie eine Aussage machen wollen. Da ist das Unterhaltsrecht gefragt, da werden wir am Unter­haltsrecht schrauben müssen, damit wir den Frauen mehr Unabhängigkeit einräumen und mehr Unabhängigkeit verschaffen, damit sie sich aus der Gewalt befreien können.

Wir müssen aber noch früher ansetzen: Gewaltschutz fängt schon in der Erziehung, in Schulen, in Bildungseinrichtungen an. Wir müssen das präventiv der Jugend einimpfen. Das ist die Impfung gegen dieses Virus: dass Gewalt in zwischenmenschlichen Bezie­hungen nie, nie und niemals Platz haben darf.


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, Sie müssen nun den Schlusssatz formu­lieren, bitte.


Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (fortsetzend): Mein abschließender Appell: Schauen wir aufeinander! Schauen wir aufeinander, so wie wir das gelernt haben, so wie es die Kampagne im Zusammenhang mit Corona uns gezeigt hat, damit wir die Sensibilität gewinnen, damit wir dieses Virus der Gewalt gegen Frauen endgültig besie­gen! – Danke schön. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen.)

12.14


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

12.14.22Einlauf und Zuweisungen


Präsidentin Doris Bures: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 4312/J bis 4428/J

Schriftliche Anfragen an den Präsidenten des Nationalrates:

22/JPR und 23/JPR

2. Anfragebeantwortungen: 3575/AB bis 3747/AB


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 85

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Depotgesetz geändert wird (596 d.B.)

Österreichisch-Jüdisches Kulturerbegesetz – ÖJKG (605 d.B.)

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 67 Abs. 4 BHG 2013 über die Ergeb­nisse des Beteiligungs- und Finanzcontrolling zum Stichtag 30. September 2020 (Vor­lage 43 BA)

Monatserfolg Oktober 2020 sowie COVID-19 Berichterstattung, gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19 Fondsgesetz, § 3b Abs. 4 ABBAG-Gesetz und § 1 Abs. 5 Härtefallfonds­gesetz, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vorlage 44 BA)

Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Non-Profit-Organi­sationen Unterstützungsfonds für November 2020, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (Vorlage 45 BA)

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes betreffend Österreich Institut G.m.b.H.; Follow-up-Über­prüfung – Reihe BUND 2020/44 (III-203 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Zivile Flugsicherung; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2020/45 (III-204 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Förderungen in der Siedlungswasser­wirt­schaft – Reihe BUND 2020/46 (III-211 d.B.)

*****

Fristsetzungsantrag


Präsidentin Doris Bures: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass Frau Abgeordnete Stephanie Krisper beantragt hat, dem Ausschuss für innere Angelegen­heiten zur Berichterstattung über den Antrag 1018/A(E) eine Frist bis 14. Dezember 2020 zu setzen.

Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.

Behandlung der Tagesordnung


Präsidentin Doris Bures: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 1 und 2, 4 und 5, 6 bis 10, 12 und 13, 14 bis 17, 18 bis 22, 24 und 25, 26 bis 28, 29 und 30, 31 und 32, 34 bis 36 sowie 37 und 38 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.


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Redezeitbeschränkung


Präsidentin Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9,5 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP 185, SPÖ 128, FPÖ 105, Grüne 95 sowie NEOS 76 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tages­ordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 38 Minuten. Darüber hinaus wird deren Redezeit auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die soeben dargestellten Redezeiten.

Ich ersuche um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig so angenommen.

Damit gehen wir in die Tagesordnung ein.

12.16.301. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (481 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem Maßnahmen zur Bekämpfung von Hass im Netz getroffen werden (Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz – HiNBG) (516 d.B.)

2. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (463 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Kommunikationsplattformen-Gesetz erlassen und das KommAustria-Gesetz geändert wird (509 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zu den Punkten 1 und 2, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Selma Yildirim. – Bitte.


12.17.16

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Frau Präsidentin! Werte Mitglieder der Bun­desregierung! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! In unserer Welt gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, der Allgemeinheit Mitteilungen, Meinungen und Infor­mationen zukommen zu lassen, und das mit einer Reichweite, die nahezu unbegrenzt ist. So trägt die moderne Kommunikation zu Information, Meinungsfreiheit und Vielfalt bei. Tatsache ist aber leider auch, dass manche irregeleitete Personen diese Möglich­keiten dazu nützen, Unwahrheiten über Fakten und Verschwörungstheorien schnell in einem großen Kreis von Menschen zu verbreiten. Jede und jeder von uns stößt immer wieder auf derartige – ich nenne sie jetzt einfach einmal so – Fakenews.

Ein derartiges Verhalten, sehr geehrte Damen und Herren, darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben. Bisher standen Betroffene dem relativ machtlos gegenüber. Das wird sich nun ändern, und darüber bin ich schon sehr froh.

Der Justizteil des Gesetzespaketes wurde im Ausschuss mit einem gemeinsamen Ziel gut debattiert und mit Zustimmung fast aller Fraktionen vorbereitet. Anregungen und Kritikpunkte aus dem Begutachtungsverfahren wurden im Großen und Ganzen berück­sichtigt und in den Gesetzesvorschlag eingearbeitet.

Das Ergebnis dieses Prozesses ist ein Gesetzespaket mit dem Ziel, Hass im Netz einen Riegel vorzuschieben. Opfer sollen damit besser geschützt werden, und das Begehren


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 87

der Unterlassung soll einfacher durchsetzbar werden. Auch der Bereich des soge­nannten Upskirting – ich erinnere an meinen diesbezüglichen Antrag, Frau Ministerin, den ich bereits im Dezember 2019 eingebracht habe – wurde berücksichtigt. Das uner­wünschte Fotografieren insbesondere unter den Rock von Frauen beziehungsweise das Anfertigen von Nacktfotos oder Nacktvideos ohne Wissen oder Einwilligung der Betrof­fenen werden nunmehr ausdrücklich unter Strafe gestellt.

Die SPÖ wird diesem Gesetzespaket im justiziellen Teil daher ihre Zustimmung geben, weil damit ein Schritt in die richtige Richtung gemacht wird. Ein Wermutstropfen ist dabei jedoch, dass der Strafrahmen für das bloße Anfertigen dieser Bilder von dem ursprüng­lich vorgesehenen einen Jahr auf sechs Monate reduziert wurde. Damit ist die Straf­drohung im internationalen Vergleich schon sehr gering. Um es klar zu benennen: Es geht um sexuelle Gewalt gegen Frauen, es geht um Grenzüberschreitungen, es geht um unzulässige Machtausübung. Heimlich intime Fotos zu machen und dann womöglich im Netz zu verbreiten ist ein schwerer Angriff auf die Integrität von Menschen, insbesondere von Frauen und Mädchen. (Beifall bei der SPÖ.) Das ist kein Kavaliersdelikt, daher sollte auch die Strafdrohung dem Unrechtsgehalt der Tat entsprechen. Wir werden daher einen Abänderungsantrag einbringen, der den Strafrahmen wieder mit einem Jahr fest­legt.

Ich möchte aber an dieser Stelle auch einen Hilferuf von SOS-Kinderdorf aufgreifen, der zu Recht auf besondere Betroffenheit von Kindern und Jugendlichen hinweist, und bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Begleit­maßnahmen zur tatsächlichen Wirksamkeit der Rechtsmittel bezüglich ‚Hass im Netz‘ für Kinder und Jugendliche“

Der Nationalrat möge beschließen:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, sicher zu stellen, dass speziell Kinder und Jugendliche tatsächlich Zugang zu den in der Regierungsvorlage vorgesehenen Rechtsmittel haben.

Dazu braucht es zum einen den Abbau von Zugangshürden, wie

- der Befreiung von der Gerichtsgebühr und damit ein gänzlicher Entfall der Kosten­ersatzpflicht für Minderjährige;

- die verpflichtende Prozessbegleitung für Minderjährige;

- die Möglichkeit, einen Antrag nach § 549 ZPO gleichzeitig mit dem Antrag auf pflegschaftsgerichtliche Genehmigung stellen zu können – ansonsten wäre der Rechts­schutz gegen Gewalt und Hass im Netz für Minderjährige faktisch langsamer und damit weniger wirksam als für Erwachsene!

Zum anderen müssen Kinder und Jugendliche überhaupt einmal erfahren, welche Rechte sie haben. Nur dann können sie sie auch wahrnehmen. Dazu braucht es:

- niederschwellige und für Kinder und Jugendliche verständliche Informationen, sowie kostenlose Beratung darüber, welche Möglichkeiten sie haben, sich gegen Gewalt und Hass im Netz zu wehren.

- Plattform-Betreiber müssen dazu angehalten werden, ihre Meldeverfahren entsprechend niederschwellig und kindgerecht zu gestalten.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 88

- Und nicht zuletzt müssen die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte das notwendige Wissen haben, damit Kinder und Jugendliche zu ihrem Recht kommen. Dazu sind drin­gend spezifische Informationskampagnen bzw. Ausbildungsoffensiven bei Polizei, Rich­terschaft und Staatsanwaltschaft notwendig.“

*****

Ich hoffe doch auf ein Einsehen und ein Einlenken sowie auf Ihre Zustimmung. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.23

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim, Eva Maria Holzleitner BSc

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Begleitmaßnahmen zur tatsächlichen Wirksamkeit der Rechtsmittel bezüglich „Hass im Netz“ für Kinder und Jugendliche

eingebracht im Zuge der Verhandlung über den Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (481 d.B.): Bundesgesetz, mit dem Maßnahmen zur Bekämpfung von Hass im Netz getroffen werden (Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz – HiNBG) (516 d.B.)

(TOP 1)

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, sicher zu stellen, dass speziell Kinder und Jugendliche tatsächlich Zugang zu den in der Regierungsvorlage vorgesehenen Rechtsmittel haben.

Dazu braucht es zum einen den Abbau von Zugangshürden, wie

•             der Befreiung von der Gerichtsgebühr und damit ein gänzlicher Entfall der Kostenersatzpflicht für Minderjährige;

•             die verpflichtende Prozessbegleitung für Minderjährige;

•             die Möglichkeit, einen Antrag nach § 549 ZPO gleichzeitig mit dem Antrag auf pflegschaftsgerichtliche Genehmigung stellen zu können – ansonsten wäre der Rechts­schutz gegen Gewalt und Hass im Netz für Minderjährige faktisch langsamer und damit weniger wirksam als für Erwachsene!

Zum anderen müssen Kinder und Jugendliche überhaupt einmal erfahren, welche Rechte sie haben. Nur dann können sie sie auch wahrnehmen. Dazu braucht es:

•             niederschwellige und für Kinder und Jugendliche verständliche Informationen, sowie kostenlose Beratung darüber, welche Möglichkeiten sie haben, sich gegen Gewalt und Hass im Netz zu wehren.

•             Plattform-Betreiber müssen dazu angehalten werden, ihre Meldeverfahren ent­sprechend niederschwellig und kindgerecht zu gestalten.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 89

•             Und nicht zuletzt müssen die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte das notwendige Wissen haben, damit Kinder und Jugendliche zu ihrem Recht kommen. Dazu sind dringend spezifische Informationskampagnen bzw. Ausbildungsoffensiven bei Polizei, Richterschaft und Staatsanwaltschaft notwendig.

Begründung

Bereits im Zuge des Begutachtungsverfahren haben SOS-Kinderdorf und andere Kinderrechts- und Kinderschutzorganisationen darauf hingewiesen, dass der Schutz, die Rechte und die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen gemäß dem Verfassungs­gesetz zu den Rechten von Kindern besonders in der garantierten Wirksamkeit des Gesetzes stärkere Beachtung finden muss. Denn die Ausgestaltung des geplanten Rechtsschutzes entscheidet letztlich darüber, ob Kinder und Jugendliche sich in der Praxis tatsächlich wirksam gegen Gewalt und Hass im Netz wehren können. In der geplanten Art und Weise können sie das nicht!

Bereits 2018 hat eine von SOS-Kinderdorf beauftragte Studie1 gezeigt, dass fast 30% aller Kinder und Jugendlichen von sexueller Gewalt im Internet betroffen sind. Häufig wissen Kinder und Jugendliche aber gar nicht, welches Verhalten strafbar ist und nur 8% erstatten Anzeige. Eine Auswertung von 600 anonymen Protokollen der Helpline Rat auf Draht zeigte zudem, dass Kinder und Jugendliche, wenn sie sich gegen sexuelle Belästigung und Gewalt im Netz wehren möchten, auf zahlreiche Hürden stoßen2. So fehlt etwa auch der Polizei oft das nötige Wissen im Umgang mit Gewalt im Netz. Nicht selten wird Opfern suggeriert, sie seien selbst schuld an der Situation und ihnen geraten, sich von der jeweiligen sozialen Online-Plattform zurückzuziehen, statt Anzeige zu erstatten. Ohne diese Aspekte mitzubedenken, geht jede noch so gut gemeinte Initiative gegen Gewalt und Hass im Netz letztlich ins Leere. Ohne Betroffene altersgerecht zu informieren, zu begleiten und zu stärken, bleibt ein solches Gesetz ohne relevante posi­tive Auswirkungen.

1 https://www.sos-kinderdorf.at/so-hilft-sos/einsatz-fur-kinderrechte/sicheronline/studie

2 https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200818_OTS0075/mehr-schutz-fuer-jugendliche-bei-sexueller-belaestigung-im-netz

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Als Nächste gelangt Frau Klubvorsitzende Sigrid Maurer zu Wort. – Bitte.


12.23.33

Abgeordnete Sigrid Maurer, BA (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Ministerinnen! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Es ist heute ein besonderer Plenartag für Tausende Betroffene von Hass im Netz. Ich freue mich auch persönlich sehr, dass wir heute ein effektives, umfassendes Paket zur Be­kämpfung von Hass im Netz verabschieden können. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Erlauben Sie mir bitte, an diesem Tag auch ein bisschen aus meiner persönlichen Erfah­rung mit diesem Thema zu sprechen. (Oh-Rufe bei der FPÖ.) Der Hass begleitet mich persönlich seit meinem allerersten Interview in einer österreichweit erscheinenden Tageszeitung vor elf Jahren. (Abg. Amesbauer: Mei!) Ich glaube, dass den meisten Frauen im Raum Ähnliches passiert ist. Der Hass gehört für uns PolitikerInnen zum


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 90

Alltag, es ist für uns völlig normal, dass wir sexistisch beschimpft werden, dass wir abge­wertet werden, dass grausliche Witze über uns gemacht werden, dass wir bedroht werden, dass uns Vergewaltigung gewünscht wird, dass uns Vergewaltigung teilweise angedroht wird, dass uns der Suizid nahegelegt wird, dass uns der Tod gewünscht wird und das auch explizit in Gewaltdrohungen endet.

Das ist leider Realität für uns Politikerinnen und Politiker, insbesondere für uns Frauen, und wir sind es gewohnt. Wir sind aber in einer privilegierten Situation, wir können uns  wenn die Drohungen ganz massiv sind anwaltliche Vertretung leisten und wir können die Öffentlichkeit adressieren. Die meisten Betroffenen von Hass im Netz können das nicht, und für diese Betroffenen ist dieses Paket so extrem wichtig. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich habe mich in den letzten Jahren nicht ganz freiwillig sehr intensiv mit diesem Thema beschäftigt. Es ist Ihnen allen die sogenannte Bierwirtcausa bekannt, ein wirklich skurriler Fall, der für große Empörung und auch große Diskussion in der Öffentlichkeit gesorgt hat und der gewissermaßen die in diesem Bereich leider sehr oft klassische Täter-Opfer-Umkehr bestätigt hat, wozu es sehr breite Diskussionen gab.

Dieser Fall hat für sehr viel Aufmerksamkeit und Bewusstsein gesorgt. Ich habe Tau­sende Nachrichten von Leuten bekommen, die geschrieben haben: Ich wusste ja über­haupt nicht, dass das tatsächlich so schlimm ist! Mir haben ganz, ganz viele Betroffene geschrieben: Teenager, deren Ex-Freunde von ihnen Nacktfotos in Whatsapp-Gruppen, in Facebook-Gruppen gepostet haben; Frauen, die im Internet wüst beschimpft worden sind, weil sie ihre Meinung gesagt haben, die ihre Accounts offline nehmen mussten, weil sie den Hass nicht mehr ausgehalten haben. Besorgte Väter haben sich bei mir gemeldet und gefragt, was sie denn zum Schutz ihrer Töchter tun können, denn sie wollen nicht tatenlos zuschauen, wie der Hass über die jungen Frauen hereinbricht.

Ich habe in den vergangenen Jahren auf all diese Anfragen die ganz oft Hilferufe waren: was soll ich tun, was kann ich tun? , die ich bekommen habe, nur sehr unbe­friedigend antworten können. Meine Antworten haben geheißen: Lösch es! Blockier den Account, blockier die Leute, die dir das schreiben! Gehe einmal eine Zeit lang offline! Melde es bei der Meldestelle Zara und lasse prüfen, ob eine Klage möglich ist! Bei der geltenden Rechtslage ist es bis jetzt so, dass in den allermeisten Fällen von Hass im Netz keine Klage möglich ist. Wenn eine Klage möglich ist, dann nur mit einem erheb­lichen Kostenrisiko und mit einer sehr, sehr langen Prozessdauer. – Das ändern wir heute mit diesem Paket. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Betroffene von Hass im Netz wollen vor allem eines: dass es schnell aufhört und dass es sie nicht mehr betrifft, dass sie sich nicht mehr damit beschäftigen müssen. Wir schaffen mit diesem Paket ein Eilverfahren, das einzigartig ist, das bereits in anderen europäischen Ländern für Aufmerksamkeit sorgt und möglicherweise nachgeahmt wird. Wir führen ein Schnellverfahren ein, das Betroffenen ermöglicht, innerhalb von wenigen Tagen einen Unterlassungsbescheid zu erhalten. Das funktioniert so, dass ein Formular ausgefüllt wird, das mit den Screenshots an das Bezirksgericht geschickt wird, und das Bezirksgericht entscheidet dann innerhalb weniger Tage, was damit zu passieren hat. Wenn das Posting oder die Privatnachricht die Menschenwürde herabwürdigt, dann kommt ein Unterlassungsbescheid, und der Hassposter muss die Gerichtsgebühren in der Höhe von 108 Euro tragen.

Wir verschärfen den Paragrafen zu Cybermobbing. Der von mir erwähnte Fall, ein einmaliges Hochladen von Nacktfotos, fällt bis jetzt nicht unter diesen Paragrafen – in Zukunft wird er das sehr wohl tun.

Wir stärken mit diesem Gesetzespaket den Opferschutz, wir stärken die Persönlich­keits­rechte und wir ermöglichen psychosoziale Prozessbegleitung für die Betroffenen von


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Hass im Netz. Der Hass kann so massiv sein, dass es zu massiven psychischen Beeinträchtigungen kommt; dazu haben wir sehr viele Berichte. Das ist auch ein ganz maßgeblicher Meilenstein in diesem Paket. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Ein weiterer ganz, ganz zentraler Punkt betrifft die großen Plattformen. Facebook und Twitter haben ihre eigenen Regeln, ihre Communityregeln, aber erstaunlicherweise sind sie derzeit so, dass beispielsweise antisemitische Hetze wochenlang stehen bleibt und trotz Meldung nicht gelöscht wird, während andere Inhalte hingegen sofort gelöscht werden. Facebook kann es also, es will es bis jetzt nur nicht. Wir nehmen Facebook, Twitter und die anderen Internetgiganten in die Pflicht. Sie können sich in Zukunft nicht mehr ihrer Verantwortung entziehen. (Beifall bei Grünen und SPÖ sowie bei Abgeord­neten der ÖVP.)

Die Freiheitlichen fürchten jetzt um die Meinungsäußerungsfreiheit. Das mag auch daran liegen, dass die Freiheitliche Partei jene Partei ist, die am häufigsten wegen Verhetzung verurteilt wird und bei der es auch am meisten sogenannte Einzelfälle gibt, aufgrund derer sie Postings löschen lassen müssen – so gerade wieder geschehen. (Zwischenruf des Abg. Deimek.)

Das, worum es bei diesem Gesetzespaket geht, ist genau das Gegenteil, nämlich das Sichern der Meinungsäußerungsfreiheit, denn es gibt ein Grundrecht auf freie Meinungs­äußerung für alle Menschen. Es gibt jedoch kein Grundrecht auf die Verbreitung von Hass im Netz. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

Mit diesem Gesetzespaket ermöglichen wir, dass sich Betroffene nicht zurückziehen müssen, dass Betroffene weiterhin ihre Accounts, ihre Profile im Internet behalten können, weiterhin ihre Meinung äußern dürfen und können und nicht von den Hass­postern und Hetzern verdrängt werden.

Es ist ein sehr, sehr langer Kampf von ganz, ganz vielen Beteiligten – JournalistInnen, AktivistInnen, NetzaktivistInnen – gewesen, und ich möchte auch dem Justizministerium und dem Bundeskanzleramt ganz explizit danken. Deren Beamtinnen und Beamte haben Hervorragendes geleistet, um dieses Paket auf den Weg zu bringen, das in Europa tatsächlich einzigartig ist und das, so glaube ich, auch Nachahmer finden wird. Wir wissen, wir können den Hass nicht abschaffen, aber mit diesem Paket können wir ihn wesentlich effektiver bekämpfen, und darüber freue ich mich wirklich sehr. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)

12.32


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Susanne Fürst. – Bitte.


12.32.30

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Ministerinnen! Sehr geehrte Damen und Herren! Hass im Netz ist angeblich das größte Problem unse­rer Gegenwart; das sehe ich nicht so. Ich sehe den Hass auf der Straße, den Hass in der Realität und die Gewalt in der Realität als noch viel größeres Problem. Es ist aber zuge­gebenermaßen ein Problem, dem man auch mit dem vorhandenen Strafrechts­instru­men­tarium beikommen kann, wenn man es noch um eine schnelle, effektive Durchsetzung ergänzt. Dagegen ist nicht das Geringste einzuwenden, es ist geboten, dass sich Jugendliche, Frauen, wer auch immer entblößt und entwürdigt wird schnell gegen Pos­tings wehren können, sodass diese verschwinden. Wenn jemand Beleidigun­gen aus­gesetzt ist, gefährlich bedroht wird: Wir haben dafür die Strafrechtstatbestände üble Nachrede, Beleidigung, Drohung und so weiter. Es geht also nur um die Durch­setzung.

Mir geht es um den Teil, in dem die Plattformen behandelt werden, denn dieser Teil schießt weit über das Ziel hinaus. Dieser Teil beinhaltet natürlich sehr wohl eine meinungsfreiheitsbeschränkende Maßnahme. (Beifall bei der FPÖ.)


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Das neue Gesetz nimmt Anleihen bei einigen internationalen Gesetzen, wie etwa dem deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetz, und sieht vor, dass große Plattform­betrei­ber – Facebook, Twitter und Co – unter Androhung extrem hoher Bußgelder veranlasst werden, Hinweise auf vielleicht – vielleicht oder vielleicht auch nicht – strafbare Inhalte unter großem Zeitdruck zu bearbeiten und zu löschen. Natürlich führt das dazu, dass sie zuerst einmal lieber mehr löschen, als eine hohe Strafe zu riskieren. Bewertet und geprüft wird das Vorliegen möglicherweise strafbarer Inhalte nicht von Gerichten, sondern von Mitarbeitern von Facebook, oder sie lagern es an externe Dienstleister wie an Correctiv in Deutschland aus. Das heißt, es bestimmen dann Konzerne, Konzern­politik, damit verbundene Ideologie darüber, was bei uns hier gepostet wird und was nicht, was unter Hass zu verstehen ist und was nicht, was gelöscht wird und was nicht. Das ist so der Fall, auch wenn das dann sicherlich von der Frau Minister bestritten werden wird. Ja, es gibt Beschwerdemöglichkeiten, aber wenn massenhaft gelöscht wird, wird man irgendwann nachgeben und das akzeptieren müssen. (Beifall bei der FPÖ.) Insofern entscheiden dann die Konzerne, was ein Bruch mit unserer sonstigen Straf­rechtspflege ist.

Warum greift man auf dieses Mittel der Löschung auf dem Umweg über die Plattformen zurück? Man könnte das auch anders lösen, wie es zum Beispiel schon im Mediengesetz für Medieninhaber, für die Onlineforen von Zeitungen gelöst ist. Wenn diese Hinweise auf unzulässige Inhalte bekommen, dann haben sie nur eine ganz kurze Frist zum Löschen. Sie kommen dem Löschauftrag in beinahe allen Fällen nach, dann ist das Problem erledigt. Sonst hat man die Möglichkeit, zu Gericht zu gehen. Auch da gibt es dann kurze Fristen, innerhalb derer darüber entschieden wird, ob das Posting zulässig ist oder nicht. Das könnte man für die Social Media genauso machen. Man könnte jeden Betreiber einer Facebook-Seite in die Pflicht nehmen. Ich denke, das wäre auch gut, damit man jedem seine Verantwortung klarmacht: Wenn man öffentlich auftritt, ist man auch für den Inhalt verantwortlich. So könnte man auch Kinder und Jugendliche schützen.

Warum geht man also den Umweg über Facebook, sodass sich die Plattformen ein­mischen und etwas selbst löschen müssen? – Weil das Ziel ein anderes ist! Es gibt auch ein dahinterstehendes Ziel, und unsere Frau Verfassungsministerin Edtstadler hat es auch relativ klar – gar nicht so sehr zwischen den Zeilen – ausgesprochen. Sie hat schon öfter gemeint, dass es das Ziel ist, die neuen Technologien von Hass und Desinformation freizuhalten, um so die Nutzer zu schützen. Nur so könne es gelingen, europäische Werte wie Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu stärken.

Hass, diese Emotion soll offensichtlich aus dem Netz eliminiert werden. Desinformation: Was ist das? Wer hat die Wahrheit gepachtet? Wer weiß, was Information ist und was Desinformation ist? Es gibt schon viele Gesetze in anderen Ländern, aus denen man ablesen kann, wohin die Reise gehen soll. Das Problem ist: Hass und Desinformation – Hatespeech und Fakenews – sind völlig unbestimmte Begriffe, die im Strafrecht eigent­lich nichts zu suchen haben. Zum Beispiel Diebstahl: Ich stehle einem Dritten eine fremde, bewegliche Sache. Da weiß jeder: Wenn ich das tue, mache ich mich strafbar; klare Sache! Bei Hatespeech oder dem Verbreiten von Desinformation ist es ein großes Problem, wenn so etwas strafbar ist. Ich weiß nicht, ab wann die Schwelle der Straf­barkeit überschritten ist. Das kann man nicht sagen. Da das jetzt schon so weit definiert worden ist, darf man schon sehr vieles nicht mehr sagen, was mit dem Strafrecht nicht das Geringste zu tun hat. Hatespeech ist so quasi zum Codewort für alles politisch Inkorrekte geworden. Fakenews sind eigentlich regierungskritische Informationen, die nicht erwünscht sind und deshalb gelöscht werden. Das ist mehr als unerfreulich, und damit haben wir einen tiefen Eingriff in die Grundrechte. (Beifall bei der FPÖ.)


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Solche weichen Begriffe wie Menschenwürde, Verletzung der Seele sind ja alle recht und schön, aber wir können nicht unverwundet durchs Leben gehen. Das ist zu diffus. Die Menschen haben nicht nur ein Grundrecht auf Meinungsfreiheit, Meinungsäuße­rungs­freiheit, sondern auch Informationsfreiheit. Ich möchte, wenn ich mit jemandem spreche, wenn ich in den sozialen Medien aktiv bin, debattieren, mich mit Menschen auseinandersetzen können, die vom äußersten linken Spektrum bis hin zum rechten Spektrum alles abdecken. Nur so kommen wir zu fruchtbringenden Auseinanderset­zun­gen. Die Grenze ist im Strafrecht festgelegt, sie ist bei Gewalt und bei Drohungen über­schritten, natürlich! (Beifall bei der FPÖ.)

Wo die Reise hingeht, sieht man an vielen, vielen Beispielen. Es geht nur um den Schutz von bestimmten Gruppen, andere Gruppen werden nicht geschützt. Es geht darum, Äußerungen zu eliminieren, die der Klimamainstreamauffassung widersprechen. Islam­kritik ist nicht erwünscht, Einwanderungskritik ist nicht erwünscht, traditionelle Familien­bilder sind nicht mehr erwünscht und auch Satire fällt schon sehr oft dem Löschwahn zum Opfer. Das sind nur ein paar Beispiele aus dem Ausland dafür, was jetzt zu uns kommen wird. Jede Kritik am Islam ist also Islamophobie. Der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft hat sich über dieses Gesetz schon sehr gefreut. Das sollte uns doch nachdenklich machen, weil er nun natürlich jede Islamkritik als Hass im Netz bezeichnen und verfolgen kann. Ich bin übrigens auch gespannt, ob so wie in Deutsch­land nur die deutsche Hassrede verfolgt wird oder ob wir uns auch die Hassreden in türkischer und arabischer Sprache ansehen.

Aussagen gemäßigter Muslime – es gibt zum Beispiel in Frankreich fremde muslimische Enklaven –, dass die Angriffe im Namen des Islam zunehmen werden: Hassrede, 10 000 Euro Strafe in Frankreich.

Die unkontrollierte Anwesenheit unbegleiteter Minderjähriger ist ein Problem, da viele beim Alter schwindeln und Verbrechen begehen werden: Anzeigen wegen Diskriminie­rung, Hassrede, Aufstachelung zum Hass. Die Meldung: Ein Jugendlicher wurde von fünf Schwarzafrikanern verprügelt!, sie stimmt, sie ist nachweislich wahr, aber: Fake­news, geht nicht. Auch betreffend Zitaten aus offiziellen Kriminalstatistiken, wenn da zum Beispiel vorkommt, dass die Afghanen bei Vergewaltigungen überproportional auf der Täterseite zu finden sind, also wenn ich das zitiere, heißt es: Aufstachelung zum Hass, Schüren von Vorurteilen.

Es wird auch der Bundeskanzler dann ein Problem mit seinen Aussagen haben, wenn er sagt, das Virus wird aus dem Ausland eingeschleppt – ob es stimmt oder nicht, dass 60 Prozent der Coronakranken in den Krankenhäusern Migranten sind, ist egal.

Es gibt schon Judikatur: Auch wahre Tatsachen dürfen nicht benannt werden, weil sie eben auch unter Hassaufstachelung fallen. Es geht da um Macht, es geht da nicht nur darum, Aufrufe zu Hass und Gewalt schnell zu eliminieren. Es geht darum, sich die Deutungshoheit, die Meinungsmacht, die Regulierung der Debatte zurückzuholen. Es soll zur Löschung von vollkommen legalen Statements, die aber kontrovers sind und eben den Regierungen nicht passen, kommen. Das ist eine traurige Entwicklung.

Die Meinungsfreiheit war von der höchstgerichtlichen Judikatur auch immer als solche gemeint. Meinungen können auch verstören, Meinungen können verletzen, ja, weil sie eben ein breites Spektrum umfassen. Wir können oft die Meinung von anderen Men­schen nicht verstehen, aber die Grenze ist eben nur bei Gewalt. Und jetzt wird da völlig eingegriffen, wird dieser verfassungsrechtliche Grundsatz niedergeschmettert. Eine Argumentation, Debatte dazu zählt nicht mehr – und daher ist das Ganze eine Attacke auf dieses Grundrecht und hat mit Rechtsstaatlichkeit, mit Menschenrechten, mit Demo­kratie oder Stärkung der Demokratie nichts zu tun. Im Gegenteil: Der Demokratie wird damit ein Eck eingeschlagen.


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Wahrheit, was Information ist, was Desinformation ist, kann nicht vorgegeben werden, sie ist immer ein Produkt von vielen langen, oft jahrelangen Auseinandersetzungen. Das kann nicht verordnet werden, sondern die Wahrheit ist eine Tochter der Zeit und der Auseinandersetzungen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.42


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Michaela Steinacker. – Bitte.


12.42.50

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Minis­terinnen! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Frau Kollegin Fürst, zuallererst muss ich mich an Sie wenden, denn Ihre zynische Einleitung, die Art, wie Sie über die Wichtigkeit des Themas Hass im Netz gesprochen haben, ist nicht angebracht! (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Amesbauer: Wollen Sie jetzt auch schon entscheiden, was angebracht ist?!) Wir sprechen heute, an einem der großartigsten Tage des Parlamentarismus, über wichtige Maßnahmen, über Maßnahmen, die notwendig und wichtig sind, um dem Phänomen Hass im Netz in einer neuen digitalen Welt zu begegnen. Bitte nehmen Sie diesen Ihren Zynismus zurück! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Meine Vorrednerinnen haben schon einige Eckpunkte dieses Gesetzespakets erläutert. Ich möchte anhand eines Beispiels schildern, was sich mit den heutigen Gesetzes­beschlüssen für Opfer von Hass im Netz ändert, vor allem im Justizteil.

Stellen wir uns vor, ein junges Mädchen, nennen wir sie Julia, postet am Samstag­nachmittag ein Foto von sich beim Kaffeetrinken in der Wiener Innenstadt öffentlich auf Facebook, Instagram, wo auch immer. Wenige Minuten später kommentiert ein User, der Julia hasst – aus welchen Gründen auch immer; vielleicht hat sie vor Kurzem mit ihm Schluss gemacht –, mit wüstesten Beschimpfungen, aber nicht nur das, er kopiert das Bild, er bearbeitet es pornografisch, versieht es mit perfiden Kommentaren und teilt es in seinem Netzwerk. Das verunstaltete Bild verteilt sich wie ein Lauffeuer in den sozialen Netzwerken. Julias Freunde, Studien- und Arbeitskollegen, sie alle sehen dieses Bild und sprechen sie darauf an. Julia ist fassungslos. Sie ist erschüttert, vermutlich zuerst einmal gelähmt und weiß nicht, was sie tun soll.

Was können wir Julia raten? Was kann sie in Zukunft tun, wenn wir heute dieses gute Paket beschließen? – Julia möchte wahrscheinlich hauptsächlich, dass dieses wider­wärtige Posting sofort gelöscht wird. Das kann sie nunmehr bei Gericht – auch online mit ihrer Bürgerkarte und Handysignatur – beantragen. Sie muss nur einen Screenshot des Postings anhängen, und das Gericht wird binnen kurzer Zeit den Poster mit der Löschung beauftragen, gegebenenfalls auch, das ist auch eine Möglichkeit, mit sofortiger Wirkung.

Das ist das neue Hass-im-Netz-Schnellverfahren. – Von meinem Vater habe ich gelernt: Wer schnell hilft, hilft doppelt. Das ist auch für mich immer eine Maxime meines Handelns. Und gerade aufgrund der Schnelligkeit und der großen Reichweite des Inter­nets ist diese sofortige gerichtliche Hilfe unglaublich wichtig – unglaublich wichtig, Frau Kollegin Fürst! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Die Gerichtsgebühren sind mit 107 Euro sehr gering, und wenn das Gericht Julia recht gibt, dann müssen sie vom Hassposter gezahlt werden. Sie kann darüber hinaus gegen­über diesem beleidigenden User, wenn er anonym ist und sich hinter einer Fake-ID versteckt, auch einen Antrag auf Herausgabe der Nutzerdaten stellen. Dann wird die IP-Adresse ausgeforscht oder der Hassposter mit sonstigen Nutzerdaten identifiziert.


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Nicht nur das, darüber hinaus setzen wir auch im Strafrecht relevante Bestimmungen, nämlich dass sie dann, wenn dieses Posting auch strafrechtlich unter üble Nachrede oder Beleidigung fällt – und das wird in dem Fall, den ich Ihnen soeben geschildert habe, wohl der Fall sein –, auch strafrechtlich gegen diesen Poster vorgehen kann. Das ist neu und deswegen erwähne ich es an diesem Punkt. Nicht die Paragrafen 111, 113 oder 115, das sind üble Nachrede, Beleidigung oder der Vorwurf der schon abgetanenen gerichtlich strafbaren Handlung, also diese Straftatbestände, sind neu, sondern dass man ohne Kostenrisiko diese Privatanklage erheben kann. Das ist neu und das ist gut und richtig.

Julia kann zudem als Opfer von Hass im Netz psychosoziale und juristische Prozess­begleitung in Anspruch nehmen. Das bedeutet, sie wird von professionellen Opferschüt­zern zu den Verhandlungsterminen begleitet und im Verfahren unterstützt.

Ein anderes Beispiel: Christina und Anna kommen gerade vom Fußballtraining zurück in die Umkleidekabine, sie gehen duschen, sie ziehen sich um und bemerken dabei, dass sie von einem Spanner heimlich gefilmt werden. Das war bisher nicht gerichtlich strafbar, denn wenn diese Bildaufnahmen nicht verbreitet wurden, dann blieb lediglich der Tatbestand, dass er gefilmt hat. Dadurch, dass es nicht verbreitet wurde, hatte das aber keine Strafrelevanz.

Für Christina und Anna macht es aber einen Unterschied, ob dieser Spanner, der sie gefilmt hat, nunmehr zur Rechenschaft gezogen werden kann, egal ob er das verbreitet oder ob mehrere Personen dieses Video sehen.

Allein das Wissen, dass ohne jemandes Zustimmung Nacktaufnahmen gemacht werden, ist ganz entsetzlich. Wir haben daher den neuen Tatbestand geschaffen und mit einer Strafdrohung von bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe, im Fall der Verbreitung bis zu 12 Monaten, versehen. Das ist ein Strafmaß, das sich gut in das Strafgefüge einordnet, von der Höhe her in die entsprechenden Strafbestimmungen in unserem Strafgesetz­buch einfügt.

Wir verabschieden heute ein Gesetzespaket, das den Opfern schnell und unbürokratisch hilft. Wir stärken das Bewusstsein der Menschen, dass man sich gegen Hass im Netz wehren kann und man nicht einfach hinnehmen muss, was dort in diesem Bereich passiert.

Ich bin stolz darauf, dass wir das heute verabschieden können. Ich danke allen Betei­ligten für die Diskussion, für die konstruktive Zusammenarbeit auf dem Weg zu dieser großartigen und wichtigen Novelle. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie der Abg. Kucharowits.)

12.48


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Katharina Kucharowits. – Bitte.


12.49.02

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Frau Präsidentin! Frauen Ministerinnen! Werte Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Heute ist Tag 16 von 16 Tagen gegen Gewalt. Jede fünfte Frau ist von Gewalt betroffen, ob körperlich, seelisch, psychisch oder sexuell. Hass im Netz ist Gewalt, und wir haben die Aufgabe, Gewalt, ob im analogen oder im digitalen Leben, ganz klar zu stoppen.

Wir als Sozialdemokratie fordern das schon seit Jahren, nämlich eine umfassende Initiative gegen Gewalt im Netz. Staatssekretärin Duzdar hat damals schon einiges auf den Weg gebracht. Ich halte es für ganz besonders wichtig, heute wirklich einen wichtigen und niederschwelligen Schritt zu setzen, ein Fundament, um Hass im Netz


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auch wirklich zu bekämpfen. Deshalb, Frau Justizministerin, hat Ihre Regierungsvorlage, die wir absolut für richtig halten, unsere volle Unterstützung. Ich möchte auch betonen, dass wir es als ganz besonders positiv hervorstreichen, dass das Begutachtungs­verfahren ernst genommen wurde, dass ExpertInnen gehört wurden und dass einiges davon auch eingearbeitet wurde. So stellen wir uns das offen gesprochen auch vor. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Hoyos-Trauttmansdorff.)

Warum halten wir das auch für richtig? Warum muss man endlich etwas tun? Man braucht sich nur die Zahlen vor Augen zu führen: 2 521 Meldungen bezüglich Hass im Netz sind im vergangenen Beratungsjahr von September 2019 bis August 2020 bei Zara eingelangt. Bei 80 Prozent der gemeldeten Fälle handelt es sich ganz klar um Rassismus, und es sind vorwiegend Frauen und Mädchen, die von Hass im Netz be­troffen sind.

Die gemeldeten Fälle von antimuslimischen Übergriffen nach dem Terrorakt in Wien lagen bereits nach der dritten Woche bei der Zahl 80. Es ist also dringend notwendig und es war dringend notwendig, ein wirklich wirkungsvolles Instrument auf die Beine zu stellen.

Wir sind der Meinung, dass das Mandatsverfahren, das Eilverfahren wirklich ein nieder­schwelliges und richtiges Instrument ist, das unkompliziert und vor allem wirklich betrof­fenenfreundlich ist und vor allem auch für alle gilt.

Gleichzeitig – es ist erwähnt worden, aber ich möchte es trotzdem hervorstreichen – wird mit dem Gesetz auch einiges Neues in Ergänzung zu dem niederschwelligen Eilver­fahren implementiert. Upskirting ist dabei ganz, ganz zentral, denn wenn eine Frau, ein Mädchen nicht fotografiert werden will, ob im Genitalbereich, im Schambereich, die Brust, wo auch immer, dann darf das ganz einfach nicht passieren, und es ist ganz, ganz wichtig, dass das jetzt auch strafrechtlich verfolgt werden kann. Deshalb gibt es auch dafür unsere volle Unterstützung, wobei ich Folgendes anmerken darf: Wir stellen uns ein höheres Strafausmaß vor – und ein Abänderungsantrag dazu ist bereits verteilt worden –, wir wollen zur ursprünglichen Fassung von bis zu einem Jahr zurück. (Beifall bei der SPÖ.)

Positiv ist auch die Ausweitung des Cybermobbingparagrafen. Ganz ehrlich: Aus der Vergangenheit haben wir gelernt, dass es da Adaptierungen benötigt, das heißt, es muss schon ab dem ersten Mal gelten. Wir finden es sehr, sehr gut, dass das jetzt auch Teil des Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetzes ist.

Unverständlich ist ein Paragraf, und ich habe es auch im Ausschuss erwähnt, in dem es um den Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch im Gesetz geht und der wirklich eine Schieflage, was das Machtverhältnis von ArbeitgeberInnen im Vergleich zu den Arbeit­neh­merInnen betrifft, implementiert. Da geht es nämlich darum, dass ein Arbeitge­ber/eine Arbeitgeberin auch gegen die Zustimmung der ArbeitnehmerInnen ein Verfah­ren einleiten kann. Das halten wir für problematisch, und deshalb bringe ich auch einen Abänderungsantrag, der Ihnen allen vorliegt, ein, mit welchem wir ganz dezidiert die Zustimmung der ArbeitnehmerInnen fordern. Wir bitten da dementsprechend auch um Zustimmung.

Im Großen und Ganzen, Frau Ministerin, ist es ein Gesetz, das wir wirklich für wichtig halten – nämlich frauenpolitisch, feministisch, und, ich darf hier auch als Netzpolitikerin reden, netzpolitisch. Die Netzsperren sind aus dem Gesetzestext draußen, das war eine wichtige Sache. Es ist, wie gesagt, ein Gesetz, das im Sinne vieler Tausender Mädchen und Frauen, im Sinne vieler Opfer von Gewalt im Netz ist.

Jetzt aber zum zweiten Teil des Pakets: Frau Ministerin Edtstadler, Ihr Kommunikations­plattformen-Gesetz schafft aus unserer Sicht keine Balance zwischen Hass im Netz und


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Meinungsfreiheit, und in Ihrem Gesetzespaket wird ganz klar die Macht hin zu den Kon­zernen verschoben. Künftig sollen Facebook und Twitter entscheiden können, was gelöscht und was nicht gelöscht wird, es braucht da auch keinerlei Qualifikationsprofil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort. Ganz ehrlich, das ist eigentlich eine Privatisierung des Rechts (Zwischenruf des Abg. Gerstl), und das lehnen wir ganz klar und dezidiert ab! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Hoyos-Trauttmansdorff und Scherak.)

Außerdem verstehen wir den Alleingang auf nationaler Ebene nicht. Sie wissen, wir warten alle auf den DSA, auf den Digital Service Act, der von der Kommission eigentlich gestern, letzte Woche, jetzt aber vielleicht nächste Woche vorgelegt werden sollte. Nein, Österreich macht einen Alleingang, noch dazu mit einem schlechten Beispiel, nämlich der österreichischen Version des deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. (Ruf bei der ÖVP: Aber das stimmt ja gar nicht!) Wir werden dieses Paket wie gesagt ganz klar ablehnen.

Sehr geehrte KollegInnen, ich darf Sie um Zustimmung zu unserem Abänderungsantrag, der Ihnen vorliegt, bitten und freue mich, dass wir heute am 16. Tag gegen Gewalt an Frauen mit dem Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz einen wichtigen gesetzlichen Schritt zu mehr Opferschutz setzen und Hass im Netz ein Stück weit stoppen; gut so! – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

12.54

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim, Katharina Kucharowits, Genossinnen und Ge­nossen

zum Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (481 d.B.) Bundes­gesetz, mit dem Maßnahmen zur Bekämpfung von Hass im Netz getroffen werden (Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetz, HiNBG) (516 d.B.)

eingebracht in der 69. Sitzung des Nationalrates am 10. Dezember 2020 zu TOP 1

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der vorliegende Gesetzesentwurf wird wie folgt abgeändert:

1.          In Art. 1 Änderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzesbuches lautet in Z 2 § 20 Abs. 2 wie folgt:

„(2) Wird in einem Medium im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Arbeit- und Dienstnehmers dieser in seinem Ansehen oder seiner Privatsphäre verletzt und ist dieses Verhalten geeignet, die Möglichkeiten des Arbeit- oder Dienstgebers den Arbeit- oder Dienstnehmer einzusetzen, nicht unerheblich zu beeinträchtigen oder das Ansehen des Arbeit- oder Dienstgebers erheblich zu schädigen, so hat dieser unabhängig vom Anspruch des Arbeit- oder Dienstnehmers einen eigenen Anspruch auf Unterlassung und Beseitigung. In diesem Fall ist die Zustimmung des betreffenden Arbeit- oder Dienst­nehmers einzuholen. Entsprechendes gilt für ehrenamtlich tätige Organe einer Körper­schaft.“

2.          In Art. 8 Änderung des Strafgesetzbuches lautet in Z 2 § 120a samt Überschrift wie folgt:

„§ 120a. (1) Wer absichtlich eine Bildaufnahme der Genitalien, der Schamgegend, des Gesäßes, der weiblichen Brust oder der diese Körperstellen bedeckenden Unterwäsche


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einer anderen Person, die diese Bereiche gegen Anblick geschützt hat oder sich in einer Wohnstätte oder in einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, ohne deren Einwilligung herstellt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit gleicher oder strengerer Strafe bedroht ist, wer eine durch eine Tat nach Abs. 1 hergestellte Bildaufnahme einem Dritten zugänglich macht oder veröffentlicht.

(3) Der Täter ist nur mit Ermächtigung der verletzten Person zu verfolgen.“

Begründung

Zu 1.

Bei dem gegenständlichen Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch handelt es sich zwar um einen originären Anspruch der ArbeitgeberInnen, dieser wurzelt aber dennoch in Persönlichkeitsrechten der ArbeitnehmerInnen. Und da es hier vor allem um die Persönlichkeitsrechte der ArbeitnehmerInnen geht, die (natürlich) auch im Arbeitsver­hältnis zu schützen sind, ist zu regeln, dass ArbeitgeberInnen nur unter Einbeziehung der betroffenen ArbeitnehmerInnen dagegen vorgehen können.

Zu 2.

Heimliche intime Fotos von Frauen und Mädchen zu machen und dann womöglich noch im Netz zu verbreiten, ist ein schwerer Angriff auf die Integrität von Frauen und Mädchen und keinesfalls eine Ehrenbeleidigung. Insofern war die Herabsetzung des Strafrahmens im Grundtatbestand in der Regierungsvorlage – gegenüber dem Entwurf – auf sechs Monate kritikwürdig. Mit dem Strafmaß von sechs Monaten würde der neue Tatbestand in eine gewisse Nähe von Bagatelledelikten gerückt werden.

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde in den Grundzügen erläutert, wurde auch an alle Abgeordneten verteilt und steht daher mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff. – Bitte.


12.54.45

Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Frau Präsidentin! Werte MinisterInnen! Hohes Haus! Vorweg: Ich kann sehr viel von dem, was insbesondere Kollegin Kucharowits zum ersten Teil des Gesetzes, aber auch von dem, was Kollegin Maurer zum ersten Teil des Gesetzes gesagt hat, unterschreiben. Es ist uns ein wich­tiges Anliegen, klar zu sagen: Selbstverständlich halten wir die Schritte, die in diesem Paket zivilrechtlich wie strafrechtlich gesetzt werden, für sehr sinnvoll und absolut überfällig und werden diesen auch zustimmen.

Es gibt aber einen zweiten Teil des Gesetzes – und das hast du, Kathi, auch schon gesagt –, das ist der Teil betreffend Kommunikationsplattformen-Gesetz, der eben am viel kritisierten und zu Recht kritisierten NetzDG Deutschlands angelehnt ist. Es ist nämlich so, dass dieses sowohl in Deutschland selbst als auch von der Europäischen Kommission sehr stark kritisiert wurde, wodurch es nachträglich zu Änderungen gekommen ist – und wir werden genau dasselbe auch da wieder erleben.

Darüber hinaus, das muss man ganz ehrlich sagen, hat dieser Teil des Gesetzes, ein grundsätzliches Problem. Er ist durchgehend innovationshemmend, und zwar genau dort, wo er kleine und mittlere europäische Unternehmen betrifft, die dann eben gegen


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die Monopolmacht, gegen die dieses Gesetz eigentlich vorgehen will, nämlich jener der Großen – Google, Facebook und Co –, nicht standhalten werden.

Wo ich das genau verorte, möchte ich Ihnen an ein paar Punkten erläutern. Es sind unzählige, die zu erläutern sich leider in den wenigen Minuten hier nicht ausgeht, aber schauen wir uns einmal die Zielgerichtetheit an: Zielgerichtet würde bedeuten, dass man wirklich die Großen erwischt. Es wurde jetzt eine Umsatzgrenze von 500 000 Euro und eine Grenze von 100 000 Usern eingezogen. Das bezieht sich natürlich nicht auf die Großen, denn die Großen sind sowieso gefangen, sondern man bezieht da insbeson­dere kleine, innovative, neue europäische Unternehmen ein, und genau die werden es sein, die darunter leiden werden. Genau das ist das Problem, und das zeigt, dass genau dieses Gesetz innovationshemmend ist, kurzsichtig und nicht langfristig durchdacht ist.

Das zweite Thema sind die Strafen: Die Strafen sind mit einer Maximalhöhe von 10 Millionen Euro bemessen. 10 Millionen Euro sind für ein kleines europäisches, innovatives Unternehmen existenzgefährdend, das wird es danach nicht mehr geben. Sie sperren das mit Ihrem Gesetz aus. Für Google, Facebook und Co sind 10 Millionen Euro, die sie in Österreich zu zahlen oder auch nicht zu zahlen haben – auch dieses System ist absurd –, die Portokassa. Den Großen ist dieses Gesetz egal, und dement­sprechend ist es auch da kurzfristig und undurchdacht.

Und dann kommt der große Punkt, den ich ganz besonders spannend finde: Das ist der Zeitpunkt, den Sie gewählt haben, um diese österreichische Variante des NetzDG umzusetzen. Der Zeitpunkt ist jener, zu dem wir eigentlich wissen, dass der Digital Services Act kommen sollte und eigentlich schon da ist, also in Vorbereitung ist, und es ist genau der Zeitpunkt, knapp bevor – mittlerweile ist sie da, nämlich im Ausschuss – die Stellungnahme von der Europäischen Kommission da war.

Das finde ich durchaus spannend, denn wenn man sich Stellungnahmen der Euro­pä­ischen Kommission zu ähnlichen Gesetzen, beispielsweise in Frankreich, anschaut, dann sind die durchaus vernichtend. In Frankreich wurde explizit darauf hingewiesen, dass man solch eine nationale Gesetzgebung unterlassen soll, weil das genau dem europäischen Gemeinsamen widerspricht. Das europäische Gemeinsame ist genau bei solchen Themen wichtig, denn: Glauben Sie wirklich, dass Facebook und Google sich wegen Österreich ändern werden? – Nein. Es wird nur gesamteuropäisch funktionieren, und deswegen wäre es wichtig, dass wir gesamteuropäisch zusammenarbeiten und das möglichst schnell tun. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Darüber hinaus gibt es noch eine Sache, die man sich – gerade wenn man über diese großen Plattformen redet – anschauen muss, nämlich: Ist es wirklich notwendig, das zum jetzigen Zeitpunkt einzuführen? Es gibt Studien, die klar belegen, dass gerade das Löschen bei den Plattformen momentan sehr, sehr gut funktioniert – auch Sie kennen diese Studien, die die Europäische Kommission unter anderem veröffentlicht und auch vorangetrieben hat –, das heißt, dass 90 Prozent der Meldungen innerhalb von 24 Stun­den überprüft werden und von jenen Betroffenes innerhalb von 24 Stunden 75 Prozent gelöscht wird.

Das zeigt auch da ein überhastetes Agieren, insbesondere in dem Bereich, der Sie, Frau Edtstadler, betrifft, und genau das ist etwas, was ich nicht nachvollziehen kann, denn es gäbe auf europäischer Ebene die Möglichkeit, mitzuziehen, gemeinsam an einer euro­päischen Lösung zu arbeiten, die uns alle viel weiter bringen würde. (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten der FPÖ sowie der Abg. Kucharowits.)

12.59


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Dr.in Alma Zadić zu Wort gemeldet. – Bitte schön.



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12.59.36

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Im Feb­ruar 2020, glaube ich, haben wir es angekündigt. Danach gab es viele, viele Sitzungen mit Expertinnen und Experten, viele Arbeitsgruppensitzungen, in die wir NGOs ein­gebunden haben, Betroffene eingebunden haben, und nach zahlreichen Verhandlungs­runden im Sommer und Anfang September haben wir, gemeinsam mit Kanzleramts­ministerin Edtstadler, ein umfassendes Maßnahmenpaket in die Begutachtung geschickt. Ich möchte mich vorweg dafür bedanken, dass wir mit diesem Paket wirklich nicht nur einzelne kleine Teile regeln, sondern wirklich ein umfassendes Paket auf den Weg bringen, das sich diesem gesamtgesellschaftlichen Phänomen stellt.

Wir wissen, das Internet und die sozialen Medien haben die Art, wie wir miteinander kommunizieren, nachhaltig verändert. Die neuen Technologien haben viele Vorteile gebracht, aber eben auch eine neue Form von Gewalt, nämlich Hass und Gewalt im Netz. Daher freue ich mich, dass wir gemeinsam dieses umfassende Paket, das sich genau diesem Thema widmet, auf den Weg bringen können. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die Angriffe im Netz, die Gewalt im Netz reichen von vermeintlich harmlosen Belei­digungen über gezielte Bloßstellungen bis hin zu Gewalt, zu Morddrohungen, zu Verge­waltigungsaufrufen. Die Zahl der Betroffenen steigt auch immer weiter an. Im Juni dieses Jahres hatten wir leider einen neuen negativen Rekord, 340 Fälle wurden allein im Juni bei der Beratungsstelle von Zara gemeldet. Das sind alarmierende Zahlen, die uns alle zum Handeln auffordern. Knapp die Hälfte dieser Meldungen ist nach Angaben der Antidiskriminierungsstelle auch strafrechtlich relevant.

Aufgrund der Zahlen aus diesem Jahr, aber auch aus der Vergangenheit haben wir für dieses Paket ein Ziel vor Augen gehabt, nämlich das Ziel, dass sich diese vielen Be­troffenen endlich rasch, kostengünstig und auch wirksam zur Wehr setzen können. Wie hat das in der Vergangenheit ausgeschaut? – In der Vergangenheit war es so, dass viele Betroffene, viele Frauen, viele Mädchen sich einfach nicht getraut haben, diesen Weg zu gehen, weil der Weg zum Gericht, zum Urteil ein langer war, ewig gedauert hat, sehr, sehr viel Geld abverlangt hat – manchmal ging das bis in den vierstelligen Bereich –, und vieles von dem, wie man am Ende des Tages feststellen musste, ja nicht einmal klagbar war. Das hat zu vielen Kosten und letzten Endes dazu geführt, dass sich viele Menschen nicht zur Wehr gesetzt haben.

Was aber waren die Folgen? – Die Folgen waren, dass sich Menschen, die sich im Internet äußern wollten, viele Frauen, viele Mädchen, aus dem Internet zurückgezogen haben, weil sie sich einfach diese Scham nicht geben wollten, weil sie sich einfach diesem Hass und dieser Hetze nicht aussetzen wollten, und sie haben das Internet einer kleinen Gruppe von lauten und aggressiven Leuten überlassen. Damit zerstörte diese kleine Gruppe von Lauten und Aggressiven unsere Gesprächskultur, unseren respekt­vollen Umgang miteinander.

Dieses Gesetz ist auch deshalb so wichtig, weil es das wieder zurückgibt: Es macht das Internet, diesen Raum, wieder zu einem Raum, wo sich Menschen äußern wollen, wo Menschen auch die Möglichkeit haben, ihre Gedanken zu äußern, ohne Gefahr zu laufen, dem Hass oder der Hetze ausgesetzt zu sein. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Lassen Sie mich vielleicht einen kurzen Überblick über die wichtigsten Verbesserungen, die wir heute vorschlagen, geben! Vieles davon wurde ja schon genannt, daher würde ich nur ein paar Highlights herauspicken: Erstens – und ich bin wirklich sehr froh, dass uns das auch gelungen ist –: Wir haben ein neues Verfahren auf den Weg gebracht. Wir


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haben ein neues Eilverfahren ermöglicht, welches den Betroffenen, die in ihrer Men­schenwürde verletzt wurden, auch die Möglichkeit gibt, sich rasch und kostengünstig zur Wehr zu setzen. Mit einem Onlineformular, das an ein Bezirksgericht geschickt werden soll, kann man beantragen, dass die Aussage, dieses Posting rasch gelöscht und somit nicht mehr im Internet verbreitet wird.

Zweitens: Wenn die Schwelle des Strafrechts erreicht wird: Wir haben auch dort einige Verbesserungen vorgenommen, um sich tatsächlich den heutigen Problemen der Kom­munikation im 21. Jahrhundert zu stellen. Wir haben im Strafrecht im Bereich des Cyber­mobbings nachgeschärft. Bislang war der Straftatbestand des Cybermobbings nur dann erfüllt, wenn es sich um einen Wiederholungsfall handelte. In Zukunft wird es möglich sein, dass auch bei einem einmaligen Vergehen dieses als Cybermobbing strafbar sein wird.

Ebenfalls haben wir beim Tatbestand der Verhetzung nachgeschärft. Bislang war es so, dass man nach dem Tatbestand Verhetzung nur dann bestraft wurde, wenn sich die Beleidigung auf eine gesamte Gruppe bezogen hat. Jetzt ist es auch möglich, bestraft zu werden, wenn die Beleidigung gegen eine Person ausgesprochen wird, und das nur deswegen, weil sie zu einer bestimmten Gruppe gehört.

Das Upskirtingverbot wurde auch schon erwähnt. Es ist leider ein Phänomen, das sich gesellschaftlich immer stärker verbreitet, gerade in der jugendlichen Szene, wo man einfach unbemerkt unter den Rock fotografiert, im Schambereich fotografiert. Das haben wir jetzt auch unter Strafe gestellt.

Ein besonders wichtiger Punkt, den ich hier auch noch einmal herausstreichen möchte, ist der Opferschutz. Es war mir persönlich besonders wichtig, dass der Opferschutz weiter ausgebaut wird und dass er auf die Gewalt- und Hassdelikte im Internet ausge­weitet wird – das auch deswegen, weil viele Frauen und viele junge Frauen enorm darunter leiden, wenn sie im Internet beschimpft werden. Viele trauen sich nicht, in die Schule zu gehen, weil sie diesem Hass und dieser Hetze ausgesetzt wurden. Daher ist es wichtig, ihnen dieses Werkzeug in die Hand zu geben, damit sie sich wirklich mutig gegen Beleidigungen und gegen diese Hetze und diesen Hass wehren können. Daher haben wir den Opferschutz ausgeweitet und die psychosoziale und juristische Prozess­begleitung für typische Hass-im-Netz-Delikte ermöglicht. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich möchte betonen, dass es uns auch sehr wichtig war, bei der Arbeit an diesem Gesetz viele Expertinnen und Experten zu hören, NGOs zu Wort kommen zu lassen, aber auch Betroffene zu Wort kommen zu lassen. Es war uns im Justizministerium wichtig, alle Möglichkeiten auszuloten, die notwendig sind, um sich effizient, rasch und kostengünstig gegen dieses widerliche Phänomen wehren zu können.

Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei allen Expertinnen und Experten bedanken, die dazu beigetragen haben, dass dieses Gesetzespaket mit dieser breiten Mehrheit heute auch beschlossen werden kann. Im Begutachtungsverfahren kamen dankens­wer­terweise zahlreiche Stellungnahmen. Wir haben ungefähr 140 Stellungnahmen erhalten, die das Projekt ausdrücklich gelobt, aber auch zahlreiche Verbesserungen vorge­schlagen haben. Ich möchte mich auf diesem Weg bei den Beamtinnen und Beamten in der Zivilrechtssektion, aber auch in der Strafrechtssektion bedanken, weil sie wirklich Tag und Nacht gearbeitet und trotz der Coronakrise und all dieser Erfordernisse, die die Coronakrise mit sich gebracht hat, dieses umfassende Paket umgearbeitet haben und es jetzt auf den Weg bringen, sodass es wirklich am 1. Jänner in Kraft treten kann. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, mit diesem Paket schützen wir Menschen, die sich im Internet bewegen. Wir schützen sie vor Angriffen, wir schützen sie vor Übergriffen, und gleichzeitig


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schützen wir unsere Meinungsfreiheit, denn keiner soll dem Hass ausgesetzt werden, nur weil er sich traut, im Internet seine Meinung zu sagen. Wir machen das Internet ein Stück mehr zu dem Ort, der es eigentlich sein sollte: frei, offen, für jede und für jeden zugänglich. Genauso wie in der echten Welt gilt auch im Internet: Es ist kein rechtsfreier Raum und auch dort muss die Rechtsstaatlichkeit gewährleistet sein.

In diesem Sinne freue ich mich, dass wir im Justizausschuss eine sehr intensive Dis­kussion dazu geführt haben, und ich freue mich, dass das Gesetzespaket im Justizaus­schuss eine breite Zustimmung erfahren hat. Das spricht, finde ich, auch für die hohe Qualität der Arbeit der Legistinnen und Legisten im Justizministerium, denen ich aus­drücklich noch einmal für diesen Entwurf danken möchte. – Ich hoffe sehr, dass Sie dem Gesetzespaket zustimmen, und freue mich, wenn das am heutigen Tag der Men­schenrechte passiert. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie der Abg. Herr.)

13.10


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Harald Stefan. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


13.10.37

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Steinacker hat heute schon ein bisschen gezeigt, wohin die Reise geht, indem sie festgestellt hat, dass der Redebeitrag von Frau Kollegin Fürst aus unseren Reihen unangebracht ist. Ja, vielleicht ist es eben das, worum es hier ein bisschen geht.

Ich möchte für die FPÖ und für Frau Kollegin Fürst schon klarstellen, dass es uns ein großes Anliegen ist, dass Menschen vor Beleidigung, Herabwürdigung, Mobbing, Dro­hungen, Gewaltaufrufen und so weiter geschützt werden, und zwar ganz besonders im Internet und ganz besonders jene Personen, die am schwächsten in der Gesellschaft sind, also Minderjährige und unterstützungsbedürftige Erwachsene. Für die gilt das, das ist uns ein großes Anliegen. Es ist uns auch ein besonderes Anliegen, dass es schnell geht, dass diese Menschen im Internet geschützt werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Gleichzeitig muss es ein rechtsstaatliches Vorgehen und eine möglichst geringe Ein­schränkung der Meinungsäußerungsfreiheit geben. Das sind unsere Grundsätze, mit denen wir an das Thema herangehen. Was die Regierung aber unter dem reißerischen Titel Hass im Netz vorlegt, geht in eine ganz andere Richtung. Das beginnt schon bei der Diktion. Das Wort Hass beschreibt ein Gefühl, und ein Gefühl ist insofern nicht Teil einer Rechtsordnung, da diese nicht definiert, was damit gemeint ist. Auch Liebe kommt im Gesetz nicht vor, auch im Eherecht kommt Liebe nicht vor. Sie ist keine Vor­aus­setzung für eine Ehe. Ebenso wenig ist Hass ein juristischer Begriff. Das ist nun einmal so. Es handelt sich um ein Gefühl. Es ist daher höchst problematisch, auf diesem Begriff ein derartiges Gesetzespaket aufzubauen.

Wenn wir uns nur das Zitat der Frau Justizministerin in Erinnerung rufen, das sie am Anfang dieser Diskussion erwähnt hat und das mir gut gefallen hat: „Wenn wir ehrlich sind, hat jeder auch ein gewisses Gespür dafür, ob eine Grenze überschritten wird oder nicht.“ – Genauso ist es. Es gibt dafür ein Gespür. Somit stellt sich eben die Frage: Ist es Hass oder reden wir von wirklichen Delikten? – Dann ist es etwas anderes.

Ein ähnliches Problem haben wir mit dem Begriff der Fakenews, also mit Falsch­mel­dungen. Es ist so heikel, diesen Begriff so hervorzuholen. Wer bestimmt, was Fakenews sind? Wer bestimmt das? Haben wir eine moderne Inquisition, die das festlegt? Schauen wir zurück ins Mittelalter oder in die frühe Neuzeit, als bestimmt wurde, wer die Wahrheit sagt? Wer nicht die Wahrheit sagte, wurde möglicherweise sogar exekutiert. Ist es das, ganz überspitzt formuliert? Wer bestimmt das?


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Wir wissen genau, wobei es sich um Fakenews handelt. Soll doch jemand sagen: Die Erde ist eine Scheibe!, auch wenn es wissenschaftlich widerlegt ist. Das tut uns doch nicht weh. Es gibt genug Menschen, die das vielleicht glauben oder es zumindest pro­pagieren. Die Schöpfungsgeschichte aus der Bibel, also wie die Erde entstanden ist, ist zum Beispiel insofern Fakenews, als dass sie wissenschaftlich widerlegt ist. (Zwi­schenruf des Abg. Drozda. – Heiterkeit des Abg. Scherak.) Trotzdem würden wir niemals auf die Idee kommen, sie zu verbieten und da vielleicht das Strafrecht anzu­setzen. Letztendlich kommen wir aber dorthin, wenn wir diese Begriffe so verwenden. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Scherak.)

Damit ich auch etwas Positives sage: Natürlich umfasst dieses Paket auch positive Punkte. Frau Kollegin Fürst hat es zum Teil auch schon angesprochen. Wir sind für das Verbot unbefugter Bildaufnahmen. Das war auch eine Initiative, die wir mitgetragen haben. Wir sind für die Ausweitung der Maßnahmen gegen Cybermobbing. Wir sind froh, dass es eine Gebührenbefreiung bei Privatanklagen gibt, und auch der Opferschutz und die Prozessbegleitung gehören im Sinne meiner Aussagen zu Beginn meiner Rede zu jenen Themen, die wir unterstützen.

Erstaunlich ist allerdings der Zeitpunkt, zu dem dieses Gesetz vorgelegt wird. Wenn genau in diesen Tagen auf europäischer Ebene über dieses Thema unter dem Stichwort Digital Services Act debattiert wird und wir bereits vorweg Kritik dafür bekommen haben, dass wir das heute vorlegen, dann finde ich das wirklich erstaunlich, und zwar nicht weil es sich um einen Alleingang handelt – für einen solchen hätten wir als FPÖ durchaus Sympathie –, sondern weil das Paket genau von ÖVP und Grünen vorgelegt wird, die ja immer sagen: Es ist wichtig, dass wir europäisch vorgehen!

Denken wir zum Beispiel nur an die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei! Wie oft haben wir verlangt, dass wir diese endlich einstellen? Das große Argument lautete immer: Nein, das kann man nicht allein machen, kein Alleingang, da müssen wir gemeinsam vor­gehen! Man muss seine eigenen Argumente schon ernst nehmen, wenn man da so vorgeht. Dass man dieses Paket unbedingt heute vorlegen muss, zeigt, dass da irgendetwas im Busch ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Jetzt zu den konkreten Punkten des Kommunikationsplattformen-Gesetzes, eines Kern­stücks dieses gesamten Pakets: Wenn ein Nutzer ein Posting, das er für strafrechtlich bedenklich hält, sieht, meldet er dieses – so weit, so gut. Jetzt muss der Plattform­be­treiber dieses aber innerhalb fixer Fristen löschen – wenn es offensichtlich rechts­widrig ist, innerhalb von 24 Stunden, wenn es fraglich ist, innerhalb von sieben Tagen. Wer bestimmt nun, was offensichtlich und was vielleicht fraglich ist? Wer bestimmt überhaupt, dass etwas rechtswidrig ist? – Irgendein Mitarbeiter eines privaten Unternehmens be­stimmt das. Das ist kein rechtsstaatliches Vorgehen. Das ist ein Auslagern der Zensur an einen privaten Unternehmer. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Drozda.)

Welche Interessen hat der private Unternehmer? – Der private Unternehmer verfolgt ein Geschäftsmodell. Er will Gewinn machen. Ihm geht es nicht darum, den Rechtsstaat oder die Meinungsfreiheit zu fördern – keineswegs. Er will Gewinn machen. Wenn er Schwierigkeiten bekommt, wird er entsprechend handeln. Genau das ist der Punkt. Ich kann so gezielt Meldungen organisieren, ich kann mich gezielt – dafür muss ich mich nur mit anderen zusammenschließen – immer wieder über eine bestimmte Person beschwe­ren. Das führt zu einem Verfahren. Bei fünf Beschwerden innerhalb eines Monats – das geht relativ schnell – wird ein Verfahren eingeleitet, was wiederum dazu führen kann, dass dieses Unternehmen hohe Strafen bekommt.

Was wird im Zweifelsfall also passieren? – Das Unternehmen wird Postings schon im Vorfeld löschen. Genau das ist der Punkt. Ich kann somit also gezielt Menschen aus


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dem Internet vertreiben. Das trifft nicht nur Freiheitliche oder schon gar nicht nur Frei­heitliche, auch wenn Frau Kollegin Maurer das als großes Argument angeführt hat. Wenn ich eine solche Büchse der Pandora öffne, trifft es jeden. Das kann sich auch gegen Tierschützer richten (Abg. Deimek: Gegen die Grünen!), wenn sich der Bauernbund zusammenschließt und sagt: Wir machen eine Initiative gegen Tierschützer! Auf diese Weise werden die vielleicht aus dem Internet verdrängt werden. Das kann in jede Richtung gehen, vergessen Sie das nicht, wenn Sie das heute hier beschließen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Scherak.)

Ein Bonmot am Rande: Wenn ein solches Unternehmen Strafen bekommt, dann kann es sein, dass diese Strafen von jenen Unternehmen, die Werbeeinschaltungen machen, abgezogen werden. Das heißt, dass das österreichische Unternehmen, das zum Bei­spiel bei Facebook Werbeeinschaltungen bucht, angezapft wird. Dieses Unterneh­men muss dann die Strafe für jenes Unternehmen bezahlen, das tatsächlich zu bestrafen wäre, und muss darüber hinaus weiterhin für die Werbung beim Unternehmen bezahlen. Das heißt, dass das österreichische Unternehmen doppelt bezahlen muss. Es wird bestraft und diskriminiert. Das nur als Bonmot am Rande in Bezug auf dieses Gesetz. Das ist wirklich sehr durchdacht, das muss man schon sagen.

Ein Punkt noch, weil immer wieder von Netzsperren die Rede war: Netzsperren, also die Möglichkeit, eine Webseite überhaupt zu sperren, seien etwas ganz Furchtbares, heißt es. Dagegen sind viele Grüne sogar demonstrieren gegangen, sie haben sich massiv dagegen ausgesprochen. Im ersten Entwurf, den das Justizministerium vorgelegt hat, war diese Möglichkeit definitiv enthalten. Ich war sehr erstaunt, dass das von den Grünen geführte Ministerium überhaupt Netzsperren vorsieht. Dann wurde diese Möglichkeit im Zuge der Begutachtung entschärft. Man hat sie herausgenommen. In den Erläuternden Bemerkungen steht jedoch ausdrücklich: Vorläufig wird auf Netzsperren verzichtet. (Abg. Deimek: Das ist die Netzneutralität der Sigi Maurer!)

Was heißt vorläufig? – Man hat es grundsätzlich vor und sobald es technisch endlich einmal möglich ist, wird man es machen. Das heißt, das, wogegen eine Partei unter anderem angeblich gestanden ist, wird da umgesetzt. Das ist auch ein ganz massiver Eingriff. Dazu brauche ich dann eine Internetpolizei und eine Zensurinfrastruktur. Man kann sich anschauen, wie das funktioniert, China macht das sehr konsequent.

Ich komme damit schon fast zum Schluss. Es gäbe noch einige Punkte, die ich gerne anführen würde, aber dazu reicht meine Redezeit nicht. Ich würde gerne über die Verhetzung und diese fehlgeleitete Änderung im Verhetzungsparagrafen sprechen, der zur Definition der Begriffe Beleidigung und Verhetzung beinahe identische Formulie­rungen verwendet, was dazu führen wird, dass es am Bezirksgericht keine Ver­hand­lungen aufgrund von Beleidigung mehr geben wird. Stattdessen wird alles mit einer sechsfach höheren Strafdrohung an das Landesgericht weitergeleitet werden. Auch das ist eine völlig falsche Initiative, ein völlig falscher Schritt, der nur zu einer Kriminalisierung führt, die in der Form nicht notwendig ist.

Ich komme daher zum Schluss. Ich kann wirklich nur an Sie als Regierungsparteien appellieren, dass Sie das noch einmal überdenken, daran denken, auf welch gefähr­liches Terrain Sie sich mit diesem Gesetzespaket begeben. Sie riskieren damit eine massive Einschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit für einen wahrscheinlich relativ kurzfristigen medialen Erfolg, und das noch dazu zu einem völlig missglückten Zeit­punkt – also bitte: zurück an den Start! (Beifall bei FPÖ und NEOS.)

13.20


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag.a Agnes Sirkka Prammer. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.



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13.20.44

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Frauen Ministerinnen! Mit dem Gesetzespaket gegen Hass im Netz, das schon im türkis-grünen Regierungsprogramm vorgezeichnet wurde, wird vor allem die Position der Opfer enorm gestärkt. Deshalb war es uns wichtig, das genau so umzusetzen. Es werden nicht pla­kativ Strafbestimmungen erhöht oder Strafdrohungen verschärft – nein! –, sondern es werden den Opfern wirkungsvolle Mittel in die Hand gegeben, mit denen es möglich ist, Rechte effektiv durchzusetzen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich muss mit meiner Redezeit etwas haushalten und kann deshalb leider nicht auf alles eingehen, worauf ich gerne eingehen möchte. Nur ganz kurz zu dem immer wieder ge­nannten Thema der Einschränkung der Meinungsfreiheit: Niemand wird irgendjeman­dem verbieten, zu sagen: Die Erde ist eine Scheibe!, aber zu sagen: Die Erde ist eine Scheibe und du gehörst runtergeschmissen!, geht einfach nicht. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Zarits. – Zwischenruf des Abg. Loacker.)

Durch das neue Mandatsverfahren gibt es nun die Möglichkeit, bei besonders schwer­wiegenden Verstößen, die das Opfer in seiner Menschenwürde verletzen, mit einem Formular und einem Screenshot einen Unterlassungsauftrag zu erwirken, und es ist nicht mehr notwendig, sich durch alle Instanzen zu klagen, während das verletzende Posting munter weiterverbreitet werden kann. Durch diese Möglichkeit, die vorläufige Vollstreckung des Unterlassungsauftrages auszusprechen, kann das Gericht wirksam dafür sorgen, dass besonders verletzende Postings zuerst verschwinden und dann der Prozess ge­führt wird. Das ist tatsächlich ein Meilenstein und eine sehr, sehr deutliche Verbes­se­rung.

Zuständig dafür ist das Bezirksgericht. Zu Beginn gibt es aber auch den Rechtszug bis hinauf zum Obersten Gerichtshof. Das ist quasi eine eingebaute Evaluierung des Gesetzes und bietet die Möglichkeit, dass die Rechtsprechung des Höchstgerichts dieses Gesetz mit Leben und Klarheit erfüllt.

Es gibt auch im strafrechtlichen Bereich eine Neuerung, die eine einfachere Rechts­durchsetzung ermöglichen wird. Bei vielen Hasspostings war das Problem, dass man gar nicht wusste, wer der Täter eigentlich ist, dass man selbst nur irgendeinen frei ge­wählten Usernamen kennt, aber nur dagegen vorgehen kann, wenn man weiß, welche Person in Wirklichkeit dahintersteckt. Es gibt nun die Möglichkeit, dass das Gericht damit beauftragt werden kann, diese Person herauszufinden, damit man wirkungsvoll gegen diese Person vorgehen kann.

Bevor ich weiterspreche, muss ich noch einen Abänderungsantrag einbringen, mit dem einerseits ein redaktionelles Versehen behoben und andererseits klargestellt wird, dass es den Verteidigungskostenersatz auch im Rechtsmittelverfahren geben wird. Ich bringe folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Justizausschusses (516 der Beilagen) über die Regie­rungsvorlage (481 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem Maßnahmen zur Bekämpfung von Hass im Netz getroffen werden (Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz – HiNBG)

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 9 Z 29 lautet § 33a Absatz 2:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 106

„(2) Der Anspruch auf Einziehung besteht im Fall der üblen Nachrede nicht, wenn ein Ausschlussgrund nach § 6 Abs. 2 Z 2 oder 4 vorliegt. § 33 Abs. 2 zweiter Satz ist anzu­wenden.“

2. In Artikel 10 Z 12 wird das Wort „Hauptverfahren“ durch die Wendung „Haupt- und Rechtsmittelverfahren“ ersetzt und nach dem Wort „ersetzen“ die Wendung „ , sofern nicht ohnedies eine Ersatzpflicht nach Abs. 4 vorliegt“ angefügt.

3. In Artikel 10 wird nach Z 12 folgende Z 12a eingefügt:

„12a. In § 395 Abs. 1 wird nach der Wendung „Abs. 4“ die Wendung „oder Abs. 4a“ eingefügt.“

4. In Artikel 10 Z 13 wird nach der Wendung „§ 393a Abs. 4a“ die Wendung „ , § 395 Abs. 1“ eingefügt.

*****

(Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Frau Kollegin, könnten Sie bitte noch ergänzen, dass der Nationalrat das in zweiter Lesung beschließen wolle? Das steht davor.


Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (fortsetzend): Ich hätte noch so vieles zu sagen. Was ich aber auf jeden Fall noch sagen möchte, ist: Mit diesem Gesetz wird ein Gesetz geschaffen, das die Rechte und die Möglichkeiten der Opfer ausbaut und das zu mehr Rechtsdurchsetzung führen wird. Genau dadurch wird das gleichzeitig auch dazu führen, dass sich potenzielle Täter in Zukunft ihre Formulierungen besser überlegen, bevor sie sie posten. So kann nicht nur Hass im Netz besser und wirkungsvoller sank­tioniert, sondern auch nachhaltig bekämpft werden. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Bitte gehen Sie noch nicht, Frau Kollegin! Sie müssen bitte den einen Satz noch sagen: Der Nationalrat möge in zweiter Lesung beschließen! – Das sind leider die Vorgaben, die wir haben.


Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (fortsetzend): Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen, was ich vorhin gesagt habe. – Danke. (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen sowie Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

13.25

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag.a Agnes Sirkka Prammer

Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Justizausschusses (516 der Beilagen) über die Regierungsvorlage (481 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem Maßnahmen zur Bekämpfung von Hass im Netz getroffen werden (Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz – HiNBG)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 9 Z 29 lautet § 33a Absatz 2:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 107

„(2) Der Anspruch auf Einziehung besteht im Fall der üblen Nachrede nicht, wenn ein Ausschlussgrund nach § 6 Abs. 2 Z 2 oder 4 vorliegt. § 33 Abs. 2 zweiter Satz ist anzuwenden.“

2. In Artikel 10 Z 12 wird das Wort „Hauptverfahren“ durch die Wendung „Haupt- und Rechtsmittelverfahren“ ersetzt und nach dem Wort „ersetzen“ die Wendung „ , sofern nicht ohnedies eine Ersatzpflicht nach Abs. 4 vorliegt“ angefügt.

3. In Artikel 10 wird nach Z 12 folgende Z 12a eingefügt:

„12a. In § 395 Abs. 1 wird nach der Wendung „Abs. 4“ die Wendung „oder Abs. 4a“ eingefügt.“

4. In Artikel 10 Z 13 wird nach der Wendung „§ 393a Abs. 4a“ die Wendung „ , § 395 Abs. 1“ eingefügt.

Begründung

Zu Z1

§ 33a Abs. 1 MedienG in der Fassung der Regierungsvorlage enthält im Vergleich zum Ministerialentwurf (50/ME XXVII. GP) keine Ziffern mehr; der Inhalt der Z 2 des § 33a Abs. 1 MedienG idF des Ministerialentwurfs wurde aus dem Gesetzestext gestrichen. Die Bezugnahme auf Abs. 1 Z 2 in Abs. 2 der Bestimmung ist daher obsolet (offen­kundiges Redaktionsversehen) und soll daher entfallen.

Zu Z 2 (§ 393 Abs. 4a StPO):

Wie von der Generalprokuratur im Rahmen des Begutachtungsverfahrens angeregt, soll die Pflicht des unterliegenden Privatanklägers zum Ersatz der Verteidigungskosten des Angeklagten nicht nur für das Hauptverfahren, sondern auch ausdrücklich für die Ver­teidi­gungskosten des Rechtsmittelverfahrens festgelegt werden.

Durch Ergänzung der Wendung „, sofern nicht ohnedies eine Ersatzpflicht nach Abs. 4 vorliegt“ am Ende soll darüber hinaus klargestellt werden, dass eine Ersatzpflicht nach Abs. 4a in jenen Fällen vorliegt, in denen eine solche nicht ohnedies bereits nach Abs. 4 (die auch allfällige Verteidigungskosten eines Verfahrens über einen Antrag nach § 71 Abs. 1 zweiter Satz StPO umfasst) besteht. Dies betrifft insbesondere den Fall, dass der Privatankläger den Vorwurf wissentlich falsch erhoben hat (vgl. § 390 Abs. 1a StPO).

Zu Z 3 und Z 4 (§ 395 Abs. 1 StPO, § 514 Abs. 46 StPO):

§ 395 Abs. 1 StPO regelt die Bestimmung der Kosten der Vertretung der obsiegenden Partei durch das Strafgericht. Die Ergänzung trägt dem Umstand Rechnung, dass nunmehr gegenbenfalls auch Kosten nach § 393 Abs. 4a StPO zu bestimmen sind.

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Besten Dank. Der Antrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und er steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Herr Dr. Harald Troch. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.25.38

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein österreichischer Schüler nimmt sich das Leben. Dieser Bub war 13 Jahre alt, lebte in Kärnten und hieß Joel. Joel wurde auf Facebook massiv attackiert, es waren eigentlich Mobbingattacken. Seine Würde wurde attackiert, seine Scham tief verletzt,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 108

und zwar durch ein Öffentlichmachen von Initimitäten, von Nacktheit, von sexueller Orientierung tief verletzt. Homosexualität wurde in den Raum gestellt und gegen seinen Willen ein Outing vorgenommen.

Der Bub wurde in den Tod getrieben. Das war damals vor 2016, also bevor der erste Schritt zu einer strafrechtlichen Verfolgung von Cybermobbing gemacht wurde. Von den Behörden, die damals eben noch keine gesetzliche, strafrechtliche Grundlage zur Ver­folgung hatten, wurde gesagt: Na ja, es war halt ein Jugendstreich! – Das Internet kann aber eine Waffe sein, das Internet kann auch eine Waffe von Jugendlichen und von Kindern sein.

Was der SPÖ da besonders wichtig ist, das ist natürlich der Opferschutz. Man muss sich da auch die Wehrlosigkeit, die Gelähmtheit von Menschen vorstellen, über die Dinge preisgegeben werden, aber nicht nur preisgegeben werden – das klingt ja noch positiv –, sondern mittels derer Verletzungen und Entwürdigung stattfinden.

Heutzutage verdienen Menschen auch im Internet Schutz, Schutz vor Stalking, Schutz vor Upskirting, also das Unter-den-Rock-Fotografieren oder Fotografieren des Intim­be­reichs gegen den Willen der Person, und dieser Schutz ist ein klares Menschenrecht. Es geht da um brutale Straftaten, die die Opfer verzweifeln lassen, die sie gelähmt hinter­lassen. Es ist eben kein Bubenstreich, es ist eben kein Kavaliersdelikt, wenn man diese Entwürdigungen vorantreibt. (Beifall bei der SPÖ.)

Cybermobbing ist psychische Gewalt. 2016 haben wir mit dem § 107c Strafgesetzbuch den ersten Schritt gemacht, dagegen vorzugehen. Natürlich ist es aber eine legistische Gratwanderung. Ich stehe hundertprozentig für freie Meinungsäußerung ein, aber eine freie Meinungsäußerung ohne Rassismus, eine freie Meinungsäußerung ohne Sexis­mus, ohne Homophobie, eine freie Meinungsäußerung ohne Verletzung und ohne Dis­kriminierung von Personen oder Personengruppen. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

Natürlich muss man beim Grundrecht auf freie Meinungsäußerung wachsam sein. Für eine Zensur bin ich nicht zu haben. Eine Hintertür, durch die eine Zensur durch von Onlinekonzernen gesetzten Algorithmen noch möglich gewesen wäre, ist ja geschlossen worden. Daher kommen für die SPÖ auch Uploadfilter nicht infrage. Die ersten Entwürfe sind da noch korrigiert worden.

Die Gesetzwerdung ist gelungen. Ich darf auch der Bundesministerin für Justiz und den vielen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Justizministerium zur raschen und umfas­senden Arbeit sehr gratulieren.

Abschließend noch zum EU-Aspekt: Ja, eine europaweite Gesetzgebung ist notwendig. Ich glaube aber, es ist dieser österreichische, sagen wir, durchaus frühe Akt der Ge­setzwerdung trotzdem insofern positiv zu bewerten, als es durchaus auch als Beitrag zu einer Gesetzwerdung auf europäischer Ebene zu verstehen ist. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

13.29


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich nun Frau Mag.a Karo­line Edtstadler zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesministerin.


13.29.49

Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler: Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuse­herinnen und Zuseher! Ich bin ganz offen: Ich freue mich sehr, dass ich heute ge­meinsam mit der Justizministerin dieses große Paket Hass im Netz hier auch mit Ihnen besprechen und diskutieren kann. Es ist ein guter Tag, wenn wir über Hass im Netz sprechen. Es ist ein noch besserer Tag, wenn Sie heute die Möglichkeit haben – und ich


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hoffe, Sie tun das mit großer Mehrheit –, auch ganz konkrete Maßnahmen zu setzen, die Opfern von Gewalt, Opfern von Hass im Netz auch helfen können. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Bereits als Staatssekretärin im Innenministerium habe ich mich ganz vehement gegen Gewalt an Frauen eingesetzt. Ich durfte die Taskforce Strafrecht leiten, gemeinsam mit dem Innen- und dem Justizministerium unter der Leitung von zwei Arbeitsgruppen von Sektionschef Pilnacek und Sektionschef Vogl haben wir hierzu bereits viele Maßnahmen vorgelegt, die strengere Maßnahmen im Strafrecht vorgesehen haben, wenn es um Gewalt an Frauen ging, und die bessere Möglichkeiten für den Opferschutz und die Täterarbeit vorgesehen haben. All das hat im Dritten Gewaltschutzgesetz gegipfelt, das seit 1.1. dieses Jahres in Kraft ist. – Dafür auch ein Dankeschön an Sie, die Sie das beschlossen und vorangetrieben haben. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Im Moment erleben wir eine Pandemie, wir befinden uns mitten in der zweiten Covid-19-Infektionswelle. Wir kämpfen alle in Europa mit sehr ähnlichen Problemen und wir schät­zen auf der einen Seite natürlich die Möglichkeiten, die wir haben, digital miteinander ohne physischen Kontakt in Kontakt zu bleiben, uns austauschen zu können. Diese digitalen Möglichkeiten haben aber auch eine negative Seite; das ist die noch intensivere Nutzung von sozialen Medien und, mit dem einhergehend, die noch raschere und unkontrolliertere Verbreitung von Hass im Netz, der ganz genau definiert ist. – Darauf komme ich noch zu sprechen.

Deshalb ist es aus meiner Sicht tatsächlich ein Meilenstein, dass wir heute über das Kommunikationsplattformen-Gesetz sprechen, das Ihnen zum Beschluss vorliegt, das in das große Maßnahmenpaket Hass im Netz eingebettet ist.

Worum geht es? – Österreich geht voran, Österreich ist da Tempomacher in der Euro­päischen Union auch für die Europäische Kommission. Österreich hat von den Erfah­rungen der anderen Staaten gelernt. So viele gibt es da noch nicht, das darf ich auch dazusagen, weil zuerst erwähnt worden ist, dass es da schon eine Reihe gibt. Es gibt in Deutschland das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das auch nachgebessert worden ist und von dem wir auch gelernt haben. Es gab auch einen Versuch in Frankreich, ein ähnliches Gesetz auf den Weg zu bringen, das am eigenen Verfassungsgericht in Frank­reich gescheitert ist – aber daraus haben wir auch gelernt und die Dinge und Kritikpunkte aufgegriffen. Es geht darum, Opfern rasch zu helfen, Opfern, die beleidigt werden, Opfern, die rechtswidrigen – und ich sage das ganz deutlich –, strafrechtswidrigen Dingen im Internet ausgesetzt sind. Darum geht es, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Wenn hier immer wieder insbesondere seitens der FPÖ von Zensur die Rede ist, muss ich sagen, dann finde ich diese Diskussion wirklich, gelinde gesagt, irritierend. Es ist im Gesetz, im Kommunikationsplattformen-Gesetz ganz konkret aufgezählt, was wir unter Hass verstehen. Das Wort Hass kommt im Gesetz in dieser Form nicht vor, sondern es sind die Strafrechtstatbestände aufgelistet: Drohung, Nötigung, Mord, Verhetzung, anti­semitische Verhetzung, Verbotstatbestände. (Abg. Stefan: Wer entscheidet? – Weiterer Ruf bei der FPÖ: Wer entscheidet, was Hass ist?) Das ist eine abschließende Liste. Diese Inhalte hat eine Plattform in Zukunft zu löschen, und zwar innerhalb von sieben Tagen, wenn es einer näheren Prüfung bedarf, innerhalb von 24 Stunden, wenn es auch für einen Laien leicht erkennbar ist, dass es sich dabei um solche Tatbestände handelt. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Frau Abgeordnete Kucharowits, ich finde es bedauerlich, dass Sie sich nicht näher mit den Dingen auseinandersetzen und zum Schluss kommen, dass mit diesem Gesetz die Plattformen die Entscheidungshoheit hätten, was gelöscht wird oder nicht. Ganz im Gegenteil: Wir geben den Plattformen jetzt einen klaren gesetzlichen Rahmen vor und


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sagen ihnen, was zu löschen ist, und zwar zumindest, denn die Kommunikations- und Communityplattformen haben nach wie vor die Möglichkeit, ihre eigenen Standards zu setzen und auch über dieses Niveau oder unter dieses Niveau, je nachdem, von welcher Seite man es betrachtet, zu gehen. Das heißt, jetzt nehmen wir die Verantwortung in die Hand und geben ihnen klare rechtliche Rahmenbedingungen vor, innerhalb derer sie löschen müssen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Ich würde mich freuen, wenn Sie sich damit noch einmal auseinan­der­setzen.

Ein zweiter Punkt ist mir ganz wichtig zu betonen: Haben Sie schon einmal versucht, ein derartiges Posting aus den sozialen Netzwerken wegzubekommen? – Sie haben nor­malerweise keine Ansprechpartner, Sie suchen ewig herum, bis Sie jemanden finden. Zukünftig müssen diese Plattformen leicht erreichbar sein, sie müssen ein Meldesystem einrichten, an das sich jeder User schnell wenden kann. Sie müssen einen Zustellbe­vollmächtigten nennen, damit auch, wenn der erste Schritt, das Löschen erledigt ist, für die Justizministerin, für die Behörden der Justiz Ansprechpartner da sind, denen man zustellen kann. Das ist ein ganz, ganz entscheidender Vorteil. Ich sage Ihnen auch: Es ist jetzt die Zeit, zu handeln und diese Dinge einzurichten. Deshalb freue ich mich, dass das heute behandelt wird und, beginnend mit nächstem Jahr, auch tatsächlich in Kraft treten kann. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Abg. Steinacker: So ist es!)

Damit komme ich zur europäischen Dimension des Ganzen. Ja, wir brauchen eine euro­päische Lösung für das Ganze, das sage ich auch ganz bewusst als Europaministerin. Wir wollen, dass das in Europa einheitlich gelöst wird, dass alle Opfer von derartigen Hasspostings die Möglichkeit haben, sich an soziale Medien und die Netzwerke zu wenden, um diese löschen zu lassen. Ich sage Ihnen aber auch, es wird noch einige Zeit dauern, bis diese europäische Lösung da ist. Das ist nicht etwas, was jetzt nur ich sage, sondern erst vor wenigen Tagen, am 8. Dezember, hatten wir den Rat Allgemeine Ange­legenheiten. Die Vizepräsidentin Věra Jourová, die sich im Übrigen auch mit Desinfor­mation und Fakenews, aber auch mit Hass im Netz beschäftigt, hat ihren European Democracy Action Plan präsentiert. Sie hat gesagt, ja, auch sie will eine europäische Lösung, aber machen wir uns nichts vor – das ist ein ziemlich wörtliches Zitat –, es wird noch Jahre dauern, bis diese europäische Lösung tatsächlich vorliegt, selbst wenn sie dann hoffentlich Mitte Dezember präsentiert wird; im Übrigen hätte sie schon vor einigen Tagen oder Wochen präsentiert werden sollen, was bisher nicht der Fall war. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Wir sehen dieser europäischen Lösung wirklich händeringend entgegen. Ich wirke mit der Europäischen Kommission darauf hin, dass das vorgelegt wird. Wir werden unsere Erfahrungen, die wir in den nächsten Jahren machen werden, einbringen, wir sind stän­dig in Kontakt. Wir haben auch eine sehr umfangreiche Stellungnahme der Euro­päischen Kommission bekommen, in der die Sorge geäußert wird, dass sich das beißen könnte, wenn denn einmal der Digital Services Act in Kraft sein wird, aber bis dahin begrüßt die Europäische Kommission diese Initiative und teilt die Ziele, die wir mit diesem Kommuni­kationsplattformen-Gesetz verfolgen.

Deshalb möchte ich diese Ankündigung, die ich schon oft gemacht habe, dass wir natürlich auf die europäische Ebene Rücksicht nehmen und auch darauf eingehen, was die Kommission dann irgendwann präsentieren wird, auch tatsächlich manifestieren. Genau deshalb werden die Abgeordneten der Regierungsfraktionen auch noch einen Abänderungsantrag einbringen, damit wir eine Evaluierung dieses Gesetzes vorneh­men, spätestens im Jahr 2022, um auch auf alle Dinge, die sozusagen auf europäischer Ebene dann hoffentlich schon passiert sein werden, eingehen zu können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nein, wir können nicht länger warten. Es ist jetzt Zeit, zu handeln. Wir wollen jetzt den Opfern bestmögliche Unterstützung anbieten,


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wenn sie von Hass im Netz betroffen sind. Ich darf es noch einmal sagen: Es geht nicht um irgendetwas, es geht um strafrechtswidrige Inhalte, die rasch gelöscht werden müssen, noch bevor die Zivil- und Strafgerichte der Justiz eingreifen können, damit möglichst schnell eine Erleichterung für die Opfer eintritt.

Das, was Sie heute hoffentlich hier mit breiter Mehrheit beschließen werden, ist ein Meilenstein. Das setzt neue Maßstäbe in Österreich und in Europa. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

13.39


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Alexander Melchior. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


13.39.23

Abgeordneter Alexander Melchior (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Damen und Herren! Wir haben heute auch das Kommunikationsplattformen-Gesetz auf der Tagesordnung. Karoline Edtstadler hat es gerade angesprochen, es ist wirklich ein Meilenstein. Ich bin sehr froh darüber.

Wir sind uns ja alle hier in diesem Raum sicher darin einig, dass das Internet für uns ganz viele Vorteile gebracht hat: sei es, dass wir viele unserer Informationen aus dem Internet beziehen, dass wir dort bestellen können – hoffentlich alles regional – oder dass Amtswege und Co dort erledigt werden können. Wir haben aber heute auch schon einige Geschichten über Schattenseiten des Internets gehört, über Dinge, die tagtäglich passieren und auch einigen hier im Raum, die mit großen Anfeindungen umgehen mussten, schon passiert sind.

Wir haben heute auch schon gehört, dass es etwas ist, an das sich die Menschen schon gewöhnt haben. Ich bin ganz klar und deutlich: Ich möchte nicht, dass man sich daran gewöhnt, sondern ich möchte, dass wir gemeinsam dagegen vorgehen, und das werden wir heute mit diesem Gesetz machen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Es ist etwas – es wurde heute hier schon einiges angesprochen –, bei dem wir natürlich auch ganz stark an die Eigenverantwortung der Nutzerinnen und Nutzer appellieren müssen, wir aber auch – und das geschieht jetzt endlich – die Plattformen, auf denen das stattfindet, stärker in die Pflicht nehmen müssen. Wir werden ein leichtes und trans­parentes Meldesystem etablieren und heute hier beschließen, durch das Plattformen gezwungen sind, ihre Systeme dementsprechend anzupassen. Darüber hinaus müssen rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden, und diese – weil es ja heute auch schon angesprochen worden ist, auch die Ministerin hat es angesprochen – sind auch taxativ im Gesetz aufgelistet.

Außerdem: Man mag es kaum glauben, aber es war in der Vergangenheit oftmals ein Problem, dass es bei diesen Plattformen keine Ansprechpartner gegeben hat, und oftmals sind diesbezügliche Meldungen ins Leere gelaufen.

All diese Maßnahmen werden noch nicht auslösen, dass Hass im Netz nicht mehr stattfindet, aber es werden die ersten Maßnahmen gesetzt, um wirklich dagegen vorzu­gehen, und deswegen möchte ich mich bei allen, die dabei mitgewirkt haben, ganz herzlich bedanken. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Weil Kollege Stefan von der Freiheitlichen Partei es angesprochen hat: Es gibt ja ohnehin auf europäischer Ebene eine Initiative, die in diese Richtung geht. – Wir haben es gerade von Karoline Edtstadler gehört: Es wird noch Monate, wahrscheinlich Jahre dauern, bis diesbezüglich etwas auf den Weg kommt. Wichtig wird sein, dass wir alle – damit meine ich uns Abgeordnete, alle Menschen, die damit zu tun haben, die MinisterInnen –


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uns einbringen und versuchen, die Erfahrungen, die wir in diesem Bereich gemacht haben, einfließen zu lassen. Ich bin überzeugt davon, dass wir das machen werden. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

13.42


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Thomas Drozda. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.42.57

Abgeordneter Mag. Thomas Drozda (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Ministerinnen! Ich bin völlig der Meinung, dass es richtig ist, etwas gegen Hass im Netz zu unternehmen. Es ist auch richtig, es jetzt zu tun, und es ist auch richtig, es zu tun, ohne auf die europäische Initiative zu warten. Ich bin selbst 2016 im Ministerrat gesessen (Zwischenruf des Abg. Gerstl), dort haben wir Maßnahmen diskutiert. Es ist seither nichts passiert, und die Basis der EU für das, worüber wir dabei reden – die E-Commerce-Richtlinie –, ist aus dem Jahr 2001, damals war Mark Zuckerberg 16 Jahre alt und Facebook noch nicht gegründet – nur damit wir wissen, über welches Problem wir hier reden. Selbstverständlich ist es begrüßenswert, dass man das jetzt klar adressiert.

Allerdings gibt es zwei Probleme, die ich nicht verschweigen und nicht aussparen kann: Das eine betrifft die Idee, dass der Arbeitgeber ohne Zustimmung der Betroffenen Maß­nahmen gegen Hass im Netz setzen und klagen kann. Das ist voraufklärerisch und meines Erachtens wirklich absurd. Es war Joseph II., der die Leibeigenschaft aufge­hoben hat – Sie wissen, dass im Zuge des Begutachtungsverfahrens dieses Thema im Zusammenhang mit der Leibeigenschaft diskutiert wurde. Ich ersuche dringend darum, unserem Abänderungsantrag in diesem Zusammenhang zu folgen. (Beifall bei der SPÖ.)

Problem Nummer zwei: Natürlich ist es immer ein Balanceakt zwischen den schutz­würdigen Interessen, über die heute schon sehr viel Richtiges und Notwendiges gesagt wurde, auf der einen Seite und der Meinungsfreiheit auf der anderen Seite. Ich mache mir keine Sorgen über die Frage, ob in Zukunft effektiv gelöscht wird und das gut und professionell vonstattengeht. Ich mache mir allerdings große Sorgen über die Frage, was passiert, wenn überschießend gelöscht wird, und wie man dann zu seinem Recht kommt. Ich finde, man kann das nicht – das ist heute schon gesagt worden – privaten Digital­konzernen überlassen. Das ist letztlich eine Sache, in der es rechtliche Möglichkeiten geben muss.

Weil wir aber über eine Unterlage des Verfassungsausschusses reden, komme ich nicht ganz umhin, auch den vorgestrigen Abend noch einmal in Erinnerung zu rufen – diese Messe, die hier im Parlament stattfand. (Abg. Gerstl: Das war keine Messe!) Wir wissen von der Eröffnung des Parlaments 1883, es war die Eröffnung eines multinationalen Parlaments, eines – wie Karl Renner es genannt hat – Völkerbundes im Kleinen. Gebets­stunden fundamentalistischer Gruppen, egal welcher Religionsgemeinschaft, laufen dem Geist und dem Gedanken dieses Parlaments ganz klar zuwider. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Scherak.) Ich erwarte mir von allen Abgeordneten, aber besonders vom jetzt nicht anwesenden Präsidenten des Hohen Hauses, dass er ein Vertreter der Überparteilichkeit ist – politisch, aber auch religiös. (Zwischenruf des Abg. Hafenecker.)

Ich werde dem Herrn Präsidenten noch ein Wort von Seneca dem Jüngeren mitgeben. Er hat nämlich Folgendes gesagt – ich zitiere –: Religion gilt dem gemeinen Manne als wahr, dem Weisen als falsch und dem Herrschenden als nützlich. – Zitatende. Weder das Amt des Nationalratspräsidenten noch die Religion hat den Herrschenden als nützlich zu dienen. Wir sind VertreterInnen des Volkes, und dafür sind wir gewählt. (Beifall bei der SPÖ.)

13.46



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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.46.45

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Minis­terinnen! Ich finde die Debatte besonders spannend, weil wir alle, glaube ich, auf einem sehr sachlichen Niveau – das ist ja hier im Haus nicht immer so – versuchen, die Frage, wie man Hass im Netz bekämpfen kann, zu debattieren, und ÖVP und Grüne dabei vermitteln, dass sie den Stein der Weisen gefunden haben und jetzt wissen, wie man das macht. Drei Oppositionsparteien – alle drei meiner Meinung nach immer sachlich, und ich werde mir Mühe geben, das weiterhin zu bleiben – zeigen einzelne Probleme auf, aber man tut so, als würden diese Probleme nicht existieren. Das finde ich einiger­maßen irritierend, weil es überhaupt nicht, wie wir das leider sonst manchmal haben, um Kritik geht, die aus parteipolitischen Gründen daherkommt, sondern sowohl die SPÖ als auch die Freiheitlichen als auch wir NEOS haben versucht, ganz schwerwiegende Probleme herauszufinden und sie hier zu adressieren. Es wird aber einfach darüber hinweggegangen und gesagt: Das ist ja alles kein Problem!

Was sind diese Probleme? – Sie sind teilweise schon angesprochen worden: Natürlich besteht weiterhin die Gefahr des Overblockings. Wenn ein Unternehmen, ein Dienste­anbieter, die Verpflichtung hat, etwas, was offensichtlich rechtswidrig ist, innerhalb von ein paar Stunden oder einer Woche zu löschen, wird es natürlich, um etwaige Strafen nicht zahlen zu müssen, Overblocking betreiben und Inhalte löschen – ja, selbst­verständlich, das ist ja ganz logisch. Deswegen werden natürlich auch – ich hoffe nicht, aber es wird so sein – unangenehme und unpopuläre Äußerungen vorsichtshalber gelöscht werden. Das ist natürlich eine Gefahr für die Meinungsfreiheit.

Es ist richtig, zu sagen: Ja, wir wollen, dass alle weiterhin im Internet ihre Meinung äußern können! – Dann geht es aber auch darum, dass man Overblocking verhindert.

Es ist auch ein großes Problem – und das ist offensichtlich insbesondere bei den Grünen nicht angekommen –, dass es dabei zu einer Privatisierung der Strafrechtspflege kommt. Ich bin sonst ein großer Freund von Privatisierungen, aber nicht dort, wo es um die grundsätzlichen Aufgaben des Staates geht – und die Strafrechtspflege ist eine dieser grundsätzlichen Aufgaben. Wenn Sie jetzt an Unternehmen auslagern, dass die entscheiden, was strafbar ist und was nicht – und das möglichst noch innerhalb von ein paar Stunden –, dann ist das ein Problem. (Beifall bei NEOS, SPÖ und FPÖ.)

Es bringt auch nichts, wenn man sagt: Na ja, in letzter Instanz ist dann eh ein Gericht zuständig. – Ich habe schon im Ausschuss versucht, das zu erklären – damals habe ich, glaube ich, Kollegen Stefan als Beispiel genommen, jetzt nehme ich Kollegen Drozda, weil er vor mir dran war –: In erster und zweiter Instanz entscheidet Kollege Drozda darüber, was gesagt werden darf, in letzter Instanz ein Gericht – dann ist ja alles in Ordnung. (Zwischenruf des Abg. Drozda.) So funktioniert das Strafrecht nicht, so funktioniert die Strafrechtspflege nicht. Dafür sind Gerichte zuständig – nicht Privat­personen und auch keine privaten Unternehmen! (Beifall bei NEOS, SPÖ und FPÖ.)

Ein weiterer Punkt, den ich darin einigermaßen obskur finde – Kollege Stefan hat es schon teilweise angesprochen –, ist diese nachempfundene Drittschuldnerexekution, die Sie da vorsehen. Was wird in Zukunft passieren? – Facebook bekommt eine Strafe aus­gesprochen, weil ein Posting nicht gelöscht worden ist, und hat keinen Bevollmächtigten gegen Hass im Netz. Dann wird es so sein, dass eine österreichische Behörde ein Zahlungsverbot an ein österreichisches Marketingunternehmen aussprechen wird, die dürfen dann also nicht an Facebook zahlen. Dieses Zahlungsverbot kann ausge­sprochen werden, ohne dass es irgendeinen Zustellversuch gegeben hat, an Facebook beispiels­weise. Es ist auch so, dass der Betrag weit über die Höhe der Strafe hinausgehen kann:


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Man müsste 5 000 Euro Strafe zahlen, aber das Zahlungsverbot kann auf 100 000 Euro gehen. Das ist eine sehr eigenwillige Rechtsansicht. Die KommAustria behält übrigens den Rest ein und wäre dann eventuell dazu verpflichtet, ihn an Facebook zu überweisen. Auch diese Konstruktion finde ich einigermaßen skurril.

Es kommt noch besser: Das Zahlungsverbot soll nach Ihrem Gesetz schuldbefreiend wirken. Ich stelle mir das sehr spannend vor: Facebook versucht einmal, beim öster­reichi­schen Marketingunternehmen die Zahlung einzuklagen. Die werden sagen: Ja, großartig, wir haben zwar einen Vertrag nach irischem Recht, aber im österreichischen Gesetz steht, das Zahlungsverbot ist schuldbefreiend. – Das kann doch nicht Ihr Ernst sein, das ist ein massives Problem für österreichische Unternehmen, die natürlich werden zahlen müssen! (Beifall bei NEOS und FPÖ.)

Dann glauben Sie auch noch, dass Sie Vorsorge getroffen haben, weil im Gesetz steht, man kann als österreichisches Marketingunternehmen eh den Rechtsweg bestreiten. – Ja, wo kommen wir denn da hin? Der Staat Österreich hat eine Strafe an Facebook ausgesprochen, und ich muss mich als österreichischer Unternehmer darum kümmern, dass ich den Rechtsweg bestreite und das Zahlungsverbot meiner eigenen Schuld entsprechend nicht rechtskonform ist. Das ist ja vollkommen absurd. Das ist vonseiten der Grünen vielleicht verständlich, in Bezug auf eine früher einmal unternehmerisch denkende Partei wie die ÖVP ist es einigermaßen absurd, einem österreichischen Unternehmen, das nichts mit der ganzen Situation zu tun hat, zu sagen: Ihr könnt eh den Rechtsweg bestreiten.

Wir werden ja dem justiziellen Teil in fast allen Bereichen zustimmen; nur noch kurz zu meinem letzten Punkt, dem Verhetzungsparagrafen: Es geht ja nicht nur darum, wie Sie immer sagen, dass zu Hass und Gewalt aufgestachelt wird und dass das jetzt strafbar ist. Nein, es geht auch darum, dass es in Zukunft so ist: Wenn jemand eine andere Einzelperson aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten weltanschaulichen Gruppe – die Frau Justizministerin hat es angesprochen – verächtlich macht, wird das weiter unter Strafe gestellt, und nicht nur das, sondern es ist ein Offizialdelikt, das die Staatsanwalt­schaft verfolgen muss, und die Strafandrohung wird um das Achtfache höher.

Ich sage Ihnen etwas: Ich halte so etwas für grundfalsch. Ich bin nicht der Meinung, dass man Menschen aufgrund von beleidigenden Aussagen bis zu zwei Jahre ins Gefängnis sperren sollte. Das ist aus meiner Sicht schlichtweg falsch. (Beifall bei NEOS und FPÖ.)

13.52


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Peter Weidinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.52.35

Abgeordneter Mag. Peter Weidinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Justizministerin! Frau Bundesministerin Karoline Edtstadler! Hohes Haus! Ich teile nicht deine Meinung, aber ich werde alles dafür tun, dass du sie sagen kannst. – Dieses Zitat wird dem französischen Literaten und Philosophen Voltaire zugeschrieben. Er hat das in einer Zeit gesagt, als Kaiser und Könige noch das Sagen hatten und diese darüber befunden haben, was richtig und was falsch ist. (Zwischenruf des Abg. Amesbauer.) Mittlerweile leben wir Gott sei Dank in einer aufgeklärten Demokratie, übrigens mit einer Verfassung, auf die wir alle Parlamentarierinnen und Parlamentarier unseren Eid ge­schworen haben, viele von uns, auch ich persönlich, mit dem Beisatz „so wahr mir Gott helfe“. Wir haben die Aufgabe, die Meinungsfreiheit vor Missbrauch zu schützen, meine Damen und Herren! Mit diesem Bundesgesetz werden Maßnahmen zum Schutz der Nutzerinnen und Nutzer auf Kommunikationsplattformen festgeschrieben. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Fischer. – Abg. Amesbauer: Also Zensur heißt jetzt Schutz!)


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Die Abgrenzung ist ganz klar, meine Damen und Herren: Es ist das Strafgesetzbuch, es sind die strafrechtlichen Tatbestände, die darin aufgelistet sind: gefährliche Drohung, Nötigung, terroristische Straftaten und pornografische Darstellung von Minderjährigen. Mit diesem Gesetz haben wir als österreichischer Gesetzgeber erstmals eine klare Handhabe gegen die großen ausländischen Kommunikationsplattformen – wir wissen ja alle, welche es sind: Facebook, Twitter und Co. Wir müssen nicht mehr nur auf die Freiwilligkeit der Konzerne und auf das, was in deren Communityrichtlinien steht, setzen, sondern wir haben klare Vorgaben, wie das in Österreich auszuschauen hat, wenn jemand einen Tatbestand erfüllt: Wie es die Frau Bundesministerin ausgeführt hat, muss der Beitrag binnen 24 Stunden, wenn die Rechtswidrigkeit leicht nachzuvollziehen ist, und sonst binnen sieben Tagen gelöscht werden.

Was schaffen wir damit, meine Damen und Herren? – Erstmals schaffen wir einen juristischen Weg und betreten in Europa Neuland, und das aus richtigen und logischen Gründen, weil wir ja auch die Hüter der individuellen Freiheit sind. Wir schaffen hier einen Weg, wie wir juristisch erstmals auch Ansprechpartner dieser großen Internetgiganten werden, die natürlich – wie viele sagen – über viel mehr Macht verfügen als so manches Land; dass wir in einen Prozess kommen, dass wir die Spielregeln vorgeben. Es wird ein Register geschaffen, in dem man alle Meldungen, die in diesen Tatbestand fallen, auflisten muss. Es wird eine Evaluierung stattfinden.

Es ist Frau Bundesministerin Karoline Edtstadler zu gratulieren, dass dieser europäische Meilenstein hier im österreichischen Parlament mit einer Mehrheit, so hoffe ich, be­schlossen wird. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Es besteht keine Gefahr des Overblockings, meine Damen und Herren, denn seien wir einmal ehrlich: Werden die großen Kommunikationsgiganten jetzt gleich in Sorge sein, dass alle Österreicherinnen und Österreicher nur mehr Unfug – Verzeihung, Unfug dürfen sie ja weiter sagen –, nur mehr tatbestandsrechtlich relevante Punkte posten werden? – Das wird nicht der Fall sein. Ich habe da viel mehr Vertrauen in die Öster­reicherinnen und Österreicher.

An die Adresse der NEOS, die ehemalige selbsternannte wirtschaftsliberale Partei: Ein ordnungspolitisches Prinzip ist, dass man die Grundrechte und auch die Meinungs­freiheit verteidigt. Daher ist es auch notwendig, klare Spielregeln vorzugeben. Auf die­sem Boden werden sich europäische Start-ups bilden und vielleicht bessere Kommuni­kationsplattformen schaffen, als wir sie gekannt haben.

Zusammenfassend darf ich festhalten, meine Damen und Herren: Mit diesem Gesetz beenden wir heute ein Kapitel des Wilden Westens für Kommunikationsplattformen und geben dem Rechtsstaat, nämlich dem robusten Rechtsstaat, als Sheriff die Instrumente in die Hand, um dem Missbrauch der Meinungsfreiheit entgegenzutreten, um den Schutz für uns Bürgerinnen und Bürger auf diesem Weg zu ermöglichen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Fischer.)

13.56


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Dr. Johannes Margreiter. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.57.02

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Herr Kollege Weidinger, Ihr Wort in Gottes Ohr: Möge es tatsächlich gelingen, dass dieses Paket Hass im Netz alle Probleme so löst, wie es der Intention dahinter entspricht. Ich habe, in Kenntnis der Gerichtspraxis, in Kenntnis des Justiz­be­triebes, meine Zweifel.


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Dennoch stehe ich überhaupt nicht an, mich als Justizsprecher meiner Fraktion durchaus zufrieden zu äußern, vor allem einmal dazu, wie dieses Gesetz zustande gekommen ist. Da wurde Parlamentarismus in sehr guter Form praktiziert. Es wurden Vorschläge aus dem Begutachtungsverfahren – es hat sehr viele Stellungnahmen im Begutachtungs­verfahren gegeben – aufgegriffen, und auch von der Intention her kann sich dieses Paket grundsätzlich sehen lassen.

Es stellt teilweise wirklich sehr, sehr gravierende Eingriffe in fundamentale justizielle Gesetze, vor allem in unser ABGB, in unser Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, dar. Unser ABGB ist ja das älteste Zivilgesetz der Welt. Es ist seit dem Jahr 1811 un­unterbrochen – ausgenommen in der dunklen Zeit des Nationalsozialismus – in Kraft, früher im Habsburgerreich und jetzt in der Republik Österreich. Es ist also über 200 Jahre alt. Es ist gewissermaßen die Heilige Schrift unserer Zivilrechtsordnung, die ja durchaus bewährt und ausdifferenziert ist.

Wenn man sich jetzt die Novelle ansieht, wie da in dieses Gesetz eingegriffen wird, so kann man sich durchaus positiv dazu äußern. Man begibt sich da auf juristisch äußerst heikles Terrain, auf dem sich der Gesetzgeber wirklich mit großem Vorbehalt und viel Fingerspitzengefühl bewegen soll, und das scheint gelungen zu sein. Abzuwarten wird sein, wie die Praxis mit dem Gesetz umgeht.

Ich glaube nicht, dass es so einfach sein wird, dass da ein Formblatt, das aufliegt, einfach online eingereicht wird, und dann wird schon gelöscht werden. In der Praxis wird sich das als wesentlich aufwendiger erweisen. Wir müssen als Gesetzgeber diese Sache sehr, sehr genau im Auge behalten und evaluieren. Ich würde mir erwarten, dass wir uns das im Justizausschuss genau ansehen, und wahrscheinlich wird es in einem abseh­baren Zeitraum auch zu Nachbesserungen kommen müssen.

Generell aber ist es ein Gesetz, mit dem man zufrieden sein kann, ein Gesetz, das ein Problem, das einfach der gesellschaftliche Wandel, der technische Wandel mit sich bringen, angeht, lösen will. Da ist ein guter Wille vorhanden, das erkennen wir an, und wir wünschen diesem Gesetz, dass es seine Intention auch erreichen möge. Die Bedenken, die dagegen bestehen in den Bereichen Kommunikationsplattformen sowie auch Strafgesetz  haben ja die Kollegen Scherak und Hoyos-Trauttmansdorff bereits ausgeführt.

Von unserer Seite gibt es also Zustimmung zu diesem Gesetz. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

14.00


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Mag. Johanna Jachs. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


14.00.37

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bun­desminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einige von uns hier haben schon Erfah­rungen mit Hass im Netz gesammelt, und ich glaube, das muss uns zu denken geben. Klar ist, dass wir Politikerinnen und Politiker in einer exponierten Lage sind und dass wir uns vielleicht auch eine dickere Haut angeeignet haben als manche andere. Klar ist aber auch, dass es unsere Aufgabe ist, dass wir denjenigen, die diese dicke Haut nicht haben oder die nicht so in der Öffentlichkeit stehen wie wir, sodass wir das eventuell schon gewohnt sind, ein Werkzeug in die Hand geben, damit auch sie sich schnell und effektiv gegen Hass im Netz und gegen solche feigen und anonymen Angriffe wehren können.

Ich durfte hier am Rednerpult vor einigen Wochen schon zum Thema Upskirting sprechen. Darum freut es mich ganz besonders, dass wir heute hier ein Gesetz beschließen, das auch das Anfertigen und Verbreiten von Upskirts unter Strafe stellt, denn für uns ist es


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wirklich ganz klar, dass das kein jugendlicher Leichtsinn ist, sondern wirklich unter Strafe gestellt gehört. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Europa schaut auf uns, denn wir machen mit diesem heute zu beschließenden Gesetz vieles neu! Wir sind in einer neuen Zeit, wir leben nicht mehr im Mittelalter, wie Kollege Stefan gesagt hat, und deshalb ist es auch wirklich wichtig, dass wir neue Gesetze beschließen, die mit der Zeit gehen, und nicht an einem Punkt stehen bleiben, an dem uns die moderne Technik einfach schon überholt hat.

Liebe Kollegen von den NEOS, ich verstehe auch nicht, warum Sie hier herinnen so verunsichern, denn meiner Meinung nach ist es schon sehr wichtig, dass Plattformen, die mit ihrem Geschäftsmodell Gewinn machen, gewisse Schutzmechanismen für ihre User einbauen. Ich versichere Ihnen also, liebe Kollegen von FPÖ und NEOS: Es geht nicht um Maßnahmen, die die Freiheit überschießend einschränken, sondern es geht wirklich darum, dass wir die Menschen vor feigen Angriffen schützen und ihnen ein effektives Werkzeug in die Hand geben. Ich hoffe, dass auch Sie sich davon überzeugen können, denn wir werden das in den nächsten beiden Jahren evaluieren – die Frau Bundesminister hat es schon angesprochen.

Ich bringe daher nun folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolle­ginnen und Kollegen zum Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungs­vorlage (463 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Kommunikations­plattfor­men-Gesetz erlassen und das KommAustria-Gesetz geändert wird (509 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. In Art. 1 wird in § 8 nach Abs. 2 folgender Abs. 2a eingefügt:

»(2a) Die Aufsichtsbehörde hat im Rahmen des über das Jahr 2022 zu erstellenden Tätigkeitsberichts (§ 19 Abs. 2 KOG) mit Unterstützung der Beschwerdestelle die Effizienz der in diesem Bundesgesetz vorgesehenen Maßnahmen und Verhaltens­pflich­ten und die diesbezüglichen Entwicklungen innerhalb der zwei vorangegangen Kalen­derjahre zu evaluieren.«

2. In Art. 1 lautet § 10 Abs. 2 Z 1 lit. f wie folgt:

»f) entgegen § 4 Abs. 1 und Abs. 2 seiner Berichtspflicht nicht oder nicht rechtzeitig oder nur unvollständig nachkommt,«

*****

Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

14.04

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer BSc, Mag.a Agnes Sirkka Prammer,

Kolleginnen und Kollegen


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zum Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (463 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Kommunikationsplattformen-Gesetz erlassen und das KommAustria-Gesetz geändert wird (509 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. In Art. 1 wird in § 8 nach Abs. 2 folgender Abs. 2a eingefügt:

              »(2a) Die Aufsichtsbehörde hat im Rahmen des über das Jahr 2022 zu erstellenden Tätigkeitsberichts (§ 19 Abs. 2 KOG) mit Unterstützung der Beschwer­destelle die Effizienz der in diesem Bundesgesetz vorgesehenen Maßnahmen und Verhaltenspflichten und die diesbezüglichen Entwicklungen innerhalb der zwei voran­gegangen Kalenderjahre zu evaluieren.«

2. In Art. 1 lautet § 10 Abs. 2 Z 1 lit. f wie folgt:

              »f)         entgegen § 4 Abs. 1 und Abs. 2 seiner Berichtspflicht nicht oder nicht rechtzeitig oder nur unvollständig nachkommt,«

Begründung

Zu Z 1:

Die zwei Jahre nach Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes vorzunehmende Evaluierung, die im gemäß § 19 Abs 2 KOG von der KommAustria zu erstellenden Tätigkeitsbericht (veröffentlicht im Jahr 2023 bezüglich des Beobachtungszeitraums 2021/2022) Nieder­schlag finden soll, dient dem Erkenntnisgewinn, inwieweit die vorgesehenen Maßnah­men zur rechtspolitischen Zielsetzung, die Anzahl rechtswidriger Inhalte (§ 2 Z 8) auf Kommunikationsplattformen zu verringern, beitragen konnten. Zugleich kann dieser Teil des Berichts dazu genutzt werden, den politischen Entscheidungsträgern in Gesetz­ge­bung und Vollziehung (der Bericht ist nach § 19 Abs. 4 KOG dem Nationalrat vorzulegen) über die Eignung, Treffsicherheit und Erforderlichkeit der innerstaatlichen Maßnahmen im Lichte der zu erwartenden einschlägigen unionsrechtlichen Vorgaben (ausgehend vom Vorschlag der Kommission für einen „Digital Services Act“ im Dezember 2020) Auskunft zu geben.

Zu Z 2:

Die Ergänzung in Z 1 dient der Bereinigung eines Redaktionsversehens.

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und er steht somit auch mit in Verhandlung.

Zu Wort ist nun dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Tagesordnungspunkte 1 bis 5 und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 119

14.04.383. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (478 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Verbraucherkreditgesetz und das Hypothekar- und Immo­bilienkreditgesetz geändert werden (517 d.B.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Mag. Christian Drobits. – Bitte, Herr Abge­ordneter.


14.05.08

Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Nun, bei diesem Tagesordnungspunkt sieht es auf den ersten Blick so aus, als würde er eine Erfolgsgeschichte beinhalten, nämlich dass aufgrund eines Spruches des Europäischen Gerichtshofes zu einer EU-Richtlinie Gesetze für Verbraucherinnen und Verbraucher in Österreich im positiven Sinne verän­dert werden.

Das ist deshalb erfolgt, weil der Europäische Gerichtshof in der Causa Lexitor angerufen worden ist, um festzuhalten, dass bei einer vorzeitigen Kreditrückzahlung grundsätzlich auch die laufzeitunabhängigen Kosten, wie Bearbeitungsgebühren und so weiter, er­mäßigt werden müssen. Damit ist eine Änderung der Gesetze notwendig, und zwar des Verbraucherkreditgesetzes und in weiterer Folge auch des Hypothekargesetzes.

Es sind zwar vermutlich die Gesamtkosten gemeint, ein großes Problem, das wir aller­dings haben, ist der Zeitpunkt des Inkrafttretens: Ab wann soll diese Regelung gelten und ab welchem Zeitpunkt sollen dann die Verbraucherinnen und Verbraucher etwas davon haben? – Geschätzte Frau Bundesminister, bereits im Ausschuss wurde meiner­seits erwähnt, dass ich zwar dankbar bin, dass diese EU-Richtlinie jetzt umgesetzt wird, ich aber glaube, dass beim Inkrafttreten mit einem Zeitpunkt pro futuro, so wie es jetzt im Gesetzentwurf steht, nur Kosten reduziert wurden und Geld gespart wurde, nicht aber das Gesetz richtlinienkonform umgesetzt worden ist.

Es ist ein Im-Stich-Lassen der Verbraucherinnen und Verbraucher, es ist vor allem ein Im-Stich-Lassen derjenigen, die einen Wohnkredit mit hohen Bearbeitungsgebühren haben, und ich bin der Meinung, dass wir aufgrund der Staatshaftung, die die Republik Österreich bei der richtlinienkonformen Umsetzung hat, danach trachten müssen, dass wir nicht eine Umsetzung pro futuro machen, sondern zumindest ab dem 11.9.2019, dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes.

Wir sind auch der Meinung, dass dieser Zeitpunkt gerade in Zeiten der Covid-Krise passt, denn: Was sollen diejenigen, die von Covid betroffen sind, dazu sagen, dass sie bei einer Umschuldung nur pro futuro in den Genuss einer Ermäßigung der Gesamt­kosten kommen, also erst im Nachhinein, und nicht bereits ab 11.9.?

Ich bringe daher, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, im Sinne meiner Fraktion, aber auch der NEOS, folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 120

Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

Artikel 1 - -


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter, wir haben vereinbart, dass Sie den Antrag nicht vorlesen müssen. Er wird gemäß § 53 Abs. 4 GOG eingebracht, die Erläuterung ist ausreichend.


Abgeordneter Mag. Christian Drobits (fortsetzend): Ich möchte dazu noch ausführen, dass es nicht sein kann, dass wir eine EU-Richtlinie und ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Endeffekt nicht richtlinienkonform umsetzen, weil wir vielleicht glauben, dass das Geld dafür nicht da ist. Ich glaube auch, dass wir diese Richtlinie auch deshalb umsetzen müssen, weil sich in weiterer Folge der Bundesrat damit wird beschäftigen müssen und er diesem Gesetz in der Bundesratssitzung aufgrund der Inkrafttretens­bestimmung vielleicht auch nicht zustimmen wird. In diesem Sinne bitte ich die Regie­rungsparteien noch einmal, diesen Gesetzentwurf, vor allem hinsichtlich der Inkrafttre­tens­bestimmung, zu überdenken und vielleicht doch noch unserem Abänderungsantrag zuzustimmen. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ und bei Abge­ordneten der NEOS.)

14.09

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Genossinnen und Genossen

zum Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (478 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Verbraucherkreditgesetz und das Hypothekar- und Immobilien­kreditgesetz geändert werden (517 d.B.)

eingebracht in der 69. Sitzung des Nationalrates am 10. Dezember 2020 zu TOP 3

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

1.          Art. 1

              Änderung des Verbraucherkreditgesetzes

              In Z 6 soll § 29 Abs. 12 lauten wie folgt:

„(12) § 16 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2020 tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft und ist auf Kreditverträge und Kreditierungen anzuwenden, die nach dem 11. September 2019 geschlossen oder gewährt werden.

2.          Art.2

              Änderung des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes

              Z 8 soll lauten wie folgt:

              Dem § 31 werden folgende Absätze 5 und 6 angefügt:

(5) §§ 5, 9, 10, 11 und 27 sowie die Bezeichnung des 4. Abschnitts in der Fassung des Bundesgesetzblattes BGBl. I Nr. xxx/2020 treten mit 1. Jänner 2021 in Kraft und sind auf Kreditverträge und Kreditierungen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2020 ge­schlossen oder gewährt werden.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 121

(6) § 20 in der Fassung des Bundesgesetzblattes BGBl. I Nr. xxx/2020 tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft und ist auf Kreditverträge und Kreditierungen anzuwenden, die nach dem 11. September 2019 geschlossen oder gewährt werden.

Begründung

Die Sanierung der österreichischen Rechtslage bedeutet - auch in Form der nun beantragten Änderungen - nur die Herstellung eines teilweisen richtlinienkonformen Zustandes, da alle anderen Kreditnehmer, die ab dem Inkraftreten des VKrG am 11.10.2010 einen Kredit abgeschlossen haben, ausgenommen bleiben und mit ihren Ansprüchen auf den Gerichtsweg verwiesen sind. Daher sollten zumindest auch alle vorzeitigen Rückzahlungen ab Veröffentlichung des Lexitorurteils umfasst sein und nicht nur künftige Rückzahlungen.

Art 1

Damit ein richtlinienkonformer Zustand für VerbraucherInnen hergestellt wird, ist es nicht nur notwendig, dass Verträge ab dem Lexitor-Urteil des EuGH erfasst sind, sondern zusätzlich sollten allen vorzeitigen Rückzahlungen, die ab dem 11. September 2019 gemacht wurden, auch berücksichtigt werden.

Art 2

Da es in der Wohnimmobilienkredit-RL und im HIKrG die gleichen rechtlichen Bestim­mungen gibt, wie in der Verbraucherkredit-RL und im VKrG sollte bei der Sanierung der Gesetzeslage nach dem Lexitorurteil für den Bereich der Verbraucherkredit-RL auch für Wohnkredite die gleichen gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Darüber hinaus ist die Relevanz der vorzeitigen Rückzahlung bei langjährig laufenden Wohnkrediten groß und die Ermäßigung der Gesamtkosten wegen der hohen Kredit­beträge viel höher als bei typischen Verbraucherkrediten.

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag wurde, wie schon vorhin erwähnt, gemäß § 53 Abs. 4 GOG verteilt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer. – Bitte, Frau Abgeord­nete.


14.09.14

Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer (Grüne): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr ge­ehrter Herr Vorsitzender! Tja, ein sperriges Thema: Verbraucherkreditgesetz, Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz. Beide werden heute im Sinne des Verbraucherschutzes verbessert und geändert. Wir wollen gemeinsam über eine Gesetzesvorlage abstimmen, die Verbesserungen im Konsumentenschutz bringt.

Im Einzelnen geht es um die Umsetzung des Lexitor-Urteils vom 11. September 2019. Anlassfall war Polen; die Verbraucherorganisation Lexitor hat unzufriedenen Verbrauche­rinnen, Verbrauchern insofern geholfen, als sie beim EuGH vorstellig geworden ist, und der EuGH hat entschieden, dass laufzeitabhängige und laufzeitunabhängige Kosten zu reduzieren sind. Dieses Urteil bringt uns etwas für den Verbraucherschutz, und zwar insofern, als nun zum Beispiel auch von der Bank geforderte Bearbeitungsgebühren, die man am Anfang eines Kredites zahlt, anteilig zu ersetzen sind.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 122

Um es noch einmal zusammenzufassen: Mit der Gesetzesvorlage, über die wir heute abstimmen, wird das Verbraucherkreditgesetz nicht nur angepasst, sondern im Sinne der Verbraucher verbessert. Es wird eine richtlinienkonforme Rechtslage hergestellt, und dafür gilt es zu danken. Damit reduzieren wir auch die Kosten für die Konsumentinnen und Konsumenten, wenn sie zum Beispiel einen Verbraucherkredit zurückzahlen. – Das ist jetzt einmal die Pflicht.

Nun aber zur Kür: Ganz so, wie mein Vorredner das angesprochen hat, ist es nämlich nicht. Wir gehen über das, was die Richtlinie verlangt, hinaus, und zwar ist der Zeitpunkt des Inkrafttretens nicht der Zeitpunkt der Novelle, sondern wir gehen zurück zum Urteil Lexitor, das heißt zum 11. September, und zweitens werden auch das Hypothekar- und das Immobilienkreditgesetz entsprechend angepasst, sodass ab jetzt auch dort die Kosten anteilig zu reduzieren sind.

Letztendlich ist das ein wichtiger Schritt für den Konsumentenschutz. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Krisper.)

14.11


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Mag. Volker Reifenberger. – Bitte, Herr Abgeordneter.


14.11.48

Abgeordneter Ing. Mag. Volker Reifenberger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Hohes Haus! Worum geht es? – Der Europäische Gerichtshof hat in einer Entscheidung festgestellt, wie die EU-Richtlinie über die Rechte der Verbraucher bei vorzeitigen Kreditrückzahlungen auszulegen sei. Diese Entscheidung hat gezeigt, dass wir diese EU-Richtlinie in Österreich mangelhaft, und zwar zulasten der Konsumenten und zugunsten der Banken, umgesetzt haben.

Der EuGH hat judiziert, dass bei vorzeitiger Kreditrückzahlung die Gesamtkosten des Kredits zu ermäßigen sind und nicht nur die laufzeitabhängigen Kosten, so wie das in Österreich bisher gesetzlich vorgesehen ist. Daher gibt es jetzt legistischen Handlungs­bedarf, aber leider wird der Spruch des Europäischen Gerichtshofes mit der vorliegen­den Regierungsvorlage wieder nur halbherzig umgesetzt. Dies zeigt auch die scharfe Kritik des Obersten Gerichtshofes im Begutachtungsverfahren.

Unser erster Kritikpunkt ist jener, dass die vorliegende, im Vergleich zum Istzustand zwar korrektere, aber noch immer nicht korrekte Umsetzung der EU-Richtlinie erst für Ver­braucherkredite gelten soll, die nach dem Stichtag 11. September 2019, also dem Datum der EuGH-Entscheidung, geschlossen beziehungsweise gewährt wurden. Es wäre aber doch nur logisch und fair, auch ältere Verbraucherkredite, die nach der fehlerhaften innerstaatlichen Umsetzung der Richtlinie abgeschlossen wurden, miteinzubeziehen; das wäre der Stichtag 11. Juni 2010. In Wahrheit ist diese halbherzige Novelle nichts anderes als ein ÖVP-Geschenk für die heimischen Banken, zu denen ja durchaus ein gewisses Naheverhältnis besteht.

Sollte der Europäische Gerichtshof mit dem heutigen Gesetz im Zusammenhang mit älteren Kreditverträgen befasst werden, die zwischen 2010 und 2019 abgeschlossen wurden, dann wird er dieses Gesetz mit hoher Wahrscheinlichkeit aufheben. Bis dahin geht es weiter auf Kosten der Konsumenten und zugunsten der Banken, und alles nur, um den Banken für Kredite aus neun Jahren EU-rechtswidrige Bankspesen zuzu­schan­zen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 123

Unser zweiter Kritikpunkt ist jener, dass das Wort Gesamtkosten bewusst vermieden wird und immer nur von Kosten gesprochen wird. In den erläuterten Bemerkungen zur Regierungsvorlage steht etwas Erstaunliches, und ich zitiere daraus: „Wenngleich die Richtlinie im Zusammenhang mit der vorzeitigen Rückzahlung ebenfalls den Begriff ,Gesamtkosten‘ verwendet, sollte [...] aus Sachlichkeitserwägungen von einem engeren Verständnis der erfassten Kosten ausgegangen werden.“ – Zitatende.

Das ist schon erstaunlich, denn in der Regierungsvorlage steht also sinngemäß drinnen: Wir halten die EU-Richtlinie in diesem Punkt für unsachlich und setzen sie daher bewusst nicht korrekt um. – Das ist eine interessante Einstellung für selbsternannte Europa­parteien und keinesfalls konsumentenfreundlich. (Beifall bei der FPÖ.)

Daher bringe ich hiermit den folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen: 

Der dem obenstehenden Bericht angeschlossene Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 Ziffer 5 wird das Wort „Kosten“ durch „Gesamtkosten“ ersetzt.

2. In Artikel 1 lautet die Ziffer 6 § 29 Abs. 12 wie folgt:

„(12) § 16 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBI. I Nr. xxx/2020 tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft und ist auf Kreditverträge und Kreditierungen anzuwenden, die nach dem 11. Juni 2010 geschlossen beziehungsweise gewährt werden, sofern die vorzeitige Rückzahlung nach dem 31. Dezember 2020 geleistet wird.“

*****

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, folgen Sie Ihrem Herzen! Fühlen Sie sich nicht der Bankenlobby verpflichtet und stimmen Sie unserem Abänderungsantrag zu! (Beifall bei der FPÖ.)

Abschließend wünsche ich Ihnen, Frau Bundesminister, alles Gute für die bevor­stehenden Wochen. Es gibt nichts Schöneres auf der Welt als das Wunder der Geburt eines Kindes. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.16

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ing. Mag. Reifenberger, Mag. Harald Stefan

und weiterer Abgeordneter

zum Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (478 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Verbraucherkreditgesetz und das Hypothekar- und Immobilien­kreditgesetz geändert werden (517 d.B.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 124

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der dem obenstehenden Bericht angeschlossene Gesetzesantrag wird wie folgt ge­ändert:

1. In Artikel 1 Ziffer 5 wird das Wort „Kosten“ durch „Gesamtkosten“ ersetzt.

2. In Artikel 1 lautet die Ziffer 6 § 29 Abs. 12 wie folgt:

„(12) § 16 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2020 tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft und ist auf Kreditverträge und Kreditierungen anzuwenden, die nach dem 11. Juni 2010 geschlossen beziehungsweise gewährt werden, sofern die vorzeitige Rückzahlung nach dem 31. Dezember 2020 geleistet wird.“

Begründung

Der Artikel 16 Abs. 1 der Richtlinie 2008/48/EG über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates, ABl. Nr. L 133 vom 22.05.2008 S. 66, ist vor dem Hintergrund der Erwägungen der Richtlinie, insbesondere in Bezug zu Punkt 20, der den Begriff „Gesamtkosten“ genau darstellt, zu sehen:

„(20) Die Gesamtkosten des Kredits für den Verbraucher sollten sämtliche Kosten umfassen, einschließlich der Zinsen, Provisionen, Steuern, Entgelte für Kreditvermittler und alle sonstigen Entgelte, die der Verbraucher im Zusammenhang mit dem Kredit­vertrag zu zahlen hat, mit Ausnahme der Notargebühren. Die tatsächliche Kenntnis des Kreditgebers von diesen Kosten sollte objektiv beurteilt werden, wobei die Anforderun­gen an die berufliche Sorgfalt zu berücksichtigen sind.“

Der EuGH begründet in seiner Entscheidung unter Punkt 28, dass es sich ausschließlich um „Gesamtkosten“ und nicht um den ungenaueren Begriff „Kosten“ handeln könne, folgendermaßen: „In Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2008/48 wurde demnach das Recht des Verbrauchers auf Ermäßigung der Kosten des Kredits bei vorzeitiger Rückzahlung dadurch konkretisiert, dass der allgemeine Begriff „angemessene Ermäßigung“ durch den präziseren Begriff „Ermäßigung der Gesamtkosten des Kredits“ ersetzt und ergänzt wurde, dass sich diese Ermäßigung auf die „Zinsen und Kosten“ zu beziehen hat.“ Daraus schließt der EuGH und urteilt: „Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über Verbraucher­kredit­verträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates ist dahin auszulegen, dass das Recht des Verbrauchers auf die Ermäßigung der Gesamtkosten des Kredits bei vorzeitiger Kreditrückzahlung sämtliche dem Verbraucher auferlegten Kosten um­fasst.“

Die Regierungsvorlage, da nur die „Kosten“ und nicht die „Gesamtkosten“ und Kredit­verträge und Kreditierungen, die nach dem Urteil des EuGHs und nicht ab dem 11. Juni 2010 (Inkrafttreten der RL Richtlinie 2008/48/EG) gewährt oder geschlossen wurden, Berücksichtigung fanden, ist daher anfällig für weitere Prozesse an den ordentlichen Gerichten Österreichs, wenn das Verbraucherkreditgesetz, BGBl. I Nr. 28/2010, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 93/2017, nicht entsprechend des Abänderungsantrages geändert in Kraft tritt.

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und er steht auch mit in Verhandlung.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 125

Zu Wort gelangt nun Herr Dr. Christian Stocker. – Bitte, Herr Abgeordneter.


14.16.19

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ja hier schon von meinen Vorrednern angesprochen worden: Es geht um die Umsetzung der Richtlinie hinsichtlich der vorzeitigen Rück­zahlung von Verbraucherkrediten.

Anlassfall ist das Urteil des EuGH im sogenannten Lexitor-Fall vom 11.9.2019, die Rechte der Verbraucher bei der vorzeitigen Kreditrückzahlung betreffend. Aus diesem Urteil ergibt sich ein Spannungsverhältnis hinsichtlich der innerstaatlichen Umsetzung dieses Themas im Verbraucherkreditgesetz und der Auslegung des EuGH in diesem Urteil. Der Unterschied ist, dass der EuGH im Gegensatz zu unserer gesetzlichen Regelung sämtliche dem Verbraucher auferlegten Kosten als vom Mäßigungsrecht um­fasst ansieht, während in unseren gesetzlichen Bestimmungen derzeit nur die laufzeit­abhängigen Kosten erfasst sind.

Auf welche Kosten ist dieses Mäßigungsrecht nun anzuwenden? – Es ist richtig, wie mein Vorredner gesagt hat, dass der EuGH das sehr weit auslegt und in dieser Richtlinie von Gesamtkosten gesprochen wird, ich meine aber, dass diese Sachlich­keits­erwä­gungen, die zu einer Verengung dieser Auslegung führen, durchaus angemessen sind.

Worin besteht das engere Verständnis dieser Kosten? – Klar ist, dass jene Kosten, die dem Verbraucher bekannt gegeben werden, wenn er sein Kreditverhältnis eingeht, und die die Gesamtbelastung des Kredites betreffen, davon umfasst sind, und dass aller­dings jene Kosten, wie zum Beispiel Notariatskosten oder auch Vermittlungskosten für den Kredit, davon nicht mehr umfasst sind.

Im Gegensatz zu meinen Vorrednern meine ich auch, dass es sachgerecht ist, wenn das Inkrafttreten dieses Gesetzes zwar zum Zeitpunkt der Urteilsfällung erfolgt, das Wirk­samwerden aber erst für jene Kredite, die nach dem 1.1.2021 zurückgezahlt werden, eintreten soll, weil – und das ist ein Grundthema der Legistik – man mit Rückwirkungen sehr vorsichtig sein soll, weil es letztlich auch um den Vertrauensschutz geht. Das war das, was uns dabei geleitet hat, und nicht der Umstand, dass wir irgendjemandem oder dem Bankensektor da etwas zuschanzen wollen.

Es soll auch nicht verschwiegen werden, dass es eine sinngleiche Anwendung dieser Bestimmungen im Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz geben soll. Das heißt, dass die Regelungen auch für diese Kreditverhältnisse anwendbar sind. Letztlich ist es auch so, dass diese Gesetzesänderung Ausnahmeausweitungen bei Wohnimmobilien­kredi­ten für Verbraucher im Zusammenhang mit der Wohnbauförderung bewirkt, das heißt eine Besserstellung der Verbraucher durch eine leichtere Kreditgewährung im Förder­bereich für den Wohnbau.

Insgesamt ist dies daher eine begrüßenswerte Änderung zugunsten der Verbraucher, die durchaus sachgerecht ist und den Interessen aller Beteiligten, vor allem aber der Verbraucher, gerecht wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

14.19


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Nein.

Wie vereinbart verlege ich auch diese Abstimmungen an den Schluss der Verhand­lungen über die Tagesordnungspunkte 1 bis 5 und fahre in der Erledigung der Tages­ordnung fort.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 126

14.20.144. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 895/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das 1. COVID-19-Justiz-Begleit­gesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz und die Rechtsanwaltsordnung geändert werden (587 d.B.)

5. Punkt

Bericht und Antrag des Justizausschusses über den Entwurf eines Bundes­gesetzes, mit dem die Notariatsordnung, das GmbH-Gesetz, das 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz und das EIRAG geändert werden (588 d.B.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 4 und 5 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Mag. Philipp Schrangl. – Bitte, Herr Abgeordneter.


14.20.59

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Ich bin hier Kontraredner, da wir diesem Gesetz heute nicht zustimmen werden. Es sind sehr viele Dinge drinnen, die auch wir befürworten, allerdings sehen wir dieses Gesetz nicht als Gesundheitsmaßnahme, sondern vor allem als Sparmaßnahme.

Wir denken, dass die mündliche Einvernahme, das Erscheinen vor Gericht für die Urteilsfindung wichtig sind, auch als Spezialprävention für den Beschuldigten oder rechtskräftig Verurteilten. Wir glauben nicht, dass man diesen speziellen Zweck über audiovisuelle Übertragung so gut erfüllen kann. Daher sind wir dafür, dass man, sobald es möglich ist und wo es möglich ist – Gerichte haben genügend Platz, bieten genügend oft die Möglichkeit, weit genug auseinander zu sitzen –, wieder zur öffentlichen und unmittelbaren Verhandlung zurückzukehrt.

Es geht in dieser Debatte auch um zwei Mietrechtsthemen, und als Bautensprecher möchte ich mich auch dazu äußern.

Grundsätzlich ist es gut, wenn wir in dieser schwierigen Situation den Mieter entlasten, wir dürfen aber die Relation nicht aus dem Auge verlieren. Wir haben jetzt schon einmal die Mieter sehr stark entlastet und die Vermieter sehr stark belastet. Einer großen Versicherung, einer großen Bank tut es vielleicht nicht weh, ein kleiner Zinshausbesitzer, bei dem für drei von sechs Wohnungen die Mietzahlungen gestundet werden, kämpft wahrscheinlich schon ums eigene Überleben. Dort müssen wir ein bisschen aufpassen, und daher stimmen wir auch gegen die Anträge meiner Kollegin Ruth Becher, weil wir finden, dass man zum Beispiel jetzt dazu übergehen könnte, auf die Kaution – das ist eine Rücklage des Mieters beim Vermieter – zurückzugreifen, und dass dann der Mieter, sobald er wieder zahlen kann, diese Rücklage, diese Kaution wieder auffüllen muss.

Sehr geehrte Frau Bundesminister, ich wünsche auch Ihnen alles Gute in den nächsten Monaten. Ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute, auch Ihnen, meine Kollegen! – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

14.23


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt jetzt Frau Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer. – Bitte, Frau Abgeordnete.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 127

14.23.30

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Schon wieder – ja, leider schon wieder – ist es notwendig, Regelungen zu verlängern, mit denen schwerwiegende Folgen der Pandemie abgefedert werden sollen. Es ist notwendig, weil wir immer noch mittendrin in dieser Gesundheitskrise stecken.

Die Regelungen, die wir heute hier zum Beschluss vorliegen haben, bringen zunächst einmal Erleichterungen für jene Menschen – wir haben es gerade gehört –, die im April, Mai, Juni von der Möglichkeit Gebrauch machen mussten, die Mietzinse zu stunden. Und nein, es wird niemanden in Bedrängnis bringen. Es wird schwierig sein, es wird genauso schwierig sein, wie es für alle anderen schwierig ist, ja natürlich, keine Frage, aber diese Mietzinse liegen schon sehr lange zurück und es sind in der Zwischenzeit neue fällig geworden, die ja auch zu bezahlen sind. Diese Erleichterung nimmt ganz vielen Menschen die Angst vor der Wohnungslosigkeit, vor allem in Kombination damit, dass auch Räumungsexekutionen jetzt nicht vollzogen werden dürfen.

Angst wird vielen Menschen aber auch noch in einem ganz anderen Bereich genommen, und zwar den Menschen, die von Gewalt in der Familie betroffen sind, weil, wie wir heute schon gehört haben, die Gewaltschutzeinrichtungen dauerhaft die Möglichkeit behalten sollen, dass sie Anträge auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung einbringen dürfen. Das ist eine wirklich große Erleichterung, ein ganz wesentlicher Schritt und eine ganz große Errungenschaft für diese Menschen, denen es sowieso wirklich schlecht geht. (Beifall bei den Grünen.)

Auch Unternehmen, die aufgrund der wirtschaftlichen Krise in eine Notlage geraten sind, erhalten weiterhin eine Erleichterung. Für sie wird die Möglichkeit verlängert, dass bei Überschuldung kein Insolvenzantrag gestellt werden muss, weil es immer noch nicht möglich ist, eine valide Fortbestehensprognose zu erstellen. Dazu muss ich folgenden Abänderungsantrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht und Antrag des Justizausschusses (588 der Beilagen) betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem die Notariatsordnung, das GmbH-Gesetz, das 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz und das EIRAG geändert werden“

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 3 werden nach der Novellierungsanordnung 1. folgende Novellierungs­anord­nungen 1a und 1 b eingefügt:

„1a. In § 9 Abs. 1 wird das Datum ,31. Jänner 2021‘ durch das Datum ,31. März 2021‘ ersetzt.

1b. In § 9 Abs. 3 werden die Daten ,31. Jänner 2021‘ jeweils durch das Datum ,31. März 2021‘ ersetzt.“

2. In Artikel 3 wird nach der Novellierungsanordnung 3. folgende Novellierungs­anord­nung 3a. eingefügt:

„3a. § 17 Abs. 6 lautet:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 128

,(6) § 13 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 113/2020 tritt mit Ablauf des 31. Jänner 2021 außer Kraft.‘“

3. In Artikel 3 lautet die Novellierungsanordnung 4.:

„4. § 17 werden folgende Abs. 7 und 8 angefügt:

,(7) §§ 1, 9, 11a samt Überschrift und § 17 Abs. 3 und 6 in der Fassung des Bun­desgesetzes BGBl. I Nr. xx/2020 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieses Bundesgesetzes in Kraft.

(8) §§ 6, 7, 11 und 15 treten mit 30. Juni 2021 außer Kraft. § 9 tritt mit 31. März 2021 außer Kraft. § 11a tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.‘“

*****

Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

14.27

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag.a Agnes Sirkka Prammer

Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht und Antrag des Justizausschusses (588 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Notariatsordnung, das GmbH-Gesetz, das 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz und das EIRAG geändert werden

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 3 werden nach der Novellierungsanordnung 1. folgende Novellierungs­anord­nungen 1a und 1 b eingefügt:

„1a. In § 9 Abs. 1 wird das Datum „31. Jänner 2021“ durch das Datum „31. März 2021“ ersetzt.

1b. In § 9 Abs. 3 werden die Daten „31. Jänner 2021“ jeweils durch das Datum „31. März 2021“ ersetzt.“

2. In Artikel 3 wird nach der Novellierungsanordnung 3. folgende Novellierungs­anord­nung 3a. eingefügt:

„3a. § 17 Abs. 6 lautet:

„(6) § 13 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 113/2020 tritt mit Ablauf des 31. Jänner 2021 außer Kraft.““

3. In Artikel 3 lautet die Novellierungsanordnung 4.:

„4. § 17 werden folgende Abs. 7 und 8 angefügt:

„(7) §§ 1, 9, 11a samt Überschrift und § 17 Abs. 3 und 6 in der Fassung des Bun­desgesetzes BGBl. I Nr. xx/2020 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieses Bundesgesetzes in Kraft.

(8) §§ 6, 7, 11 und 15 treten mit 30. Juni 2021 außer Kraft. § 9 tritt mit 31. März 2021 außer Kraft. § 11a tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.““


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 129

Begründung

Durch die Änderung soll auch die Aussetzung von der Insolvenzantragspflicht bei Über­schuldung bis Ende März 2021 verlängert werden.

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Frau Mag. Ruth Becher. – Bitte, Frau Abgeordnete.


14.27.33

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Coronakrise macht einige Verlängerungen von Fristen und Vereinfachungen notwendig, beispielsweise Videoübertragungen zur Beweis­auf­nahme bei Gericht, erweiterte Fristen beim Insolvenzverfahren oder auch erleichterte Identitätsfeststellung bei Notaren bei der Gründung einer GesmbH. Das sind Bestim­mungen, die bestimmten Menschen das Leben in ihren Berufen erleichtern, wie zum Beispiel Juristen, Unternehmern und so weiter. Diese Bestimmungen werden über­wie­gend bis Ende Juni verlängert.

Es gibt aber auch Menschen, auf die bei dieser großzügigen Verlängerung der Fristen vergessen wurde. Dazu zählen beispielsweise Kinder von alleinerziehenden Müttern. Uns als SPÖ hat es sehr verwundert, dass die Frist für die erleichterte Geltendmachung beim Unterhaltsvorschuss nicht bis 30. Juni verlängert werden soll. Im Gesetz steht der 31. März 2021, das heißt nur drei statt sechs Monate. Das Coronavirus macht keinen Unterschied zwischen Menschen und Berufen, und ich verstehe nicht, warum ÖVP und Grüne diese Erleichterungen so ungleich verteilt haben. Daher fordern wir eine Gleich­stellung, und ich werde im Anschluss einen Abänderungsantrag dazu einbringen. (Beifall bei der SPÖ.)

Im Bereich Wohnen hat es während der Krise des ersten Lockdowns geheißen, es gibt Menschen, die ihre Miete nicht bezahlen können. Diese Menschen mussten ihre Miete nicht gleich bezahlen, sondern hatten bis Ende Dezember, also bis Ende dieses Monats, dafür Zeit, plus 4 Prozent Verzugszinsen. Der heutige Entwurf sagt, dass diese Menschen die Miete doch nicht jetzt zurückzahlen müssen, sondern erst bis März, wieder mit 4 Prozent Verzugszinsen.

Das ist aus unserer Sicht eine schlechte Lösung. ÖVP und Grüne tun so, als würden sie sich um die Menschen, die ihre Miete nicht zahlen können, kümmern, das tun sie aber nicht, denn wer seine offene Miete bis jetzt nicht zahlen kann, kann sie bis März höchst­wahrscheinlich auch nicht bezahlen. Ich frage daher: Warum helfen Sie nicht direkt und verzögern das Problem und dessen Folgen?

Diese Menschen brauchen direkte Hilfe, sie brauchen einen Sicher-Wohnen-Fonds, der bei den Betriebskosten einspringt und Härtefälle bei Mietrückständen abfängt. Die Regierung muss aber auch mit einem Mietentfallfonds helfen, der vor allem kleinen Vermietern hilft, wobei die Vermieter dann solidarisch diesen Fonds bespeisen.

Da die Regierung beim Thema Wohnen bis jetzt leider noch keinerlei sinnvolle Lösung getroffen hat, wird sie das bis Ende März auch nicht zustande bringen. Bis Ende Juni hätte sie mehr Zeit, darüber nachzudenken und es zu schaffen. Daher bringe ich folgen­den Antrag ein:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 130

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht und Antrag des Justizausschusses, 588 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

Im Artikel 3 Z 1 wird das Datum „31. März 2021“ durch das Datum „30. Juni 2021“ er­setzt.

*****

Weiters bringe ich in Bezug auf die erleichterte Geltendmachung von Unterhalts­vor­schüssen – ich habe das vorhin bereits erläutert – folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Justizausschusses über den Antrag 895/A, 587 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

In Art. I (Änderung des 1. Covid-19-Justiz-Begleitgesetzes) wird in Z 1b das Datum „31. März 2021“ durch das Datum „30. Juni 2021“ ersetzt.

*****

Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

14.32

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Ruth Becher,

Genossinnen und Genossen,

zum Bericht und Antrag des Justizausschusses über den Entwurf eines Bundes­ge­setzes, mit dem die Notariatsordnung, das GmbH-Gesetz, das COVID-19-Justiz-Begleit­gesetz und das EIRAG geändert werden (588 d.B.)

eingebracht in der 69. Sitzung des Nationalrates am 10. Dezember 2020 zu TOP 5

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 131

Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

In Artikel 3 Z 1 wird das Datum „31. März 2021" durch das Datum „30. Juni 2021 ersetzt.

Begründung:

zu Z 1 (§ 1):

Der vorübergehende Ausschluss der gerichtlichen Einforderung von Zahlungs­rück­ständen des Wohnungsmieters aus dem zweiten Quartal 2020 soll, angeglichen an Ver­längerung anderer gerichtlicher Fristen, wie etwa auch bei Delogierungen, bis 30. Juni 2021 erfolgen. Die Verlängerung der temporären Aussetzung der Klagbarkeit des Anspruchs um weitere sechs Monate ist deshalb erforderlich, weil durch den neuerlichen Lockdown auch über den Jahresbeginn hinaus Probleme bei der Nachzahlung der angelaufenen Zahlungsrückstände zu erwarten sind.

Die Verlängerung auf sechs Monate kann auch für die Arbeit an echten Lösungen genutzt werden, wie etwa die Schaffung eines „Sicher-Wohnen-Fonds“ sowie eines Mietenentfall-Fonds, um die Menschen vor Delogierungen auch in pandemiefreien Zeiten zu schützen.

Die Abdeckung aus einer vom Mieter übergebenen Kaution soll ebenfalls für weitere sechs Monate ausgeschlossen werden.

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim, Genossinnen und Genossen,

zum Bericht des Justizausschusses über den Antrag 895/A der Abgeordneten Michaela Steinacker, Mag.a Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das 1. Covid-19-Justiz-Begleitgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das gesellschaftsrechtliche Covid-19-Ge­setz und die Rechtsanwaltsordnung geändert werden (587 d.B.)

eingebracht in der 69. Sitzung des Nationalrates am 10. Dezember 2020 zu TOP 4

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

In Art. I (Änderung des 1. Covid-19-Justiz-Begleitgesetzes)

Wird in Z 1b das Datum „31. März 2021“ durch das Datum „30. Juni 2021“ ersetzt.

Begründung

Die Frist für die erleichterte Geltendmachung von Unterhaltsvorschüssen sollte nach dem Ausschussbeschluss bis 31. März 2021 verlängert werden.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 132

Dazu ist festzustellen, dass zahlreiche andere zeitliche Verlängerungen in der vorlie­genden Gesetzesvorlage bis zum 30. Juni 2021 erfolgen, insbesondere gerichtliche Fristen. Die vorliegende Fristverlängerung ist für die betroffenen Kinder bzw. deren Mütter von besonderer Bedeutung und es soll die gegenständliche Fristverlängerung ebenfalls bis zum 30. Juni 2021 erfolgen.

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Beide Abänderungsanträge sind ausreichend unter­stützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen somit auch mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Herr Mag. Klaus Fürlinger. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


14.32.17

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wir müssen oder dürfen feststellen, dass es keinen Nachteil ohne Vor­teil gibt, und wenn wir aus dieser großen Krise, aus dieser Gesundheitskrise, gepaart mit Social Distancing, herauskommen, dann nehmen wir, glaube ich, auch ein bisschen etwas Positives mit. Das Positive ist, dass wir manche Formaltermine, manche formal­rechtlichen Erfordernisse vielleicht nicht mehr dadurch bewältigen müssen, dass wir in Vielzahl wohin reisen, viel Zeit aufwenden und viele Kilometer zurücklegen, sondern manche Dinge einfach im kurzen Weg digital per Videokonferenz erledigen können.

Das ist das, was wir mit diesem Gesetz jetzt in der Verlängerung ermöglichen und wo wir bei manchen Punkten darüber nachdenken werden müssen, ob wir es nicht irgend­wie ins Dauerrecht überführen – was wir mit einem Teil dieses Gesetzespaketes sehr wohl machen.

Wir ermöglichen Vereinen, ihre dringend notwendigen Jahreshauptversammlungen – und das war zu Beginn dieses Jahres doch eine große Frage – digital abzuhalten. Wir ermöglichen Versammlungen im Gesellschaftsrecht, die digital abgehalten werden können, bis hin – wir ändern dazu das Anwaltsberufsrecht – zu den Vollversammlungen der einzelnen Rechtsanwaltskammern, die ebenfalls so abgehalten werden können.

Ein aus meiner Sicht besonders bedeutender Punkt ist, dass wir vorbereitende Tag­satzungen bei Gerichten weiterhin digital abhalten können – das ist ein ganz entschei­dender Punkt, denn da fährt man oft 30, 40, 50 Kilometer zu einem Bezirksgericht für einen 15-Minuten-Termin, bei dem eigentlich nur zu dritt zwischen zwei Anwälten und dem Richter abgestimmt wird, wie das Verfahren läuft, welche Beweise aufgenommen werden und wann es stattfindet. Es ist ein besonders positiver Punkt dieser Novelle, dass das auch weiterhin möglich sein wird.

Ich verhehle nicht, dass ich die Skepsis jener, die meinen, dass Beweisaufnahmen dafür nicht unbedingt geeignet sind, teile. Der unmittelbare Eindruck eines zu vernehmenden Zeugen oder vorzulegende Urkunden werden das meiner Meinung nach verhindern. Ich darf aber jene, die Skepsis anmelden, bereits jetzt mit dem Hinweis trösten, dass die Richterinnen und Richter in diesem Land sehr gut wissen, was möglich ist, und es in der Praxis auch genau so umsetzen und vorher fragen, ob es digital abgeführt werden kann. Daher: In der Praxis kein Problem! Es findet nicht statt, wenn die Parteien damit nicht einverstanden sind.

Ich möchte auch aus anwaltlicher Sicht Ihnen, Frau Ministerin, und dem Hauptausschuss danken, dass wir es geschafft haben, die Pauschalabgeltung für die vielen Verfahrens­hilfen – 20 000 Fälle im Jahr –, die die Anwälte kostenlos für die Bevölkerung leisten, diese für die Pensionen verwendete Pauschalabgeltung, endlich über den Satz von


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 133

50 Prozent hinauszuheben, sodass sie künftig 21 Millionen Euro als Abgeltung erhalten werden.

Am Schluss meiner Rede, meine Damen und Herren, möchte ich mich der Reihe der Kolleginnen und Kollegen vor mir anschließen und auch einen Abänderungsantrag stel­len:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Agnes Sirkka-Prammer, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Justizausschusses (587 der Beilagen) über den Initiativ­antrag (895/A): Bundesgesetz, mit dem das erste COVID-19-Justiz-Begleitgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das Gesellschafts­recht­liche COVID-19-Gesetz und die Rechtsanwaltsordnung geändert werden

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

In Artikel 3 Z 4 lautet der zweite Satz des § 4 Abs. 2:

„§ 1 sowie § 2 Abs. 1, 2 und 3 treten mit Ablauf des 31. Dezember 2021, § 2 Abs. 4 und 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 24/2020 mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.“

*****

Meine Damen und Herren, ich hoffe es kennt sich jeder aus. – Danke für die Aufmerk­samkeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

14.36

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag.a Agnes Sirkka Prammer

Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Justizausschusses (587 der Beilagen) über den Initiativantrag (895/A): Bundesgesetz, mit dem das 1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz und die Rechtsanwaltsordnung geändert werden

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

In Artikel 3 Z 4 lautet der zweite Satz des § 4 Abs. 2:

„§ 1 sowie § 2 Abs. 1, 2 und 3 treten mit Ablauf des 31. Dezember 2021, § 2 Abs. 4 und 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 24/2020 mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.“

Begründung

Durch die Änderung soll klargestellt werden, dass § 2 Abs. 4 und 5 in der Fassung vor der Änderung durch das vorliegende Bundesgesetz mit Ende des Jahres außer Kraft


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 134

treten, während die neue Fassung des § 2 Abs. 4 mit 1. Jänner 2021 in Kraft tritt und in dieser Fassung mit 31. Dezember 2021 außer Kraft tritt.

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Herr Mag. Felix Eypeltauer. – Bitte, Herr Abgeordneter.


14.36.35

Abgeordneter Mag. Felix Eypeltauer (NEOS): Herr Präsident! Hohes Haus! Ge­schätzte Frau Ministerin! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Die Fristerstreckungen, über die wir heute sprechen, betreffen auch das Thema der Mieten, und auch da erleben wir leider, dass in den Regierungsfraktionen nicht jenes Maß an Wirtschaftsverständnis vorherrscht, das wir brauchen würden. Ich möchte Ihnen an zwei Beispielen erklären, warum ich glaube, dass das so ist.

Mieter, die im ersten Lockdown ihre Miete nicht zahlen konnten, bekommen dafür länger Zeit. Das haben wir einstimmig beschlossen, und das ist auch wichtig so, denn es hilft Mieterinnen und Mietern, die die Krise besonders hart trifft, vorerst. Es gibt aber eine Sache, die – damals wie heute – weder ich noch Expertinnen und Experten noch Prak­tiker verstehen: Wieso verbieten die Regierungsfraktionen es Vermietern, die einen Miet­ausfall haben, in die Kaution zu greifen, wenn doch die lebensnahe Lösung so einfach wäre? Ich habe sie Ihnen vor ein paar Monaten erklärt, und ich mache es wieder, weil ich noch immer glaube, dass es richtig ist (Zwischenruf der Abg. Steinacker):

Der Vermieter bekommt Zugriff auf die Kaution – auf eigenes Risiko. Das spart dem Mieter im Übrigen auch 4 Prozent Zinsen, die er ansonsten irgendwann einmal berappen muss, spätestens dann, wenn die Frist ausläuft. So könnte ein Mietausfall unbürokratisch und ohne unnötige Kosten kompensiert werden.

Stattdessen aber liegen die Kautionen völlig ungenützt auf den Sparbüchern bei einer sehr geringen Verzinsung und werden von der Inflation aufgefressen. Auch das Argu­ment der Einklagbarkeit der Kaution, das das letzte Mal vorgebracht wurde, zieht ja nicht, denn wenn wir es als Gesetzgeber schaffen, die Einklagbarkeit von Mietzinsen temporär zu unterbinden, dann schaffen wir das natürlich genauso auch bei der Kaution. – Wie so oft ist es auch in diesem Fall: Jeder, der Wirtschaft versteht, hat kein Verständnis für das, was die Regierung da tut.

Ein zweiter Punkt, bei dem man sieht, dass es der Regierung im Bereich Wohnen einfach auch an Lebensnähe fehlt: Wir alle haben nach einer Lösung gesucht, wie befristete, ablaufende Mietverträge in den ersten Monaten der Krise weiterlaufen können. Das war wichtig, beim Räumungsaufschub gibt es aber überhaupt keine Differenzierung: Er hilft auch jenen Menschen, die eine Wohnung in arger Weise vernachlässigen, beschädigen oder die Hausgemeinschaft massiv zerstören. Genau dieses Verhalten schützen die Regierungsfraktionen! Das versteht kein Mieter, der auch weiterhin um 4 Uhr in der Früh Lärmbelästigungen erdulden muss oder der sich durch ein verdrecktes Stiegenhaus kämpfen muss. Das hilft auch keinem Mieter, es hilft keinem Vermieter, und da wäre es wirklich wichtig, dass man auch einmal mit Lösungskompetenz und mit Lebensnähe an die Dinge herangeht, anstatt nur mit Hochglanzmarketing und mit Pressekonferenzen. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)

14.39


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Bundesministerin Dr.in Alma Zadić. – Bitte schön.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 135

14.39.15

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte mich hier in aller Kürze zu den Tagesordnungspunkten 4 und 5 zu Wort melden. Das sind die Anträge der Abgeordneten Steinacker und Prammer, und es geht um die Verlängerungen ausgewählter Covid-Maßnahmen im Justizbereich.

In erster Linie geht es darum, Menschen zu helfen, aus dieser Krise zu kommen. Wir wissen, dass Corona auch wirtschaftliche Folgen für ganz, ganz viele Menschen – für Unternehmer wie für Verbraucher, für Klein- und Mittelbetriebe – hat, und da müssen wir uns tatsächlich Maßnahmen überlegen. Daher möchte ich Ihnen in aller Kürze einen Überblick über die Maßnahmen geben.

Vieles wurde schon genannt, ich möchte speziell auf das Wohnrecht eingehen, denn das war ja auch Thema in der Debatte.

Durch die Einkommensverluste können MieterInnen mit ihrer Miete unverschuldet in Verzug geraten sein. Jeder, der im Frühjahr seine Miete nicht zahlen konnte, hatte die Möglichkeit, diese bis Ende des Jahres nachzuzahlen. Da wir aber wissen, dass die Coronakrise länger dauert, als uns allen lieb ist, haben wir mit den vorliegenden Anträgen diese Möglichkeit bis zum 31. März 2021 verlängert. Das heißt, alle, die aufgrund der Coronakrise unverschuldet Mietrückstände aus dem Frühjahr haben, be­kom­men jetzt die Möglichkeit, diese über einen längeren Zeitraum zurückzuzahlen.

Nach wie vor gilt – und ich möchte da ein paar Meldungen zum Thema Kaution aufgreifen –: Selbstverständlich wäre es sinnwidrig, wenn wir jetzt sagen würden, dass die Vermieter automatisch auf die Kaution zugreifen können, denn das würde dazu führen, dass sofort eine Pflicht ausgerufen wird, diese Kaution wieder aufzufüllen. Das bedeutet, dass der Mieter de facto die Miete gleich nochmals zahlen muss. Wir würden mit diesem Gesetz dann eben keine Erleichterungen für die Mieter und die Mieterinnen schaffen, wenn wir diese einseitige Möglichkeit, die Kaution anzugreifen, jetzt ins Leben rufen. Es gibt aber sehr wohl eine Möglichkeit, auf die Kaution zuzugreifen, und zwar dann, wenn sich Mieter und Vermieter darauf einigen, dass der Rest oder eben der Mietrückstand aus der Kaution beglichen wird und damit nicht automatisch eine Auffüllpflicht entsteht. So ist es sehr wohl möglich, auf die Kaution zuzugreifen. Wie gesagt, das setzt aber eine Einigung voraus und darf keine Auffüllpflicht auslösen.

Darüber hinaus stehen im Antrag auch andere Maßnahmen, die ebenfalls relevant und wichtig sind, wie zum Beispiel die vereinfachte Einbringung von Unterhalts­vorschuss­anträgen. Die Verlängerung steht deswegen aktuell im Raum, weil es sich bewährt hat, dass man nicht erst ein Exekutionsverfahren führen muss, bevor man einen Unter­haltsvorschuss beantragt. Auch da haben wir die Gebührenbefreiung noch einmal verlängert, weil es wichtig ist, dass Frauen, Alleinerziehende, die einen Unterhalts­vor­schuss beantragen, das sehr einfach und unbürokratisch machen können.

Es gibt zwei Regelungen, die in diesem Paket vorgesehen sind, die wir ins Dauerrecht überführen, weil sie sich in der Praxis bewährt haben. Zum einen ist das die Möglichkeit zur Errichtung der elektronischen Notariatsakte und zur Vornahme bestimmter notarieller Amtshandlungen auch auf elektronischem Weg. Des Weiteren haben wir die Möglichkeit zur vereinfachten GmbH-Gründung über das Unternehmensserviceportal verlängert, weil wir gesehen haben, dass es sich bewährt hat, dass vereinfachte GmbH-Grün­dungen jetzt auch elektronisch durchgeführt werden können.

Bei den Mitgliedern des Justizausschusses möchte ich mich für die konstruktive Dis­kussion bedanken, die vergangene Woche stattgefunden hat, und bei den Beamten meines Hauses bedanke ich mich für die Ausarbeitung dieser Maßnahmen. Ich hoffe,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 136

die Maßnahmen finden auch Ihre Zustimmung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

14.44


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Abstimmungen über die Vorlagen der Tagesordnungspunkte 1 bis 5.

14.44.09Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 1 bis 5


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zu den verlegten Abstimmungen über die Tagesordnungspunkte 1 bis 5, die ich über jeden Tagesordnungspunkt getrennt vor­nehme.

Bevor wir in den Abstimmungsvorgang eingehen, frage ich die Klubs, ob eine Sitzungs­unterbrechung gewünscht ist. – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz, in 481 der Beilagen.

Hiezu liegen ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Steinacker, Mag. Prammer, Kolleginnen und Kollegen und ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Yildirim, Kolleginnen und Kollegen vor.

Weiters liegen ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Mag. Stefan sowie ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Dr. Scherak vor.

Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen sowie von den Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die rest­lichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 Z 1 des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Abgeordneten, die dafür sind, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist ein­stimmig angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Yildirim, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Art. 1 Z 2 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Art. 8 Z 1 des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Abgeordneten, die dafür sind, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Yildirim, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Art. 8 Z 2 eingebracht.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 137

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur getrennten Abstimmung über Art. 8 Z 2 des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Art. 8 Z 4 des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die dafür sind, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Nun kommen wir zur getrennten Abstimmung über Art. 9 Z 1 bis 8 sowie 13 bis 19 des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich ersuche jene, die dafür sind, um ein bejahendes Zeichen. – Auch das ist wiederum einstimmig angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Steinacker, Mag. Prammer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 9 Z 29 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Art. 10 Z 1 und 6 des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich ersuche jene Mandatare, die dafür sind, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Steinacker, Mag. Prammer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Art. 10 Z 12 und 13 sowie Einfügung einer neuen Z 12a in Art. 10 eingebracht.

Jene Abgeordneten, die dafür sind, bitte ich um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein diesbezügliches Zeichen. – Mehrheitlich angenommen.

Nun kommen wir zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Begleitmaßnahmen zur tatsächlichen Wirksamkeit der Rechtsmittel bezüglich ‚Hass im Netz‘ für Kinder und Jugendliche“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Kommunikationsplattformen-Gesetz erlassen und das KommAustria-Gesetz geändert wird, in 509 der Beilagen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 138

Hiezu haben die Abgeordneten Himmelbauer, Mag. Prammer, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abän­derungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abge­stimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Himmelbauer, Mag. Prammer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist ange­nommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­be­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein bejahendes Zeichen. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen jetzt zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verbraucherkreditgesetz und das Hypothekar- und Immobi­lienkreditgesetz geändert werden, in 517 der Beilagen.

Hiezu liegen ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Drobits, Dr. Marg­reiter, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Ing. Mag. Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Abänderungsanträgen be­troffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Ing. Mag. Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 Z 5 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür eintreten, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Drobits, Dr. Margreiter, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 Z 6 eingebracht.

Wer diesen Änderungen beitritt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minder­heit. Der Antrag ist abgelehnt.

Die Abgeordneten Ing. Mag. Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich ebenfalls auf Art. 1 Z 6 bezieht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abge­lehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes, und ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 139

eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist ange­nommen.

Die Abgeordneten Mag. Drobits, Dr. Margreiter, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 2 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Mandatare, die hiefür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das 1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz und die Rechtsanwaltsordnung geändert werden, in 587 der Beilagen.

Hierzu liegen ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Yildirim, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Steinacker, Mag. Prammer, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Abänderungsanträgen be­troffenen Teile – auch hier wieder der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Yildirim, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Artikel 1 eingebracht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Steinacker, Mag. Prammer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 3 eingebracht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 140

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Notariatsordnung, das GmbH-Gesetz, das 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz und das EIRAG geändert werden, in 588 der Beilagen.

Hiezu liegen ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Becher, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Steinacker, Mag. Prammer, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abän­derungsanträgen betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes fol­gend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Becher, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Art. 3 Z 1 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Ich lasse sogleich über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschuss­berichtes abstimmen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Steinacker, Mag. Prammer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 3, Einfügung neuer Ziffern 1a, 1b und 3a sowie Änderung der Ziffer 4 eingebracht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein bejahendes Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig. Somit ist der Gesetzentwurf in dritter Lesung angenommen.

14.56.246. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (462 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz, das KommAustria-Gesetz, das ORF-Gesetz und das Privatradiogesetz geändert werden (510 d.B.)


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7. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 968/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012, das KommAustria-Gesetz, das Presseförderungsgesetz 2004, das Publizistikförderungsgesetz 1984 und das ORF-Gesetz geändert werden (511 d.B.)

8. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 969/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Ver­waltungsrechtliche COVID-19-Begleitgesetz und das Verwaltungsgerichtshof­ge­setz 1985 geändert werden (512 d.B.)

9. Punkt

Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bun­desverfassungsgesetzes, mit dem das COVID-19-Begleitgesetz Vergabe geändert wird (513 d.B.)

10. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 498/A der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ministeranklage gemäß Art. 142 Abs. 2 lit. b wider den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Kon­sumentenschutz Rudolf Anschober (514 d.B.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 6 bis 10 der Tages­ordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden. Es sind dies Berichte sowie ein Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses.

Frau Bundesministerin, ich darf Ihnen für die kommenden Wochen alles Gute wünschen.

Hinsichtlich der einzelnen Ausschussberichte verweise ich auf die Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Michael Schnedlitz. – Bitte schön, Herr Abge­ord­neter.


14.56.54

Abgeordneter Michael Schnedlitz (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde während meines Redebeitrages live einen Coronatest durchführen, damit Sie sehen, wie wertlos und fehlgeleitet diese Massentestungen sind. Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es aber nicht grundsätzlich um die Coronatests, sondern auch um die von uns Freiheitlichen eingebrachte Ministeranklage gegen Herrn Ge­sundheitsminister Anschober. Sehr geehrte Damen und Herren, im Zusammenhang mit der Ministeranklage sind Sie als Abgeordnete heute quasi die Geschworenen, links neben mir ist die Ministeranklagebank – auch wenn er nicht hier ist –, und die sehr geehrten Damen und Herren Zuseher zu Hause, die Österreicherinnen und Österreicher, sind die Zeugen.


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Bei dem, was man nämlich dem Gesundheitsminister, aber auch seinem Kumpanen, dem Kanzler, zur Last legen kann, ist die Beweislage erdrückend. Begonnen bei den absolut absurden Massentestungen, die zurzeit durchgeführt werden, die nichts anderes als eine groß angelegte Umverteilung von zig Millionen Euro Steuergeld von der Bevölkerung in Richtung Pharmaindustrie sind, bis hin zur Einschränkung und zum Ausverkauf unserer Freiheitsrechte, kann es so nicht weitergehen.

Sehr geehrte Damen und Herren, da bin ich auch schon bei den Massentestungen. Ich habe einen Test direkt aus einem Ministerium mitgebracht, mit dem auch die Massen­tests durchgeführt werden, und für den „Patienten“ – unter Anführungszeichen – han­delsübliches Cola. Ich darf jetzt den Test insofern durchführen, als ich Cola nehme und auf den Testkit, den Sie auch für den Massentest verwenden, auftrage. (Der Redner träufelt mittels Wattestäbchen einige Tropfen einer braunen Flüssigkeit aus einem Glas auf einen Covid-19-Antigentest. – Ruf bei der ÖVP: So ein Blödsinn!) – Ja, dieser Test, den Sie mit Steuergeld angekauft haben – mit mehr Steuergeld, als nötig gewesen wäre, um die Hacklerpension aufrechtzuerhalten –, ist ein Blödsinn. (Beifall bei der FPÖ.)

Wie wertlos dieser Test ist, werden wir am Ende meiner Rede sehen, wenn das Ergebnis vorliegt, sehr geehrte Damen und Herren. Sie sprechen von Blödsinn, bezahlen tut das die Bevölkerung. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber weiter im Text: Nicht nur, dass Sie hier eine groß angelegte Umverteilung vom Steuer­zahler in Richtung Pharmaindustrie und Co anstreben, durch Ihren unstrukturier­ten Lockdown haben Sie Firmenpleiten, eine Wirtschaftskrise und eine Sozialkrise aus­gelöst. Sie haben Existenzen zerstört, von Familienunternehmen bis hin zu betroffenen Arbeitslosen. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Sehr geehrte Damen und Herren! Sie nehmen unseren Kindern die Bildung, das haben wir heute schon gehört, und Sie zwingen unsere Kinder, Masken zu tragen, obwohl wir mittlerweile wissen, dass die Masken in den Schulen überhaupt nichts bringen! (Beifall bei der FPÖ.)

Sie behandeln unzählige Patienten nicht mehr und produzieren somit einen Gesund­heitsnotstand, der teilweise schlimmere Auswirkungen hat als das Virus selbst. Versagt haben Sie bis jetzt bei der Aufstockung der Bettenkapazitäten und des Personals, um der Krise entgegenzuwirken – noch nicht einmal begonnen haben Sie damit!

Sehr geehrte Damen und Herren! Sie haben unser Land in eine Diktatur light geführt und eine solche errichtet, Sie haben den Österreicherinnen und Österreichern Grundrechte genommen! (Zwischenruf des Abg. Gerstl, der wiederholt den rechten Arm hebt. – Weiterer Zwischenruf bei der ÖVP.) – Sie haben recht, Herr Kollege von der ÖVP, das ist unglaublich! Den Österreicherinnen und Österreichern haben Sie Freiheitsrechte genommen: die Freiheit, sich frei zu bewegen, die Freiheit, Familie und Freunde zu sehen, aber auch die Meinungsfreiheit. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Meinungsfreiheit haben sie den Menschen insofern genommen, als, wenn jemand Ihren Maßnahmen – zu Recht – kritisch gegenübersteht, Sie die Bürger, die Österreiche­rinnen und Österreicher verächtlich machen! Sie denunzieren die Bevölkerung als Covidioten, als Gefährder, als Aluhutträger, wenn man zum Beispiel die Fragwürdigkeit Ihrer Tests anspricht und die Korrektheit Ihrer Tests infrage stellt. (Ruf bei der ÖVP: Zur Sache! – Abg. Hörl: Da schämt sich sogar der Hofer!)

Konkret hat der Gesundheitsminister auch den ihm anvertrauten Rahmen seiner Mög­lichkeiten in rechtswidriger Weise schuldhaft überschritten, indem er Verordnungen er­lassen hat, die gesetzlich nicht gedeckt waren, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

Die Opfer und Geschädigten Ihres Verhaltens sind die Österreicherinnen und Öster­reicher: vernichtete Existenzen, gescholtene Kinder, zerstörte Firmen und Arbeitslose –


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eine Krise, die Sie herbeigeführt haben, die ihresgleichen sucht. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)

Sehr geehrte Damen und Herren, mittlerweile liegt auch das Testergebnis Ihrer Steuer­geldverschwendung vor. (Der Redner hält den Covid-19-Antigentest in die Höhe.) Ich darf sagen: Herr Präsident, wir dürften jetzt ein Problem haben, denn wir haben einen positiven Coronatest im Parlament – dieses Cola (auf das am Rednerpult stehende Glas mit brauner Flüssigkeit zeigend) hat nämlich einen positiven Coronatest ausgelöst. (Ruf bei der ÖVP: Du hast ein Problem!)

Ich weiß jetzt nicht, wie Sie damit umgehen, aber, sehr geehrte Damen und Herren: Mit solchen Dingen werfen Sie zig Millionen Euro Steuergeld aus dem Fenster, anstatt für echten Schutz der Alten- und Pflegeheime zu sorgen, anstatt endlich Geld in unsere Krankenhäuser zu investieren und den Gesundheitsbereich nicht finanziell auszu­hun­gern.

Sehr geehrte Damen und Herren Regierungsmitglieder, Sie haben das Vertrauen der Menschen absolut verwirkt, Sie haben gezeigt, dass Sie unser Land nicht durch diese Krise führen können, sondern unser Land ausschließlich gegen die Wand fahren. Allein dieser Test zeigt ja, wie lächerlich Ihre Maßnahmen und Ihre Politik mittlerweile sind – bezahlen muss sie der österreichische Steuerzahler. Wenn Sie auch nur ein bisschen Rückgrat haben, sehr geehrte Damen und Herren, dann treten Sie geschlossen zurück! (Beifall bei der FPÖ.)

15.03


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Melchior. – Bitte.


15.03.11

Abgeordneter Alexander Melchior (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich wollte ich ja zur AVMD-Richtlinie sprechen, möchte jetzt aber noch etwas zu Kollegen Schnedlitz von den Freiheitlichen sagen: Ich verstehe echt nicht, was du da machst – ich hatte die ganze Zeit die Hoffnung, dass das kein Cola ist, sondern Bacardi Cola, das hätte irgendwie dein Verhalten entschuldigt. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Ich kann aber eines absolut nicht verstehen: Die Freiheitliche Partei hat von Anfang an nichts dazu beigetragen, die Situation, die wir im Moment haben, auch nur im Entfern­testen zu verbessern – und jetzt redest du auch noch die Tests schlecht und redest die Maßnahmen schlecht. Haltet euch halt irgendwann einmal an die Maßnahmen, dann würde es um einiges besser gehen! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Ihr habt große Panik, dass Neuwahlen kommen werden und macht sogar Aussendungen dazu. (Abg. Belakowitsch: Wo? Wo ist eine Aussendung?) – Ich sage euch eines: Ihr könnt euch ruhig entspannen, es wird keine Neuwahlen geben! Wir sind für die Öster­reicherinnen und Österreicher da, wir setzen uns ein, wir schauen, dass Maßnahmen gesetzt und eingehalten, dass Menschenleben gerettet werden – es wäre total super, wenn ihr auch einmal einsteigen würdet! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Hafenecker: Keiner hat die Absicht, Neuwahlen auszurufen! – Zwischenruf bei der FPÖ.)

Eigentlich geht es aber um die AVMD-Richtlinie – ein wirklich sehr sinnvolles Anliegen –, die wir heute auf den Weg bringen. Jeder kann sich erinnern, wie es früher war: Da hat es FS1 und FS2 gegeben, und man hat sich entscheiden können, ob man sich „Wetten, dass..?“ anschaut oder nicht. Wenn das nicht der Fall war, hat man irgendwann am Abend die Bundeshymne gehört, anschließend gab es das Testbild und es war vorbei. Mittlerweile gibt es eine ganz andere Situation, es gibt zig Privatsender, es gibt Streamingdienste en masse, und für diese braucht es einen Rahmen, und es braucht


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Wettbewerbsfähigkeit. Um diese sicherzustellen, sind da einige Dinge auf den Weg gebracht worden.

Ein paar Punkte möchte ich herausstreichen. Da geht es etwa um das Thema Barriere­freiheit, darum, dass die Fernsehanstalten aufgefordert werden, Maßnahmen zu setzen, um die Barrierefreiheit auszubauen. Der ORF wird sogar verpflichtet, den prozentuellen Anteil barrierefreier Inhalte jedes Jahr zu steigern. Das sind einige wichtige Maßnahmen, davon bin ich überzeugt. (Ruf bei der FPÖ: Da wünscht ihr euch gleich wieder den Nehammer her, oder?)

Der zweite Punkt, der auch von Bedeutung ist, betrifft das Thema Jugendschutz. Da geht es darum, sicherzustellen, dass gewisse Inhalte, die über Streamingdienste verfügbar sind, für Minderjährige nicht zugänglich sind. Darüber hinaus kommt ein Beschwerde­system, mit dem sichergestellt wird, dass man auf diesen Plattformen rechtswidrige Inhalte oder Ähnliches rasch melden kann.

Ich möchte mich an dieser Stelle ganz, ganz herzlich bei unserem Koalitionspartner bedanken: Danke für die guten Verhandlungen diesbezüglich. Ich freue mich, wenn diese Richtlinie zur Umsetzung kommt! – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

15.06


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist nun Abgeordnete Fürst. – Bitte.


15.06.31

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich weiß nicht, wer Ihnen erzählt hat, dass wir Neu­wahlen wollen würden – nein, sicher nicht! Das, was ihr da jetzt angerichtet habt, das müsst ihr schon selber ausbaden, ihr bleibt jetzt schön im Amt! (Beifall bei der FPÖ.)

Zum Vorwurf, dass wir nicht bei allen Maßnahmen mittun würden: Wir tun bei allem mit, was vorgeschrieben ist – wir müssen uns daran halten –, vor allem bei jenen Dingen, die vernünftig sind. Wir waren aber in den Familien immer schon vernünftig, wir haben be­treffend Infektionskrankheiten immer mit Eigenverantwortung gehandelt und diese auch überlebt, auch unsere Kinder. Ich meine, Sie müssten halt auf Wirksamkeit und Recht­mäßigkeit der Maßnahmen Rücksicht nehmen und diese nachweisen, und das tun Sie nicht! (Beifall bei der FPÖ.)

Dass Sie sich hier über die Massentests und diesen Versuch alterieren – na bitte: 566 000 Menschen haben bisher teilgenommen, davon sind 2 000 beim ersten Test positiv. Gut die Hälfte war falsch positiv, das heißt, Sie haben da ein paar Hundert Leute aus dem Verkehr gezogen, wie Sie das bezeichnen. Das ist eben die vollkommen falsche Strategie, dieser Versuch des Ausmerzens der Infektionskrankheit, das funk­tioniert nicht – wir müssen mit dem Virus leben, wie wir schon gelernt haben, mit ver­schiedenen anderen Infektionskrankheiten und Viren zu leben! (Beifall bei der FPÖ.)

Im Übrigen, und um zum Tagesordnungspunkt der Ministeranklage zu kommen: Das Ganze ist eben auch verfassungsrechtlich nicht in Ordnung, denn man darf nur ver­hält­nismäßige, sachlich gerechtfertigte Maßnahmen setzen, deren Wirksamkeit dann bitte auch bewiesen wird – das alles ist bisher noch nicht geliefert worden!

Der Anlassfall für die Ministeranklage war das generelle Betretungsverbot öffentlicher Orte per Verordnung des Gesundheitsministers im Frühjahr. Das war gesetzlich nicht gedeckt, war rechtswidrig, das ist die objektive Tatseite. Da ist es ja nicht um nichts gegangen, ich meine, da sind Menschen eingesperrt worden – nämlich wir alle –, da haben Menschen ihren Arbeitsplatz verloren, haben wesentliche Einkommenseinbußen erlitten, und Kinder sind nicht in die Schule gegangen. Das war rechtswidrig.


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Bei der subjektiven Tatseite geht es um einen Vorsatz, um die Schuld. Ich nehme einmal an, dass der Gesundheitsminister es zumindest fahrlässig in Kauf genommen hat, dass das eine rechtswidrige Maßnahme ist – denn die Alternative wäre, dass er es nicht verstanden hat, dass er mit der Verordnung das Gesetz überschreitet, und das wäre jetzt noch weniger schmeichelhaft. Das ist also das Erste, es gab eine rechtswidrige, schuld­hafte Maßnahme.

Danach kam der Ostererlass, der wurde zurückgezogen und ist mittlerweile Geschichte. Man hat aber die Absicht bemerkt und ist darüber verstimmt, denn da sollten überhaupt ohne jede gesetzliche Grundlage – nicht nur in Überschreitung dieser, sondern ohne gesetzliche Grundlage – die privaten Zusammenkünfte geregelt werden, und das noch dazu intransparent per Erlass. Auch da ist es wieder schmeichelhafter für den Ge­sundheitsminister, denke ich, wenn man sagt, er hat es in Kauf genommen und gewusst, dass das rechtswidrig ist, denn sonst hätte er es nicht verstanden. Also ich möchte damit nicht leben.

Im Sommer sind dann die VfGH-Erkenntnisse gekommen, viele Maßnahmen sind aufgehoben worden. Es müsste nun jeder in der Bundesregierung – auch der Gesund­heitsminister – wissen, wie man verfassungskonform vorgeht. Man muss die rechtlichen Grundlagen klar, konkret und mit ausreichender Bestimmung formulieren und es muss nachvollziehbar sein, wann die Maßnahmen greifen, wann die Grundrechtseingriffe beginnen. Das Ganze muss zeitlich, persönlich und sachlich auf die allernotwendigsten Fälle beschränkt werden, es muss tagtäglich überprüft werden und auch sofort wieder aufgehoben werden, wenn es nicht notwendig ist.

Die nachhaltige Wirksamkeit muss nachgewiesen werden; das ist momentan besonders interessant, weil das nun im Herbst schon der zweite Lockdown ist. Ist diese Maßnahme nachhaltig wirksam? Es braucht auch eine Interessenabwägung, man kann den Fokus nicht nur auf das Coronavirus, nur auf das Krankenbett, nur auf das Intensivbett richten, wenn sich rundherum rechts und links schon die Kollateralschäden türmen. (Beifall bei der FPÖ.)

Der Grund, warum wir hier über diese Ministeranklage reden, ist nicht nur Oppositions­getöse, sondern es geht ja weiter, es ist ein Dauerdelikt, dass man da so rechtswidrig vorgeht. Wir haben inzwischen die COVID-19-Notmaßnahmenverordnung, den zweiten allgemeinen Lockdown, wir haben eine gesetzliche Grundlage, das heißt aber nicht, dass es rechtmäßig ist, denn es braucht die sachliche Rechtfertigung, die Verhältnis­mäßigkeit und die Wirksamkeit.

Dazu möchte ich Ihnen schon etwas sagen: Der Herr Gesundheitsminister ist nicht da, er ist so wie ich aus Oberösterreich, und ich habe mir dort die vierte Novemberwoche angesehen: leider 133 Verstorbene, bei denen am Totenschein sozusagen Corona drauf­steht. Zur Lebenserwartung, das ist wieder tröstlich, ist zu sagen, das durch­schnitt­liche Sterbealter lag bei 81,8 Jahren, und damit sogar ein bisschen über der sonstigen Lebenserwartung. 131 von den 133 hatten Vorerkrankungen – daraus kann man schon ein bisschen sehen, für wen das Coronavirus wirklich gefährlich ist. Ein Großteil stammt aus den Alters- und Pflegeheimen, Infizierte gelangten von dort dann ins Krankenhaus und haben natürlich auch Intensivbetten benötigt. Da denkt man schon: Wenn wirklich nur alte Leute betroffen sind, wenn die größte Risikogruppe, wie wir mittlerweile wissen, aus den Alters- und Pflegeheimen kommt und Sie es in neun Monaten nicht geschafft haben, diese Risikogruppe zu schützen, dann ist aber der Lockdown für alle leider eben­falls unverhältnismäßig, denn diese Menschen waren bitte nie auf der Straße.

Es ist also sozusagen ein Dauerdelikt, und daher beharren wir auf der Ministeranklage. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

15.12



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 146

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Drobits. – Bitte.


15.12.36

Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf seitens meiner Fraktion zu den Tagesordnungspunkten 6 bis 10 kurz Position beziehen.

Anfangen möchte ich mit Punkt 10, der Ministeranklage. Ich denke, es ist richtig, dass man politische und rechtliche Verantwortlichkeit einfordert, es ist auch richtig, dass man Aufklärung verlangt, nur, was den Zeitpunkt betrifft, unterscheiden sich unsere Meinun­gen, Herr Kollege Schnedlitz. Ich bin der Meinung, dass es richtig und klar ist, dass man nach der Bekämpfung der Pandemie die Verantwortlichkeit klärt. Deshalb finden wir, meine Fraktion, dass momentan nicht der richtige Zeitpunkt für Ministeranklagen ist. Daher haben wir auch diesem negativen Ausschussbericht in der Form zugestimmt. Wir meinen zwar wie Sie, dass Aufklärung notwendig ist – aber nicht zum jetzigen Zeitpunkt.

Hinsichtlich der parlamentarischen Zusammenarbeit: Man sieht bei den Tagesordnungs­punkten 7 bis 9, dass es wichtig ist, Covid-Maßnahmen zu verlängern. Wir brauchen das, wir brauchen diese Covid-Maßnahmen, es muss gearbeitet werden. Insbesondere angesichts der Zweidrittelmehrheit, die heute für diese Verfassungsgesetze erforderlich ist, in denen es um Kommunikationsmöglichkeiten für Verfassungsgerichtshof und Ver­waltungsgerichtshof geht, denke ich, dass wir zusammenarbeiten müssen, zusammen­halten müssen und diese Gesetze auch beschließen müssen, weil sie wichtig sind, damit auch diese wichtigen Instrumente der parlamentarischen Demokratie weiterarbeiten können.

Genauso wichtig ist auch Tagesordnungspunkt 9: dass wir im Vergabegesetz gewisse Möglichkeiten geben und integrieren; das war zeitlich nicht gewährt. Der Verwaltungs­gerichtshof hat nunmehr die Möglichkeit, auf Dauer die Tätigkeiten im Sinne dieser Kommunikation durchzuführen; das wird den Bestimmungen des Verfassungsgerichts­hofes angepasst.

Abschließend zu Tagesordnungspunkt 6, bei dem es um die Umsetzung der EU-Richt­linie für audiovisuelle Kommunikation geht. Da haben wir eine Ablehnung ausge­sprochen, und zwar aus folgenden Gründen: weil wir der Meinung sind, dass diese Richtlinie zu wenig ausgenutzt worden ist, dass diese Richtlinie gerade im Bereich des Konsumen­tenschutzes, wenn es um unsere jungen Konsumentinnen und Konsumenten geht, zu wenig ausgenutzt wird und im Prinzip auch die Kinder und Jugendlichen zu wenig schützt.

Wir glauben auch, dass die Barrierefreiheit, die ja in der UN-Behinderten­rechtskon­ven­tion vorgeschrieben ist, nicht entsprechend umgesetzt wird – und auch zu wenig ist.

Und auch was das Gesetz zu Hass im Netz, das wir heute beschließen, betrifft, sind wir der Meinung, dass da zu wenig drin ist und Verbesserungsbedarf besteht.

Deshalb haben wir diesem Tagesordnungspunkt im Ausschuss eine Ablehnung ausge­sprochen. Die Positionen zu den Tagesordnungspunkten 6 bis 10 sind somit klar. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

15.15


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Blimlinger. – Bitte.


15.15.47

Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolle­ginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Bevor ich zu audiovisuellen


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 147

Medien komme, schon noch ein Wort an Frau Kollegin Fürst, die sagt, wir müssen mit dem Virus leben: So, wie Sie agieren, werden wir mit dem Virus sterben! Das ist das Problem. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Zanger.) Würden Sie ein bisschen Vernunft annehmen, wäre das gescheit (Heiterkeit der Abg. Fürst), denn dann brauchten wir nicht mit dem Virus zu sterben. (Abg. Amesbauer: Frechheit!) Also nehmt euch irgendwie einmal bei der eigenen Nase (Zwischenruf des Abg. Stefan) und überlegt, was für einen Blödsinn ihr da macht. (Abg. Hafenecker: ... die Masken einmal gescheit auf!)

Aber nun zum Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz, zu dem ich eigentlich sprechen will: Kollege Melchior hat es schon angesprochen, und ich möchte auch an dieser Stelle sagen, dass da ja die Basis, um die es gegangen ist, die Umsetzung einer Richtlinie war. Wir haben gemeinsam über einen doch beträchtlichen Zeitraum hinweg, auch unter Einbindung vieler Stellungnahmen in der Begutachtung, einen Weg zwischen einerseits dem Vorwurf des Gold Plating und andererseits dem ausschließlichen Eins-zu-eins-Umsetzen der Richtlinie gefunden. Mein Vorredner hat gesagt: zu wenig, zu wenig, zu wenig! – Ich weiß schon, der SPÖ ist es immer zu wenig, aber ihr habt lange Zeit gehabt, etwas zu machen, und gerade was Barrierefreiheit betrifft, habt ihr nichts gemacht. Wir haben etwas gemacht, und das ist wesentlich mehr, als in der Richtlinie vorgesehen ist.

Die Barrierefreiheit ist ein ganz zentraler Bereich und betrifft eben alle audiovisuellen Medien, insbesondere eben auch Videosharingplattformen und alles, was sozusagen in diesem Bereich angeboten wird. Andererseits haben wir uns aber bemüht, kleinere Medienunternehmen, die sozusagen vor allem im Kunst- und Kulturbereich agieren und all diese Dinge nicht wirklich umsetzen können, weil sie einfach zu wenig Geld haben oder zu klein sind, oder den Fußballverein, der einmal die Jugendmeisterschaft filmt, von diesen Regelungen weitgehend auszunehmen.

Was für uns auch ein ganz wichtiger Punkt ist, ist die Erhöhung der europäischen Formate, was Film und andere Erzeugnisse betrifft. Auch bei Netflix müssen also in Zukunft 30 Prozent der Produkte europäische Produktionen sein. Ich glaube, das ist ein Beginn dessen, dass der europäische Film- und Fernsehsektor, sage ich jetzt einmal, im Produktionsbereich gestärkt wird.

Barrierefreiheit habe ich schon erwähnt. Ein weiterer Bereich, der in dieser Umsetzung der Richtlinie zentral ist, ist die einfache Sprache. Da geht es darum, dass es verständ­liche, einfache Sprache ist, für diejenigen, die vielleicht nicht so mit dem Sprachlichen mitkönnen, das leider sehr oft verwendet wird. Das ist gerade bei Ereignissen wie dem Terroranschlag am 2. November ganz zentral, dass es auch in diesem Bereich schnelle Informationen gibt.

Vielleicht als Abschluss: Ein weiterer Bereich ist die ganze Frage der Werbung und Promotion für zu fetthaltige und zu süße Nahrungsmittel, insbesondere vor Kindersen­dungen. Auch da wird es eine Einschränkung geben.

Wie gesagt, wir haben zwischen den Konsumentinnen und Konsumenten auf der einen und der Wirtschaft auf der anderen Seite einen, wie ich finde, goldenen Mittelweg gefunden, und ich freue mich, dass wir dieses Gesetz beschließen werden.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass die Windisch-Kaserne in Richard-Wadani-Kaserne umbenannt werden soll. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Jeitler-Cincelli.)

15.19


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesminister Edtstadler ist zu Wort gemel­det. – Bitte.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 148

15.19.41

Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte zunächst zu TOP 6, zur AVMD-Richtlinie, Stel­lung nehmen und auch anführen, dass ich heute in dieser Funktion den Bundeskanzler im Hohen Haus vertreten darf. Er war gemeinsam mit mir im Verfassungsausschuss, als es um diesen Punkt gegangen ist. Er kann leider nicht an dieser Sitzung teilnehmen – und auch das sei ganz explizit gesagt, weil im Rahmen der Aktuellen Stunde einmal die Frage angesprochen worden ist, warum er nicht da ist –, weil er nämlich heute in der Früh nach Brüssel geflogen ist. Dort findet heute – heute und morgen aller Voraussicht nach – der Europäische Rat statt und es steht eine ganze Reihe von sehr, sehr wichtigen Entscheidungen an, bei denen es auch darum geht, wie wir uns in Europa weiterent­wickeln.

Da passt die AVMD-Richtlinie gut dazu. Das ist nämlich ein Lehrbeispiel dafür, wie man in Europa gemeinsam vorgehen kann. Das betrifft jetzt außerdem genau das, was bei den Tagesordnungspunkten zu Hass im Netz und zum Kommunikationsplattformen-Ge­setz von einigen kritisiert worden ist: dass wir da nicht auf die europäische Richtlinie oder Verordnung warten. In diesem Fall ist es eine EU-Richtlinie, die wir umsetzen, und zwar setzen wir sie als einer der ersten Mitgliedstaaten um. Ich weiß schon, dass es relativ spät ist, wenn man die Umsetzungsfrist miteinbezieht, aber nur Dänemark und Schwe­den haben bisher Umsetzungen vorgenommen.

Ich darf auch noch eines hinzufügen: Der Umstand, dass im Kommunikations­platt­formen-Gesetz Bestimmungen zu Videos nicht enthalten sind, ist darauf zurückzuführen, dass es in der AVMD-Richtlinie um Videosharingplattformen geht, und genau deshalb haben wir sie nicht ins Kommunikationsplattformen-Gesetz hineingegeben.

Inhaltlich ist schon sehr vieles gesagt worden. Ich darf auf das verweisen, was Abge­ordneter und Generalsekretär Axel Melchior und jetzt auch Abgeordnete Blimlinger dazu gesagt haben. Es geht darum, barrierefreien Zugang zu schaffen, es geht darum, die Medienvielfalt in Österreich aufrechtzuerhalten, ja, es geht auch um die Ausweitung der Jugendschutzbestimmungen.

Ich denke, das ist etwas, das gerade bei der Umsetzung von Richtlinien immer in einer sehr ausbalancierten Art und Weise gemacht werden sollte. Wir wollen kein Gold Plating, sondern wir wollen die Richtlinie so umsetzen, dass wir natürlich genau diese Vorgaben und diese vereinbarten europäischen Ziele auch gut erreichen können.

Zu TOP 7 und 8: Wenn es darum geht, Covid-Maßnahmen zu verlängern, möchte ich auch nur ein paar Eckpunkte festhalten. Wir alle haben gehofft, als wir sie im März vor­gelegt haben, als auch Sie sie im Frühling hier im Hohen Haus in großer Einigkeit beschlossen haben, dass gegen Ende des Jahres die Pandemie überstanden ist. Das ist nicht der Fall, und wenn Sie sich in Europa umschauen, dann sehen Sie, dass alle Staaten der Europäischen Union mitten in der zweiten Welle sind und dagegen ankämpfen. Deshalb ist es wichtig, dass diese Maßnahmen verlängert werden, aber dass es auch eine Sunsetclause gibt, also dass es einen Zeitpunkt gibt, zu dem sie wieder außer Kraft treten.

Von Abgeordnetem Drobits ist angesprochen worden, dass es heute eine Zweidrittel­mehrheit braucht, denn es geht auch um Dinge, die in der Bundesverfassung festgelegt sind, so zum Beispiel die Möglichkeit, im Ministerrat auch mit Videokonferenzen Be­schlüsse zu fassen, was gerade in Zeiten der Pandemie lebensrettend sein kann und auch notwendig ist, um in Kontakt zu bleiben. Deshalb möchte ich mich explizit an dieser Stelle auch schon jetzt, im Voraus, und in der Hoffnung, dass es auch so passiert, dafür bedanken, dass Sie das mit großer Mehrheit mittragen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 149

Es gibt aber auch ein paar Dinge, die ins Dauerrecht übernommen werden sollen, und zwar wird auf Bitte des Verwaltungsgerichtshofes hin heute ein Abänderungsantrag eingebracht werden, damit manche Dinge im Falle besonderer, außerordentlicher Verhältnisse dann auch tatsächlich in Form von Videokonferenzen beschlossen werden können, und – auch das ist in einer lebendigen Demokratie so – wir beseitigen einige Unsicherheiten, nämlich wenn es zum Beispiel darum geht, Präsenzquoren für die An­wesenheit bei Abstimmungen in dieser Form festzuhalten. Insgesamt sind das Maßnah­men, die notwendig sind.

Wir haben wirklich guten Grund, uns bei der Verwaltung und auch der Justiz – ich darf auch betreffend einen Punkt die Frau Justizministerin hier formell vertreten – zu bedan­ken, dass trotz dieser außergewöhnlichen Umstände alles so gut weitergegangen ist, die Republik funktioniert hat, die Verwaltung und die Justiz weitergearbeitet haben.

Wir und Sie als Repräsentanten des Souveräns, des Staates haben alles dazu bei­getragen, um die Rahmenbedingungen entsprechend auf den Weg zu bringen. Vielen Dank auch von dieser Stelle aus an alle, die weitergearbeitet haben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

15.24


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Brandstötter ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


15.24.41

Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desminister! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger daheim vor den Bildschirmen, vor allem Sie daheim vor den Bildschirmen! Es geht aktuell darum, ob Sie auch in Zukunft in Österreich Qualitätsmedien konsumieren können, die kritisch und unabhängig recherchieren und berichten. Das ist nämlich nicht nach dem Gusto unserer Regierung.

In unserem Nachbarland Ungarn hat Ministerpräsident Orbán die Medien drangsaliert. Er hat das sehr offensichtlich gemacht, hat dadurch auch offenen Widerstand erzeugt, viel Reibung erzeugt und auch ein Schlaglicht darauf geworfen. Er war erfolgreich, aber noch erfolgreicher wird Sebastian Kurz sein. Der macht das viel smarter, er kauft sich die Medien einfach.

Schon bisher war das Inseratenvolumen allein der Bundesregierung in Nichtkrisenzeiten mit 20 Millionen Euro deutlich höher als in Deutschland. Die deutsche Regierung – Deutschland ist dann doch zehnmal so groß wie Österreich – kommt nämlich mit 15 Millionen Euro pro Jahr in Nichtkrisenzeiten aus, um ihre Bürgerinnen und Bürger zu informieren. (Zwischenruf der Abg. Steinacker.) Hier denkt man sich: Warum denn nicht klotzen? – Man hat einfach gleich zwei Ausschreibungen an den Start geschickt. Gesucht wird zum einen eine Kreativagentur für die kommenden vier Jahre, die für 30 Millionen Euro diverse Dinge, Kreativleistungen – dazu gehören Logos, vielleicht ein lustiges Maskottchen –, entwickelt, um das Beste aus beiden Welten zu kommunizieren.

Weil man der Menschheit ja auch über seine fantastischen Ideen berichten muss, hat man eine zweite Ausschreibung am Start. Diese umfasst ebenfalls vier Jahre. Gesucht werden in diesem Fall drei Leadagenturen, um für – bitte festhalten! – 180 Millionen Euro Inserate, Banner und Plakate zu gestalten. (Beifall bei den NEOS.)

180 Millionen Euro werden in den nächsten vier Jahren verjuxt und verjubelt, um Inserate und Ähnliches zu buchen. Das sind pro Jahr 45 Millionen Euro. Wir werden also in Zukunft pro Jahr mit Regierungswerbung um 45 Millionen Euro beglückt. Damit ist diese Regierung der größte Werbekunde, den Österreich je gesehen hat. (Beifall bei den NEOS. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 150

Ich habe mir einmal ausgemalt, wie man sich das Leben von Herrn und Frau Österreicher dann in Zukunft in dieser schönen neuen Kommunikationswelt vorstellen kann. Gemein­sam mit Mediaplanungsexperten habe ich einen Mediaplan erstellt – den stelle ich Ihnen (in Richtung ÖVP) auch gerne zur Verfügung; da ersparen Sie sich wieder ein paar Millionen Euro – und habe gefragt: Was bekommt man denn für dieses Geld?

Sie bekommen unter anderem pro Woche 1 176 Fernsehspots zu je 30 Sekunden, ge­recht verteilt zwischen ORF und Privaten. 1 176 Spots, das sind knapp 36 000 Sekun­den, das sind 10 Stunden Werbespots pro Woche. Da sind aber die täglich bis zu vier Pressekonferenzen mit Liveübertragungen noch nicht eingerechnet.

Die Regierung kann sich zusätzlich auch jede Woche 60 ganzseitige Inserate in Tages­zeitungen kaufen. Ich weiß nicht, ob Sie wissen, wie viele Tageszeitungen es eigentlich in Österreich gibt. Da muss man den Begriff überregional schon sehr groß­zügig aus­legen, damit jede Tageszeitung dann nur eine Regierungsseite pro Woche enthält. Sie können außerdem Österreich flächendeckend mit einer immerwährenden Plakatkam­pagne überziehen, alle zwei Wochen neu an 3 500 Standorten im ganzen Land. Hinzu kommen dann auch noch Radiowerbung, Werbung in sozialen Netzwerken und natürlich in der Google-Suche.

Sie müssen sich also schon richtig anstrengen, um dieses viele Geld auszugeben. Da fragt man sich natürlich: Wozu? Wozu diese ganze Propaganda? Was und wen wollen Sie denn eigentlich kontrollieren?

Das reicht Ihnen aber nicht. Sie schaffen ja auch ein Konstrukt, damit wir als parla­mentarische Opposition nicht nachvollziehen können, wie viel Geld eigentlich wohin fließt. Öffentlich sind nämlich nur die Aufträge an die sogenannten Leadagenturen. Was die dann mit dem Geld machen, an wen sie Aufträge weitervergeben, das entzieht sich jeder parlamentarischen Kontrolle und das ist empörend. (Beifall bei den NEOS.)

Ich weiß auch, warum Sie das tun. Bei den vielen Anfragen, die ich zu diesen Themen gemacht habe, hat sich erstaunlicherweise immer wieder herausgestellt, dass es Men­schen aus dem ÖVP-Umfeld waren, die Aufträge erhalten haben, oft auch Aufträge, für die sie völlig unqualifiziert sind. Da macht ein Strategieberatungsunternehmen plötzlich Grafik, ein parteinaher Werber ist plötzlich Nachhaltigkeitsexperte und kriegt dafür Auf­träge. (Abg. Hörl: ... einen Baldrian!) Mit Ihrem unverschämten Werbebudget schwächen Sie die Medienlandschaft in Österreich, statt vernünftige Medienpolitik zu betreiben.

Das ist jetzt auch der Lackmustest für die Grünen. Seid ihr Teil dieser Propaganda­ma­schine oder nicht? Ich bringe folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „dras­ti­sche Reduzierung der Summe für die momentan ausgeschriebenen Rahmenverträge Mediaagenturleistungen Bund und Kreativagenturleistungen Bund“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, das Volumen der Rahmenverträge Media­agentur­leistungen Bund (Geschäftszahl 5202.03733) und Kreativagenturleistungen Bund (Geschäftszahl 5202.03685) drastisch zu beschränken, anstatt die festgesetzten 210 Millionen Euro an Steuergeld für Regierungs-Kommunikation zu verschwenden.“

*****

Danke. (Beifall bei den NEOS.)

15.30


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 151

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend drastische Reduzierung der Summe für die momentan ausgeschriebenen Rahmenverträge Mediaagenturleistungen Bund und Kreativagenturleistungen Bund

eingebracht im Zuge der Debatte in der 69. Sitzung des Nationalrats über Bundesgesetz, mit dem das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz, das KommAustria-Gesetz, das ORF-Gesetz und das Privatradiogesetz geändert werden (510 d.B.) – TOP 6

Die Regierung hat am 02.11.2020 über die BBG Rahmenverträge über 180 Millionen für vier Jahre für Mediaagenturleistungen Bund (Geschäftszahl 5202.03733) sowie 30 Millionen für vier Jahre für Kreativagenturleistungen Bund (GZ: 5202.03685) ausge­schrieben. Das bedeutet: Die Regierung plant von 2021 bis 2024 über 52 Millionen Euro an Steuergeld pro Jahr für Öffentlichkeitsarbeit, PR, Inserate und Agenturleistungen auszugeben. Das sind 1 Millionen Euro pro Woche. Es lässt sich nicht nachvollziehen, welche Kreativleistungen in der Höhe von 7,5 Millionen Euro pro Jahr von der Regierung noch zugekauft werden müssen. Das sind Budgets, die beispielsweise viele inter­natio­nale Filmproduktionen in den Schatten stellen. Zum Vergleich: Der Film „Liebe“ von Michael Haneke, der u.a. eine Goldene Palme in Cannes gewonnen hat, hatte ein Budget von ca. 7,3 Millionen Euro. Das unterstreicht die absurd hohe Summe die aus­gegeben werden soll, um die Bevölkerung über die eigene Arbeit zu informieren. Das Problem ist überdies, dass die Regierung weder transparente Kriterien angibt, nach denen die Mittel verteilt werden, noch sinnvolle, festgeschriebene Kommunikationsziele der Regierung existieren, nach denen man die umgesetzten Kampagnen evaluieren könnte. Vielmehr werden seit Jahren immer mehr Steuermittel an Medien verteilt. Vor allem aber wird mit den ausgeschriebenen Etats für "Leadagenturen" ein Konstrukt geschaffen, dass sich jeder parlamentarischen Kontrolle entzieht. Subauftrag­nehmer_in­nen der insgesamt 4 Leadagenturen (eine wird für den Kreativetat gesucht, drei für den Media-Etat) und deren Leistungen sind vom Interpellationsrecht nicht erfasst. Somit werden u.a. potentiellen Scheingeschäften Tür und Tor geöffnet.

Die Inserate und Kampagnen der Regierung übersteigen schon jetzt die staatliche Presseförderung (8,86 Millionen Euro/Jahr) um eine Vielfaches und sind damit die größte staatliche "Fördermaßnahme" für Medien in Österreich. Das heißt: Hier wird mit voller Absicht der Markt verzerrt und Geld ohne nachvollziehbare Kriterien aus-bezahlt. Die sich immer wiederholende Regierungsmär von der Reichweite als Kriterium stimmt leider ebenfalls nicht, wie eine Studie des Medienhaus Wien zu den Inseratenausgaben der Regierung in Tageszeitungen 2018/2019 bewies. Darin zeigt sich, dass die Regierung verschiedene Wertigkeiten für verschiedene Medien hat, sie bezahlt 5,15 Euro pro Leser_in von Österreich; für Heute 3,89 Euro; für Presse 2,72 Euro; für Krone 2,21 Euro; für SN 1,9 Euro. Der Boulevard (Krone, Österreich, Heute) wird auffällig bevorzugt.

Inserate sind jedoch keine Medienförderung. Aus diesem Grund muss es das Ziel sein, die teuren PR-Kampagnen der Regierung zu reduzieren und nicht vier Jahre im Voraus mit einem äußerst üppigen Budget festzuschreiben. Dass es anders geht, hat die Regierung Bierlein bewiesen. Brigitte Bierlein reduzierte in ihrer kurzen Amtszeit die Ausgaben für Inserate im BKA um 98% von 955.000 auf 17.000 Euro und ihr Innen­minister Peschorn im BMI um 93% von 920.000 auf 65.000 Euro – ohne, dass sich die Bevölkerung schlechter informiert gefühlt hätte.

Es braucht ein Ende der starken, intransparenten Wettbewerbsverzerrung durch die Regierung und dieser Steuergeldverschwendung. Außerdem fordern wir NEOS seit


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 152

Jahren mehr Transparenz bezüglich der Vergaben und eine Ausweitung der Bekanntgabe- und Meldepflichten. Darüber hinaus braucht es nachvollziehbare und verbindliche Richt­linien für die Inseratenvergabe und festgeschriebene Kommunikationsziele von Seiten der Regierung.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, das Volumen der Rahmenverträge Mediaagen­tur­leistungen Bund (Geschäftszahl 5202.03733) und Kreativagenturleistungen Bund (Geschäftszahl 5202.03685) drastisch zu beschränken, anstatt die festgesetzten 210 Millionen Euro an Steuergeld für Regierungs-Kommunikation zu verschwenden. "

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unter­stützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht damit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Gerstl. – Bitte.


15.30.38

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Zwei Bemerkungen zu meinen Vorrednern: Erstens, liebe Frau Kollegin von den NEOS, liebe Henrike! Wo bist du jetzt? (Abg. Brandstötter hebt die Hand.)  Liebe Henrike! Vor zehn Jahren waren wir noch gemeinsam bei der ÖVP Wien (Zwischenruf der Abg. Brandstötter) und haben gemeinsam gegen die Informationspolitik der SPÖ gekämpft.

Damals war dir das, was in Wien an Werbung ausgegeben wurde, noch zu viel. Heute stimmt ihr von den NEOS den SPÖ-Werbebudgets ohne Abstriche, ohne einen einzigen Abstrich zu. Lasst euch das ins Stammbuch schreiben! (Beifall bei der ÖVP. –Zwischen­rufe bei den NEOS.)

Herr Kollege Schnedlitz! Ein Antigentest ist nicht dazu da, dass man ihn ins Colaglas hält. Ein Antigentest ist dazu da, um damit entweder einen Rachenabstrich oder einen Nasenabstrich zu machen. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Warum wird meistens ein Nasen­abstrich gemacht? – Weil bei einem Nasenabstrich keine Verfälschung möglich ist. Wenn man einen Rachenabstrich macht, dann darf man eine halbe Stunde davor nichts trinken. Es ist aber wieder ein Teil Ihrer Politik: Verunsicherung, Verunsicherung, Ver­unsicherung. (Abg. Zanger: Das ist euer Job!) Nehmen Sie Verantwortung für die Republik wahr! (Beifall bei der ÖVP. Zwischenrufe der Abgeordneten Amesbauer und Hafenecker.)

Meine Damen und Herren! Ich möchte jetzt aber auch etwas Positives zur Opposition sagen. Die Frau Bundesministerin hat es zuvor erwähnt, wir haben in diesem Gesetzes­paket, das wir jetzt diskutieren, auch einen Punkt dabei, der den Verwaltungsgerichtshof betrifft: Wir ermöglichen da für außergewöhnliche Verhältnisse ganz besondere Bestim­mungen, und das schaffen wir nicht nur für diese Situation, nicht nur zeitlich befristet, sondern im Dauerrecht. Dazu hat die SPÖ auch Ja gesagt und dafür möchte ich ein ausdrückliches Danke sagen. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Damit komme ich zum Antrag, den Frau Kollegin Fürst schon vorgetragen hat, den Antrag vom 28. April 2020. Also es ist seither mehr als ein halbes


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Jahr vergangen, jetzt kann man sagen, okay, am 28. April wollte Doktor – ah, kein Doktor – Klubobmann Kickl Herrn Anschober keinen politischen Erfolg gönnen, denn da waren alle noch davon überzeugt, dass wir wirklich die Kontakte reduzieren müssen. So, das war am 28. April. In der Zwischenzeit hat der Verfassungsgerichtshof über 100 Ent­scheidungen getroffen, wobei er 80 dieser Covid-Fälle für richtig gehalten hat und nur 20 aufgehoben hat. Es waren bei diesen 80 viele dabei, die auch die Antragsteller zurückgezogen haben, also in 80 Prozent der Fälle waren die Maßnahmen, die vom Gesundheitsministerium ausgingen, positiv und richtig. (Ruf bei der SPÖ: Gratuliere!)

Jetzt hätte Herr Kollege Schnedlitz auch sagen können, er zieht den Antrag vom 28. April zurück, denn der ist ja heute nicht mehr aktuell. Nein, er will ihn aufrechterhalten, denn es geht ihm um den politischen Erfolg, darum, dass er einen Politiker einer anderen Partei im Glauben, sich selbst drüberstellen zu können, anpatzt. Nein, Herr Kollege Schnedlitz, das erkennt die Bevölkerung, so verhält man sich nicht! In einer Pandemie hat man zusammenzustehen und zusammenzuhalten. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Meinl-Reisinger: Und deshalb ... polizeiliche Kontrolle im Privatbereich ...! ... Zusam­men­arbeit ...!)

Es geht in diesem Punkt ganz genau darum (Abg. Meinl-Reisinger: ... Zusammen­arbeit!), dass wir nämlich in einem Rechtsstaat leben und dass man ein Instrument, das auf eine Staatsgerichtsbarkeit ausgerichtet ist, einsetzt. Sie schlagen hier vor, Herrn Minister Anschober zum Verfassungsgerichtshof zu zerren und ihn dort der Staats­ge­richtsbarkeit zu unterwerfen, weil Sie vorgeben, er hätte schuldhaft ein gesetzwidriges Verhalten gesetzt.

Niemand in Österreich glaubt, dass er im April dieses Jahres schuldhaft etwas gegen die österreichischen Gesetze und gegen die österreichische Bevölkerung gemacht hat. Nur Sie wollen einen politischen Erfolg, nein, Sie stellen sich damit auf eine Stufe, wie Sie es schon einmal gemacht haben, als Sie eine Hausdurchsuchung im BVT veranlasst haben. (Zwischenruf der Abg. Krisper. – Abg. Hafenecker: Das war die ÖVP!) Das war dieselbe Stufe, auch die wurde für rechtswidrig erklärt, und da versuchen Sie wieder, ein Verfassungsinstrument in einer rechtswidrigen Anwendung zu benutzen. Das ist nicht die Art, wie wir uns in einem Rechtsstaat benehmen. Lassen Sie sich das ins Stammbuch geschrieben sein! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. Abg. Hafenecker: Im Vergleich zum Gerstl ist der Kickl wirklich Doktor!)

15.35


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Prammer. – Bitte.


15.35.52

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Zuerst zum wesentlichen Teil: Wir schaffen, wie schon gesagt, für den Ver­waltungsgerichtshof eine ganz wichtige und vor allem dauerhafte Möglichkeit, öffentliche Verhandlungen auch per Videokonferenz zu führen und vor allem – ein ganz wichtiges Instrument – geben wir die Möglichkeit, dass Akten, die bei den Behörden ohnehin digitalisiert vorhanden sind, dem Verwaltungsgerichtshof auch auf digitale Weise vorgelegt werden. Es ist eigentlich in der jetzigen Zeit eine Selbstverständlichkeit, es war bisher nicht möglich, jetzt ist es das. Der Verwaltungsgerichtshof befürwortet diese Mög­lichkeit ausdrücklich, es ist eine sehr wichtige und richtige Lösung.

Zur Ministeranklage: Eine Ministeranklage ist ein ganz, ganz wesentliches parlamen­tarisches Kontrollinstrument. Sie stellen sich hier ins Hohe Haus, veranstalten ein Spektakel mit Lebensmitteln und nicht zuletzt mit wichtigen, wertvollen und dringend be­nötigten Antigenschnelltests (Zwischenruf bei der FPÖ) und machen damit irgendwelche


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 154

sinnbefreiten chemischen Experimente. (Beifall bei Grünen und ÖVP.) So wollen Sie eine Ministeranklage begründen? Das ist aber nicht Ihr Ernst? (Ruf: Möglicherweise ist von 40 000 Tests noch einer übrig gewesen?) Aber gut, ursprünglich war sie ja durchaus ernsthaft eingebracht und auch ernsthaft begründet, wenn auch unserer Ansicht nach inhaltlich nicht nachvollziehbar.

Was Sie angekreidet haben, ist eine Verordnung, von der Sie sagen, die war gesetz­widrig, von der auch der Verfassungsgerichtshof gesagt hat, sie war gesetzwidrig. Was Sie aber entweder vergessen haben oder ich habe die Begründung überhört oder Sie haben es tatsächlich nicht ausgeführt: Eine Verfehlung ist nur dann eine Verfehlung, wenn sie auch schuldhaft geschieht. Das können Sie natürlich nicht begründen, weil es nicht vorliegt, dafür hätte der Herr Bundesminister ja quasi sehenden Auges wissentlich und willentlich eine Verordnung beschließen müssen, die dem Gesetz nicht entspricht. Wie kommen Sie denn darauf, dass Sie dafür irgendeinen Anhaltspunkt finden könnten? Woher nehmen Sie denn diesen Anhaltspunkt? Warum missbrauchen Sie dieses wert­volle Instrument, indem Sie es auf diese Art und Weise begründen und ausführen?

Es ist tatsächlich so, dass geprüft wurde, welche Maßnahmen notwendig sind. Es wurde vom Verfassungsgerichtshof nachgeprüft. Wir haben dann – ich habe das auch schon ein­mal ausgeführt – in der Folge gesehen, wie gut begründet sämtliche weiteren Verord­nun­gen gewesen sind. Aus diesem Grunde ist auch im gegenständlichen Fall eine Ministeran­klage vollkommen verfehlt und daher abzulehnen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

15.39


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.


15.39.15

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich möchte zu Beginn noch einmal auf die Rede des Kollegen Schnedlitz replizieren, der in seinen Ausführungen von einer „Diktatur light“ sprach. Ich möchte diese Diktion aufs Schärfste zurückweisen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Sehr geehrter Herr Präsident, ich bitte Sie, zu überprüfen, ob dieser Ausdruck nicht einen Ordnungsruf nach sich ziehen hätte müssen. (Zwischenruf bei der FPÖ.)

Wir haben heute bereits – und ich darf damit zur Tagesordnung zurückkommen – mehr­fach über befristete Coronasonderregelungen gesprochen. Auch bei den gegen­ständ­lichen Tagesordnungspunkten ist eine Reihe von solchen Beschlüssen notwendig, näm­lich die Beschlussfassung über eine Verlängerung bis Mitte 2021.

Worum geht es konkret? – Es geht um den Einsatz von Videotechnologie in Ver­wal­tungsverfahren und bei Verwaltungsgerichten, es geht um Einschränkungen des Parteienverkehrs bei gleichzeitiger Wahrung der Parteienrechte. Es soll auch weiterhin möglich sein, per Verordnung bestimmte Zeiten von den Verjährungsfristen auszu­neh­men, wenn dies zur Verhütung der Verbreitung des Coronavirus geboten erscheint.

Eine weitere beantragte Änderung betrifft das Bundes-Verfassungsgesetz. Damit soll es unter anderem Kollegialorganen der Gemeinden wie Gemeinderäten oder Gemeinde­vorständen bis Ende Juni 2021 möglich sein, Beschlüsse per Videokonferenz bezie­hungs­­weise im Umlaufweg zu fassen, nur dann natürlich, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen. Hintergrund der Schaffung dieser Möglichkeit ist, dass Gemeinden weiterhin ihre Aufgaben erfüllen können, damit zum Beispiel Projekte vorantreiben können oder Verfahren im Sinne der Bürgerinnen und Bürger weiterführen beziehungsweise beenden können. Manche Gemeinden mussten von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch machen. Daraus gibt es also schon erste Erfahrungen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 155

So wie in allen anderen gesellschaftlichen Bereichen dürfen wir auch im Gemeinde­bereich nachdenken, ob nicht Verfahrensweisen, die wir im Zuge der Pandemie ange­wandt haben, auch in Zukunft einen Platz haben sollen. Als Bürgermeister kann ich mir zum Beispiel durchaus vorstellen, dass Sitzungen des Gemeindevorstands unter be­stimmten Voraussetzungen auch künftig alternativ per Videokonferenz abgehalten werden könnten. Zurückhaltender bin ich da bei Gemeinderatssitzungen, für die ja die Teilnahmemöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger vorgesehen ist. Transparenz muss natürlich gewährleistet sein. So hat das Land Oberösterreich aktuell beschlossen, dass, soweit Sitzungen von Kollegialorganen öffentlich sind, zu gewährleisten ist, dass diese Sitzungen via Livestream im Internet oder in einer anderer geeigneten Weise mitverfolgt werden können. Und noch einmal, weil es mir wichtig ist: Bei all dem muss natürlich die Transparenz hochgehalten werden, sie darf nicht eingeschränkt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir müssen jetzt Rahmenbedingungen schaffen, um die Zeit der Pandemie bestmöglich bewältigen zu können. Wir dürfen aber auch darüber nachdenken, welche positiven Aspekte davon wir in die Zukunft hinein mitnehmen wollen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

15.43


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Bürstmayr ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


15.43.43

Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ, ich möchte mit Ihnen über das schöne jiddische Wort Chuzpe sprechen. Sie reden eine Pandemie klein, seit sie auf dieser Welt ist! Sie verharmlosen eine Erkrankung, die mittlerweile allein in Österreich 4 000 Menschen das Leben gekostet hat! Sie geben von diesem Podium aus den Rat, sich vor Weihnachten, bevor man seine Verwandten besucht, nicht testen zu lassen. Sie stimmen, wo Sie nur können, gegen jede Maßnahme zur Eindämmung dieser Pandemie! (Abg. Amesbauer: Das stimmt nicht!) Sie veranstal­ten in diesem Haus in völliger physikalisch-chemischer Ahnungslosigkeit Pseudoexperi­mente auf diesem Podium. Sie desavouieren den wichtigsten Wissenschaftler auf diesem Gebiet im deutschen Sprachraum, Christian Drosten. (Abg. Amesbauer: Ja, genau!) Und Sie wollen den Gesundheitsminister vor den Verfassungsgerichtshof zerren.– Das, meine Damen und Herren, ist Chuzpe! (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Und weil Sie vielleicht die Bedeutung dieses Wortes immer noch nicht begriffen haben, darf ich sie Ihnen übersetzen: eine dreiste Unverschämtheit. – Ich danke fürs Zuhören. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Abg. Amesbauer: Bravo!)

15.45

15.45.17*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich habe mir das Protokoll der Aussage des Herrn Abgeordneten Schnedlitz kommen lassen: „Sehr geehrte Damen und Herren! Sie haben unser Land in eine Diktatur light geführt und eine solche errichtet, Sie haben den Österreicherinnen und Österreichern Grundrechte genommen!“ – Dafür erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

*****

Die Abstimmung wird an den Schluss der Verhandlungen verlegt, wie das die Tages­ordnung vorgibt.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 156

15.45.5011. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 260/A(E) der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Darstellung und parlamentarische Begleitung der Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklungsziele in Österreich (515 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 11.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Jeitler-Cincelli. – Bitte.


15.46.14

Abgeordnete Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Vorsitzen­der! Sehr geehrte Frauen Ministerinnen – mittlerweile sind es zwei! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen! Ich möchte mich jetzt doch noch kurz auf den vorigen Tagesord­nungspunkt beziehen. Herr Amesbauer, weil Sie vorhin so verwirrt geschaut haben: Natürlich hat Ihre Kollegin gesagt, man soll sich vor Weihnachten nicht testen lassen. Ich habe das Gefühl, das mit diesem Colatest hier vorne ist so die Liga der testoste­rongesteuerten Kronprinzen des Herrn Kickl, die da um die Gunst buhlen, wer wohl besser aussteigt und irgendwann ans Ruder kommt. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte nehmen Sie das Wort „testosterongesteuert“ zurück! – Bitte.


Abgeordnete Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA (fortsetzend): Das nehme ich selbst­verständlich zurück. Vielleicht gibt es doch ein paar Damen, ich weiß nicht, viele sind nicht mehr übrig, vielleicht können doch ein paar einwirken, die sehen, dass wir in einer Sondersituation sind, in der es wichtig wäre, dass die gesamte Gesellschaft zusam­menhilft und sich nicht auseinanderdividieren lässt. (Zwischenruf des Abg. Deimek.)

Jetzt zum eigentlichen Punkt: Das Thema, zu dem ich heute hier sprechen möchte, sind die SDGs. Wir haben jetzt die Möglichkeit, dass wir einen wichtigen Umsetzungsschritt in der Implementierung der SDGs im österreichischen Parlament schaffen. Die Volks­partei hat mich zur SDG-Sprecherin ernannt, und ich freue mich sehr über diese neue Aufgabe. Meine Rolle hier im Parlament in diesem Bereich sehe ich als über Frak­tionsgrenzen hinaus verbindende, ganz im Sinne der Sustainable Development Goals, wie sie gemeint sind.

Warum ich sie angenommen habe? – Ich habe dieses Colour Wheel bei mir. Ich glaube, es beschreibt genau, was dieser Pin auch beschreibt: Es ist freudvoll, es ist vielfältig, es ist bunt, es ist vereinend, es ist eine Querschnittsmaterie, und meine politischen Schwer­punkte sehe ich im Moment genau darin. Mit Wirtschaftspolitik, Umweltpolitik und Außenpolitik laufen da viele Themen zusammen, die wir über die Grenzen hinweg bearbeiten können. Es ist für mich auch ein Zukunftsradar und eine große Chance für unsere heimischen Unternehmen.

Was sind die SDGs? – Ich habe das jetzt einmal mitgebracht (ein Plakat, auf dem die SDGs dargestellt sind, in die Höhe haltend), da meine Kollegin vorhin gefragt hat: Was hast du da eigentlich? Ich bin draufgekommen, dass ganz viele bei uns eigentlich überhaupt keine Ahnung haben, was diese 17 Felder bedeuten, woher sie kommen und wofür sie stehen.

Also: 17 Ziele, 169 Unterziele, 193 Staaten der UNO haben sie unterschrieben. Wir haben Antworten, wir suchen gemeinsam Antworten auf umweltpolitische, soziale und wirtschaftliche Herausforderungen in der globalisierten Welt unserer Zeit. Ziel soll sein,


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Frieden zu schaffen, Wohlstand weltweit zu sichern, Ungleichheiten zu beseitigen, eine neue globale Partnerschaft zu leben und unseren Planeten zu schützen.

Wie setzen wir jetzt diese Agenda 2030, wie sie auch genannt wird, um? – Astrid Rössler und ich durften neulich – initiiert vom Ban Ki-moon-Zentrum – an einer Onlinepodiums­diskussion teilnehmen und Sir Ban Ki-moon hat dort die Wichtigkeit der nationalen Parlamente bei der Implementierung dieser Ziele erwähnt. Dadurch ist es uns jetzt auch gelungen, einen gemeinsamen Antrag zu formulieren. Ich bedanke mich auch bei den Kolleginnen und Kollegen, dass das wirklich ein Fünfparteienantrag geworden ist, sprich, dass das gesamte Haus an einem Strang gezogen hat, dass wir im Parlament jetzt regelmäßig über Fortschritte, die wir machen, diskutieren dürfen. Mein Wunsch wäre, das in dem Bereich bitte in einer respektvollen Art, wertschätzend, positiv und in einer freudvollen Haltung zu tun. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Ich möchte, dass wir miteinander versuchen, hier Brücken zu bauen, alle Zielgruppen einzubinden.

Sehr geehrte Frau Ministerin, liebe Karoline, danke dafür, dass du dich diesbezüglich so verstärkt einsetzt und ein ganz klares Bekenntnis der Regierung abgegeben hast! Danke auch an die interministerielle Arbeitsgruppe, die sich hier bereits engagiert hat, an unseren Präsidenten und seine Stellvertreter, die uns den Rahmen und hoffentlich auch die Ressourcen geben werden, um da aktiv zu werden und diese Agenda auch aktiv ins Parlament einzubringen.

Ich spreche heute dezidiert eine Einladung an alle aus, die Lust haben, da mitzuarbeiten. Wir werden eine Arbeitsgruppe bilden, damit alle an diesem Prozess teilnehmen können, nämlich als ersten Schritt einer Reise. Ich lade auch zur Mitarbeit über die Parteigrenzen hinweg ein, damit wir zu Brückenbauern und zu Botschaftern werden können.

Es gibt so viele Themen, bei denen wir, glaube ich, die gleichen Ziele haben, nur unterschiedliche Zugänge. Das habe ich neulich bei einem gemeinsamen Gespräch mit KollegInnen von anderen Fraktionen erfahren. Ich glaube, wir brauchen manchmal mehr Verständnis füreinander, mehr Austausch, mehr Diskurs.

Die SDGs, glaube ich, sind eine ganz wunderbare Form dafür. Machen wir diese SDGs zu einem einenden Leitmotiv sowohl für diese Koalition als auch bei der Zusammenarbeit aller Fraktionen in diesem Haus! – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

15.51


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Kollege Amesbauer zur Geschäftsbehandlung. – Bitte.

*****


15.51.11

Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Geschätzte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Sie haben Abgeordnetem Schnedlitz einen Ordnungsruf erteilt mit der Begründung, er habe den Begriff „Diktatur light“ verwendet. Sie haben das auch damit begründet, dass er von einer Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte gesprochen hat.

Wenn man Ordnungsrufe nicht nur erteilt, wenn die Würde des Hauses verletzt oder jemand beleidigt wurde – da sind sie vollkommen angebracht und in Ordnung –, sondern aufgrund einer Meinungsäußerung, einer Wertansicht, dann ist das äußerst proble­ma­tisch, Herr Präsident.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 158

Das sollte auch den anderen Klubs zu denken geben, vor allem angesichts der Tatsache, dass Sie uns hier mit einem Abänderungsantrag für morgen einen Beschluss hinknallen, ohne Begutachtung und so weiter, mit dem Inhalt, dass die Polizei jetzt auch in Privat­haushalte gehen darf, um Kontrollen vorzunehmen, um da mit polizeistaatlichen Maß­nahmen vorzugehen. Das ist ein absoluter Tabubruch! (Anhaltende Zwischenrufe der Abg. Pfurtscheller.)

Wir haben einen Präsidenten, der zu Überparteilichkeit verpflichtet ist und hier aufgrund einer Meinungsäußerung, einer Wertäußerung einen Ordnungsruf erteilt. Das kann es nicht sein, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

Ich hoffe, dass das auch in der Präsidiale diskutiert wird und dass wir da auch Unter­stützung von den anderen Klubs haben, denn wenn wir so anfangen, dass man hier als Abgeordneter in einer freien Rede, in der Ausübung seines freien Mandates seine Meinung nicht mehr frei äußern kann, dann müssen wir wieder einmal an Ihrer Objek­tivität zweifeln, Herr Präsident!

Ganz kurz noch – und das ist vielleicht auch für die Kollegen interessant, denn das passt ganz gut zum Thema dieser fehlenden Objektivität, die Sie hier in der Vorsitzführung immer wieder unter Beweis stellen (Zwischenruf der Abg. Steinacker) –: In einem der Artikel „Politik Backstage von Josef Votzi“ ist die Rede von „Sobotkas Top-Secret-Offen­sive gegen Kickl“. Das war nämlich am Tag, als wir die Sitzung aufgrund des Terror­anschlages vom 2. November gehabt haben.

Da haben Sie in Ihrer Funktion als Nationalratspräsident Journalisten zu einem Hinter­grundgespräch eingeladen, das geheim war (Zwischenruf der Abg. Steinacker) – das gehört sehr wohl zur Vorsitzführung und zur Objektivität des Präsidenten dazu –, wo Sie gesagt haben, es darf nicht einmal nach außen dringen, dass das Treffen stattgefunden hat. Der einzige Zweck war es, einen Oppositionspolitiker anzupatzen, nämlich Herbert Kickl. (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Herr Präsident, ich fordere von Ihnen, dass Sie im Sinne der Geschäftsordnung und im Sinne des freien Mandats die freie Rede und die freie Meinungsäußerung hier schützen und nicht sabotieren! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Hörl.)

15.53


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich habe das Protokoll der Aussagen des Herrn Schnedlitz zitiert. Seine Rede enthält die die Würde des Hauses verletzende Unter­stellung einer „Diktatur light“. Das ist nicht eine Situation einer Meinung, sondern das ist eine Feststellung. Wir leben in einer Demokratie, und gerade dieses oberste Organ der Volksvertretung ist Repräsentant einer Demokratie und keiner Diktatur. Aus diesem Grund habe ich einen Ordnungsruf ausgesprochen. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Abg. Höfinger: Völlig richtig, Herr Präsident!)

*****

Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Bayr. – Bitte.


15.54.35

Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Da könnten wir jetzt ans SDG 16 anknüpfen – starke Institutionen, Zugang zum Recht –, aber ganz generell: Es ist gut, dass wir als Parlament jetzt in die Gänge kom­men. Die SDGs sind 2015 beschlossen worden, wir sollten diese Ziele eigentlich 2030 erreichen. Das heißt, ein Drittel der Zeit ist schon um. Es ist also wirklich höchst an der Zeit, dass wir als Parlament etwas dafür tun, weil es eben notwendig ist, komplexen


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 159

Herausforderungen, komplexen Problemen auch komplexe Antworten und Problem­lösun­gen entgegenzustellen, und das werden wir in der Form, wie wir das jetzt momen­tan tun, nicht schaffen. Ich meine jetzt nicht nur uns hier im österreichischen Parlament, dasselbe trifft für die Vereinten Nationen, für die Europäische Union, für alle Ministerien, die in Silos denken, zu. Wir denken und arbeiten in Ausschüssen. Wir sollten uns viel mehr untereinander austauschen, weil das eine wirklich befruchtende Diskussion sein kann.

Es ist fein, dass auch die Regierungsparteien meinem Antrag gefolgt sind, dass wir uns da jetzt auf einen gemeinsamen Antrag einigen konnten. Ich erläutere vielleicht, was mir wichtig wäre, dabei zu berücksichtigen, wenn wir dann 2021, wie es im Antrag steht, einen Weg finden, das Parlament miteinzubeziehen: Ich glaube, die SDGs müssen in allen Ausschüssen diskutiert werden, weil alle einen konkreten Bezug dazu haben kön­nen.

Es wäre wichtig, sowohl retrospektive Berichte von den Ministerien in den Ausschüssen zu haben als auch Vorhabensberichte, sodass klar herauskommt, wer zu welchem Ziel was tut. Es braucht eine klare und auch öffentlich zugängliche Übersicht: Wer ist eigentlich für welches Ziel zuständig, national und international? Welche Ziele in Öster­reich gibt es dafür? In welcher Frist? Mit welchen Mitteln? – All das wäre etwas, das die Erreichung ein bisschen klarer machen würde, wo wir uns als Haus besser einbringen könnten.

Vielleicht als Abschluss: Heute am Vormittag hat das albanische Parlament zu einem Round Table geladen, an dem sie sich damit auseinandergesetzt haben, was sie im albanischen Parlament tun können, um die SDGs umzusetzen. Sie haben dafür eine Broschüre der Interparlamentarischen Union verwendet, in der es um ein Self-Assess­ment Tool geht, anhand dessen man sich als Parlament selbst einschätzen kann, welche Potenziale man hat und was man tun muss.

Was ich besonders cool gefunden habe, war, dass da heute am Vormittag die Vorsitzen­den und -StellvertreterInnen aller Ausschüsse eingeladen waren – die haben auch einen eigenen SDG-Ausschuss, der war da natürlich auch vertreten –, ebenso Regierungs­mitglieder und andere Stakeholder. Ich glaube, dass man sich manchmal auch Länder wie Albanien oder die Tschechische Republik als Vorbilder nehmen könnte, wenn es um die SDGs geht – die sind da wirklich gut drauf –, von ihnen Ideen holen könnte, wie es denn geht, auch Parlamente in die Umsetzung miteinzubeziehen. Ich bin zu jeder Zusammenarbeit im Sinne der guten Sache bereit und freue mich darauf. – Vielen lieben Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

15.57


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsbehandlung: Abgeordneter Loacker. – Bitte.

*****


15.57.56

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Prä­sident! Ich glaube, Kollege Haubner wäre noch vor mir dran gewesen, wenn ich es richtig im Auge gehabt habe.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Entschuldigung, ich habe das nicht gesehen und nicht wahrgenommen. Entschuldigung!


Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (fortsetzend): Im Anschluss an die Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung des Kollegen Amesbauer: Ich gebe Ihnen insofern recht, als


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auch ich die Formulierung „Diktatur light“ nicht gewählt hätte. Man muss aber auch eines sehen: Es ist nicht persönlich beleidigend, es wurde niemand persönlich herabge­wür­digt. Es ist eine politische Einschätzung, vielleicht überspitzt formuliert, und ich finde, man muss es, auch wenn man die Meinung persönlich nicht teilt, im Haus aushalten, dass die Debatte eine Zuspitzung erfährt.

Insofern kann auch ich den Ordnungsruf nicht nachvollziehen, weil er eben keine Herabwürdigung und Beleidigung einer Person war. (Beifall bei NEOS und FPÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.58


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Leichtfried zur Geschäftsbehand­lung. – Bitte.


15.58.56

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsi­dent! Ich möchte vorausschicken, dass ich den Inhalt der Rede des Kollegen nicht teile und auch nicht das Gefühl oder den Eindruck hätte, dass hier irgendetwas in Richtung Diktatur oder „Diktatur light“ entsteht.

Ich finde aber auch, dass es, wie Kollege Loacker gesagt hat, in einem Parlament legitim sein muss, vor einer Entwicklung zu warnen, wenn sie so empfunden wird, als ob sie gewisse Züge einer möglichen Diktatur vor sich hintragen würde.

Wie gesagt, ich teile diese Meinung auf keinen Fall, aber ich sehe darin auch keine per­sönliche Beleidigung oder Desavouierung, sondern das Abgeben eines politischen Standpunktes. Ich würde Sie daher ersuchen, diesen Ordnungsruf doch zu überden­ken. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, FPÖ und NEOS.)

15.59


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsbehandlung: Herr Abgeordneter Gerstl. – Bitte.


16.00.01

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrter Herr Präsident! Die österreichische Bundesverfassung hat ganz wenige Prinzipien (Ruf bei der FPÖ: Die ÖVP auch!), und ein Prinzip der österreichischen Bundesverfassung ist das der Demokratie. (Ruf bei der FPÖ: Das sind mehr Prinzipien, als Sie haben!) Und wer die Grundprinzipien unserer Bundesverfassung in Zweifel stellt und glaubt, dass wir in diesem Land hier bereits nach Art einer Diktatur handeln, der hat wirklich Grenzen überschritten! (Abg. Krisper: Meinungsfreiheit!)

Ich halte es daher für wichtig, dass wir uns von solchen Formulierungen abgrenzen, dass wir uns von solchen Tendenzen abgrenzen und dass wir solche Tendenzen auch nicht herbeirufen, denn wir wehren uns mit Händen und Füßen dagegen. Wir leben in einem Rechtsstaat, und es ist wichtig, dass wir diesen verteidigen und nicht andere Tendenzen. (Beifall bei der ÖVP.)

16.00


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Da dieser Ausdruck gefallen ist, als wir gerade im Vorsitz gewechselt haben, habe ich mir das Protokoll kommen lassen, weil ich immer gerne vorher zweimal nachdenken möchte und sehr oft keinen spontanen Ordnungsruf erteile, sondern erst einen im Nachhinein.

Ich stehe natürlich dazu, weil ich mir das auch überlegt habe, und ich habe das, glaube ich, auch klar begründet. Ich glaube, es ist nicht als ein diktatorisches Handeln oder ein zur Diktatur hinführendes, sondern als Diktatur beschrieben worden. Ich darf das noch


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 161

einmal darlegen. Aber wir können auch gerne in der Präsidiale darüber diskutieren. (Ruf bei der FPÖ: Sagen Sie uns, was wir noch sagen dürfen, das ist vielleicht einfacher!)

*****

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Edtstadler. – Bitte.


16.01.40

Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Verfassungsministerin möchte ich an dieser Stelle und gerade vor dem Hintergrund dieser Diskussion daran erinnern, dass heute der Tag der Menschenrechte ist.

Die Menschenrechte sind von engagierten Menschen zu einem Zeitpunkt entstanden, als gerade die Gräueltaten des Zweiten Weltkrieges hinter der Generation gelegen sind, um zu verhindern, dass sich so etwas wiederholt.

In diesem Zusammenhang und weil wir jetzt auch über die SDGs reden, möchte ich schon sagen, dass wir eine breite Basis in Europa geschaffen haben, nämlich über die Europäische Union hinaus, weil es der Vorläufer der Europäischen Union war, eine Parallelstruktur, nämlich der Europarat, der diese für jetzt insgesamt 47 Mitgliedstaaten festlegt. Und auf dieser Basis der Demokratie, der Menschenrechte, der Rechtsstaat­lichkeit aufbauend, wo wir Diktatur hoffentlich ein für alle Mal überwunden haben, wollen wir jetzt auch mit den 17 SDGs weiterarbeiten, um in eine gute Zukunft zu gehen.

Um das zu machen, hat Österreich heuer den ersten Freiwilligen Nationalen Bericht zur Umsetzung bei den Vereinten Nationen eingebracht – einer noch größeren, noch mehr Staaten umspannenden und viele Mitgliedstaaten umfassenden internationalen Organi­sation. Wir ziehen hier alle an einem Strang. Die Präsentation war im Juli, ich durfte diese für die österreichische Bundesregierung wahrnehmen.

Ich darf an dieser Stelle auch sagen, dass es viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bundeskanzleramt waren, und zwar schon vor der Zeit, als ich Bundesministerin im Haus werden durfte, die daran gearbeitet haben, die Erfolgsgeschichten zusammenzutragen, Best-Practice-Modelle zu erarbeiten und auch in einem Bericht niederzulegen, Innovationen auch für andere Bereiche zu entwickeln, Ideen zu entwickeln.

Ich möchte an dieser Stelle auch ganz besonders der Abteilungsleiterin Mag. Schneeberger für diese unglaublich tolle Arbeit danken. Es ist ein Bericht, der in zwei Sprachen vorliegt und den wir auch dem österreichischen Parlament vorgelegt haben. Und weil die Präsentation eben in die Zeit der Pandemie gefallen ist, war das eine Präsentation nur auf virtuelle Art und Weise. Ich finde, dass dieser Bericht viel mehr Aufmerksamkeit verdient hat, und möchte daher auch die Diskussion hier im Hohen Haus mit Ihnen als Abgeordnete weiterführen. Ich möchte, dass wir diese breite Einbindung von vielen Stakeholdern vorantreiben, dass wir gemeinsam darauf hinarbeiten, diese Ziele Stück für Stück zu erreichen.

Das wichtigste Kapitel dafür – wir haben es in vielen Ausschüssen schon diskutiert; ich schaue Frau Abgeordnete Jeitler-Cincelli an, ich schaue Frau Abgeordnete Rössler an – ist das Ausblickskapitel, sind diese Zielsetzungen. Die interministerielle Arbeitsgruppe wird jetzt eine Steuerungsgruppe einsetzen. Warum? – Damit man hier eine Priorisie­rung vornehmen kann, damit man wirklich klar festlegt, was man in welcher Zeit auf welche Art und Weise erreichen möchte.

Es geht um insgesamt drei, eigentlich vier Schwerpunkte: Es geht um Frauen und Jugend, es geht um Leaving no one behind, es geht um Klima und Klimaanpassungsreaktionen


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 162

und es geht um Digitalisierung – es könnte also aktueller nicht sein. Ich möchte mit Ihnen gemeinsam noch in vielen Veranstaltungen, Diskussionsrunden darüber reden, das in die Bevölkerung hinaustragen, denn das ist auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die wir alle gemeinsam lösen müssen und nur gemeinsam lösen können.

In diesem Sinne – die Frau Abgeordnete hat darauf hingewiesen –: Es gab bereits eine Veranstaltung gemeinsam mit dem Ban Ki-moon Centre und dem Bundeskanzleramt. Ich bin davon überzeugt, es werden noch viele solcher Veranstaltungen folgen, und ich darf schon jetzt ganz herzlich dazu einladen, an diesem Prozess, der noch Jahre dauern, sich aber lohnen wird, auch aktiv teilzunehmen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

16.05


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rössler. – Bitte.


16.05.44

Abgeordnete Dr. Astrid Rössler (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frauen Bundesministerinnen! Die globalen Nachhaltigkeitsziele – der heutige Antrag zielt darauf ab, die weitere Behandlung, die weitere Umsetzung der globalen Nach­haltigkeitsziele festzulegen oder einen gewissen Weg vorzuzeichnen.

Was sind diese globalen Nachhaltigkeitsziele? – Sie sind in Österreich nicht wirklich so bekannt, wie sie es verdienen würden, es sind die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung 2015 bis 2030. Ein Drittel davon haben wir schon konsumiert, zehn Jahre bleiben uns noch, um diese 17 Ziele mit Engagement zu verfolgen. Es ist ein Aktionsplan. Er wurde im September 2015 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen und inzwischen doch von 193 Regierungen unterzeichnet. Auch Österreich hat sich bereits sehr früh, 2016, mit einem Ministerratsvortrag deklariert. Dieser Aktionsplan dient den Menschen, der Erde und dem Wohlstand.

Was sollen diese globalen Nachhaltigkeitsziele bewirken? – Eines davon ist heute schon prominent diskutiert worden, es ist das Nachhaltigkeitsziel fünf: Elimination aller Formen von Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Also Gleichstellung und gegen Diskriminierung, das ist ausdrücklich eines dieser Ziele. Diese Ziele dienen den Menschen: ein Leben in einer gesunden Umwelt, gegen Armut und Hunger, Zugang zu sauberem Wasser, Gesundheit, Bildung. Diese Ziele dienen der Erde: eine nachhaltige und umweltverträgliche Nutzung, Schutz und Erhalt der Vielfalt, der Meere und auch der Kampf gegen den Klimawandel. Und letztlich dienen die Ziele dem Wohlstand: ein erfülltes Leben führen zu können, ein erfülltes Leben, Teilhabe am wirtschaftlichen, sozialen und technischen Fortschritt zu haben; das Ziel Nummer zwölf – nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster – ist eines davon.

Die Umsetzung, so wie sie heute hier beschlossen werden soll, heißt, diesen 17 Zielen mit Nachdruck zum Erfolg zu verhelfen.

Es ist eine Querschnittsmaterie, das Parlament möge eingebunden werden, die Zivil­gesell­schaft, die NGOs, die Wissenschaft, die Wirtschaft. Vielleicht oder wahrscheinlich werden wir nicht alle diese 17 Ziele erreichen können, umso mehr braucht es heute diesen ersten Schritt in der Umsetzung. Dazu braucht es Beharrlichkeit und auch die Überzeugung, dass mit vielen kleinen Beiträgen, mit vielen kleinen Schritten bis 2030 große Fortschritte bewirkt werden können. – 17 Ziele für eine bessere Welt. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

16.08


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Salzmann ist zu Wort gemel­det. – Bitte.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 163

16.08.57

Abgeordnete MMMag. Gertraud Salzmann (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Ministerinnen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuseher daheim vor den Bildschirmen! Wir haben jetzt schon einiges über die SDGs gehört. Dies ist für mich ein wirklich erfreulicher Tagesordnungspunkt am heutigen langen Sitzungstag. Diese SDGs geben Hoffnung, ja, aber sie sind zugleich auch Auftrag für uns alle.

Beim Gipfeltreffen der Vereinten Nationen im September 2015 wurde die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung beschlossen. 193 Mitgliedstaaten der UNO haben sich ge­meinsam verpflichtet, diese 17 nachhaltigen Entwicklungsziele in den Jahren bis 2030 auch in ihren Staaten umzusetzen. Letztendlich ist es ein großer Auftrag und eine große Bewegung im regionalen Bereich, im nationalen Bereich, aber auch im internationalen Bereich, um diese 17 Entwicklungsziele auch voranzutreiben. Der Schwerpunkt ist ein dreifacher, nämlich das Soziale, die Wirtschaft, aber auch die Umwelt, da soll die nachhaltige Entwicklung vorangetrieben werden.

Ich möchte nur einige Beispiele nennen – für jene, denen die SDGs bis jetzt noch nicht wirklich bekannt waren: Es ist zum einen die Armutsvermeidung, es ist zum anderen aber auch die Eindämmung des Hungers, es sind die Bereiche Gesundheit und Wohl­ergehen, in denen man sich weiterentwickeln möchte, es ist aber auch die hochwertige Bildung ein Ziel. Wir haben heute schon ganz viel über Bildung gehört; wir sehen, wie wichtig sie ist und welchen wesentlichen Stellenwert die Bildung einnimmt.

Ein weiterer Punkt ist die Geschlechtergleichheit, auch darüber haben wir in der heutigen Sitzung schon vieles gehört. Ein weiteres Entwicklungsziel, das in diesen 193 Ländern vorangetrieben werden soll, ist der Zugang zu sauberem Wasser sowie auch zu sau­berer Energie. Menschenwürdige Arbeitsplätze, meine Damen und Herren, das ist für mich auch ein ganz wesentliches Entwicklungsziel, wie auch der nachhaltige Kon­sum, der Frieden und die Gerechtigkeit.

Meine Damen und Herren! Der internationale Austausch, den wir in diesem Bereich über den nationalen Austausch hinaus pflegen, ist für uns auch wichtig. Ich persönlich darf im internationalen parlamentarischen Netzwerk im Bereich der Bildung mitarbeiten. Gerade im Bereich der Bildung – wenn wir in Österreich bleiben – haben wir vieles auf dem Weg Richtung 2030 schon geschafft. Ich nenne nur einige wesentliche Punkte: Wir haben zum Beispiel das Leistungs- und Bildungsniveau der Schüler in den letzten Jahren gut heben können. Die neueste Timss-Studie zeigt, dass wir gerade in Mathematik bei den Schülern eine wirklich enorme Steigerung durchgemacht haben. Weiters auch die Pflicht­schulabschlüsse: Es konnten viele nachgeholt werden; gerade Frauen sind davon betroffen. Für sehr wesentlich erachte ich auch die Maßnahmen zur Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit, ich nenne dazu nur das Hinführen der Mädchen in die Mint-Bereiche.

Gerade heute, am Tag der Menschenrechte, lassen Sie mich abschließend bitte auch darauf verweisen, dass heute die Initiative 16 Tage gegen Gewalt an Frauen endet. Bitte schauen wir immer hin, wo immer wir Gewalt sehen! Für uns in der Politik muss es immer Auftrag sein, diesen Frauen und auch den Kindern, die von Gewalt bedroht und betroffen sind, Schutz und Hilfe zu gewährleisten, die Frauen wirklich auch in Schutz zu nehmen und ihnen gesetzliche Maßnahmen an die Hand zu geben, damit sie diesen Schutz auch durchsetzen können. Wir müssen eine Bewusstseinsbildung in unserer Gesellschaft schaffen. Solidarität, Gerechtigkeit und nachhaltige Entwicklung, das, meine Damen und Herren, ist das Fundament eines friedlichen Zusammenlebens, und jeder Einzelne von uns ist dazu eingeladen, seinen Beitrag zu leisten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der Grünen.)

16.13



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 164

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmung an das Ende der Verhandlungen über die Vorlagen des Verfassungsausschusses.

16.13.0712. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (404 d.B.): Sie­benter Zusatzvertrag zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl zum Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl zur Regelung vermögensrechtlicher Beziehungen vom 23. Juni 1960 (507 d.B.)

13. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (405 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über äußere Rechtsverhältnisse der Evangelischen Kirche, das Bundesgesetz über finanzielle Leistungen an die alt­katholische Kirche und das Gesetz betreffend die Regelung der äußeren Rechts­verhältnisse der israelitischen Religionsgesellschaft geändert werden (508 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zu den Punkten 12 und 13 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Steinacker. – Bitte.


16.14.04

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministe­rinnen! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Mit den beiden uns heute vorliegenden Regierungsvorlagen valorisieren wir die jährlichen Wiedergutmachungsleistungen an die katholische, die evangelische und die alt­katho­lische Kirche sowie an die israelitische Religionsgesellschaft. Im Ministerrat am 8. Juli wurde das beschlossen, heute gießen wir das in Gesetzesform. Es handelt sich um keine Förderung, sondern um Entschädigungszahlungen für Güter, die vom NS-Regime be­schlag­nahmt wurden und von der Republik nicht mehr restituiert wurden.

Grundlage der Zahlungen an die katholische Kirche ist der Vermögensvertrag aus 1960 zwischen Österreich und dem Heiligen Stuhl. Nach dem Anschluss von 1938 war der Religionsfonds vom NS-Regime beschlagnahmt worden; aus dem Fonds wurden seinerzeit Priestern – bis 1939 – ein bescheidenes Gehalt gezahlt und die kirchliche Baulast getragen.

Österreich hat sich schon 1955 mit dem Staatsvertrag von Wien zu Wiedergut­machungs­zahlungen verpflichtet. Diese Wiedergutmachungszahlungen setzen sich laut Vermö­gensvertrag aus zwei Teilen zusammen: einem variablen, der jährlich valorisiert wird, und einem Fixbetrag, der erst dann valorisiert wird, wenn die Inflation die 20-Prozent-Marke überschreitet. Das ist passiert, und zwar schon im Jahr 2018, und daher werden wir diese Anpassung auch rückwirkend ab dem Jahr 2018 vornehmen. Der jährliche Fixbetrag wird um 3,4 Millionen Euro erhöht und beträgt nunmehr insgesamt 20,7 Mil­lionen Euro.

Gleichzeitig haben wir auch die Zahlungen an die evangelische Kirche, an die altkatho­lische Kirche und an die israelitische Religionsgesellschaft entsprechend angepasst. Und damit wir es im Anpassungsvorgang in Zukunft ein bisschen einfacher haben, wird,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 165

wenn diese Schwelle von 20 Prozent überschritten ist, die Valorisierung per Verordnung oder durch Notenaustausch vorgenommen.

Meine Damen und Herren! Ich denke, dass das alles sinnvoll, richtig und notwendig ist, und es ist vor allem auch wichtig, dass es vertraglich fixiert ist. Die Vereinbarung ist ein Zeichen der guten Zusammenarbeit Österreichs mit den verschiedenen Kirchen und Religionsgemeinschaften. Ich bin überzeugt davon, dass das der richtige Weg ist, und die Einstimmigkeit im Verfassungsausschuss hat das ja bestätigt. – Danke schön. (Bei­fall bei der ÖVP sowie der Abg. Rössler.)

16.16


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Kuntzl. – Bitte.


16.16.45

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Vorrednerin hat schon ausgeführt, dass es bei diesem Tagesordnungspunkt um die Indexanpassung für Kirchen und Religionsgemeinschaften geht. Das ist eine gute Gelegenheit, an dieser Stelle die Arbeit, die Leistungen von Kirchen und Religionsge­meinschaften zu würdigen, für die Leistungen, die sie für die Gesellschaft durch karitative Tätigkeit erbringen, und dafür, dass sie vielen Menschen Halt geben. Die SPÖ unterstützt daher diese Indexanpassung und wird der Vorlage ihre Zustimmung geben.

Das gibt aber auch Anlass, in diesem Zusammenhang festzustellen, dass jeder seine Aufgabe hat, einerseits die Kirchen und andererseits der Staat, die Politik. Die Sozial­demokratie, sehr geehrte Damen und Herren, vertritt entschieden den Ansatz der Tren­nung von Staat und Kirche. Beide sollten ihre Aufgabe eigenständig wahrnehmen, die Interessen dürfen aber nicht vermischt werden. Damit bin ich bei der Gebetsstunde, die in der Öffentlichkeit für Irritation und Verwunderung gesorgt hat, denn es gilt als un­umstößlich, dass in einem säkularen Staat Religion Privatsache ist.

Aus unserer Sicht ist die Trennung von Staat und Religion strikt einzuhalten (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS), umso mehr als wir alle wissen, dass dies ein heikles Verhältnis, ein historisch belastetes Verhältnis ist, und wir sollten aus der Geschichte gelernt haben. Und es ist ein schwerwiegender Unterschied, Herr Präsident, ob sich Abgeordnete privat zu einem gemeinsamen Gebet treffen, oder ob Sie, Herr Präsident, offiziell in das Parlament zu einer Gebetsstunde einladen und diese Ge­betsstunde offiziell über die Parlamentshomepage gestreamt wird. Das, Herr Präsi­dent, ist eine klare Verletzung des Prinzips der Trennung von Staat und Religion. (Beifall bei der SPÖ.) Und es ist eine politische Instrumentalisierung von Religion für mediale Insze­nierung, und das ist nicht zuletzt eine Respektlosigkeit gegenüber den religiösen Gefüh­len von Menschen.

Wir sollten aus der Geschichte gelernt haben, und von Ihnen, Herr Präsident, als dem höchsten Repräsentanten des Parlaments, als einem der höchsten Repräsentanten unserer Republik, erwarten wir, dass Sie hier mit der entsprechenden staatspolitischen Verantwortung agieren. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

16.19


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesminister Raab. – Bitte.


16.20.04

Bundesministerin für Frauen und Integration im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Werte Zusehe­rinnen und Zuseher! In aller Kürze zum Tagesordnungspunkt: Wir wollen mit der vorlie­genden Regierungsvorlage zum Vermögensvertrag die entsprechenden Begleitgesetze


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ändern und somit die Fixbestandteile der zustehenden Leistungen an die katholische Kirche, an die evangelische Kirche und die altkatholische Kirche sowie die israelitische Religionsgesellschaft an die Inflation anpassen.

Das sind Bestimmungen, die sich aus dem Staatsvertrag ergeben, Verpflichtungen, die sich aus Artikel 26 des Staatsvertrages von 1955 ergeben und die im Zusammenhang mit den NS-Vermögensentziehungen stehen. Es handelt sich also um Zahlungen und Entschädigungsleistungen aufgrund von Enteignungen seitens des NS-Regimes.

Die Anpassungen sind jetzt schon lange angestanden. Seit 2018 haben wir den Fix­betrag von 20 Prozent, die Steigerung, erreicht, um diese Anpassungen auch vorzu­nehmen. Ich habe daher Gespräche mit den Religionsgesellschaften geführt und ich danke auch Ihnen für die Diskussion im Verfassungsausschuss, für die breite Zustim­mung; ich hoffe auch auf eine breite Zustimmung des Nationalrates heute.

Ich möchte die Gelegenheit auch nutzen, um allen Kirchen und Religionsgemeinschaften für die gute Zusammenarbeit zu danken, auch während der Coronakrise. Ich habe gesehen, dass die Kirchen und Glaubensgemeinschaften, alle 16 an der Zahl, einen wertvollen Beitrag leisten, um Menschen in der Krise Hoffnung zu geben. Das halte ich für sehr wichtig, um Menschen in der Krise besonders zu unterstützen. Das ist ein absolut wertvoller Beitrag zu unserem gesellschaftlichen Zusammenleben, den wir sehr schätzen sollten. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

16.21


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Blimlinger. – Bitte.


16.22.08

Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch vor den Bildschirmen! Wir unterzeichnen oder geneh­migen heute den Siebenten Zusatzvertrag mit dem Heiligen Stuhl zur Regelung vermö­gensrechtlicher Fragen, die aus den Vermögensentziehungen während des National­sozialismus resultierten.

Es war die Beschlagnahme des Religionsfonds durch die Nationalsozialisten, und die Position der katholischen Kirche gegenüber dem Nationalsozialismus war – wenn man es sozusagen ein bisschen euphemistisch sagt – ambivalent, es gab einen großen Teil, der den Nationalsozialismus unterstützt hat, aber es gab auch einen Teil, der im Widerstand war; insbesondere in den Klöstern gab es den Widerstand. Nichtsdestotrotz wurde der katholischen Kirche auf dem Gebiet der Republik Österreich der Religions­fonds entzogen, und nach 1945 gab es eine sehr langwierige Geschichte der Restitution.

Da muss auch ein Wort an die SPÖ gerichtet werden: Es war allen voran Bruno Kreisky, der sich bemüht hat, eine Lösung zu finden, auch im Sinne der Aussöhnung zwischen Kirche, katholischer Kirche und Staat, deren Verhältnis damals ja nicht so besonders gut war. Es geht natürlich nicht, Frau Abgeordnete Kuntzl, um die Trennung von Religion und Staat, sondern es geht um die Trennung von Kirche und Staat, da bin ich ganz bei Ihnen. Das sollte wirklich sehr genau getrennt werden, aber wie Sie wissen, gibt es in Österreich zahlreiche Verträge, die diese Trennung zwischen Kirche und Staat nicht ermöglichen, wie eben zum Beispiel das Konkordat – was nicht notwendigerweise dazu führen muss, dass man im Parlament Gebetsstunden macht. Da bin ich völlig bei Ihnen.

Ich finde es sehr gut, dass diese Verträge mit dem Heiligen Stuhl und in der Folge auch mit den anderen seit 1960 anerkannten Religionsgesellschaften und Kirchen, nämlich den Protestanten, den Altkatholiken und der israelitischen Religionsgesellschaft, immer


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wieder erneuert beziehungsweise sozusagen auch in den Beträgen angepasst werden, es also eine Wertsicherung dafür gibt.

In diesem Sinne bin ich im Übrigen dafür, dass die Windisch-Kaserne in Richard-Wadani-Kaserne umbenannt werden soll. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordne­ten der ÖVP.)

16.24

16.24.53 Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 6 bis 13


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zu den verlegten Abstimmungen über die Berichte des Verfassungsausschusses, die ich über jeden Tagesordnungspunkt getrennt vornehme.

Bevor wir in den Abstimmungsprozess eingehen, richte ich die Frage an die Klubobleute: Können wir abstimmen? – Ja.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz, das KommAustria-Gesetz, das ORF-Gesetz und das Privatradiogesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 510 der Beilagen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit ange­nommen.

Wir kommen gleich zur dritten Lesung.

Wer dem in dritter Lesung die Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, und somit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „drastische Reduzie­rung der Summe für die momentan ausgeschriebenen Rahmenverträge Mediaagentur­leis­tungen Bund und Kreativagenturleistungen Bund“.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt. (Ruf bei der SPÖ: „Koste es, was es wolle“! – Ruf: Tut uns leid!)

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012, das KommAustria-Gesetz, das Pres­seförderungsgesetz 2004 sowie weitere Gesetze geändert werden, samt Titel und Eingang in 511 der Beilagen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, an­genommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Wer nimmt den Gesetzentwurf auch in dritter Lesung an? – Das gleiche Stimmverhalten, wieder mehrheitlich. Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Verwaltungsrechtliche COVID-19-Begleitgesetz und das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert werden, samt Titel und Eingang in 512 der Beilagen.

Da im vorliegenden Gesetzentwurf eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes sowie Verfassungsbestimmungen enthalten sind, darf ich zunächst feststellen, dass im


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Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten gegeben ist.

Ich darf nun die Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf zustimmen, um ein beja­hendes Zeichen ersuchen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung dafür ist, den bitte ich wieder um ein Zeichen. – Das ist auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Entwurf betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das COVID-19-Begleitgesetz Vergabe geändert wird, samt Titel und Eingang in 513 der Beilagen.

Es handelt sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf wieder um ein Bundesverfassungs­gesetz, ich stelle gemäß § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeord­neten fest.

Daher bitte ich jetzt um ein entsprechendes Stimmverhalten. Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ich stelle wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen gleich zur dritten Lesung.

Wer dem auch in dritter Lesung die Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit.

Ich stelle wiederum ausdrücklich die Zweidrittelmehrheit, die dafür erforderlich ist, fest. Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Verfassungs­ausschusses, seinen Bericht 514 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dies tut, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.

Tagesordnungspunkt 11: Abstimmung über den Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 515 der Beilagen hinsichtlich des Entschließungsantrages 260/A(E) zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 515 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Verstärkte Einbindung des Parlaments bei der Umsetzung der SDGs“.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (118/E)

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Antrag des Verfas­sungsausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Siebenter Zusatzvertrag zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl zum Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl zur Regelung vermögensrechtlicher Bezie­hungen vom 23. Juni 1960, in 404 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes die Genehmigung zu erteilen.


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Wer dies tut, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig ange­nommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über äußere Rechtsverhältnisse der Evangelischen Kirche, das Bundesgesetz über finanzielle Leistungen an die altkatholische Kirche und das Gesetz betreffend die Regelung der äußeren Rechtsverhältnisse der israelitischen Religions­gesellschaft geändert werden, samt Titel und Eingang in 405 der Beilagen.

Wer diesem die Zustimmung erteilt, den bitte ich, das zu tun. – Das ist einstimmig ange­nommen.

Wir kommen gleich zur dritten Lesung.

Wer erteilt auch in dritter Lesung seine Zustimmung? – Das ist ebenfalls einstimmig. Somit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

16.30.3514. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (249 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert wird (Versiche­rungs­aufsichtsrechtsnovelle 2020) (486 d.B.)

15. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (474 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Bankwesengesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanz­marktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz geändert werden (487 d.B.)

16. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (465 d.B.): Bundes­gesetz über die Neuen Kreditvereinbarungen mit dem Internationalen Währungs­fonds (489 d.B.)

17. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (355 d.B.): Abkom­men zwischen der Republik Österreich und der Argentinischen Republik zur Be­seiti­gung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung samt Protokoll (490 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zu den Punkten 14 bis 17 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich möchte den Herrn Finanzminister begrüßen.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Fuchs. – Bitte, Herr Abgeordneter.



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16.31.31

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister, der soeben noch hier war! Hohes Haus! Geschätzte Öster­reicherinnen und Österreicher! Ich spreche zu TOP 15, zur Änderung des Konten­register- und Konteneinschaugesetzes. Die Novellierung des § 4 Abs. 5 Kontenregister- und Konteneinschaugesetz wird von Finanzminister Blümel in den Erläuterungen als „sprachliche Anpassung“, welche „der Klarstellung“ dient, bezeichnet. In Wirklichkeit ist das keine Klarstellung, sondern ein Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit. Die geplante Neuregelung würde bedeuten, dass im Zuge einer Betriebsprüfung beziehungsweise Außenprüfung ohne jeglichen Anlass Einschau in das Kontenregister durchgeführt wer­den kann, selbst wenn es sich bloß um eine routinemäßige periodische Betriebsprüfung handelt und keinerlei begründeter und substanziierter Verdacht der Unrichtigkeit der Abgabenerklärung besteht.

In diesem Zusammenhang darf ich aus der Stellungnahme der Kammer der Steuer­berater und Wirtschaftsprüfer vom 20.7.2020 zitieren: „Die Prüfung hinterrücks mit einer Kontenregistereinsicht beginnen zu lassen, über die erst im Nachhinein eine Information gemäß § 4 Abs. 6 KontRegG ergeht, lässt jegliche auch verfassungsrechtlich geschützte persönliche Privat- und Berufssphäre außer Acht.“ – Treffender könnte man es nicht formulieren. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

Auch im Zuge einer Betriebsprüfung sollte dem Abgabepflichtigen zuvor die Gelegenheit gegeben werden, allfällige Zweifel an der Richtigkeit der Abgabenerklärung durch eine entsprechende Klärung zu zerstreuen, bevor eine Einschau in das Kontenregister erfolgt. (Abg. Loacker: Wenn die Polizei in die Wohnung darf, darf auch die ... ins Konto schauen!)

Betreffend die geplante Änderung ist weiters darauf hinzuweisen, dass diese mit der im Verfassungsrang stehenden Regelung über das Bankgeheimnis, § 38 Bankwesen­gesetz, nicht vereinbar ist beziehungsweise einer Verfassungsmehrheit bedürfte. Nach § 38 Abs. 2 Bankwesengesetz, der eine Verfassungsbestimmung darstellt, wird das Bankgeheimnis nur hinsichtlich einer Auskunft nach § 4 Kontenregistergesetz – das ist jene Regelung, die zum Zeitpunkt der Regelung des § 38 BWG bestanden hat – eingeschränkt. Es handelt sich dabei um einen statischen, nicht um einen dynamischen Verweis.

Die nunmehr weitergehende Einschränkung des Bankgeheimnisses bedürfte daher einer Verfassungsbestimmung. Diese Rechtsansicht wird auch vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag vertreten. Aus denselben Gründen ist auch die geplante Änderung des § 8 Abs. 3 Kontenregister- und Konteneinschaugesetz abzulehnen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

16.34


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Eßl. – Bitte.


16.35.01

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren! Ich nehme Bezug auf Tagesordnungspunkt 16: Bundesgesetz über die Neuen Kreditvereinbarungen mit dem Internationalen Währungsfonds. Im Wesentlichen geht es darum, dass wir die Oesterreichische Nationalbank ermächtigen, dem Inter­nationalen Währungsfonds im Namen der Republik und im Rahmen dieser Neuen Kreditvereinbarungen einen Kreditrahmen von höchstens 3 636 980 000 Euro an Son­der­ziehungsrechten einzuräumen. Das ergibt für Österreich kaum eine Veränderung, weil die Nationalbank nach den geltenden Gesetzen auch jetzt schon in der Lage gewesen wäre, 3,6 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen.


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Insgesamt ist es aber trotzdem von Gewicht, weil eine Durchsetzung in allen Mitglied­staaten zu einer Verdoppelung dieser Sonderziehungsrechte führen wird. Damit werden mehr Möglichkeiten für den Internationalen Währungsfonds geschaffen, um dort, wo es notwendig ist, auch entsprechend zu helfen.

Wir wissen, dass der Internationale Währungsfonds eine zentrale Säule der inter­natio­nalen Finanzstruktur ist. Dieser Fonds finanziert sich aus der Quote, also aus den Mitteln, die von den einzelnen Mitgliedstaaten eingezahlt werden. In Österreich ist, wie gesagt, die Oesterreichische Nationalbank dazu ermächtigt, für die Republik tätig zu werden. Mit Stand April 2020 hat der IWF 189 Mitgliedstaaten. Zu den größeren zählen die USA, Japan, China, Deutschland, Großbritannien, Frankreich und Italien. Österreich hält dort zum Beispiel mit 0,83 Prozent Kapitalanteil 0,81 Prozent der Stimmenanteile.

Wenn ein Mitglied Zahlungsschwierigkeiten hat, kann es beim IWF Hilfe beanspruchen. Anschließend werden unter bestimmten Auflagen auch befristete Kredite vergeben, die mit Zinsen zurückzuerstatten sind. Wir kennen Beispiele, bei denen das auch in der jüngsten Vergangenheit sehr gut funktioniert hat. Rumänien, Argentinien, Griechenland oder Irland haben solche Kredite in Anspruch genommen.

Darüber hinaus unterstützt der Internationale Währungsfonds auch Entwicklungsländer in Afrika, Asien oder Südamerika bei der Erarbeitung von Wirtschaftskonzepten und fördert diese durch direkte Geldbeihilfen der gebenden Mitgliedstaaten. Ähnlich wie die Kreditvergabe ist auch die Entwicklungszusammenarbeit meist an Bedingungen gekoppelt, zum Beispiel an Demokratiestärkung oder Korruptionsabbau.

Gerade in Krisenzeiten reichen die Mittel oft nicht aus, um eine wirksame Hilfe zu ge­währen und den Bedarf zu decken. Dann werden diese Neuen Kreditvereinbarungen aktiviert. Dies ist gerade auch in Zeiten der Covid-Pandemie der Fall. Die Neuen Kredit­vereinbarungen umfassen zusätzliche Mittel, die dem IWF von 40 Staaten zur Verfügung gestellt werden. Ich habe eingangs schon geschildert, wie der Titel des heute zu beschließenden Gesetzentwurfes lautet. Es besteht derzeit Handlungsbedarf, weil diese Neuen Kreditvereinbarungen Ende 2022 auslaufen würden und eben beabsichtigt ist, diese Mittel in Summe aufzustocken.

Wenn wir von 3,6 Milliarden Euro auf 3,637 Milliarden Euro aufstocken, bedeutet das für Österreich eine Erhöhung um 1 Prozent. Österreich leistet damit jedoch einen dringen­den Beitrag zur Globalisierung, zur globalen Finanzmarktstabilität und kommt seinen internationalen Verpflichtungen entsprechend nach. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

16.39


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Scherak. – Bitte.


16.39.29

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Herr Präsident! Herr Finanz­minister! Kollege Fuchs hat uns in seinen sehr kenntnisreichen Ausführungen ja schon erklärt, worum es bei der Ausweitung der Einschau ins Kontenregister geht. Er ist als Steuerberater und als jemand, der sich im Finanzrecht ausgezeichnet auskennt, ja dafür berufen.

Ich habe danach kurz auf die RednerInnenliste geschaut und überlegt, ob sich von der ÖVP irgendjemand mit unternehmerischem Hintergrund zu Wort melden wird. Kollege Eßl war als Mitglied des Bauernbundes hier, Frau Kollegin Baumgartner wird im An­schluss noch reden – ich glaube, sie ist Mitglied im ÖAAB. Es ist aber schon bezeich­nend, dass sie offenbar gar nicht mitbekommen haben, was da passiert, was da gemacht wird – vielleicht hat es Kollege Kopf mitbekommen –, oder sie wollen es verschweigen.


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Es ist ja eh nicht so, dass in Österreich vom Bankgeheimnis noch viel übrig ist. Vor vier Jahren haben Sie – damals ÖVP und SPÖ – mit der Einführung des Kontenregisters die Möglichkeit geschaffen, dass Behörden und Gerichte ohne irgendeinen richterlichen Beschluss in das Kontenregister Einschau halten können. Das heißt, man kann ohne richterlichen Beschluss, ohne dass vorher ein Richter drübergeschaut hat, nachschauen, wer wo welche Konten hat, wer wo ein Depot hat, wer ein Sparbuch hat.

Ich halte das schon für einen unfassbaren Eingriff in die bürgerlichen Freiheiten, und wir NEOS haben damals deswegen auch klar dagegengestimmt. Das ist nichts anderes als eine finanzielle Vorratsdatenspeicherung.

Allen, die jetzt glauben: Das ist ja nicht so schlimm, es ist doch egal, ob jemand nach­schauen kann, wo ich ein Konto habe!, möchte ich sagen: Das ist natürlich nicht egal, weil aufgrund der Auflistung, wer wo wie viele Konten hat, sehr viele Rückschlüsse auf den höchstpersönlichen Lebensbereich möglich sind, und diese Rückschlüsse halte ich für extrem problematisch.

Wir haben damals auch klar gesagt, dass man sich nur Deutschland anschauen muss, da man an diesem Beispiel schon erkennt, wie problematisch das ist. Es hat immer ge­heißen: Na ja, da wird es zu ganz wenigen Einschauen ins Kontenregister kommen. Wir haben 2017 in Österreich 6 200 Einschauen gehabt, und diese Zahl ist natürlich wie auch in Deutschland massiv angestiegen: 2019 waren es schon 7 500. Das war völlig absehbar. In Deutschland sind die Zahlen noch mehr explodiert, da schaut halt jeder irgendwann bei der Abgabenbehörde ins Kontenregister rein und schaut, wo der Nach­bar sein Konto hat. Wir haben davor immer gewarnt, und Sie haben die Warnungen nicht ernst genommen.

Jetzt opfern Sie auch noch den Rest des Bankgeheimnisses auf dem Altar des Popu­lismus, und das mit einer „Klarstellung“ – unter Anführungszeichen –, wie Kollege Fuchs auch schon richtig gesagt hat: In Zukunft soll es bei ganz normalen routinemäßigen Betriebsprüfungen möglich sein, dass Einschau in das Kontenregister genommen wird. Ohne jeglichen Anlass darf in Zukunft in das Kontenregister hineingeschaut und nach­geschaut werden, wer wo ein Konto hat. (Beifall bei NEOS und FPÖ.)

Sie erklären in den Erläuterungen, das sei eine Klarstellung. – Es ist schlichtweg keine Klarstellung. Sowohl der Rechtsanwaltskammertag als auch andere Institutionen haben klar gesagt, dass es wohl verfassungswidrig ist, dass ohne begründete Bedenken – ohne irgendwelche Bedenken, ob die Abgabenerklärung richtig ist – ins Kontenregister Einschau gehalten werden darf. Ich wundere mich schon über die ÖVP, die früher einmal Unternehmerpartei war, dass sie den Unternehmerinnen und Unternehmern in Öster­reich so viele Prügel vor die Füße wirft und immer noch weitermacht.

Sie schränken nicht nur die unternehmerische Freiheit ein, Sie schränken auch bürger­liche Freiheiten ein, und Sie werden sich irgendwann bei den Unternehmerinnen und Unternehmern in Österreich für Ihre Politik entschuldigen müssen. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Fuchs.)

16.42


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Yildirim. – Bitte.


16.42.59

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Herr Präsident! Werter Herr Finanzminister! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Steuertransparenz und vor allem Steuergerechtigkeit sind uns seitens der SPÖ wirklich sehr, sehr wichtig. Uns, sehr geehrte Damen und Herren, geht das, was die Regierung hier vorgelegt hat, zu wenig weit. Ich möchte Ihnen das kurz anhand eines Beispiels erläutern – ich spreche übrigens


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zum Tagesordnungspunkt 15, Herr Präsident, bei dem es um die Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie geht.

Überlegen Sie einmal, wie es Finanzbediensteten geht, wenn sie einen steuerlichen Vorgang überprüfen wollen, bei dem ein ausländischer Investor – und davon hatten wir phasenweise zum Beispiel aus Russland viele, da geht es um Drittländer – plötzlich Millionen von Euro auf den Tisch legt, sie aber nicht fragen dürfen, woher denn das Geld kommt. Bei österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern oder EWR- und EU-SteuerzahlerInnen hingegen müssen sie schon nachfragen.

Das ist das, was mir Sorge macht, und das ist das, was uns, der SPÖ, in dieser Regie­rungsvorlage zu wenig weit geht. Wo ist da die Gerechtigkeit, wenn wir womöglich in Verruf geraten, weil wir als Republik Österreich Zufluchtsort für Steuersünder sind? Das stört uns massiv, und das wollen wir nicht! (Beifall bei der SPÖ.)

Steuerbetrug können wir nur international bekämpfen, und zwar nur, wenn wir die ent­sprechenden Instrumente haben.

Wir haben zunächst in der Debatte im Ausschuss die Zustimmung gegeben, allerdings mit Vorbehalt, und seit über einer Woche Gespräche geführt. Wir haben einen Antrag formuliert, den ich jetzt hier einbringen möchte.

Wenn Sie diesen Antrag annehmen, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Re­gierungsparteien, gehen wir sehr gerne mit, wenn Sie es nicht tun, allerdings nicht. Falls Sie es nicht tun, haben wir einen Rückverweisungsantrag vorbereitet und geben Ihnen damit die Chance, nachzubessern. Ich möchte folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die oben bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

Artikel 8 (Änderung des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz) wird wie folgt geändert:

1. Ziffer 1 wird zu Ziffer 1a, und davor wird folgende Z 1 eingefügt:

„1. In § 1 Abs. 2 wird der Punkt in Z 18 durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 19 angefügt:

„19. Gesellschaften und sonstige juristische Personen deren Sitz sich nicht im Inland oder nicht in einem anderen Mitgliedstaat befindet, sofern sie sich verpflichten, Eigentum an einer im Inland gelegenen zu erwerben.“

2. Nach Z 3 wird folgende Z 3a eingefügt:

„3a. In § 6 Absatz 5 wird nach der Wortfolge „eingetragene organschaftliche Vertreter“ die Wortfolge „und Gründer“ eingefügt.

3. In Z 7 wird die Wortfolge „§ 5a Abs. 1 Z 3, § 5a Abs. 5 und 8,“ durch die Wortfolge „§ 1, § 5a Abs. 1 Z 3, § 5a Abs. 5 und 8, § 6,“ ersetzt.“

*****

Abschließend, sehr geehrte Damen und Herren: Es geht uns darum, dass wirklich jeder Investor willkommen ist, aber es darf nicht dazu führen, dass finanzkräftige ausländische


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 174

Grundeigentümer die Situation, ob in Wien oder in einem Tal in Tirol, noch einmal ver­schärfen.

Steuergerechtigkeit und Steuertransparenz können wir nur gemeinsam erwirken. In diesem Sinne hoffe ich auf Ihre Zustimmung. Andernfalls liegt der Rückver­weisungs­antrag der SPÖ bereits vor. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.47

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim

Genossinnen und Genossen

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (474 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kontenregister und Konteneinschaugesetz, das Finanzmarkt-Geldwäsche­gesetz, das Bankwesengesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanzmarktaufsichts­behördengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und das Wirtschaftliche Eigen­tümer Registergesetz geändert werden (487 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die oben bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

Artikel 8 (Änderung des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz) wird wie folgt geändert:

1. Ziffer 1 wird zu Ziffer 1a, und davor wird folgende Z 1 eingefügt:

„1. In § 1 Abs. 2 wird der Punkt in Z 18 durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 19 angefügt:

„19. Gesellschaften und sonstige juristische Personen deren Sitz sich nicht im Inland oder nicht in einem anderen Mitgliedstaat befindet, sofern sie sich verpflichten, Eigentum an einer im Inland gelegenen zu erwerben.“

2. Nach Z 3 wird folgende Z 3a eingefügt:

„3a. In § 6 Absatz 5 wird nach der Wortfolge „eingetragene organschaftliche Vertreter“ die Wortfolge „und Gründer“ eingefügt.

3. In Z 7 wird die Wortfolge „§ 5a Abs. 1 Z 3, § 5a Abs. 5 und 8,“ durch die Wortfolge „§ 1, § 5a Abs. 1 Z 3, § 5a Abs. 5 und 8, § 6,“ ersetzt.“

Begründung

Bei dem Erwerb von Grundstücken sollen auch ausländische nicht in Österreich oder dem EU-Raum ansässige Unternehmen in den Anwendungsbereich des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes fallen. Zusätzlich zu den organschaftlichen Vertretern sol­len auch die Vereinsgründer in das Register aufgenommen werden.

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungs­gemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Prammer. – Bitte.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 175

16.47.53

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Eines ist klar: Geldwäsche ist kein Kavaliersdelikt. Es geht um die Finanzierung schwer krimineller, mafiöser Strukturen, es geht um die Finanzierung terroristischer Vereinigun­gen, von Waffen- über Menschen- bis zu Drogenhandel. All die dort erworbenen Gelder müssen reingewaschen werden. Ohne die Aussicht, das illegale Geld auch im legalen Verkehr verwenden zu können, gäbe es keinen Profit, und ohne Profit kein organisiertes Verbrechen.

Es ist auch klar, dass illegales, unsolidarisches Verhalten in Form von Steuerhinter­ziehung zwangsweise mit Geldwäsche endet. Jenen, die ihren fairen Beitrag für die Gesellschaft nicht leisten wollen, die nicht einmal den vorgeschriebenen Beitrag leisten, müssen Hürden in den Weg gestellt werden.

Mit dem heute vorliegenden Gesetz können wir den Kontrolloren weitere effiziente Instru­mente in die Hand geben. Ganz grundsätzlich ist die Umsetzung der 5. Geldwäsche­richtlinie ein richtiger Schritt im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäsche. Trotzdem bleibt gerade in für Geldwäsche anfälligen Sektoren, wie zum Beispiel im Immo­bilienbereich oder in der Juwelier- oder Glücksspielbranche, noch einiges zu tun. Gerade aus diesen bargeldintensiven Bereichen gibt es verdächtig wenige Verdachts­meldun­gen.

Ich möchte einige wenige Punkte aus diesem Programm in aller Kürze hervorheben. Besonders wichtig für einen starken Vollzug ist die Erweiterung der Amtshilfe, insbe­sondere die Möglichkeit der Kooperation zwischen den Finanzbehörden und der Geld­wäschemeldestelle, der Finanzmarktaufsicht.

Ebenso positiv zu sehen ist auch die Erweiterung der Kooperation zwischen den Kredit­instituten. Geldwäsche ist ein extrem vernetztes und komplexes Unterfangen, die Kom­munikation braucht deshalb einen klaren rechtlichen Rahmen.

Darüber hinaus begrüßen wir auch die Möglichkeit des Einsatzes von künstlicher Intelligenz durch Banken zur Erfüllung ihrer Pflicht. Das Transaktionsmonitoring soll ermöglichen, dass State-of-the-Art-Algorithmen verwendet werden können. Dabei ist es wesentlich, dass diese Algorithmen und auch deren Wartung Teil der Aufsicht durch die Kontrollinstanzen sind.

All das sind wesentliche Verbesserungen, auch wenn man immer noch etwas ver­bes­sern könnte. Frau Kollegin, ich kann Ihnen hier nun keine Antwort auf Ihre vorhin gestellte Frage geben. Wir bleiben in Kontakt, wir bleiben im Gespräch, bis zur Abstim­mung oder darüber hinaus. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.50


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Blümel. – Bitte.


16.51.04

Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA: Sehr geehrter Herr Prä­sident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auf das vorliegende Paket kursorisch eingehen, zunächst auf die Versicherungsaufsichts­rechts­novelle. Im Wesentlichen geht es darum, dass eine Anpassung der Produkte von Versicherungsunternehmen an jene der Pensionskassen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge vorgenommen wird. Insbesondere betrifft das die Informationspflichten von Anwartschafts- und Leistungsberechtigten sowie die Bestimmungen betreffend Ver-


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tragskündigungen. Durch diesen Angleichungsprozess sollen Wettbewerbsverzerrun­gen zwischen Versicherungen und Pensionskassen verhindert und damit die soge­nannte zweite Säule der Altersvorsorge in Österreich gestärkt werden.

Zum Bundesgesetz über die Neuen Kreditvereinbarungen mit dem Internationalen Währungsfonds ist schon einiges gesagt worden. Der IWF leistet einen wichtigen Beitrag zur internationalen Bewältigung dieser Krise. Die Finanzierung wird über sogenannte Sonderziehungsrechte der verschiedenen Mitgliedstaaten vollzogen. Die Erhöhung für Österreich ist nur in einem sehr geringen Ausmaß notwendig: Bisher war der gesetzliche Rahmen 3,6 Milliarden Euro, er wird auf 3,637 Milliarden Euro erhöht.

Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Argentinien ist, glaube ich, ein wichtiger Schritt für alle Unternehmen, die mit diesem Land Geschäfte machen. Es ist so wie alle Doppel­besteuerungsabkommen darauf ausgerichtet, dass es zu keiner doppelten Besteuerung kommen soll, aber auch darauf, dass der Steueraustausch besser funktioniert, um Steuervermeidungen durch Verlagerung von Gewinnen zu verhindern.

Bei der Umsetzung der 5. Geldwäscherichtlinie gibt es offensichtlich unterschiedliche Auffassungen, was mich auch in der Argumentation ein wenig wundert, denn soweit ich das mitbekommen habe, ist es den NEOS zu weitgehend und zu streng, der SPÖ zu wenig weitgehend und zu wenig streng, und deswegen stimmen beide nicht zu. Das wäre eigentlich das perfekte Signal, dass der Kompromiss funktioniert hat.

Ich nehme dennoch zur Kenntnis, dass Sie nicht dazu beitragen wollen, dass die 5. Geld­wäscherichtlinie jetzt schon umgesetzt werden kann, obwohl es wichtige Maßnahmen wären mit dem Ziel, Ermittlungsmöglichkeiten der Behörden zur Bekämpfung von Geld­wäscherei, Terrorismusfinanzierung und anderen Straftaten zu verbessern. Das sollte unser gemeinsames Anliegen sein. Ich kann mich auch erinnern, dass es Kritik daran gab, dass die 4. Geldwäscherichtlinie nicht rechtzeitig umgesetzt worden ist, im Sommer auch im Zuge der Frage Commerzialbank im Burgenland, immer wieder kommt die Frage Cum-Ex-Fälle et cetera auf. All das könnte zum Teil mit der Umsetzung dieser Geldwäscherichtlinie verbessert werden.

Ich kann Sie nur ersuchen, dem Ihre Zustimmung zu geben. Ich habe eigentlich auch die Debatte im Ausschuss als sehr konstruktiv und fast schon konsensuell empfunden, und ich kann Sie nur ersuchen, die Bekämpfung von Geldwäsche ein Stück weit zu erleichtern, indem Sie die Verfassungsmehrheit zur Verfügung stellen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

16.54


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Baumgartner. – Bitte.


16.54.30

Abgeordnete Angela Baumgartner (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Mit der Novelle sollen Vorgaben der 5. Geldwäscherichtlinie umgesetzt werden. Ich bin jetzt irgendwie verwundert, weil ich schon dachte, dass fast alle Fraktionen mitstimmen, da diese Novelle wirklich wichtige Maßnahmen umfasst, die das Ziel haben, Ermittlungs­mög­lichkeiten der Behörden zur Bekämpfung von Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und anderen schweren Straftaten zu verbessern. (Zwischenruf bei den NEOS.)

Um den fairen Wettbewerb aufrechtzuerhalten, werden nicht nur die Schließfächer der Kreditinstitute in das Kontenregister aufgenommen, sondern auch die gewerblichen Schließfächer. Dadurch wird ein Schlupfloch für das Verheimlichen von Vermögen, das aus Geldwäsche oder anderen Straftaten herrührt, gestopft.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 177

Herr Kollege Scherak, du hast nicht ordentlich über mich recherchiert. Ja, ich bin ÖAAB-Mitglied, ich bin auch Bauernbundmitglied, ich bin auch Bürgermeisterin und bis vor drei Jahren war ich Bankmitarbeiterin, und zwar über 20 Jahre in einer kleinen Bankstelle, in der ich wirklich alles gemacht habe, vom normalen Kassageschäft über Wertpapier­beratungen, und das Kreditgeschäft habe ich auch noch gemacht. (Zwischenruf des Abg. Scherak.) Es war für uns wirklich sehr anstrengend, immer alle Auflagen zu erfüllen; das war eine Zettelwirtschaft. Wir waren wirklich manchmal überfordert, wir Mitarbeiter waren aber immer froh darüber, dass es Regeln gab, die uns natürlich in unserer Arbeit abgesichert haben.

Die Novelle zum Kontenregister- und Konteneinschaugesetz ist auch dafür ein wichtiges Regelwerk. Der Entwurf wurde natürlich im Vorfeld mit der Wirtschaftskammer und mit den Bankenvertretern abgestimmt. Der Bankenwirtschaft war bewusst, dass derartige Änderungen in der nationalen Rechtslage erforderlich sind, um die Geldwäscherichtlinie umzusetzen und Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden. Das Bankgeheimnis bleibt natürlich weiterhin aufrecht, es wird nur die Erteilung von Auskünften aus dem Konten­register auf einige Behörden erweitert, und zwar auf das BVT, die Geldwäsche­melde­stelle, das Bundeskriminalamt, die Nationalbank und das Bundesministerium für Inneres.

Natürlich kann aus heutiger Sicht noch nicht gesagt werden, dass durch die Einsicht­nahme des BVT Anschläge wie der Terroranschlag in Wien verhindert werden können, es ist aber sicher ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung und vielleicht in weiterer Folge zur Verhinderung von Terrorismus.

Ein wichtiger Meilenstein ist auch ein auf künstlicher Intelligenz basierendes Trans­aktionsmonitoring, welches Listen von auffälligen Transaktionen erstellt, welche wiede­rum von den Bankmitarbeitern kontrolliert werden, wodurch auch kein Problem mit dem Datenschutz besteht.

Zusammenfassend kann ich nur festhalten, dass dieses Gesetz einen weiteren wesent­lichen Schritt zur Verbesserung des Systems zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung darstellt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grü­nen.)

16.57


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. (Ruf bei der ÖVP: Doch, schau!)

Die Debatte ist noch nicht geschlossen. Ich darf Abgeordnetem Kopf das Wort erteilen. – Bitte.


16.58.01

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Bun­desministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ganz kurz noch eine Anmer­kung zum Geldwäschegesetz  kurz gesagt, es sind mehrere Gesetze –: Wir haben im An­schluss an den Finanzausschuss, in dem nahezu alle Fraktionen dieser Gesetzes­vorlage noch zugestimmt haben – nahezu alle, Kollege Fuchs, nicht alle –, eine Be­sprechung über zusätzliche Wünsche einzelner Fraktionen geführt.

Es kam dann gestern von der SPÖ-Fraktion der Wunsch nach einem Abänderungs­antrag, der sich auf zwei Dinge bezieht, die grundsätzlich durchaus diskussionswürdig sind, nämlich einmal die Einbeziehung von ausländischen Unternehmen, die Liegen­schaften im Inland erwerben wollen, und auf der anderen Seite auch die Einbeziehung von Gründern von Vereinen, weil beides natürlich durchaus geeignet sein kann, Geld­wäsche zu betreiben.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 178

Nur ist dieser Antrag seiten