Chemikaliengesetz, Bundeskriminalamt-Gesetz u.a., Änderung (467 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 205/BNR
Einhellig
Beschlossen im Nationalrat 205/BNR, Dafür: V, S, F, G, N. Dagegen: -

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem das Chemikaliengesetz 1996, das Bundeskriminalamt-Gesetz, das Fluorierte Treibhausgase-Gesetz 2009 und das Biozidproduktegesetz geändert werden

Schwerpunkte der Regierungsvorlage

  • Die flankierenden Maßnahmen im Bereich der Ausgangsstoffe für Explosivstoffe sollen im ChemG 1996 und im BKA-G geschaffen bzw. angepasst werden
  • Ebenso sollen die Anforderungen an Art. 45 in Verbindung mit Anhang VIII der CLP-V im Zuge der Novellierung des ChemG 1996 erfüllt werden. Gleichzeitig soll im ChemG 1996 eine Bestimmung der Abfallrahmenrichtlinie umgesetzt werden
  • Durch die Novellierung des Fluorierte Treibhausgase-Gesetzes 2009, wie auch des ChemG 1996 und des Biozidproduktegesetzes soll jeweils eine Anpassung an das Marktüberwachungsrecht vorgenommen werden
  • Durch eine neue Bestimmung im Fluorierte Treibhausgase-Gesetz 2009 soll in Bezug auf bestimmte verbotene Produkte der Vollzug durch die Chemikalieninspektorate erleichtert werden
Stand: 18.11.2020

Parlamentskorrespondenz

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
SPÖ
FPÖ
GRÜNE
NEOS
Dagegen:
-

Einbringendes Ressort

BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie)