Chemikaliengesetz, Bundeskriminalamt-Gesetz u.a., Änderung (39/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Chemikaliengesetz 1996, das Bundeskriminalamt-Gesetz, das Fluorierte Treibhausgase-Gesetz 2009 und das Biozidproduktegesetz geändert werden

Kurzinformation

Ziele
  • Schaffung der flankierenden Regelungen für Unionsrechtsakte
  • Wirksamere Bekämpfung des illegalen Handels und anderer Verstöße gegen die Regulierung fluorierter Treibhausgase, um Beiträge zum österreichischen und unionsweiten Reduktionsplan zu leisten
Inhalt
  • Novellierung des Chemikaliengesetzes (ChemG)
  • Novellierung des Bundeskriminalamt-Gesetzes (BKA-G)
  • Novellierung des Biozidproduktegesetzes
  • Novellierung des Fluorierte Treibhausgase-Gesetzes
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Auf Grund der EU-Verordnung über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe ist die Schaffung der diesbezüglichen flankierenden Regelungen im ChemG erforderlich. Das BKA-G soll in diesem Zusammenhang ebenfalls an das Unionsrecht angepasst werden.

Auf Grund der Anforderungen der EU-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen ist eine Überarbeitung von Bestimmungen erforderlich, um sie zu harmonisieren und die Vergiftungsinformationszentrale und die Umweltbundesamt GmbH als jene Stellen zu benennen, die die harmonisierten Informationen für die gesundheitliche Notversorgung entgegennehmen.

Die neue EU-Verordnung über persistente organische Schadstoffe gilt seit dem Inkrafttreten am 15. Juli 2019. Dementsprechend sind die diesbezüglichen Zitate umzustellen.

Im Rahmen der Ziele der Kreislaufwirtschaft ist es ein wesentliches Anliegen, den Gehalt an gefährlichen Stoffen in Erzeugnissen möglichst zu minimieren, um Recycling zu erleichtern und eine Verringerung der Abfallmengen zu erreichen. In diesem Zusammenhang sollen Informationen, die von Lieferanten an Abnehmerinnen/Abnehmer weiterzugeben sind, von den Unternehmen an die ECHA übermittelt werden. Ein Ziel dieser Novelle ist die Umsetzung dieser Verpflichtung im ChemG.

Die EU-Verordnung über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten ist im Juli 2019 in Kraft getreten. Die für diese Gesetzesnovelle relevanten Artikel dieser Verordnung gelten ab 16. Juli 2021. Entsprechend den Anforderungen dieser Verordnung sollen im ChemG, dem Fluorierte Treibhausgase-Gesetz und dem Biozidproduktegesetz die für die Marktüberwachung zuständigen Behörden benannt werden.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 28.07.2020

Übermittelt von

Leonore Gewessler, BA (G)

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

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