Die Sicherheit bei der elektronischen Identität und dem elektronischen Identitätsnachweis ist gewährleistet, denn es ist vollkommen zu unterscheiden: Es wird in dieser elektronischen Identität nichts gespeichert, da sind keine Daten drauf. Auch die Sicherheitsmaßnahmen wie der Irisscan oder der Fingerprint bleiben auf dem Gerät, die werden nirgends hin übertragen. Was Sie damit tun können, ist, Amtswege zu machen – und das sicherer, als es früher der Fall gewesen ist, denn diese Sicherheit ergibt sich auch daraus, dass diese elektronische Identität zum ersten Mal eine Behörde ausgibt. In dem Fall ist es die Passbehörde, das ist dieser erste Check. Wenn Sie diese elektronische Identität dann haben, können Sie sie für Amtswege einsetzen, Sie müssen aber nicht.
Es ist nicht der allumfassende Schritt in einer digitalen Verwaltung, aber es ist ein ganz wichtiger Punkt, dass wir hier aufholen, dass wir diesen Punkt erfüllen, dass wir da nicht zurückliegen und den Österreicherinnen und Österreichern auch zusätzliche Services anbieten, deshalb bitte ich Sie sehr um Ihre Unterstützung. (Beifall bei der ÖVP.)
19.59
Präsident Ing. Norbert Hofer: Frau Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer gelangt zu Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Österreich hat sich in den vergangenen Jahren einen sehr guten Ruf im Bereich des E-Government erarbeitet. Eine Vergleichsstudie, die, glaube ich, heute noch nicht zur Sprache gebracht worden ist, ist der E-Government-Benchmark, der uns attestiert, dass rund 87 Prozent der Digitalisierungsvorhaben in der Verwaltung umgesetzt worden sind und wir einen Nutzungsgrad von circa 62 Prozent erreichen. Das ist ein sehr beeindruckender Wert, der uns an die Spitze Europas katapultiert hat. Klar ist aber: Wir wollen und werden uns auf dieser Position nicht ausruhen, denn es gibt natürlich noch vieles mehr zu tun. Gerade in der Amtszeit von Frau Bundesministerin Schramböck ist sehr viel in diese Richtung passiert, vor allem in Richtung Digitalisierung der Verwaltung. Ein Beispiel, das ich auch herausgreifen möchte, ist das Digitale Amt, das den Bürgerinnen und Bürgern sehr viele Funktionen zur Verfügung stellt.
Mit dem heute zu beschließenden E-Government-Gesetz legen wir nun auch die Grundlage für weitere digitale Dienste. Wir entwickeln die Handysignatur weiter zur E-Identity, zur elektronischen Identität, und schaffen dadurch mehr Sicherheit. Wir setzen auf bestehende Sicherheitsmaßnahmen, die sich in anderen digitalen Diensten bereits etabliert haben – Fingerprint oder Face-ID sind schon angesprochen worden –, ohne, und das vielleicht auch an die SPÖ gerichtet, auf biometrische Daten zuzugreifen, sondern wir nützen bestehende Sicherheitsmechanismen auf mobilen Endgeräten. Ähnliches, was Datensicherheit und Datenschutz betrifft, schaffen wir auch in anderen Bereichen. Wir nützen einfach die bestehenden Möglichkeiten.
Die Argumente, die vonseiten der SPÖ gekommen sind, kann ich nur als vorgeschoben bewerten, weil man halt diesem Gesetz einfach nicht zustimmen möchte. (Abg. Kucharowits: Das ist ein Scherz, oder? – Abg. Greiner: Das waren sehr gute und präzise Fragen!) Nicht nur im Ausschuss, sondern auch bei einem eigenen Termin mit der Frau Bundesministerin haben wir genau diese Punkte, die von Kollegin Oberrauner angesprochen worden sind, behandelt: das Thema, dass kein Zugriff auf biometrische Daten stattfindet. Es wird nicht mit US-amerikanischen Konzernen oder Ähnlichem gearbeitet oder sonst irgendetwas dahin gehend genutzt. Die technische Komplexität des Gesetzes ist auch der Technik geschuldet, weil das Gesetz natürlich auch die technische Implementierung darstellen muss. Dementsprechend ist es formuliert. Ich habe natürlich Verständnis im Hinblick auf Anmerkungen betreffend Lesbarkeit und
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite