Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 253

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diesbezügliche Möglichkeiten im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses, aber natürlich muss das Gesetz auch das wiedergeben, was am Ende des Tages umgesetzt werden muss.

Zur Datenschutzfolgeabschätzung, die angeblich fehlt: In der Videokonferenz mit Kollegin Oberrauner und mit dem Ministerium ist noch einmal darauf hingewiesen wor­den, dass die Datenschutzfolgeabschätzung natürlich im Zuge der Umsetzung gemein­sam mit dem Datenschutzbeauftragten des Ministeriums stattfindet. Ich möchte das explizit erwähnen, weil es im Rahmen dieses Termins extra angesprochen worden ist.

Danke an das Ministerium, dass wir diese Fragestellungen nach dem Ausschuss, in dem sie aufgekommen sind, auch noch einmal behandeln konnten. Ich glaube, dass wir hiermit einen guten Gesetzentwurf vorgelegt haben, mit dem wir für die Digitalisierung in der Verwaltung und in vielen anderen Bereichen sorgen werden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Jakob Schwarz.)

20.03

20.03.21

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Digitalisierung.

Bevor wir in den Abstimmungsvorgang eingehen, frage ich, ob die Klubs eine Unter­brechung wünschen. – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 469 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten And­reas Ottenschläger, Alois Stöger, Christian Hafenecker, Hermann Weratschnig und Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Prüfung des Gesetzes­vorschlages in 979/A (Änderung des Führerscheingesetzes) im Rahmen eines Begut­achtungsverfahrens“.

Ich bitte die Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (120/E)

20.04.4924. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den An­trag 1126/A der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Digitalisie­rung und Wirtschaftsstandort genehmigt wird, und das Bundesgesetz über eine COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen (Investitionsprämiengesetz – InvPrG) geändert werden (591 d.B.)

 


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