25. Punkt
Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Antrag 1113/A der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das Ziviltechnikergesetz 2019 und das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 geändert werden (592 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 24 und 25 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Erwin Angerer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Wir behandeln jetzt zum dritten Mal das Investitionsprämiengesetz – grundsätzlich eine vernünftige Wirtschaftsförderung. Es ist eine gute Sache, dass man Investitionen fördert. Wir haben auch von Anfang an gesagt, dass man das machen kann – es ist auch sinnvoll –, haben aber immer dagegengestimmt, weil die Abwicklung, wie die vieler anderer Hilfspakete auch, nicht über das Finanzministerium, sondern über das AWS läuft.
Was man aber beim Investitionsprämiengesetz sieht und auch sehen muss, ist, dass es funktioniert. Und warum funktioniert es? – Weil es die Unternehmer selbst in der Hand haben. Die Unternehmen, die investieren, sind natürlich die Unternehmen, die gute Umsätze machen, denen es auch in der Krise gut geht. Viele andere, denen es schlecht geht, denken nicht über das Investieren nach, sondern darüber, wie sie über die Runden kommen. Auf die hat man leider in der Krise ziemlich vergessen, man hat sie alleingelassen.
Schauen wir uns die Hilfspakete dieser Bundesregierung insgesamt an: Betreffend Gemeindefinanzierungen haben wir heute schon das Kommunalinvestitionspaket angesprochen. Das Kommunalinvestitionspaket ist leider völlig danebengegangen, es erzielt leider keine Wirkung. 1 Milliarde Euro wurde den Gemeinden fiktiv zur Verfügung gestellt, bisher haben sie – laut einer Anfragebeantwortung des Finanzministeriums – 150 Millionen Euro davon abholen können. (Zwischenruf des Abg. Hörl.) Es sind also erst 15 Prozent dieser Milliarde für Investitionen an die Gemeinden geflossen. Diese Investitionen fehlen natürlich in der Wirtschaft. Die Gemeinden sind mittlerweile einfach nicht mehr in der Lage, die Kofinanzierung aufzustellen oder diese 18 Kriterien zu erfüllen, die für Investitionen gelten, für die sie diese Mittel verwenden können. Das ist also ein völlig falscher Ansatz, der völlig wirkungslos ist, in der Wirtschaft nicht ankommt und der Wirtschaft auch kaum helfen wird.
Mit dem Härtefallfonds wurden 2 Milliarden Euro in Aussicht gestellt. 700 bis 800 Millionen Euro wurden bisher ausgezahlt, das sind circa 30 Prozent. Die Erfolgsquote ist also relativ gering, Frau Minister. Betreffend Fixkostenzuschuss gab es lange Diskussionen mit der EU, bis man den Fixkostenzuschuss Phase zwei überhaupt wieder auf die Reihe gebracht hat; viele Unternehmer leiden darunter, können keine Anträge stellen.
Mit dem Umsatzersatz hat man gewissen Branchen erstmals schnell geholfen – das stimmt –: Gastronomie und Beherbergungsbetriebe haben schnell 80 Prozent ihres Umsatzes erstattet bekommen. Ihr habt das einfach von den Deutschen abgeschaut. Die Deutschen rudern mittlerweile schon zurück, weil sie sagen, der Ansatz Umsatzersatz war falsch. Man kann ja nicht den Umsatz ersetzen, sondern man muss eigentlich den
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