Netzengpässe entstehen – Sie kennen das –, wenn sehr viel Strom durch Österreich durchgeleitet wird – wir sind sozusagen ein Durchzugsland für Strom – beziehungsweise wenn die Stromproduktion den Verbrauch nicht decken kann. Da sind unsere Netze sehr stark belastet, da braucht es ein Engpassmanagement, und mit dieser Netzreserve stellen wir das sicher.
Wir verpflichten nun die Regelzonenführerin, also die APG, zu einer transparenten Analyse, wie viel Reservekapazitäten im nächsten Jahr vorzuhalten sind. Auf Basis dieser Analyse müssen die Kapazitäten in einem transparenten Prozess ausgeschrieben werden und dann ausreichend Kapazitäten kontrahiert werden.
Neu ist jetzt, dass auch Industrieanlagen – und das finde ich besonders wichtig – an dieser Netzreserve teilhaben können. Das heißt, es geht nicht nur darum, dass kurzfristig zusätzliche Kraftwerkskapazitäten zugeschaltet werden, sondern auch darum, dass der Verbrauch kurzfristig reduziert werden kann.
Ich möchte schon einmal darauf eingehen, in welcher Situation wir waren: Die aktuelle Regelung für die Netzreserve wurde nie bei der EU-Kommission notifiziert. Die EU-Kommission hat auch schon im Jahr 2018 im Prinzip klargestellt, dass es sich um eine nicht genehmigte Beihilfe handelt. Das heißt, wir hatten wirklich Handlungsbedarf. Inhaltliche Kritikpunkte waren zum Beispiel, dass es eben keine transparente Ausschreibung gegeben hat und dass es nur einen eingeschränkten Bieterkreis gab.
Seither, also schon seit 2018, gibt es Gespräche mit der Europäischen Kommission. Diese Gespräche gingen auch jetzt, nachdem die Regierungsvorlage vorgelegt wurde, noch weiter. Deswegen kamen wir auch sozusagen ein bisschen in Stress und in Zeitknappheit. Es ergab sich Änderungsbedarf, damit das wirklich EU-rechtskonform ist, denn stellen Sie sich das einmal vor: Wenn wir jetzt eine Regelung beschließen, die APG Verträge für die Netzreserve schließt und uns dann die EU-Kommission sagt, dass das EU-rechtswidrig ist, dann müssen wir diese Verträge rückabwickeln! Das wäre eine Katastrophe. Deswegen bin ich sehr froh, dass wir in diesem engen Korsett, das uns die EU-Kommission vorschreibt, jetzt eine, wie ich glaube, gute Lösung gefunden haben.
Ich bringe daher folgenden Antrag ein, der, soweit ich weiß, an Sie verteilt wurde:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage 471 der Beilagen in der Fassung des Ausschussberichts betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und ‑organisationsgesetz 2010 geändert wird
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Ich erläutere den Abänderungsantrag in den Grundzügen: Der Hauptpunkt ist die Neugestaltung des Auktionsdesigns, und zwar beschränken wir uns jetzt auf die Ausschreibung von drei verschiedenen Produkten – eines zweijährigen Produktes, eines einjährigen Produktes und eines saisonalen Produktes –, und den Zuschlag bekommt – und das finde ich wichtig, weil das auch eine Kostenfrage ist und auch die Frage betrifft, wer teilnehmen kann – die günstigste Kombination der eingegangenen Angebote.
Es gibt weiters noch Anpassungen bei der Systemanalyse, bei der Transparenz und Ergänzungen in Bezug darauf, welche Kosten bei der Erbringung der Netzreserve eingerechnet werden können.
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