Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 311

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22.42.14

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! In der Regierungsvorlage zur Änderung des Chemikaliengesetzes geht es in erster Linie um wirksamere Bekämpfungsmöglichkeiten des illegalen Handels und anderer Verstöße gegen die Regulierung fluorierter Treibhausgase und darum, einen entsprechenden Beitrag zum österreichischen und unionsweiten Reduktionsplan zu leisten, um diesen auch umsetzen zu können.

FCKW werden vor allem in Klimaanlagen, Kühlgeräten und so weiter eingesetzt. Sie sind zwar in wesentlich kleineren Mengen vorhanden, aber dafür wesentlich gefährlicher als andere Treibhausgase, als zum Beispiel Methan oder CO2. Vergleicht man Zahlen aus dem Jahr 2018 betreffend illegalen Import von FCKW nach Europa und rechnet man das auf CO2 um, so entspricht das einem Wert von 16 Millionen Tonnen importiertem CO2, oder anders gesagt, dem Ausstoß von vier Kohlekraftwerken oder 4 Millionen Autos. In Österreich sind zum Beispiel 5 Millionen Pkws zugelassen. Allein aus diesem Grund ist dieses Gesetz ein ganz wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Ein zweiter Aspekt ist die Verbesserung im Bereich der Kreislaufwirtschaft, damit man diese Erzeugnisse und Materialien in Zukunft besser recyceln kann und damit auch saubere Produkte erzeugen kann, sprich Produkte, in denen diese Chemikalien nicht mehr verwendet werden.

Durch einen der Hauptbestandteile dieses Gesetzespaketes soll der Zugang zu Aus­gangsstoffen für Explosivstoffe durch Einführung eines Genehmigungssystems erschwert werden. Diese Ausgangsstoffe, beispielsweise Salpetersäure oder Wasserstoffperoxid, eignen sich ja durchaus zur Herstellung von Sprengstoffen mit einfachen Mitteln. Sie werden leider immer wieder von Kriminellen und Terroristen bevorzugt verwendet.

Es wird zukünftig eine Dokumentationspflicht für Unternehmen geben, die Ausgangs­stoffe an andere Unternehmen liefern. Verdächtige Transaktionen, Abhandenkommen und Diebstahl sind in eine nationale Kontaktstelle, die beim Bundeskriminalamt ange­siedelt wird, einzumelden. – Das ist ein wesentlicher Bereich. Wenn wir daran denken, dass kriminelle und terroristische Aktivitäten weltweit zugenommen haben, dann ist dieser Teil des Gesetzes ein wesentlicher Schritt in Richtung mehr Sicherheit für unsere Bevölkerung.

Nehmen wir Klimaschutz ernst, dann müssen wir alles tun, um die vorhandenen Bio­masseressourcen in Österreich nachhaltig einzusetzen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

22.45


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

22.45.13Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 29 bis 32


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zu den verlegten Abstimmungen der Berichte des Umweltausschusses, die ich über jeden Tagesordnungspunkt getrennt vornehme.

Bevor ich in den Abstimmungsvorgang eingehe, frage ich, ob es geht. – Gut, es ist Bereitschaft signalisiert worden.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 29: Antrag des Umweltaus­schusses, den Fortschrittsbericht 2020 nach § 6 Klimaschutzgesetz, vorgelegt von der


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