12.49

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Vize­kanzler! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! An dieser Stelle möchte ich mich allem voran ganz herzlich bei den Beamtinnen und Beamten, bei den Bediensteten des öffentlichen Dienstes ganz, ganz herzlich für ihren Einsatz bedanken – dafür, dass sie, vor allem in der Krise, Großartiges leisten. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Ihnen, Herr Abgeordneter Eypeltauer, muss ich mit größtem Bedauern sagen: Lernen Sie Geschichte!, oder vielleicht sollte ich besser sagen: Lernen Sie Demokratie! – Der öffentliche Dienst, die Verwaltung in diesem Land hält die Demokratie in Gang, hält die Rechtsstaatlichkeit in Gang, sorgt für unsere Sicherheit, sorgt für unsere Gesundheit, sorgt für unsere Bildung, und da erwarte ich mir auch von einem NEOS-Abgeordneten mehr Anerkennung für diese Berufsgruppen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeord­neten von ÖVP und Grünen. – Zwischenruf des Abg. Eypeltauer.)

Ich glaube auch nicht, dass das eine Vereinnahmung einer Partei ist, also ich gestehe eben demokratisches Engagement auch allen Bediensteten im öffentlichen Dienst zu.

Ich möchte aber gar nicht länger darauf eingehen, sondern darauf hinweisen, dass wir die Verbesserungen, die für diese Berufsgruppe, für den öffentlichen Dienst, beschlos­sen worden sind, sehr wohl anerkennend und mit größter Zustimmung sehr begrüßen und dass wir das als sozialdemokratische Fraktion natürlich auch mittragen werden.

Es gibt natürlich aufgrund der aktuellen Krise – jene, die im Verfassungsausschuss mit­diskutiert haben, wissen das vielleicht – einzelne betroffene Gruppen, unter anderem eben innerhalb der Polizei, also des Exekutivdienstes, bei denen aufgrund der Covid-Maßnahmen sogar Nachteile eingetreten sind, und ich finde, der öffentliche Dienst hat eine Vorbildwirkung für die Privatwirtschaft, nämlich dort auch Gleichstellung und Gleich­berechtigung zu leben. Daher möchte ich sehr gerne eine Anregung der Polizeigewerk­schaft der sozialdemokratischen Fraktion aufnehmen und bringe hier zwei Anträge ein.

Ich bringe zuerst folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorla­ge 461 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen, die oben bezeichnete Vorlage wird wie folgt geändert:

In Artikel 2 betreffend das Gehaltsgesetz wird folgende Z 7a eingefügt:

„7a: § 15 Abs. 5 lautet wie folgt:

,(5) Ist die Beamtin oder der Beamte länger als einen Monat vom Dienst abwesend, ruht die pauschalierte Nebengebühr vom Beginn des letzten Tages dieser Frist an bis zum Ablauf des letzten Tages der Abwesenheit vom Dienst. Zeiträume

1. eines Urlaubs, während dessen die Beamtin oder der Beamte den Anspruch auf Mo­natsbezüge behält, oder

2. einer Dienstverhinderung auf Grund eines Dienstunfalls oder

3. einer Dienstverhinderung auf Grund einer akuten psychischen Belastungsreaktion im Zusammenhang mit einem außergewöhnlichen Ereignis im Zuge der Dienstausübung

4. einer vom Dienstgeber genehmigten Abwesenheit oder einer von einer Gesundheits­behörde angeordneten Maßnahme

einschließlich unmittelbar daran anschließender dienstfreier Tage bleiben außer Be­tracht.‘“

*****

Es sollen hier also Nachteile ausgeglichen werden.

Des Weiteren bringe ich den Entschließungsantrag - -

Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete, da sind noch zwei Zeilen, die Sie jetzt verlesen müssen. Nach „bleiben außer Betracht“ geht es im Text weiter.

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (fortsetzend): Ich danke, Frau Präsidentin.

*****

„,Fallen Zeiträume nach Z 1, 2, 3 oder 4 in eine Abwesenheit im Sinne des ersten Satzes, verlängert sich die Monatsfrist oder verkürzt sich der Ruhenszeitraum im entsprechen­den Ausmaß.‘“

*****

Des Weiteren bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhöhung der Attraktivität der Polizeiausbildung“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 24 über den Bericht des Verfassungsaus­schusses über die Regierungsvorlage 461 der Beilagen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler sowie der Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport, wird aufgefordert, der Ausbildung von Polizistinnen und Polizisten den nötigen Stellenwert zu geben, die Attraktivität des Berufsbilds der Polizei zu erhöhen und wieder, wie vor 2006, eine nachvollziehbare allgemein verständliche Entlohnung zu schaffen.“

*****

Ich denke, an dieser Stelle kann ich mich nur noch einmal ganz herzlich im Namen der sozialdemokratischen Fraktion bei allen öffentlich Bediensteten für den Einsatz vor allem in diesen schwierigen Zeiten bedanken. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.53

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim

Genossinnen und Genossen

eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 24 über den Bericht des Verfassungsaus­schusses über die Regierungsvorlage (461 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetenge­setz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienst­rechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landes­vertragslehrpersonengesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bun­deslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsge­setz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Bundespensions­amtübertragungs-Gesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundes-Personal­vertretungsgesetz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Überbrückungshilfenge­setz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Mutterschutzgesetz 1979, das Väter-Karenzgesetz, das Poststrukturgesetz, das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz, das Militärberufsförderungsgesetz 2004, das UmsetzungsG-RL 2014/54/EU, das Bun­des-Sportförderungsgesetz 2017, das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007, die 41. Ge­haltsgesetz-Novelle, das Rechtspraktikantengesetz, das Bundeshaushaltsgesetz 2013 und das Prüfungstaxengesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2020)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen, die oben bezeichnete Vorlage wird wie folgt geändert:

In Artikel 2 betreffend das Gehaltsgesetz wird folgende Z 7a eingefügt:

„7a: § 15 Abs. 5 lautet wie folgt:

„(5) Ist die Beamtin oder der Beamte länger als einen Monat vom Dienst abwesend, ruht die pauschalierte Nebengebühr vom Beginn des letzten Tages dieser Frist an bis zum Ablauf des letzten Tages der Abwesenheit vom Dienst. Zeiträume

1. eines Urlaubs, während dessen die Beamtin oder der Beamte den Anspruch auf Monatsbezüge behält, oder

2. einer Dienstverhinderung auf Grund eines Dienstunfalls oder

3. einer Dienstverhinderung auf Grund einer akuten psychischen Belastungsreaktion im Zusammenhang mit einem außergewöhnlichen Ereignis im Zuge der Dienstausübung

4. einer vom Dienstgeber genehmigten Abwesenheit oder einer von einer Gesundheits­behörde angeordneten Maßnahme

einschließlich unmittelbar daran anschließender dienstfreier Tage bleiben außer Be­tracht. Fallen Zeiträume nach Z 1, 2, 3 oder 4 in eine Abwesenheit im Sinne des ersten Satzes, verlängert sich die Monatsfrist oder verkürzt sich der Ruhenszeitraum im ent­sprechenden Ausmaß.““

Erläuterungen

Aufgrund der Bestimmungen des § 15 Abs. 5 GG ruhen pauschalierte Nebengebühren bei jeglichen Abwesenheiten vom Dienst (mit den im Gesetz angeführten Ausnahmen), die länger als ein Monat andauern. Im Zuge der COVID-19-Maßnahmen wurden diesem Gesetz unterworfene Personen als RisikopatientInnen eingestuft oder es wurde gegen eine solche Person Quarantäne verordnet, sie waren daher genehmigt vom Dienst abwesend. Laut Rechtsauffassung der zuständigen vollziehenden Stelle fallen diese Ab­wesenheiten aber unter keinen der Ausnahmetatbestände, weshalb die pauschalierten Nebengebühren daher ruhend gestellt wurden.

Mit dem gegenständlichen Abänderungsantrag soll daher diese Ungerechtigkeit besei­tigt werden und auch für diese Sachverhalte ein Ausnahmetatbestand geschaffen werden

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim

Genossinnen und Genossen

betreffend Erhöhung der Attraktivität der Polizeiausbildung

eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 24 über den Bericht des Verfassungsaus­schusses über die Regierungsvorlage (461 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetenge­setz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienst­rechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesver­tragslehrpersonengesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bundes­lehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Gleich­behandlungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Bundespensionsamtüber­tragungs-Gesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundes-Personalvertretungsge­setz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Überbrückungshilfengesetz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Mutterschutzgesetz 1979, das Väter-Karenz­gesetz, das Poststrukturgesetz, das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz, das Mi­litärberufsförderungsgesetz 2004, das UmsetzungsG-RL 2014/54/EU, das Bundes-Sportförderungsgesetz 2017, das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007, die 41. Gehaltsge­setz-Novelle, das Rechtspraktikantengesetz, das Bundeshaushaltsgesetz 2013 und das Prüfungstaxengesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2020)

Mit Schreiben des BKA vom 10. November 2017 wurden die Richtlinien für den Ab­schluss von Sonderverträgen für VB des BMI in exekutivdienstlicher und in fremden- und grenzpolizeilicher Ausbildung geändert. Im Ergebnis erhalten nunmehr beide Gruppen unterschiedliche Entlohnungen zum Nachteil jener in fremden- und grenzpolizeilicher Ausbildung, obwohl diese nach Abschluss der Grundausbildung im Außendienst ver­wendet werden. Diese Ungerechtigkeit soll entfallen, um die Ausbildung zum Polizis­ten/zur Polizistin gleichmäßig attraktiv zu halten.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler sowie der Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport, wird aufgefordert, der Ausbildung von Polizistinnen und Polizisten den nötigen Stellenwert zu geben, die Attraktivität des Berufsbilds der Polizei zu erhöhen und wieder, wie vor 2006, eine nachvollziehbare allgemein verständliche Entlohnung zu schaffen.“

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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ebenso der Entschließungsantrag, und daher stehen beide mit in Verhandlung.

Herr Abgeordneter Christian Lausch, Sie sind als Nächster zu Wort gemeldet. Bitte.