Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 53

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3. Nach Z 3 wird folgende Z 3a eingefügt:

„3a. § 9 erhält die Absatzbezeichnung ‚(1)‘ und es wird folgender Abs. 2 angefügt:

‚(2) Vom Betretungsrecht gemäß Abs. 1 nicht erfasst sind Betretungen von auswärtigen Arbeitsstellen, die sich im privaten Wohnbereich befinden, durch Organe des öffentli­chen Sicherheitsdienstes.‘“

Begründung

Zu 1:

Klarstellung, dass es sich um Tätigkeiten im Rahmen der gemäß § 6 bestehenden Unter­stützungspflicht handelt.

Zu 2 und 3:

Zur Eindämmung der Pandemie ist die Überprüfung von nach diesem Bundesgesetz vorgeschriebenen Betretungsverboten, Voraussetzungen und Auflagen in Betriebsstät­ten, Arbeitsorten, Verkehrsmitteln und an bestimmten Orten unbedingt erforderlich. Zu diesem Zweck muss – als ultima ratio – eine ausdrückliche Betretungsbefugnis der Or­gane des öffentlichen Sicherheitsdienstes normiert werden.

Es wird numehr in Abs. 2 ausdrücklich geregelt, dass in diesem Zusammenhang aus­wärtige Arbeitsstellen, die sich im privaten Wohnbereich befinden, von Organen des öf­fentlichen Sicherheitsdienstes nicht betreten werden dürfen.

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die Anträge sind ausreichend unterstützt, ord­nungsgemäß eingebracht und stehen mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Scherak. – Bitte.


9.55.27

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Erinnern Sie sich noch an den Ostererlass? Das war dieser Erlass von Gesund­heitsminister Anschober, bei dem er das seit 1867 geltende unverletzliche Hausrecht zerstören wollte. Er wollte, dass die Polizei in Zukunft in Ihren privaten Wohnraum hi­neinkommen und dort kontrollieren darf; und das Ganze ohne Durchsuchungsbefehl, das Ganze ohne Gefahr in Verzug, einfach so.

Der Bundesminister hat, das muss man ihm zugutehalten, diesen unfassbaren Verfas­sungsbruch zurückgenommen. Er hat sich sogar dafür entschuldigt und war am 28.4. in der „ZIB 2“ bei Armin Wolf. Armin Wolf hat ihn gefragt: Ab wann hat die Regierung denn vor, im privaten Bereich Kontrollen anzufangen? – Bundesminister Anschober hat ge­sagt – ich zitiere wörtlich –: Ich sage ganz offen und ehrlich, ich habe aus der Diskussion rund um den Ostererlass gelernt, und mit mir wird es derartige Kontrollen, und ich weiß, dass auch der Innenminister das so sieht, nicht geben. – Zitatende.

Siebeneinhalb Monate später kommt gestern ein Abänderungsantrag vom grünen Par­lamentsklub, der vorsieht, dass im Rahmen des Epidemiegesetzes die Polizei in die Wohnung eindringen darf und dort kontrollieren kann. Ich frage mich, ob man den Worten des Bundesministers Anschober überhaupt noch glauben kann. (Beifall bei NEOS und FPÖ.)

Liebe Österreicherinnen und Österreicher, entweder der Herr Gesundheitsminister hat bewusst die Unwahrheit gesagt, oder er versucht, Sie ganz einfach für dumm zu ver­kaufen. Wissen Sie, wenn es nach ÖVP und Grünen gehen würde, dann könnte morgen


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