Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 95

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alle, die vor dem 31. März ein Recht auf Freistellung hatten, auch weiterhin Gültigkeit hat. Wenn Sie diesen Antrag noch einmal lesen, dann können Sie sich vielleicht dazu durchringen, ihm zuzustimmen.

Was ich zum Schluss noch sagen möchte, Herr Wurm, weil Sie es in Bezug auf unsere Justizministerin angesprochen haben: Keine Sorge! Schwangere Frauen sind nicht krank, sondern schwangere Frauen sind einfach nur schwanger. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zum Schluss (in Richtung Abg. Vogl): Kollege Markus! Ich wünsche dir alles Gute für deinen weiteren beruflichen Werdegang. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.26


Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Christine Aschbacher zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.


11.27.13

Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend Mag. (FH) Christine Aschbacher: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Herr Vizekanzler! Liebe Abgeordnete! Ich freue mich sehr über den Antrag, den Kollegin Neßler eingebracht hat, den wir vonseiten der Regierung im Ministerrat auch vorab beschlossen haben, weil es darum geht, den höchs­ten Schutz für unsere schwangeren Frauen, für die werdenden Mütter sicherzustellen, vor allem dort, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann. Die werdenden Mütter bringen neues Leben in die Welt, und das ist das höchste Gut, das es gibt.

Insofern ist es für mich als Arbeits- und Familienministerin wichtig, dazuzusagen, dass es kein erhöhtes Risiko gibt, wenn die Schutzmaßnahmen eingehalten werden können: der 1-Meter-Abstand, die Hygienemaßnahmen oder auch das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes.

Für Situationen aber, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ha­ben wir Vorsorge getroffen, insbesondere aufgrund der neueren Erkenntnisse aus dem medizinischen Bereich wie beispielsweise jenen der OEGGG. Solange es noch keinen Impfstoff gibt, wollen wir auf Basis dieser Erkenntnisse agieren und auf Nummer sicher gehen.

Die Beobachtungen zeigen sich bei fortgeschrittener Schwangerschaft, also ab dem dritten Monat. Insofern ist es wichtig, dass wir einen Freistellungsanspruch für Schwan­gere im direkten körperlichen Kontakt ermöglichen. Das sind beispielsweise Friseurin­nen, Stylistinnen, aber auch Physiotherapeutinnen und Kindergartenpädagoginnen, so­fern sie in der Elementarpädagogik direkt tätig sind, beispielsweise aber auch Tätowie­rerinnen oder Masseurinnen. Wenn man beispielsweise nur an der Tür Kontakt haben muss – das dauert vielleicht 1 oder 2 Minuten –, ist das davon ausgenommen. Wichtig ist aber, dass wir für diesen Bereich eine Sicherstellung ermöglicht haben, deshalb bitte ich heute um breite Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grü­nen.)

Wie schaut die Lösung nun aus? – Die Lösung schaut so aus, dass die Maßnahme ab Kundmachung in Kraft tritt und der Arbeitnehmer das Entgelt zugleich bis zur Höchstbe­messungsgrundlage fortgezahlt bekommt.

Vielleicht noch kurz abschließend dazu: Es betrifft rund 4 500 werdende Mütter in kör­pernahen Berufen. Die Kosten für den Entgeltersatz betragen rund 10 Millionen Euro pro Monat, die wir in unsere Zukunft, in die Sicherheit unserer Jungfamilien investieren.

In diesem Sinne möchte ich allen werdenden Müttern, aber auch den Vätern, also den zukünftigen Familien, die ja schon mit der Schwangerschaft entstehen, alles Gute


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